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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Eltern-Thread XXVI ( Neu in der Klasse: Rona )
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[KDO2412]Mr.Jones

[KDO2412]Mr.Jones
Okay, ich behaupte nun, was Armag3ddon sagt:

Wenn Du mehr als 30/32 Stunden arbeitest, endet die Elternzeit und Du hast daraus keine Vorteile mehr.
03.11.2021 14:47:44  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von Peridan

Sollte es einen zweiten Nachwuchs geben, ist es für die Elterngeldberechnung von Vorteil, noch in Elternzeit zu sein.


Das verstehe ich nicht. Die Brochüre zum neuen Elterngeld seit 09/2021 sagt nur, dass Monate "übersprungen" werden, in denen man Elterngeld bezogen hat. Für Elternzeit scheint es keine besonderen Regln zu geben. Oder?
03.11.2021 14:59:10  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
In Elternteilzeit sein ohne Elterngeld zu bekommen?
Kein Problem, mache ich seit Jahren so. Das geht die Elterngeldstelle auch gar nix an, hat ja auch damit nichts zu tun.
Ist für den Arbeitnehmer auch rechtlicher besser wenn er Elternteilzeit macht, statt einen "normalen" befristeten Teilzeitvertrag, z.B. Kündigungsschutz etc.
Für das Elterngeld eines mögliches nächsten Kindes spielt das auch kein Rolle, hier ist entscheidend was du verdienst, egal ob das in Elternteilzeit oder sonstiger Teilzeit ist, solange du keine Elterngeld beziehst.

Das Recht auf Elternteilzeit endet allerdings bei den maximal 30h/Woche. Wenn du also vertraglich mehr arbeitest ist das dann auch keine Elternteilzeit mehr, sondern halt ein normaler Teilzeitvertrag mit deinem AG.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Hackerschrecker am 03.11.2021 15:04]
03.11.2021 15:03:16  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von Hackerschrecker

Für das Elterngeld eines mögliches nächsten Kindes spielt das auch kein Rolle, hier ist entscheidend was du verdienst, egal ob das in Elternteilzeit oder sonstiger Teilzeit ist, solange du keine Elterngeld beziehst.



Nö...wenn du nebenbei selbständig / freiberuflich arbeitest, dann wird für die Berechnung das letzte vollständige Steuerjahr herangezogen, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wurde. Heißt in 2020 wurde teilweise Elternzeit genommen = 2019 wird herangezogen.

Aus dem BEEG geht keine Konsequenz hervor, wenn die 32 Wochenstunden gerissen werden. Da steht nur, dass man es nicht darf. Aber was passiert, wenn es doch passiert, steht da nicht.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Peridan am 03.11.2021 15:13]
03.11.2021 15:11:03  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
 
Zitat von Peridan

 
Zitat von Hackerschrecker

Für das Elterngeld eines mögliches nächsten Kindes spielt das auch kein Rolle, hier ist entscheidend was du verdienst, egal ob das in Elternteilzeit oder sonstiger Teilzeit ist, solange du keine Elterngeld beziehst.



Nö...wenn du nebenbei selbständig / freiberuflich arbeitest, dann wird für die Berechnung das letzte vollständige Steuerjahr herangezogen, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wurde. Elrernzeitmonate werden dabei übersprungen.

Aus dem BEEG geht keine Konsequenz hervor, wenn die 32 Wochenstunden gerissen werden. Sa steht nur, dass man es nicht darf. Aber was passiert, wenn es doch passiert, steht da nicht.



Ich müsste jetzt nachschauen, aber werden wirklich Jahre mit Elternzeitmonaten übersprungen oder nur Jahre mit Monaten in denen Elterngeld bezogen wurde?
03.11.2021 15:12:14  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von Hackerschrecker

 
Zitat von Peridan

 
Zitat von Hackerschrecker

Für das Elterngeld eines mögliches nächsten Kindes spielt das auch kein Rolle, hier ist entscheidend was du verdienst, egal ob das in Elternteilzeit oder sonstiger Teilzeit ist, solange du keine Elterngeld beziehst.



Nö...wenn du nebenbei selbständig / freiberuflich arbeitest, dann wird für die Berechnung das letzte vollständige Steuerjahr herangezogen, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wurde. Elrernzeitmonate werden dabei übersprungen.

Aus dem BEEG geht keine Konsequenz hervor, wenn die 32 Wochenstunden gerissen werden. Sa steht nur, dass man es nicht darf. Aber was passiert, wenn es doch passiert, steht da nicht.



Ich müsste jetzt nachschauen, aber werden wirklich Jahre mit Elternzeitmonaten übersprungen oder nur Jahre mit Monaten in denen Elterngeld bezogen wurde?



