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Fischer darf ja keine Revisionsurteile mehr schreiben, also schreibt er wenigstens Strafanzeigen
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Vorerbschaft
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Fiktiver Fall zum Thema Vor-und Nacherbschaft
Person A verfügt in seinem Testament eine Vorerbschaft zu Gunsten von Person B über ein Grundstück X. Nacherben sind C und D. X ist aufgrund einer vorherigen Erbschaft und der beschriebenen Vorerbschaft wie folgt aufgeteilt:
Person B -> 6/8
Person C -> 1/8
Person D -> 1/8
§ 2109 weist jetzt aus, dass nach 30 Jahren die Nacherbschaft verfällt. Das bedeutet, dass Person A nach 30 Jahren frei über die 6/8 verfügen darf bzw. sich mit C und D auseinander setzen darf?
Ein bestimmtes Ereignis wäre im Testament nicht verfügt. Ich verstehe die erste Ausnahme nicht so wirklich.
"(1) Die Einsetzung eines Nacherben wird mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam, wenn nicht vorher der Fall der Nacherbfolge eingetreten ist. Sie bleibt auch nach dieser Zeit wirksam,
1.
wenn die Nacherbfolge für den Fall angeordnet ist, dass in der Person des Vorerben oder des Nacherben ein bestimmtes Ereignis eintritt, und derjenige, in dessen Person das Ereignis eintreten soll, zur Zeit des Erbfalls lebt,..."
Könnte da jemand ein Beispiel zu konstruieren?
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Ich schreibe schon seit Monaten an einer Klage (da immer neue Infos aufkommen und der Mandant etwas zäh ist).
Die Klageinhalte (Diebstahl und Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Whistleblower, Unternehmensübernahme, Strafverfahren, Hausdurchsuchungen) etc. sind aber zusätzlich auch noch sehr komplex.
So langsam merke ich, wie ich nicht mehr in der Lage bin, alle Komplexe & Probleme gleichzeitig im Kopf zu haben. Habt ihr ne kluge Strategie, wie ihr so komplexe Klagen managed? Speichert ihr euch Urteile in Ordnern zu bestimmten Teilkomplexen der Klage? Ich will die Urteile jetzt z.T. noch nicht in der Klage zitieren, weil ich die Gegenseite nicht auf gewisse Argumente bringen will...
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Ja, damit habe ich einige Erfahrung.
Mach dir einen Beiordner mit Mandantenunterlagen, Rechtsprechung dazu und interne Aktennotizen - wie eine Falllösungsskizze.
Dann ist es enorm wichtig, auch in den Schriftsätzen eine durchgehende, vernünftige Gliederung einzuhalten und konsequent zu nummerieren.
Bei mir hat es sich sehr bewährt, den Sachverhalt vorneweg zusammenzufassen, ich zitiere mal aus so einem Schriftsatz, Kündigungsschutzfall mit mehreren Kündigungen und komplexem Sachverhalt (Verdachtskündigung):
Spoiler - markieren, um zu lesen:
I. Überblick
Die Parteien streiten über die außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers mit der Beklagten durch zwei Kündigungen der Beklagten (...) sowie eine weitere Kündigung (...)
1. Tarifliche Kündigungssperre
Bei allen Kündigungen steht ausschließlich eine etwaige außerordentliche Beendigung in Rede, weil das Arbeitsverhältnis wegen tariflicher Alterssicherung
(...)
2. Überblick zum Streitgegenstand
a. Den Kündigungen liegt nach dem Vortrag der Beklagten im Kern derselbe Lebenssachverhalt zugrunde,
(...)
- hier kommt jetzt eine Kurzschilderung des Sachverhalts, aber wirklich nur ganz schlagwortartig -
5. Unter diesen Umständen wird jedenfalls die nachgeschobene Kündigung zwingend an § 626 Abs. 2 BGB scheitern und muss nicht näher betrachtet werden.
Die erste Kündigung scheitert an einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung (dazu Ziff. III.), so dass es auf den – ebenfalls unzureichenden (unten IV.) – Kündigungsvorwurf nur noch für die zweite Kündigung ankommt (dazu V.).
Zunächst muss aber wie immer in solchen Fällen gefragt werden, was bei einem derart lang bestehenden Arbeitsverhältnis hinter dem ganzen Vorgang steckt (dazu sogleich).
Die Gerichte sind für so eine Strukturierung sehr dankbar. Sie wissen nach zwei Seiten im Kern, worum es geht. Die Verweise nach unten sind daher ausnahmsweise ok.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 31.08.2017 11:33]
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Ja, eine ordentliche Gliederung der Schriftsätze wurde uns hier seit Tage 1 eingehämmert. Das haben wir immer.
Aber ich merke einfach wie es in meinem Kopf alles verschwindet, nach einer Weile. Alleine die unterschiedlichen Haftungsgrundlagen der Geschäftsführer, Gesellschafter, Komplementäre in diesem Fall... brr
Ich glaube ich mache mir mal ne Akte mit verschiedenen Fächern zu den einzelnen Themengebieten
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Der Nettobetrag meiner Unterhaltsbeihilfe ist deutlich höher, als ich erwartet habe.
