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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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sartox

AUP sartox 21.06.2013
Leider verstehe ich deinen Trollpost nicht. "Wie" dem B hier ein finanzieller Schaden zugefügt wird ist doch völlig irrelevant.

Ich würde nur manchmal den "B's" hier gerne sinnvolle Ratschläge/Tipps geben können.
08.04.2022 23:55:43  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
In der "Geschäftsbranche" eine Kaution zur Absicherung einführen, die zu Beginn gezahlt werden muss.
09.04.2022 3:23:07  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich verstehe den Fall nicht.
09.04.2022 7:55:46  Zum letzten Beitrag
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sartox

AUP sartox 21.06.2013
Ich versuche es nochmal

- A beschädigt absichtlich eine Vase in einem Geschäft
- A ist betrunken und demoliert Fahrzeuge
- A fällt aus Versehen gegen ein Fahrzeug und beschädigt dieses
- beliebiger Sachverhalt bei dem A dem B einen Schaden zufügt

Sofern eine Straftat vorliegt trifft die Polizei die notwendigen Maßnahmen und A muss eine Sicherheitsleistung bezahlen / einen Zustellungsbevollmächtigen benennen etc.

B hat aber immer noch seinen Schaden und fordert hier den Betrag X von A.

A lacht, schaut sein Geld im Geldbeutel an und sagt: Ich gehe jetzt. Die Polizei (sofern involviert) verweist auf das Zivilrecht und fährt. B ist jetzt mit dem Schaden alleine.

A wohnt außerhalb der EU.


-->> Welche Möglichkeiten hat B, jetzt sofort an sein Geld zu kommen?

Innerhalb der EU dürfte es noch möglich sein im Nachgang irgendwie zu vollstrecken. Aber im Ausland wohl eher fruchtlos. Dem A mit Zwang Geld abnehmen? Wäre das durch das BGB gedeckt? Erkennt ein Gericht in einem Nicht-EU Staat überhaupt eine deutsche Forderung an?

Oder hat sich A erfolgreich um die Schadenswiedergutmachung "gedrückt" in dem er einfach nicht zahlt und geht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von sartox am 09.04.2022 8:42]
09.04.2022 8:38:17  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ah, die Banden marodierender betrunkener Chinesen. Wer kennt sie nicht.

Mir fällt da allenfalls Selbsthilfe (vermutlich unzulässig) oder dinglicher/persönlicher Arrest ein. Aber ob und wie das in der Praxis funktioniert, kann ich nicht sagen. Beim persönlichen Arrest kann der Gerichtsvollzieher wohl u.a. auch den Reisepass wegnehmen.
09.04.2022 9:00:49  Zum letzten Beitrag
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Arctic
09.04.2022 11:10:37  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Ich verstehe den Fall nicht.


Ich bin bei "beliebiger Sachverhalt, bei dem A dem B einen Schaden zufügt" ausgestiegen...
09.04.2022 11:46:52  Zum letzten Beitrag
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Arctic
09.04.2022 11:48:39  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Scheiße Mann, dieser Spruch hätte mir damals als Korrekturassi einfallen müssen! Ich hätte ihn mit roter Tinte auf so viele Klausuren träufeln können traurig
09.04.2022 11:58:02  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich verstehe halt nicht, in welchem Szenario innerhalb der EU solche Fälle derart oft vorkommen, dass man sich da vorsorglich darauf vorbereiten muss. Außer halt im geschäftlichen Bereich, aber da ist man dann halt selbst schuld, wenn man ohne Vorschuss arbeitet oder den Vertragspartner nicht wechselt.

------

Ich hab ja mittlerweile öfter Fälle mit Auslandsbezug. Zum Glück wurde da bislang aber am Ende immer gezahlt, selbst in den zwei Fällen, in denen ich die Klage öffentlich zustellen musste (Gegner mit Sitz auf Barbados).