Aussage Elterngeldstelle: Elternzeit zählt nicht. Hast du da ansonsten eine andere Quelle für?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Peridan am 03.11.2021 15:14]
03.11.2021 15:13:56  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Peridan

 
Zitat von Hackerschrecker

Für das Elterngeld eines mögliches nächsten Kindes spielt das auch kein Rolle, hier ist entscheidend was du verdienst, egal ob das in Elternteilzeit oder sonstiger Teilzeit ist, solange du keine Elterngeld beziehst.



Nö...wenn du nebenbei selbständig / freiberuflich arbeitest, dann wird für die Berechnung das letzte vollständige Steuerjahr herangezogen, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wurde. Heißt in 2020 wurde teilweise Elternzeit genommen = 2019 wird herangezogen.

Aus dem BEEG geht keine Konsequenz hervor, wenn die 32 Wochenstunden gerissen werden. Da steht nur, dass man es nicht darf. Aber was passiert, wenn es doch passiert, steht da nicht.


Wiederum die Vermutung: wenn du die Arbeitszeit überschreitest, zählt die Zeit eben nicht mehr als Elternzeit. Egal, was irgendwelche Papiere sagen.
Wenn also bei der Berechnung zukünftigen Elterngeldes etwas für dich vorteilhafter sein sollte, müsste die Elterngeldstelle eigentlich die Berechnung so vornehmen, als hättest du keine Elternzeit gehabt. Ob das passiert hängt natürlich von allen möglichen Faktoren ab. Was du angibst, wie genau hingeschaut wird etc.
03.11.2021 15:18:36  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
 
Zitat von Peridan

 
Zitat von Hackerschrecker

 
Zitat von Peridan

 
Zitat von Hackerschrecker

Für das Elterngeld eines mögliches nächsten Kindes spielt das auch kein Rolle, hier ist entscheidend was du verdienst, egal ob das in Elternteilzeit oder sonstiger Teilzeit ist, solange du keine Elterngeld beziehst.



Nö...wenn du nebenbei selbständig / freiberuflich arbeitest, dann wird für die Berechnung das letzte vollständige Steuerjahr herangezogen, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wurde. Elrernzeitmonate werden dabei übersprungen.

Aus dem BEEG geht keine Konsequenz hervor, wenn die 32 Wochenstunden gerissen werden. Sa steht nur, dass man es nicht darf. Aber was passiert, wenn es doch passiert, steht da nicht.



Ich müsste jetzt nachschauen, aber werden wirklich Jahre mit Elternzeitmonaten übersprungen oder nur Jahre mit Monaten in denen Elterngeld bezogen wurde?



Aussage Elterngeldstelle: Elternzeit zählt nicht. Hast du da ansonsten eine andere Quelle für?



BEEG §2b Absatz 2, der verweist auf §2b Absatz 1 Satz 2 und da steht "Im Zeitraum [...] Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat"

Ich nehme an die von der Elterngeldstelle haben einfach Elternzeit mit dem bezug von Elterngeld gleichgesetzt. Dies ist ja in den meisten Fällen auch richtig.


edit: hier noch ein Link: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2b.html

edit2: Bei genauer Lesen sehe ich gerade, das nicht auf Satz 1 sondern 2 und 3 verwiesen wird, es wird also nur ausgeklammert wenn es um Mindereinnahmen wegen Schwangerschaft geht, nicht wegen Eltergeld (und schon gar nicht wegen Elternzeit).
Kann das jemand gegenchecken, nicht dass ich hier Unsinn erzähle..
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Hackerschrecker am 03.11.2021 15:29]
03.11.2021 15:21:21  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von Peridan

 
Zitat von Hackerschrecker

 
Zitat von Peridan

 
Zitat von Hackerschrecker

Für das Elterngeld eines mögliches nächsten Kindes spielt das auch kein Rolle, hier ist entscheidend was du verdienst, egal ob das in Elternteilzeit oder sonstiger Teilzeit ist, solange du keine Elterngeld beziehst.



Nö...wenn du nebenbei selbständig / freiberuflich arbeitest, dann wird für die Berechnung das letzte vollständige Steuerjahr herangezogen, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wurde. Elrernzeitmonate werden dabei übersprungen.

Aus dem BEEG geht keine Konsequenz hervor, wenn die 32 Wochenstunden gerissen werden. Sa steht nur, dass man es nicht darf. Aber was passiert, wenn es doch passiert, steht da nicht.



Ich müsste jetzt nachschauen, aber werden wirklich Jahre mit Elternzeitmonaten übersprungen oder nur Jahre mit Monaten in denen Elterngeld bezogen wurde?



