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| Zitat von Oli
Zahlen die Soldaten den Ausflug selbst oder sind das meine Steuern?
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Das ist in der Tat clever. Die werden ins Flugzeug gesetzt, das springt nicht an, Manöver für DE vorbei, Rest der Nato muss ganz realitätsnah einspringen.
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| Zitat von M@buse
Zum Glück haben wir mutige Medien wie den Spiegel, die sowas nicht unter den Tisch kehren.
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Wie viele Kindergärten man davon bauen könnte!!!111
Apropos Geld:
| Bei der deutschlandweit ersten Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen könnten nach Einschätzung von Anwälten mehrere Zehntausend Dieselfahrer mitmachen. Er habe innerhalb eines Monats mehr als 4000 konkrete Anfragen bekommen, sagte Rechtsanwalt Ralf Stoll, der die Klage für den Bundesverband der Verbraucherzentralen betreut. | |
Schadensersatz dürfte vermutlich mehr bringen als Rabatte "Prämien".
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/volkswagen-anwaelte-rechnen-mit-zehntausenden-klaegern-a-1234395.html
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@Mabuse:
Ja, mit dem eleganten Rechentrick, dass jede Einheit und jeder Verband KOMPLETT gezählt wurde, von dem jemand abgestellt wurde.
Wenn also Igor von der 277. Logistikbrigade morgens die Brötchen gebracht hat, wurde nicht Igor gezählt, sondern die ganze Brigade - denn sie war in Form von Igor ja beteiligt.
Spart Kosten UND bringt größere Zahlen für die Medien!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Amateur]Cain am 22.10.2018 9:16]
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Muss sie gar nicht, sagt VW.
| "Es gibt keine Rechtsgrundlage für kundenseitige Klagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik in Deutschland." | |
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| Zitat von [Amateur]Cain
@Mabuse:
Ja, mit dem eleganten Rechentrick, dass jede Einheit und jeder Verband KOMPLETT gezählt wurde, von dem jemand abgestellt wurde.
Wenn also Igor von der 277. Logistikbrigade morgens die Brötchen gebracht hat, wurde nicht Igor gezählt, sondern die ganze Brigade - denn sie war in Form von Igor ja beteiligt.
Spart Kosten UND bringt größere Zahlen für die Medien!
https://media.tenor.com/images/d4bef2fb80b261d751b30b3177dcf729/tenor.gif
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Voll gut.
Bei uns erzählt die Bundeswehr den Medien, von wie vielen Abteilungen man sich zuerst das Material zusammenleihen musste, um überhaupt teilnehmen zu können.
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Tiefstapeln, Hochstapeln - egal.
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
| Zitat von M@buse
Zum Glück haben wir mutige Medien wie den Spiegel, die sowas nicht unter den Tisch kehren.
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Wie viele Kindergärten man davon bauen könnte!!!111
Apropos Geld:
| Bei der deutschlandweit ersten Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen könnten nach Einschätzung von Anwälten mehrere Zehntausend Dieselfahrer mitmachen. Er habe innerhalb eines Monats mehr als 4000 konkrete Anfragen bekommen, sagte Rechtsanwalt Ralf Stoll, der die Klage für den Bundesverband der Verbraucherzentralen betreut. | |
Schadensersatz dürfte vermutlich mehr bringen als Rabatte "Prämien".
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/volkswagen-anwaelte-rechnen-mit-zehntausenden-klaegern-a-1234395.html
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So ein Hirnfick.
Dass man unter erheblichen finanziellen Risiko dann aber noch selbst seinen "Schaden" einklagen muss, wird kaum bis gar nicht erwähnt.
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Muss man eben nicht "unter erheblichem finanziellen Risiko".
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
Muss man eben nicht "unter erheblichem finanziellen Risiko".
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Wieso?
Okay, vielleicht habe ich mich mal von einem Newsletter von MyRight blenden lassen. Ist das nicht korrekt, was hier eine Anwaltskanzlei schreibt?
Newsletter MyRight vom 16.10.2018 (welcher natürlich auch Werbung in eigener Sache beinhaltet):
| 3. Auf Schummeldiesel folgt Schummelklage und Schummelprämie
Im November werden ADAC und Verbraucherzentrale die neu eingeführte Musterfeststellungsklage (MFK) einreichen. Wir wünschen beiden schon jetzt viel Erfolg! Doch es gibt mindestens vier Gründe, warum die MFK für Verbraucher eine Schummelklage ist:
• Verbrauchern wird suggeriert, VW würde durch die Klage zur Zahlung von Schadensersatz gezwungen werden. Doch das ist falsch. Die Klage hat gerade keine Zahlung zum Ziel, sondern die reine Feststellung des Sachverhalts.