In einem Verfahren hatten wir einen Titel (Vergleich) gegen _eine russische Airline_. Trotz mehrfacher Zahlungsaufforderung kam keine Zahlung. Habe der Mandantin dann mitgeteilt, dass sie die Forderung (86,00 ¤ mit den Augen rollend) aufgrund der aktuellen Ereignisse wohl abschreiben kann. Vorgestern kam die Zahlung Breites Grinsen


---

Letzte Woche hatte ich ein Verfahren vor der Berufungskammer. Wir hatten die erste Instanz gewonnen, der Gegner Berufung eingelegt. Ich war mir meiner Sache eigentlich ziemlich sicher, habe dann aber einen gerichtlichen Hinweis erhalten, der sich mir nicht so recht erschließen wollt und der mich schon Schlimmes ahnen ließ.
Die Verhandlung war dann recht kurz. Rechtlich sei der Fall sehr interessant. Der Anspruch sei aber wohl recht eindeutig begründet. Jedenfalls werde man ein Urteil verkünden und dieses dann auch veröffentlichen. Von mir aus gerne Breites Grinsen
Aber ich sehe es schon kommen, dass der Gegner die Berufung zurücknimmt. Das muss er eigentlich machen, weil es viele solcher Fälle gibt. Naja. mal sehen.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 09.04.2022 13:48]
09.04.2022 13:20:25  Zum letzten Beitrag
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sartox

AUP sartox 21.06.2013
Danke für den Input, werde ich mal Google zu bemühen.

Erfreulich, dass es innerhalb der EU "einfacher als früher" ist an sein Geld zu kommen, deswegen hatte ich ja explizit Drittstaaten gefragt.

Aber klar...wo nichts ist....ist auch nichts zu holen. Das Risiko gehört immer dazu.
09.04.2022 18:50:40  Zum letzten Beitrag
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Komparse

X-Mas Arctic
Was mich aus Eigeninteresse interessieren würde: Gibt es hier Ex-Großbudisten, die nach dem Exit glücklich geworden sind? Wenn ja: Wo ging es hin? Bin gerade auch an einem Punkt, am dem solche Überlegungen für mich relevant werden (knapp über drei Jahre Berufserfahrung in Tier-2-GK).
12.04.2022 9:51:07  Zum letzten Beitrag
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~


12.04.2022 10:41:27  Zum letzten Beitrag
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Arctic
12.04.2022 10:52:21  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
Kurze Frage zum prozessualen Tatbegriff:

Variante 1: A schließt einen Darlehensvertrag für den nicht der deutschen Sprache mächtigen B bei der Bank C ab, wobei A die Unterschrift des B fälscht und sich gegenüber der C als B ausgibt. Ich hätte gesagt Betrug gegenüber und zulasten der C.

Variante 2: A schließt einen Darlehensvertrag für den nicht der deutschen Sprache mächtigen B bei der Bank C ab, wobei A die Unterschrift des B nicht fälscht, sondern die Unterschrift des B von diesem erschleicht. Betrug gegenüber der C, jedoch zulasten des B?

Nun meine Frage: Angeklagt ist Variante 1. Falls sich das noch zu Variante 2 verändert (was wohl gut möglich ist), habe ich dann noch dieselbe prozessuale Tat oder bedarf es einer Nachtragsanklage?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tigerkatze am 12.04.2022 11:35]
12.04.2022 11:34:24  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Die eigentliche Tathandlung ist der Vertragsschluss, das ist die Täuschung, die dann die Vermögensverschiebung auslöst. Auch wenn die Unterschrift zeitlich vorher und räumlich woanders erschlichen wurde ist das m.E. ein einheitlich zu betrachtender Vorgang, kommt ja immer auf den inneren Zusammenhang an.

