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Normalerweise stehen diese Hinweise, insb. auf höhere Vergütung als RVG und dadurch entstehende Lücke bei Obsiegen/Kostenerstattung, in der Vergütungsvereinbarung.
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| Zitat von Poerger
Es sei denn es wurde ausdrücklich vereinbart nach RVG a.F. abzurechnen...
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Hab jetzt nichts dazu gefunden, aber solch eine Klausel, deren Folgen der Mandant eben nicht abschätzen kann ohne dass sie erläutert wird, würde ich spontan für überraschend halten.
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| Zitat von webLOAD
Normalerweise stehen diese Hinweise, insb. auf höhere Vergütung als RVG und dadurch entstehende Lücke bei Obsiegen/Kostenerstattung, in der Vergütungsvereinbarung.
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Das muss da sogar drin stehen.
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Ich habe jetzt nochmal rauf- und runtergegoogelt und finde leider selbst nichts dazu pFolgendes Szenario:
Person A ist seit mehreren Jahren per unbefristetem Vertrag im Unternehmen tätig. Jetzt meldet Person A fristgerecht Teilzeitarbeit nach § 9a TzBfG an, 01.01.2021 bis 31.12.2022. Bis dahin kein Problem.
Jetzt bekommt A ein Kind und wird ab 01.03.21 12 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Was passiert mit der Teilzeitregelung?
1) Analog zu Befristungen verschiebt sich das Ende auf den 31.12.2023.
2) Anders als bei Befristungen berührt das eine Thema nicht das andere.
3) AN hat Wahlrecht.
4) AG hat Wahlrecht.
5) Trial by combat.
6) ???
Und spielt der Grund für die Brückenteilzeit eine Rolle? Die Suchergebnisse sind völlig verstopft mit Erläuterungen zum entgegengesetzten Fall, dass jemand in der Elternzeit wieder (die/eine andere) Arbeit aufnehmen will.
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kurze Verständnisfrage.
§ 130 StGB sagt:
| Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, | |
mit dem Ausdruck "vorbezeichnete Gruppe" wird sich auf die Aufzählung von Gruppen in Nr. 1 bezogen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dagrachon am 03.07.2020 12:59]
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Gnah, ich durfte das Thema Umsatzsteuersenkung für die Kanzlei aufarbeiten ich glaube, die hatten die Vorstellung, dass ich da ne kurze und knappe Arbeitsanweisung fürs Sekretariat erstellen kann
Geil auch, dass die hiesige RAK erstmal falsche und bislang unkorrigierte Informationen dazu rausgehauen hat.
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Gnah, ich durfte das Thema Umsatzsteuersenkung für die Kanzlei aufarbeiten ich glaube, die hatten die Vorstellung, dass ich da ne kurze und knappe Arbeitsanweisung fürs Sekretariat erstellen kann
Geil auch, dass die hiesige RAK erstmal falsche und bislang unkorrigierte Informationen dazu rausgehauen hat.
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Kann ich das Ergebnis haben?
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Falls nicht verkaufe ich euch gerne etwas
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Ich verkaufe das gleiche, nur teurer, aber dafür international
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Gnah, ich durfte das Thema Umsatzsteuersenkung für die Kanzlei aufarbeiten ich glaube, die hatten die Vorstellung, dass ich da ne kurze und knappe Arbeitsanweisung fürs Sekretariat erstellen kann
Geil auch, dass die hiesige RAK erstmal falsche und bislang unkorrigierte Informationen dazu rausgehauen hat.
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Kann ich das Ergebnis haben?
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Ich kann dir den Text meiner Mail am Montag mal schicken, sowie das Skript von dem Online Seminar. Man muss halt genau schauen, wann die jeweilige Leistung als vollständig erbracht gilt. In der Regel ist das bei uns das Ende der Leistungszeit,weil Dauerleistung.
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Wenn du das tun würdest <3
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Mal ne kurze Frage zu diesem Widerrufsgedöns vom EuGH: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eugh-urteil-kreditvertraege-1.4857998
Bekannter hat da bei BMW Widerruf eingelegt, wurde letztes Jahr abgelehn und hat von seinem Anwalt mit Bezug auf das obige Urteil gesagt bekommen, dass man seinen Widerruf wieder aufnehmen kann. Allerdings hat der BGH dem EuGH Urteil wohl direkt wieder einen Riegel vorgeschoben (was immer das auch heißen mag) gegen die jetzt Verfassungsbeschwerden laufen.
Wo finde ich den aktuellen Status dazu? Sprich gibt es die wirklich oder verschleppt der einfach nur was? Falls es die gibt wo finde ich den aktuellen Stand dazu? Findet man das irgendwie raus?
