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Ich bin hier zum lenken, nicht zum denken!
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Glückwunsch EK
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| Zitat von smoo
Ich bin hier zum lenken, nicht zum denken!
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Du hast erst gewonnen, wenn du nicht mehr delegierst, sondern delegieren lässt!
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Glückwunsch, EK
nervige Falllisten
| Zitat von smoo
Ich bin hier zum lenken, nicht zum denken!
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ich würde tatsächlich zu einem Notar gehen. Also zu einem Anwalt der gleichzeitig Notar ist. Der kann dann auch in anwaltlicher Beratung entsprechend viel darüber erzählen
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Hier stand mal was.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von teppi.ulr am 20.03.2017 9:44]
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Ich befürchte, dass du hier keine Antwort erhalten wirst. Siehe Startpost.
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Ah ok .. sorry - mein Fehler.
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Kann die gesetzliche Unterhaltspflicht durch eine hohe Einmalzahlung erlöschen?
Angenommen ich unterstütze als Eltern mein volljähriges Kind, das bedürftig ist, mit einem monatlichen Betrag. Dann kommt es zu einer hohen Einmalzahlung, durch die das Kind den Lebensunterhalt bestreiten könnte...
Leider werde ich aus den BGB stellen nicht so recht schlau. Gibt's da irgendwo was zum nachlesen?
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Die Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs können entfallen, der Bedarf. Der kann aber jederzeit wieder eintreten, d.h. mit Wirkung für die Zukunft ablösen geht nur eingeschränkt
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Ah merci das hilft mir weiter.
Der steuerliche Unterhaltsbegriff knüpft an den zivilrechtlichen an bzw stellt darauf ab.
Dann werde ich wohl mal 8 Jahren Unterhaltszahlungen der Schenkungsteuer widmen müssen
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Zwei Gedanken:
- Wenn man davon ausgeht, dass das erstmal ein singulärer Vorfall ist und die Elterngeneration im Zweifel noch ein paar Jahre (mehr als 10...) auf dieser Erde verbringt, was soll denn das für eine Einmalzuwendung werden, dass der Freibetrag von EUR 400.000 nicht reicht? (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)
- Kleiner Gestaltungsgedanke: § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG - check da aber mal vorher die Kommentarliteratur, hab ich jetzt nicht geschaut, ob Einmalbeträge da auch drunter fallen, aber zumindest von der kurzen Fallbeschreibung könnte das passen
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Danke dir. Ich hab allerdings nur den halben Fall geschildert und das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen, daher gibt es keine Gestaltungsmöglichkeiten mehr.
Es hat vorschenkungen gegeben.
In Jahr 01 300.000, dazu die erwähnten Unterhaltszahlungen. Angesichts des hohen Betrages muss man davon ausgehen, dass davon der Lebensunterhalt ein paar Jahre hätte bestritten worden können.
In Jahr 08 ist der Freibetrag nun überstiegen durch weitere unbedachte Schenkungen. Mandant nie vorher steuerlich beraten worden und "einfach mal gemacht"
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Wurd auch Zeit. Man fragt sich echt, wie so ein Gesetz unter dem Grundgesetz jahrzehntelang bestand haben konnte.
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Das GG war der gesellschaftlichen Entwicklung eben um Jahrzehnte voraus.
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Moin moin,
eine Frage an die schon etwas "gesetzteren" Anwälte hier.
Ich stelle mir gerade die Frage, ob die Examensnote noch so eine große Rolle spielt, wenn man erst einmal seinen ersten Job als Anwalt gelandet hat?
Zur Situation: Ich hab ein überdurchschnittliches befriedigend und könnte halt in 3 Monaten noch einmal einen Verbesserungsversuch antreten oder halt gleich Vollzeit arbeiten.
Begebe ich mich wegen der Note in eine gewisse Abhängigkeit zu der Kanzlei, die mir den ersten Job gibt?
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Aus Sicht eines Referendars, der gerade seine Station in einer großen Konzernzentrale macht: Hier stehen 5 Neueinstellungen an und es wird tatsächlich trotz mehrjähriger Großbuden Erfahrung immernoch auf die Examensnoten der Bewerber geachtet.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 23.03.2017 18:56]
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Ich hab noch keinen Jobwechsel hinter mir, kannn daher dazu nix sagen.
Kommt halt aber auch darauf an, wo du später arbeiten willst.
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Die Justiz ist auf jeden Fall auch nach 20 Jahren in der Großbude noch unerreichbar, wenn man nicht die passenden Noten hat.
Falls du dir das irgendwie noch offen halten willst.
E-Street... No retreat, no surrender
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| Zitat von Cuthdingsbums
Moin moin,
eine Frage an die schon etwas "gesetzteren" Anwälte hier.
Ich stelle mir gerade die Frage, ob die Examensnote noch so eine große Rolle spielt, wenn man erst einmal seinen ersten Job als Anwalt gelandet hat?
Zur Situation: Ich hab ein überdurchschnittliches befriedigend und könnte halt in 3 Monaten noch einmal einen Verbesserungsversuch antreten oder halt gleich Vollzeit arbeiten.
Begebe ich mich wegen der Note in eine gewisse Abhängigkeit zu der Kanzlei, die mir den ersten Job gibt?
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Du darfst dein eigenes Ego nicht außer Acht lassen.
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Mach den Verbesserungsversuch, die Chance kommt nicht wieder. Zum Arbeiten ist noch genug Zeit
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Wie war denn das erste Examen? Wenn du da ein VB hattest, bist du mit einem guten befriedigend im zweiten eigentlich gut aufgestellt. Schaden kann der Verbesserungsversuch dennoch nicht, falls du irgendwann in den Staatsdienst willst.
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Ein Großteil der Juristen wird - unabhängig der Note - überdurchschnittlich viel arbeiten. Auf die Lebenszeit macht das "verschenkte" 3/4 Jahr wegen eines Verbesserungsversuchs nichts aus.
Dem gegenüber ein Leben lang ohne (Doppel)Prädikat, obwohl man es erreichen konnte? Und aus diesem Grunde bei der Berufswahl eingeschränkt sein?
Ich rechne Bewerbern einen Verbesserungsversuch hoch an. Dieser zeigt, dass der Bewerber für seine Ziele nochmal leiden kann. Er lässt sich freiwillig nochmal auf diese Tortur ein, obwohl er weiß, was ihn erwartet.
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Das war nun ein sehr eindeutiges Votum von euch.
Vielen Dank für eure Offenheit.
Was weiß ich, was ich in 10 Jahren machen will. Genau das ist das entscheidende Argument.
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Wenn du dann nochmal in der mündlichen Prüfung sitzt, erinnere dich, dass du das alles im Dienste der p0T-Weltherrschaft tust!
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Es schadet sich nicht, den Verbesserungsversuch zu machen. Ich glaube aber dennoch, dass die Note (abgesehen von der Justiz) mit steigender Berufserfahrung an Bedeutung verliert.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 27.03.2017 0:05]
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"Herr smoo, unser Marketing hat weltweit (und damit auch in China) T-Shirts mit der Flagge von Tibet verkauft. Jetzt drohen die chinesischen Behörden unserem Geschäftsführer in China mit Haft. Was tun?"
Wtf. Wie kann man denn in China T-Shirts mit der tibetischen Flagge verkaufen. D:
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Profitgier hilft einem weiter.
Jetzt mach doch mal Lan, dass der arme nicht im chinesischen Knast landet...
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Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein ) |