Eine andere Frage ist, ob das Erschleichen der Unterschrift selbst eine eigenständige Tat zum Nachteil des B darstellt. Kommt drauf an... wenn er sich z.B. eine Generalvollmacht unterschreiben lässt und dann damit mehrere, z.B. zu dieser Zeit noch gar nicht feststehende Dinge tun will könnte das schon sein.

BGH NStZ-RR-1998, 304: Der Begriff der Tat im prozessualen Sinn umfasst nicht nur das einzelne in Anklage und Eröffnungsbeschluss erwähnte Tun des Angeklagten, sondern den ganzen, nach der Auffassung des Lebens eine Einheit bildenden, geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte als Täter einen Straftatbestand verwirklicht haben soll. Verändert sich im Laufe des Verfahrens das Bild des Geschehens, auf das die Anklage hinweist, so kommt es darauf an, ob die Nämlichkeit der Tat trotz dieser Veränderung noch gewahrt ist.
12.04.2022 14:17:30  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
...
Danke!
12.04.2022 14:27:51  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von Komparse

Was mich aus Eigeninteresse interessieren würde: Gibt es hier Ex-Großbudisten, die nach dem Exit glücklich geworden sind? Wenn ja: Wo ging es hin? Bin gerade auch an einem Punkt, am dem solche Überlegungen für mich relevant werden (knapp über drei Jahre Berufserfahrung in Tier-2-GK).


Sag Bescheid. Ich überlege auch gerade wieder (nach 10 Jahren Tier 2/Magic Circle).
12.04.2022 14:35:01  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
...
Gründet doch eine pot-Boutique!
12.04.2022 15:51:00  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Ich habe einen Elterngeldbescheid bekommen und "muss" widersprechen. Für den Fall, dass mein Widerspruch abgewiesen wird, würde ich nach eingehender Prüfung ggf. vor Gericht ziehen. Elterngeld.de warnt vor "teurem Rechtsstreit", laut Bundessozialgericht ist das Thema erstinstanzlich aber gerichtskostenfrei oder kostet 150 ¤ pauschal. Aufwendungen der Beklagten sind egal, weil ich ja gegen eine Behörde antrete. Schreibt Elterngeld.de einfach Unsinn, in diesem Punkt?

Mal unabhängig davon, dass es um deutlich mehr als 150 ¤ geht, bin ich in Elterngeldsachen ein "Versicherter oder sonstiger Leistungsempfänger" (-> gerichtskostenfrei), oder bin ich ein sonstiger Kläger?
15.04.2022 23:31:48  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 07.04.2014
Ab wann zaehlen eigentlich Gewaehrleistungszeitraeumen?


Beispiel: (e: wow, das war lang. Breites Grinsen)

Geraet X1 mit 6 Monaten (gesetzl.?) Gewaehrleistung geht zum Ende der Gewaehrleistungsfrist nach 5 Monaten kaputt und wird von Haendler durch Geraet X2 ersetzt. Erneuert sich die Gewaehrleistungsfrist(?) um 6 Monate oder laeuft sie nach 1 Monat aus?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Irdorath am 26.04.2022 14:31]
26.04.2022 14:23:35  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
Das ist tatsächlich einzelfallabhängig. Der BGH hat entschieden, dass die 2-jährige Frist zur Geltendmachung gesetzlicher Nacherfüllungsansprüche (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) bei einer Ersatzlieferung "in der Regel" neu beginnt. Es soll entscheidend darauf ankommen, ob in der Reparatur oder auch in dem Austausch ein Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers gesehen werden kann (BGH, VIII ZR 16/05). Das ist dann von verschiedenen Faktoren abhängig, zum Beispiel kann ein Indikator sein, ob im Lieferschein ein Garantiefall angegeben ist oder ob es eher den Eindruck einer Kulanzlieferung gemacht hat.