Aussage Elterngeldstelle: Elternzeit zählt nicht. Hast du da ansonsten eine andere Quelle für?

Hier auch: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-wird-mein-bisheriges-einkommen-fuer-die-berechnung-des-elterngelds-bestimmt--124604

(Es spielt wohl eine Rolle für die Berechnung der Mutterschaftsleistungen, aber das betrifft eben nur 2x 6 Wochen)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rincewind am 03.11.2021 15:28]
03.11.2021 15:28:12  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
 
Zitat von Rincewind

 
Zitat von Peridan

 
Zitat von Hackerschrecker

 
Zitat von Peridan

 
Zitat von Hackerschrecker

Für das Elterngeld eines mögliches nächsten Kindes spielt das auch kein Rolle, hier ist entscheidend was du verdienst, egal ob das in Elternteilzeit oder sonstiger Teilzeit ist, solange du keine Elterngeld beziehst.



Nö...wenn du nebenbei selbständig / freiberuflich arbeitest, dann wird für die Berechnung das letzte vollständige Steuerjahr herangezogen, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wurde. Elrernzeitmonate werden dabei übersprungen.

Aus dem BEEG geht keine Konsequenz hervor, wenn die 32 Wochenstunden gerissen werden. Sa steht nur, dass man es nicht darf. Aber was passiert, wenn es doch passiert, steht da nicht.



Ich müsste jetzt nachschauen, aber werden wirklich Jahre mit Elternzeitmonaten übersprungen oder nur Jahre mit Monaten in denen Elterngeld bezogen wurde?



Aussage Elterngeldstelle: Elternzeit zählt nicht. Hast du da ansonsten eine andere Quelle für?

Hier auch: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-wird-mein-bisheriges-einkommen-fuer-die-berechnung-des-elterngelds-bestimmt--124604

(Es spielt wohl eine Rolle für die Berechnung der Mutterschaftsleistungen, aber das betrifft eben nur 2x 6 Wochen)



Ja da steht genau schön erklärt was ich versucht habe zu sagen. Ausgeklammert wird wenn Elterngeld bezogen wird, nicht weil man in Elternzeit ist. (Auch das auch nur in den ersten 14 Lebensmonaten, Elterngeld auf 2 Jahre strecken bringt also nix)
Im BEEG konnte ich den Paragraph so aber nicht ganz nachvollziehen, siehe oben.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hackerschrecker am 03.11.2021 15:33]
03.11.2021 15:32:45  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von Hackerschrecker

 
Zitat von Rincewind

 
Zitat von Peridan

 
Zitat von Hackerschrecker

 
Zitat von Peridan

 
Zitat von Hackerschrecker

Für das Elterngeld eines mögliches nächsten Kindes spielt das auch kein Rolle, hier ist entscheidend was du verdienst, egal ob das in Elternteilzeit oder sonstiger Teilzeit ist, solange du keine Elterngeld beziehst.



Nö...wenn du nebenbei selbständig / freiberuflich arbeitest, dann wird für die Berechnung das letzte vollständige Steuerjahr herangezogen, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wurde. Elrernzeitmonate werden dabei übersprungen.

Aus dem BEEG geht keine Konsequenz hervor, wenn die 32 Wochenstunden gerissen werden. Sa steht nur, dass man es nicht darf. Aber was passiert, wenn es doch passiert, steht da nicht.



Ich müsste jetzt nachschauen, aber werden wirklich Jahre mit Elternzeitmonaten übersprungen oder nur Jahre mit Monaten in denen Elterngeld bezogen wurde?



Aussage Elterngeldstelle: Elternzeit zählt nicht. Hast du da ansonsten eine andere Quelle für?

Hier auch: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-wird-mein-bisheriges-einkommen-fuer-die-berechnung-des-elterngelds-bestimmt--124604

(Es spielt wohl eine Rolle für die Berechnung der Mutterschaftsleistungen, aber das betrifft eben nur 2x 6 Wochen)



Ja da steht genau schön erklärt was ich versucht habe zu sagen. Ausgeklammert wird wenn Elterngeld bezogen wird, nicht weil man in Elternzeit ist. (Auch das auch nur in den ersten 14 Lebensmonaten, Elterngeld auf 2 Jahre strecken bringt also nix)
Im BEEG konnte ich den Paragraph so aber nicht ganz nachvollziehen, siehe oben.