• Nach der MFK muss jeder Verbraucher einzeln und ohne Hilfe der Verbraucherzentralen VW verklagen; die Kostenrisiken werden weiter bei ca. 6.000 EUR in der Ersten Instanz und 12.000 EUR in der Zweiten Instanz liegen. Das schreckt ab und ist nur für die wenigsten Menschen bezahlbar.
• Die Klage setzt auf einen Vergleich. VW hat aber gar keinen Anreiz für einen Vergleich, denn VW weiß, dass die Kostenrisiken nach der MFK faktisch niemandem erlauben werden, VW tatsächlich zu verklagen.
• Bis zum Ende der MFK haben die Verbraucher einfach nur viel Zeit verloren. Das nutzlose Verfahren wird nach Auskunft der Verbraucherzentrale über Jahre bis zum Bundesgerichtshof gehen, erst danach können Verbraucher mit den eigentlich wirksamen Anschlussklagen beginnen.
Diese Nachteile gibt es bei der myRight-Sammelklage nicht. Wir verklagen VW direkt auf Zahlung, ein positives Urteil kann per Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden und Sie bekommen ohne Kostenrisiko Ihr Geld.
Für uns ist die MFK deshalb eine reine Schummelklage. Auch die ZDF-Heuteshow hat die MFK auch als “Schütz-mich-vor-dem-Verbraucher-Gesetz” statt Verbraucherschutzgesetz bezeichnet (die Sendung entstand mit unserer Hilfe). Und der gerade zu Ende gegangene Deutsche Juristentag findet für die MFK klare Worte: “Die Musterfeststellungsklage ist als unzureichend abzulehnen” (s. Beschlüsse 72. Deutscher Juristentag Leipzig 2018, S. 4).
Eine erneute konzertierte Aktion zwischen Bundesregierung und Autoindustrie zu Lasten der Dieselfahrer sind auch die Ergebnisse des jüngsten “Dieselgipfels”: Hiernach sollen Autofahrer beim Neukauf eines Autos lediglich eine Prämie erhalten. Das ist, bei allem Respekt, fast schon eine Unverschämtheit: Die Dieselfahrer haben Anspruch auf Schadensersatz durch Rückzahlung der Kaufpreise und Rücknahme der Autos. Die Dieselfahrer haben Recht auf Geld und nicht nur einen Rabatt bei einem Neuwagenkauf. Denn schon heute gewähren Händler problemlos bis zu 20% und mehr Rabatt auf Listenpreise - dafür braucht niemand eine “Umtauschprämie”. Mit Hilfe der Bundesregierung sollen die Rabatte von heute einfach als die Umtauschprämie von morgen verkauft werden. Sie sehen, die Schummelei hört in Sachen Diesel nicht auf... Wir halten daher an unseren Forderungen in der Sammelklage fest und führen die Verfahren gegen Volkswagen mit Nachdruck fort. | |
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welches Risiko soll das denn bitte sein? Erst mal klagt ja nicht der Verbraucher, sondern ein Verband. Wird der Prozess verloren passiert dem Verbraucher überhaupt nichts. Wird er gewonnen muss man schon noch selbst seine Ansprüche einklagen, dass sie gerechtfertigt sind hat man aber bereits vom Gericht festgestellt bekommen. Es geht dann anscheinend nur noch um die Höhe dessen was man zurückfordern kann.
Mal ganz abgesehen davon gab es auch vorher schon Rechtschutzversicherungen.
ansonsten: Mag sein, dass ich falsch liege. Aber diese seltsamschlechte Eigenwerbung da sollte man auf keinen Fall ernst nehmen. Heuteshow als Referenz, echt jetzt?!
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Gute Arbeit. Keinen der Punkte widerlegt, aber trotzdem mal was geschrieben - und Quellen diskreditiert, nice.
War der Fahrstuhl in extra3 langsam? Jo.
Konnte man das humoristisch verarbeiten? Jo.
Gab es trotzdem eine plausible Erklärung? Jo.
Grundaussage langsamer Fahrstuhl mit hohen Kosten stimmt also ...
Dass Eigenwerbung immer unter Vorsicht zu genießen ist ist natürlich klar.
MfG
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| Zitat von Sharku
| Zitat von [Skeletor]
Die Anmeldesperre fürs Forum aufzuheben und Immo hier posten zu lassen.
Grenzwert definitiv überschritten
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Jammert über die Aufhebung der Anmeldesperre (2002-2003).
Hat einen Account von 2004.
https://i.imgur.com/8TfKAW7.gif
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Hättest du mal dem Forum sagen sollen, als es meinen ersten gefressen hat.