e: Die 6 Monate, die du im Kopf hast, sind die (alte) gesetzliche Beweislastumkehr. Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem rechtlichen Grundsatz, dass eigentlich immer jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs trägt. Es wird durch eine Beweislastumkehr also vermutet, dass der Defekt aus einer Mangelhaftigkeit der Sache rührt, der Mangel also bereits in der Sache angelegt war. Seit dem 01.01.2022 beträgt diese Umkehrfrist 12 Monate.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tigerkatze am 26.04.2022 14:46]
26.04.2022 14:45:00  Zum letzten Beitrag
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eupesco

eupesco
Bei Vodafone gibt's immer mal wieder die Möglichkeit eine extra Prämie abzustauben, wenn man ein bestimmtes Produkt in einem Zeitraum gekauft hat.

https://www.praemienabruf.de/

Da muss man sich anmelden und die Rechnung hochladen als Nachweis. Hab ich gemacht. Habe dummerweise erst danach realisiert, dass meine Kontodaten auch in der PDF drin sind. Ich hab die Zeilen geschwärzt und den Nachweis nochmal neu hochgeladen.

Der alte Nachweis ist aber immer noch auf deren Servern (mein Pech) aber öffentlich einsehbar, wenn man den richtigen Link hat.

Kann ich mich juristisch dagegen wehren? Sieht für mich nach starkem Missachten von Datenschutz aus, dass meine von mir hochgeladenen persönlichen Daten (Adresse, Kontodaten etc. ) einfach von jeder x-beliebigen Person abrufbar wären.

Was tun?


¤\ Die Datei ist sogar noch in einem Ordner "Public" abgespeichert. Das setzt dem ganzen ja nochmal die Krone auf...


¤^2\ Also ich will auch keine Beratung. Nur mal so als Einstiegstipp: Kann so was überhaupt rechtens sein?

Wo kann ich die DSGVO nachlesen, um mich da selbst einlesen zu können?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von eupesco am 26.04.2022 15:28]
26.04.2022 15:24:23  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 07.04.2014
 
Zitat von Tigerkatze

Das ist tatsächlich einzelfallabhängig. Der BGH hat entschieden, dass die 2-jährige Frist zur Geltendmachung gesetzlicher Nacherfüllungsansprüche (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) bei einer Ersatzlieferung "in der Regel" neu beginnt. Es soll entscheidend darauf ankommen, ob in der Reparatur oder auch in dem Austausch ein Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers gesehen werden kann (BGH, VIII ZR 16/05). Das ist dann von verschiedenen Faktoren abhängig, zum Beispiel kann ein Indikator sein, ob im Lieferschein ein Garantiefall angegeben ist oder ob es eher den Eindruck einer Kulanzlieferung gemacht hat.

e: Die 6 Monate, die du im Kopf hast, sind die (alte) gesetzliche Beweislastumkehr. Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem rechtlichen Grundsatz, dass eigentlich immer jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs trägt. Es wird durch eine Beweislastumkehr also vermutet, dass der Defekt aus einer Mangelhaftigkeit der Sache rührt, der Mangel also bereits in der Sache angelegt war. Seit dem 01.01.2022 beträgt diese Umkehrfrist 12 Monate.



Ok! Also durchaus so kompliziert wie gedacht. Breites Grinsen Liegt eh alles lange zurueck und geht auch gar nicht um Deutschland (wobei es innerhalb der EU wohl aehnlich verlaufen duerfte?), aber so die grundsaetzliche Einschaetzung hatte mich mal interessiert. Danke dir!
26.04.2022 15:27:53  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von eupesco

Bei Vodafone gibt's immer mal wieder die Möglichkeit eine extra Prämie abzustauben, wenn man ein bestimmtes Produkt in einem Zeitraum gekauft hat.

https://www.praemienabruf.de/

Da muss man sich anmelden und die Rechnung hochladen als Nachweis. Hab ich gemacht. Habe dummerweise erst danach realisiert, dass meine Kontodaten auch in der PDF drin sind. Ich hab die Zeilen geschwärzt und den Nachweis nochmal neu hochgeladen.