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Say whaaat...
Mir bleiben in der Wahlstation vom theoretischen Brutto knapp 38%. Das finde ich schon extrem heftig.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 31.08.2017 17:42]
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Vielleicht ist da diesen Monat auch irgendwie mehr Kohle drin, ich weiß nicht!
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| Zitat von smoo
Ich schreibe schon seit Monaten an einer Klage (da immer neue Infos aufkommen und der Mandant etwas zäh ist).
Die Klageinhalte (Diebstahl und Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Whistleblower, Unternehmensübernahme, Strafverfahren, Hausdurchsuchungen) etc. sind aber zusätzlich auch noch sehr komplex.
So langsam merke ich, wie ich nicht mehr in der Lage bin, alle Komplexe & Probleme gleichzeitig im Kopf zu haben. Habt ihr ne kluge Strategie, wie ihr so komplexe Klagen managed? Speichert ihr euch Urteile in Ordnern zu bestimmten Teilkomplexen der Klage? Ich will die Urteile jetzt z.T. noch nicht in der Klage zitieren, weil ich die Gegenseite nicht auf gewisse Argumente bringen will...
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Hmm, meine Chefs haben immer recht dünne Akten, ich brauche meistens Leitz-Ordner, selbst für eher einfacher gelagerte Fälle
Ich hab in meinen Akten fast immer hinten noch Rechtsprechung einsortiert. Die relevanten Stellen und Argumente, die ich später vielleicht noch benötige oder benutzen will, markiere ich mit grünem Marker. So kann ich recht schnell noch mal nachschauen, wenn ich muss.
Außerdem markiere ich mir in den Akten alles mit kleinen bunten Post-Its. z.B. jeden einzelnen Schriftsatz, damit ich da schnell hin und her springen kann, ohne Blättern zu müssen. Wichtige Unterlagen werden ebenfalls so markiert. Auch bekommt jede Anlage ein Post-It (K1, K2, K3 etc). Ermöglicht mir eine sehr schnelle Navigation durch meine Akten. Auch die Sekretärinnen lieben mich dafür, weil ich auch KFAs und KFBs markiere etc Sieht außerdem auch noch hübsch aus
Wir führen allerdings keine elektronischen Akten, von daher kann ich dazu nichts sagen.
e. Hab auch grad was mit mehreren verschiedenen Komplexen. Da führen wir aber auch mehrere Akten. Zusätzlich war noch eine umfangreiche Ermittlungsakte auszuwerten. Mir hilft es da auch oft, wenn ich mir eine Art Inhaltsverzeichnis erstelle, in dem ich mir vermerke, wo welche relevante Unterlage zu finden ist. Oder ich kopiere mir einzelne Unterlagen seperat heraus. Und immer wieder Post-its
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 31.08.2017 19:47]
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Ich sollte auch in Post-It-Aktien investieren
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Rein interessehalber: gelten Bombenevakuierungen wie letzte Woche in Berlin und Frankfurt als höhere Gewalt? Also müssen bspw. Konzertanbieter und Fluggesellschaften Schadensersatz zahlen?
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Gibt es irgendwo online eine Statistik, wie lange man in Deutschland für verschiedene Delikte ins Gefängnis muss? Oder kann man das so eh nicht wirklich darstellen, da jedes Urteil ja individuell ist und daher für eine Tat X eben alles zwischen einem Jahr und lebenslänglicher Haft möglich ist?
Besonders Internetkriminalität, Körperverletzung, Vergewaltigungen, Totschlag und Mord wären interessant.
tl;dr: Suche ne Tabelle. Erste Spalte stehen die Delikte, zweite Spalte die durchschnittliche Haftdauer.
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Soeben eingetroffen: Handbuch des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht.
10 Minuten gelesen, Notiz an mich: Bleib beim Betriebsverfassungsrecht, Junge!
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Machst du den FA oder hast du nur nen Fall?
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Hab nur einen Fall (genau genommen drei).
Selbst wenn ich mich aber mit diesem Gedanken getragen hätte, wäre er jetzt wieder passé
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*hust* mein FA Lehrgang beginnt dazu... morgen
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Ich glaube nicht, dass ich jemals einen FA machen werde. Hier in der Kanzlei wird es weder gewünscht noch gefördert.
Und sollte ich wechseln ist der FA bestimmt vorteilhaft, ich glaube aber für das, was ich mache, bin ich schon an einer guten Adresse mit ausreichend Ruf als Sprungbrett.
Aus Eigeninteresse an Bildung tu ich mir den FA jedenfalls definitiv nicht an.
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Aus Eigeninteresse an Bildung ist das auch absoluter Mumpitz. Kann an den bisherigen Bereichen liegen, aber bisher war das wirklich nur das absolvieren des theoretischen Teils. Klar hat man da rechts und links was im Kurs gelernt, aber es war halt dann doch oftmals zu oberflächlich und nur "an der Oberfläche gekratzt".