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| Zitat von [WuestenIgel]mk
Gute Arbeit. Keinen der Punkte widerlegt, aber trotzdem mal was geschrieben - und Quellen diskreditiert, nice.
War der Fahrstuhl in extra3 langsam? Jo.
Konnte man das humoristisch verarbeiten? Jo.
Gab es trotzdem eine plausible Erklärung? Jo.
Grundaussage langsamer Fahrstuhl mit hohen Kosten stimmt also ...
Dass Eigenwerbung immer unter Vorsicht zu genießen ist ist natürlich klar.
MfG
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Wovon redest du?
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| Zitat von Jellybaby
welches Risiko soll das denn bitte sein? Erst mal klagt ja nicht der Verbraucher, sondern ein Verband. Wird der Prozess verloren passiert dem Verbraucher überhaupt nichts. Wird er gewonnen muss man schon noch selbst seine Ansprüche einklagen, dass sie gerechtfertigt sind hat man aber bereits vom Gericht festgestellt bekommen. Es geht dann anscheinend nur noch um die Höhe dessen was man zurückfordern kann.
Mal ganz abgesehen davon gab es auch vorher schon Rechtschutzversicherungen.
ansonsten: Mag sein, dass ich falsch liege. Aber diese seltsamschlechte Eigenwerbung da sollte man auf keinen Fall ernst nehmen. Heuteshow als Referenz, echt jetzt?!
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Und genau die Höhe musst du dann selbst vor Gericht ausfechten mit besagtem Risiko.
Deswegen ist die MFK ja auch nix halbes und nix ganzes, das stand schon vorher so fest.
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Was genau ist denn das Risiko?
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| Zitat von Absonoob
Was genau ist denn das Risiko?
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Dass dich ein Großkonzern durch die Instanzen prügelt und du es als kleiner Mann ohne Rechtsschutz es schlichtweg nicht stemmen kannst?
Afaik muss man doch erst einmal kräftig in Vorkasse gehen mit dem Anwalt, Gerichtskosten usw.
Aber nochmal, gerne lerne ich dazu, wenn dem nicht so ist.
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Stimmt, weil nach der MFK bestimmt die erste Instanz trotzdem sämtliche Rechtsmittel offen lassen wird und nicht zum Großkonzern sagt "Leg halt Nichtzulassungsbeschwerde ein!".
Und selbst wenn man in Vorleistung treten müsste: Welches Risiko? Man weiß doch, dass man Recht bekäme - fraglich ist im Grunde nur der genaue Betrag.
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| Zitat von Parax
| Zitat von [WuestenIgel]mk
Geschwurbel
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Wovon redest du?
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Liest sich wie ein außer Kontrolle geraten Skript, das die falschen Trollbausteine in den Beitrag eingebaut hat.
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| Zitat von Absonoob
Stimmt, weil nach der MFK bestimmt die erste Instanz trotzdem sämtliche Rechtsmittel offen lassen wird und nicht zum Großkonzern sagt "Leg halt Nichtzulassungsbeschwerde ein!".
Und selbst wenn man in Vorleistung treten müsste: Welches Risiko? Man weiß doch, dass man Recht bekäme - fraglich ist im Grunde nur der genaue Betrag.
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SOll mal ein Anwalt hier erläutern.
Aber nicht jeder kann halt in Vorkasse gehen, das sollte einleuchten.
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Du räumst also ein, dass es doch kein Risiko gibt, sondern nur (falls Vorleistung erforderlich) nicht jeder in Vorleistung gehen kann.
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| Zitat von ULtRaLiSt
| Zitat von Parax
| Zitat von [WuestenIgel]mk
Geschwurbel
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Wovon redest du?
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Liest sich wie ein außer Kontrolle geraten Skript, das die falschen Trollbausteine in den Beitrag eingebaut hat.
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Nein er redet von dem langsamen Fahrstuhl.
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Ich räum dir hier gar nichts ein.
Soll einfach mal ein Jurist eine Aussage machen, ob nun ein Risiko vorliegt oder nicht.
Solltest du Jurist sein, dann mea culpa.
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| Zitat von Klabusterbeere
| Zitat von Absonoob
Was genau ist denn das Risiko?
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Dass dich ein Großkonzern durch die Instanzen prügelt und du es als kleiner Mann ohne Rechtsschutz es schlichtweg nicht stemmen kannst?
Afaik muss man doch erst einmal kräftig in Vorkasse gehen mit dem Anwalt, Gerichtskosten usw.
Aber nochmal, gerne lerne ich dazu, wenn dem nicht so ist.
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Sofern du keine Rechtsschutzversicherung hast, sicher.
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Thema: pOT-News ( "unbekannt verzogen" ) |