Der alte Nachweis ist aber immer noch auf deren Servern (mein Pech) aber öffentlich einsehbar, wenn man den richtigen Link hat.

Kann ich mich juristisch dagegen wehren? Sieht für mich nach starkem Missachten von Datenschutz aus, dass meine von mir hochgeladenen persönlichen Daten (Adresse, Kontodaten etc. ) einfach von jeder x-beliebigen Person abrufbar wären.

Was tun?


¤\ Die Datei ist sogar noch in einem Ordner "Public" abgespeichert. Das setzt dem ganzen ja nochmal die Krone auf...


¤^2\ Also ich will auch keine Beratung. Nur mal so als Einstiegstipp: Kann so was überhaupt rechtens sein?

Wo kann ich die DSGVO nachlesen, um mich da selbst einlesen zu können?


Dort schildern: https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html
Schreib dazu, dass potentiell die Daten tausender Menschen offen im Netz hängen. Dann geht das meist recht zügig.
26.04.2022 16:03:14  Zum letzten Beitrag
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eupesco

eupesco
Das ist natürlich sehr gut. Tausend Dank.

€\ Gibt's das auch für andere Bundesländer. Macht das einen Unterschied, bei welchem ich das melde?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von eupesco am 26.04.2022 16:11]
26.04.2022 16:09:26  Zum letzten Beitrag
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Traktordr!ver

Japaner BF
Ich bin letztes Jahr nach langen Jahren in der Grosskanzlei ausgestiegen und habe Unterschlupf als GC in einem Fintech gefunden. Ich kann gerne mal berichten, falls von Interesse. Aber zu meiner eigentlichen Frage: Wir bräuchten hier dringend eine bessere (sprich: eine) Vertragsverwaltung. Ich habe mich mal ein wenig umgesehen, aber es gibt so viele Angebote, dass es schwierig ist, sich einen Überblick zu verschaffen. Die Software sollte das Übliche können (Ablage, Historie, Aufgaben, Reminder), Geld ist da. Dürften ein paar 100 aktive Verträge sein mit stark steigender Tendenz. Hat hier jemand Erfahrungen und kann eine Software speziell empfehlen?
27.04.2022 7:35:13  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Lustig, wie immer der Windows Defender anspringt, wenn es ein beA-Update gibt und diverse Komponenten an Microsoft senden will
05.05.2022 10:44:27  Zum letzten Beitrag
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kl3tte

AUP kl3tte 07.06.2011
Ist jemand von euch im Mietrecht tätig und in Hamburg / zwischen Hamburg und Lübeck ansässig?

Möchte als Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, das alte Haus aber abreißen und dort ein neues bauen. Werde mich dafür auf jeden Fall an einen Anwalt wenden (Vermieter-Rechtsschutz vorhanden). Kann ja sein, dass das dann jemand von euch wäre?
09.05.2022 12:05:12  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Machen wir, aber am anderen Ende der Republik fröhlich

Gerade einen üblen Clusterfuck-Fall reinbekommen:

Hausverwaltung erwirkt VB gegen Miteigentümer wegen Hausgeldern, aber nicht im Namen der WEG, sondern im eigenen Namen (gewillkürte Prozessstandschaft). Jetzt hat die Verwaltung gewechselt und ich muss die Titel umschreiben lassen. Außerdem gibt es schon eine Pfändung, da könnte dann Rangverlust eintreten.

Soweit so ärgerlich, nur, damit nicht genug - die neue Verwaltung ist eine GbR, und das geht nicht: Die Bestellung eienr GbR zum Hausverwalter ist sogar nichtig. D.h. ich hab rechtlich nicht mal ein Mandat Kopf gegen die Wand schlagen

Das mit dem Titel auf die Verwaltung hat ein ortsansässiger Kollege gemacht, ich glaub der darf mal seine Versicherung anrufen Wütend
09.05.2022 14:41:30  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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