Bisher habe ich
1. Arbeitsrecht: Fernuni Hagen; Fernstudium ist gut mit der Arbeit zu vereinbaren, aber man muss sich die Skripte halt selber durchlesen. Sie sind sogar brauchbar, aber im Endeffekt lief es oft auf "Auch was brauche ich für Klausur XYZ? Dann lese ich nur selektiv das" raus, weil man dann doch genug im Job zu tun hat. Dazu fehlt massiv der persönliche Einblick älterer Kollegen und insbesondere Prozesstaktiken etc.
Faktisch gelernt (und lerne weiterhin selbstredend) habe ich das durch die Fälle und durch einen meiner Chefs der mir jede noch so blöde Frage beantwortet.
2. Verwaltungsrecht: DAA Präsenzkurs. Sehr gute Dozenten, aber ein Problem des VerwR ist halt, dass es unfassbar viele Sub-Rechtsgebiete gibt. Da davon einige in den Kurs gequetscht wurden sitzt man dann da und hört Kram (UmweltR, WasserR usw usw), der einen weder interessiert noch praktisch relevant ist, da ohnehin hier passende Mandantschaft fehlt. Das was einen dann interessiert hat war halt zu kurz & oberflächlich. Yay :/
3. BauR: tba
Und wie man sehen kann: Meine Chefs legen darauf wert und fördern es auch.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poerger am 06.09.2017 14:58]
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3 FA ist aber auch stark. Machste noch einen MBA oben druff?
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3 FA = 3 Tage Zusatzurlaub im Jahr
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Wat?
@smoo
nicht geplant. Ich habe tatsächlich mal über einen LLM nachgedacht, aber so unterstütztend ist mein AG auch nicht, als das ich das finanziert bekommen würde + der Arbeitsausfall der anfallen würde
Gibt aber noch genügend andere Dinge die man noch machen kann. Ich befürchte so unfassbar langweilig wird mir so schnell nicht
Ggf mit vorlesen Geld verdienen ...
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Pflichtfortbildungsveranstaltungen
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Die man dann ja leider auch besuchen muss. Oder überseh ich irgendeine Veranstaltung wo man die Stunden einfach ausgestellt bekommt?
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Nein, aber das ist doch Urlaub, vergleichsweise.
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Ja gut, aber es werden ja nicht magisch weniger Fälle angenommen an dem Tag. Verschiebt sich halt nur einen Tag nach hinten
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| Zitat von Rincewind
| Zitat von smoo
...was er ja nicht so richtig hat, da er nebenbei arbeitet und kaum dazu kommt, LLM zu genießen?
| | Streng genommen studiere ich nebenbei. Ja, ist nicht soviel mit Land und Leute. Mädels gäbe eh Ärger...
Karrieretechnisch schadet es jedenfalls nicht. Aber: Ich mache das primär aus Eigeninteresse. Neudeutsch: Für personal growth. Habe außerdem relativ wenig ambitioniert studiert - und habe das Gefühl, ein wenig nachholen zu müssen.
Andererseits mag ich auf die ganzen Großkanzlei-Perks nicht verzichten und würde gerne weiter in Lohn und Brot bleiben. Ist daher glaube ich eine recht gute Kompromisslösung. Qualität der Lehre dürfte ja schon ganz gut sein. Ist ein netter Perk. Klar, sehr anstrengend aber es fordert und fördert ja auch den Intellekt
Werde berichten, im Zweifel alle sechs Monate oder so.
Nachtrag: Durch steuerliche "Vorteile" und AG-Beteiligung bleibt der Eigenanteil auch überschaubar am Ende.
| | Um hier mal zu berichten: Das erste Modul "UK Corporate Law" war im April. Inzwischen ist auch die Klausur geschrieben (und bestanden!).
Ich muss sagen: Holla die Waldfee. Ich bin ja nun schon eine ganze Weile aus der Uni raus, aber so intensiv hatte ich das nicht in Erinnerung. Unterricht fand in Kleingruppen (ca. 20) statt. Qualität und Intensität fand ich sehr hoch. Wir wurden begrüßt mit "wir machen jetzt in einer Woche, wofür der Fulltime LLM Kurs ein Semester Zeit hat". Entsprechend engmaschig war das - so "matschig" in der Birne war ich danach nicht mal zu meinen besten M&A bzw. Banking & Finance Tagen. Qualität der Lehre war sehr hoch, Anforderungen auch - sowohl während des Kurses (es gab vorgesehene "on call" Studenten für jede Lektion, die dann auch wirklich vorbereitet und fit sein mussten), als auch danach. Klausuren werden als "take home" exam in einem vorgeschriebenen 48h Zeitraum geschrieben. Klingt erstmal easy, ist aber für 6000 Wörter erstaunlich wenig Zeit.
Alles in allem: Gutes Ding, würde ich wieder machen. Ich schiele schon, ob man nicht mehr Module ins Jahr packen kann. Im Dezember geht es weiter.
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Trendwear für Drittsemester!
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Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein ) |