Entscheidend ist hier der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum: Kind kommt 2022, 2021 wurde Elterngeld bezogen, es wird also 2020 als Veranlagungsjahr genommen, da die anderen nicht vollständig waren.
03.11.2021 16:15:06  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
"Sehr geehrter Herr XXX, rechtzeitig zum Renteneintritt können wir Ihnen nun mitteilen dass ihr letzter Widerspruch in der hier seit 26 Jahren anhängigen Kindergeldsache nunmehr abschließend entschieden wurde ..."
03.11.2021 17:09:19  Zum letzten Beitrag
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nobody

nobody
...
Jetzt hat's hier auch die janze Sippe zerlegt. FACK.

Schwulenforum jetzt ansteckend, oder was? Wütend
03.11.2021 17:28:14  Zum letzten Beitrag
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Melusine

AUP nekojin 24.05.2010
Wie handhabt ihr eigentlich das Thema frühe Erziehung? Was macht ihr, wenn das Kind etwas macht, was es nicht soll?
Unser Sohn beisst und kneift im Moment sehr viel und der Reaktion nach zu urteilen gehe ich schon davon aus, dass er sich dessen bewusst ist, dass er das nicht soll. Ähnliches Problem bei unserer Katze. Inzwischen hat er verstanden, dass es nicht erwünscht ist, der Katze an den Haaren zu ziehen. Leider gibt es immer wieder Momente, wo er nen riesen Spaß daran hat, es doch wieder zu tun.
Wenn wir "nein" sagen, macht es noch mehr Spaß.

Er ist jetzt 11 Monate. Ist das schon das Alter, wo man ihnen so etwas beibringen kann? Oder ist das noch zu früh?

Was macht ihr in so nem Fall?

Ich sage "nein" und irgendwann nehm ich die Katze weg. Das Problem dabei ist auch, dass sie immer wieder in seine Nähe geht und es unfassbar anstrengend ist dafür zu sorgen, dass er sie nicht auseinandernimmt.

Kneift er mich oder zieht an den Haaren, nehm ich seine Hände weg und sage "nein" oder setz ihn irgendwann weg, wenn er nicht aufhört.

Gibt da wohl kein richtig und falsch. Mich interessiert nur, was ihr so macht und was bei euch so funktioniert (oder auch nicht)
04.11.2021 8:49:08  Zum letzten Beitrag
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SirSiggi

SirSiggi
Nein sagen und ihn wegnehmen, nicht die Katze. Er sollte spüren, dass er etwas falsches macht, nicht die Katze soll für ihn aussehen als hätte sie etwas falsches gemacht.
04.11.2021 8:56:04  Zum letzten Beitrag
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Melusine

AUP nekojin 24.05.2010
 
Zitat von SirSiggi

Nein sagen und ihn wegnehmen, nicht die Katze. Er sollte spüren, dass er etwas falsches macht, nicht die Katze soll für ihn aussehen als hätte sie etwas falsches gemacht.



Den Teil hab ich vergessen: er ist halt in Null Komma nix wieder bei der Katze.
Die Katze an einen sicheren Ort bringen, hat nen längerfristigen Effekt.

Aber vielleicht setz ich damit wirklich falsche Signale. Dann muss ich ihn wohl 100x am Tag wegnehmen.
Vielleicht wird es ihm ja irgendwann langweilig Breites Grinsen
04.11.2021 9:07:31  Zum letzten Beitrag
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Bazooker

Bazooker
Dem ist halt langweilig, und wenn er an den Haaren zieht passiert was im Hause Melusine.

Wenn ich dir jetzt aufzählen müsste, was #1 so an Schabernack pro Tag macht.
04.11.2021 9:13:13  Zum letzten Beitrag
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Melusine

AUP nekojin 24.05.2010
 
Zitat von Bazooker

Dem ist halt langweilig, und wenn er an den Haaren zieht passiert was im Hause Melusine.

Wenn ich dir jetzt aufzählen müsste, was #1 so an Schabernack pro Tag macht.



Aber nur weil nem Kind langweilig ist, lässt du es ja nicht alles machen.
Die Frage ist halt, wie geht man am besten damit um. Oder auch: ab wann können Kinder solche Verbote verarbeiten.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Melusine am 04.11.2021 9:18]
04.11.2021 9:17:18  Zum letzten Beitrag
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AJ Alpha

AUP Brot 18.02.2024
1000x Kind wegnehmen, und "nein" sagen. Beim 1001. mal checkt er's dann. Vgl. Steckdosen.
04.11.2021 9:21:43  Zum letzten Beitrag
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Melusine

AUP nekojin 24.05.2010
 
Zitat von AJ Alpha

1000x Kind wegnehmen, und "nein" sagen. Beim 1001. mal checkt er's dann. Vgl. Steckdosen.