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Mein letzter Stand war auch, dass der BGH das direkt und deutlich wieder abgebügelt hat. Zumindest für Immobilienkredite, afaik. Da muss man eigentlich nur nach dem EuGH Urteil googlen und aufs Datum der Mitteilung schauen. Wenn der BGH darin überhaupt nicht erwähnt wird, handelt es sich vermutlich um eine veraltete Info.
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Meint ihr, dass das mit der BKatV Absicht von Scheuer war?
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| Zitat von -rantanplan-
Meint ihr, dass das mit der BKatV Absicht von Scheuer war?
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Ehrlich denke ich eher Dummheit. Wobei es halt super in den Plan jetzt passt.
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Habt ihr auch manchmal so Schriftstücke (Klagen o.ä.), zu denen Ihr Euch einfach gar nicht motivieren könnt?
Ich hab hier ne 98 Seiten Klage und ne 40 Seiten Klageerwiderung (Entwurf) zu lesen und puh, das schieb ich schon einige tage vor mir her.
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Puh, bei mir wird das häufiger. Die strategischen Projekte außerhalb des Gerichts machen mir immer mehr Spaß, die Verfahren vor dem Gericht immer weniger.
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Moin!
Bevor ich Ämtern Deals vorschlage mal kurz eure Meinung:
Unser Grundstück wurde in dunkler Vorzeit mal geteilt und ein 2 Meter breiter Streifen wurde von der Stadt zwangs gekauft, weil die Straße breiter werden sollte. Als dieser Plan verworfen wurde, haben alle Eigentümer, außer unser Vorgänger, den Streifen zurück gekauft.
Dann kauften wir das Haus, am Tag vor unserem Einzug kam der Bescheid für die Anliegergebühren. 17.000 für die Straße. Wir besitzen allerdings die ersten 2 Meter gar nicht. Weil wir aber Angst hatten zu den 17.000 zusätzlich noch das Grundstück kaufen zu müssen, haben wir bezahlt.(Alles 2015)
Jetzt haben wir einen Bauantrag für einen Carport gestellt und es fiel auf, dass wir eben nicht Eigentümer des Grundstücks sind und auch kein Wegerecht haben. Dies will die Stadt uns aber gewähren.
So weit so einfach. Jetzt frag ich mich aber: Kann ich die 17.000 zurück fordern? Kann ich Straßenreinugung etc zurück fordern?
Falls ja würde ich denen eher vorschlagen: Ihr behaltet die 17.000 und gebt uns im Gegenzug das Grundstück. Oder alles einfach so durchlaufen lassen und Wegerecht haben? Ich mein, Grundbesitzabgaben und so spare ich ja nun auch...
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| Zitat von smoo
Habt ihr auch manchmal so Schriftstücke (Klagen o.ä.), zu denen Ihr Euch einfach gar nicht motivieren könnt?
Ich hab hier ne 98 Seiten Klage und ne 40 Seiten Klageerwiderung (Entwurf) zu lesen und puh, das schieb ich schon einige tage vor mir her.
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Hmm, bezüglich lesen eher nicht, schreiben aber schon manchmal, insbesondere wenn ich nicht weiß, was ich überhaupt schreiben soll.
Aber zum Glück hab ich so gut wie nie Schriftsätze zu lesen, die länger als 10 Seiten sind. Mein längster selber geschriebener Schriftsatz waren bei 1,5 Zeilen Abstand schon nur 14 Seiten
E. Wobei, doch, ein ungelesenes Schreiben der Gegenseite liegt bei mir auch gerade in nem Stapel, wo es ständig nach unten wandert. Aber auch nur, weil die Mandanten nerven und ich auch nicht weiß, wie ich darauf reagieren soll/will. Geht um einen verdeckten Grenzstein und Abmarkungskosten... das sagt vermutlich schon alles. Achja, Bauern sind es auch. Literally.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 09.07.2020 15:49]
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Es ist ja auch so eine Unart besonders einiger Grokas, seitenweise aus X Urteilen wörtlich zu zitieren und die Schriftsätze damit aufzublähen. So kommt man dann halt schon rasch auf ein paar dutzend Seiten.
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Ihr versteht wohl nicht, wie man Billables produziert!
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Also banale Themen aufblähen ist Müll, Urteile zitieren hingegen voll Ok. Denn die Richter schauen sich die genannten Urteile nämlich oft nur an, wenn sie zitiert werden.
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... kommt vielleicht auch auf das Rechtsgebiet an? Man hat ja nicht immer nur 08/15-Probleme, sondern auch mal was Neues?
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Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters ) |