(Vielleicht) Breites Grinsen
04.11.2021 9:24:55  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von Melusine

 
Zitat von SirSiggi

Nein sagen und ihn wegnehmen, nicht die Katze. Er sollte spüren, dass er etwas falsches macht, nicht die Katze soll für ihn aussehen als hätte sie etwas falsches gemacht.



Den Teil hab ich vergessen: er ist halt in Null Komma nix wieder bei der Katze.
Die Katze an einen sicheren Ort bringen, hat nen längerfristigen Effekt.

Aber vielleicht setz ich damit wirklich falsche Signale. Dann muss ich ihn wohl 100x am Tag wegnehmen.
Vielleicht wird es ihm ja irgendwann langweilig Breites Grinsen



Hat unser auch gern bei Hund und Katze gemacht. Definitiv das Kind wegnehmen und nicht das Tier. Hat bei uns sehr gut funktioniert. Ebenso wenn er Haut oder kneift. Dann wird er kurz runtergesetzt und ignoriert.
04.11.2021 9:26:09  Zum letzten Beitrag
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SirSiggi

SirSiggi
Ich kann bestätigen, dass es beim 1001. Mal klappt. Bis zum nächsten Tag... aber dann brauchts halt nur 100 Wiederholungen.

Fakt ist, das Verhalten des Kindes soll reguliert werden, also ist das die einzige Möglichkeit ihm zu zeigen, dass es das lassen soll.
04.11.2021 9:54:07  Zum letzten Beitrag
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AJ Alpha

AUP Brot 18.02.2024
verschmitzt lachen
Dies. It's called Erziehung
04.11.2021 9:58:37  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
Die Katze zum Selbstverteidigungstrainig schicken.

Klar, bestimmt und regelmäßig und verlässlich intervenieren. und nicht erwarten dass es nutzt. Hat man natürlich nicht immer Bock drauf, auch logisch. Aber im Prinzip ...


Das mit der Katze würde ich aber ernsthaft die Katze klären lassen. Die kann fauchen, weggehen, kratzen. Wenn nicht, tja, irgendwie auch ihr Problem. Warum musst Du das machen?
04.11.2021 10:37:20  Zum letzten Beitrag
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SirSiggi

SirSiggi
Weil man gerne ein Kind mit zwei Augen großziehen möchte.
04.11.2021 10:41:44  Zum letzten Beitrag
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Seppl`

Seppl_Mett
...
Weggeben. Katzen sind eh kacke.

/¤dit sagt Katze einfach durch Hund (<3) ersetzen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Seppl` am 04.11.2021 10:43]
04.11.2021 10:42:40  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Pfeil
 
Zitat von SirSiggi

Weil man gerne ein Kind mit zwei Augen großziehen möchte.



Schwimmbrille auf und ab in den Ring!
04.11.2021 10:42:50  Zum letzten Beitrag
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Nikkl

Nikkl Watson
verschmitzt lachen
 
Zitat von RushHour

Das mit der Katze würde ich aber ernsthaft die Katze klären lassen. Die kann fauchen, weggehen, kratzen. Wenn nicht, tja, irgendwie auch ihr Problem. Warum musst Du das machen?



Ist ja bei allen Opfern von jeglicher Form von Gewalt so.
"Wehr dich halt!"
04.11.2021 10:43:41  Zum letzten Beitrag
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Melusine

AUP nekojin 24.05.2010
Die Katze ist alt und macht irgendwie nix.
Und ich will auch nicht, dass er lernt, dass es OK ist, Katzen so anzufassen, weil sie sicher ne Ausnahme ist.
Die Kater hätten ihm schon eine mitgegeben. Aber die sind halt auch nicht so drauf aus, in seine Nähe zu kommen.
Ich fänd es jedoch schön, wenn er das ohne Kratzer lernt. Zumindest mit 11 Monaten fänd ich das etwas hart.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Melusine am 04.11.2021 10:55]
04.11.2021 10:47:45  Zum letzten Beitrag
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Bazooker

Bazooker
Ja, fände ich auch schön. Aber vielleicht hilft es dir, wenn ich hier groß verkünde, dass mein Dreijähriger auch nicht hört.

V.a. verbotene Dinge sind lustig. Thermostat an der Heizung verdrehen, den Akkuschrauber die Treppe runterkugeln lassen, mit Gummistiefeln ins Haus, den Trockner ausschalten, das Wandtattoo abknibbeln, die Batterien der Fernbedienung rauspopeln... Ist halt so. Ist doch bestimmt auch witzig für's Kind.
04.11.2021 11:58:09  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Eltern-Thread XXVI ( Neu in der Klasse: Rona )
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