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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Das ist ein heikles Thema. Viele Kanzleien haben Angst davor, sich Referendare mit Konflikten ins Haus zu holen und dann Mandate abgeben zu müssen.

Das wird befeuert durch RAK wie die RAK Düsseldorf, die vom Prinzip der doppelten Vergiftung ausgeht: Team A in Hamburg arbeitet für einen Mandanten. Team B sitzt auch in Hamburg, aber in einem ganz anderen Rechtsgebiet und hat mit dem Mandanten nichts zu tun (erste Vergiftung). Team B wechselt nun zum Hamburger Büro der Kanzlei, die auf der Gegenseite des Mandanten ist. Diese andere Kanzlei arbeitet aber nur aus München gegen den alten Mandanten. Aus Sicht der RAK reicht das aber aus (zweite Vergiftung).

Ich kenne das Verfahren nicht mehr genau, aber der (Ober?)Staatsanwalt hats dann als Blödsinn abgetan.

Aber befeuert durch solches Verhalten werden solche Listen abgefragt. Ich meine aber irgendwo in den letzten Monaten gelesen zu haben, dass gerade für Referendare da eine Erleichterung geschaffen werden soll. Habs aber nicht mehr verfolgt.

--

Auf der anderen Seite steht natürlich das Mandatsgeheimnis, welches solche Listen unmöglich macht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 07.09.2022 8:57]
07.09.2022 8:56:58  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von Cuthdingsbums

Von einem Bekannten sehe ich hier gerade, wie die US-UK-Kanzleien beim Onboarding conflict checks verlangen, wo Referendare gebeten werden, umfangreiche Tabellen zu den früheren Mandatsbeziehungen ihrer vorigen Arbeitgeber auszufüllen.

Mir ist das selbst nicht untergekommen, noch habe ich das von anderen bislang gehört. Ist das ein neuer US-UK-Trend und habt ihr eine Idee, wie mein Bekannter reagieren soll?



War bei mir vor mittlerweile über 6 Jahren in einer US-Butze so... Glaube bei meinem jetzigen UK-Arbeitgeber musste ich das damals nicht machen.
08.09.2022 16:37:26  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Bei einer neuen Mandantin hat quasi die ganze Rechtsabteilung gewechselt.

Gerade schickt mir die (neue) Rechtsabteilung eine Frage zu einer möglichen Verletzung und fragt, ob sie einen Anspruch haben.

Ich rufe beck auf, gebe Stichworte ein und finde eine BGH Entscheidung aus 2017(!) in der meine Mandantin EXAKT DIESEN ANSPRUCH schon gegen einen anderen verloren hat.

Das ist das erste mal in meinem Leben, dass ich auf eine Rechtsfrage eine quasi finale BGH Entscheidung der gleichen Partei finde, die mich fragt...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 08.09.2022 18:02]
08.09.2022 17:53:28  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Lel...

Porsche-Besitzer hält Fahrt im Mittelklasseauto zur Arbeit für unzumutbar
08.09.2022 18:54:27  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
...
Ein gewisser Immo hat in einem anderen, verkehrsbezogenen Thread bereit die Forderung des Porschefahrers für begründet erklärt.
08.09.2022 19:02:12  Zum letzten Beitrag
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Cuthdingsbums

Cuthdingsbums
 
Zitat von smoo

Das ist ein heikles Thema. Viele Kanzleien haben Angst davor, sich Referendare mit Konflikten ins Haus zu holen und dann Mandate abgeben zu müssen.

Das wird befeuert durch RAK wie die RAK Düsseldorf, die vom Prinzip der doppelten Vergiftung ausgeht: Team A in Hamburg arbeitet für einen Mandanten. Team B sitzt auch in Hamburg, aber in einem ganz anderen Rechtsgebiet und hat mit dem Mandanten nichts zu tun (erste Vergiftung). Team B wechselt nun zum Hamburger Büro der Kanzlei, die auf der Gegenseite des Mandanten ist. Diese andere Kanzlei arbeitet aber nur aus München gegen den alten Mandanten. Aus Sicht der RAK reicht das aber aus (zweite Vergiftung).

Ich kenne das Verfahren nicht mehr genau, aber der (Ober?)Staatsanwalt hats dann als Blödsinn abgetan.

Aber befeuert durch solches Verhalten werden solche Listen abgefragt. Ich meine aber irgendwo in den letzten Monaten gelesen zu haben, dass gerade für Referendare da eine Erleichterung geschaffen werden soll. Habs aber nicht mehr verfolgt.

--

Auf der anderen Seite steht natürlich das Mandatsgeheimnis, welches solche Listen unmöglich macht.



Interessanter Hinweis mit der Gesetzesänderung. § 43a Abs. 5 enthält tatsächlich eine neue Ausnahmeregelung für Referendare.

Ich verstehe dabei Abs. 5 S. 2 wohl so, dass diese nicht "infizieren", sondern lediglich selbst einem Tätigkeitsverbot unterliegen. Das sollte doch zumindest gegenüber Referendaren die Listenprüfung obsolet machen.

Nur die Systematik mit Abs. 6 verstehe ich noch nicht, was ist wenn der Referandar in einer Behörde in derselben Angelegenheit gearbeitet hat, mit der die aufnehmende Anwaltsstation Kanzlei befasst wird?

Gilt dann
(i) schon keine Infektion, weil Abs. 6 nur auf Abs. 5 S. 1 und nicht S. 2 verweist oder
(ii) gilt Abs. 5 S. 2 auch für "entsprechende" Verbote, wobei dann wiederum Abs. 5 S. 2 zur Anwendung käme?
12.09.2022 0:02:54  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
verschmitzt lachen
 
Zitat von Cuthdingsbums

Nur die Systematik mit Abs. 6 verstehe ich noch nicht, was ist wenn der Referandar in einer Behörde in derselben Angelegenheit gearbeitet hat, mit der die aufnehmende Anwaltsstation Kanzlei befasst wird?


Aus der Praxis weiß ich, dass das sehr gerne gesehen wird.
12.09.2022 8:21:39  Zum letzten Beitrag
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Arctic
14.09.2022 10:51:53  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Die Friedenspflicht wird tatsächlich i.d.R. durch Kündigungen beendet. In den TV sind auch Regelungen zur Laufzeit, Kündbarkeit und manchmal sogar ausdrücklich zu der damit verbundenen Friedenspflicht enthalten, man kann also etwa regeln, dass ein LohnTV bis auf Weiteres laufen soll, aber Friedenspflicht gilt z.B. nur bis 30.09.22 und es gibt zusätzlich eine Verhandlungspflicht vor Ablauf dieses Zeitraums. Das ist aber eher selten und was für Spezialfälle wie Sanierungen, normal gibt es einfach die Möglichkeit der Kündigung. Danach herrscht dann Nachwirkung.

Beispiel einer "normalen" Regelung: Hier in § 24
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 14.09.2022 11:41]
14.09.2022 11:39:57  Zum letzten Beitrag
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Arctic
14.09.2022 11:42:13  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
etwas für sehr schlecht befinden
Weichgespülter Haftselbstversuch
18.09.2022 10:36:58  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Es ist sicherlich weichgespült, aber vllt. bekommen sie wenigstens einen winzigen Einblick, den andere, die das nicht machen, nicht bekommen?
18.09.2022 11:15:05  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Jaja, aber ich finde, die in einem neugebauten Modellprojekt statt in einer "gewöhnlichen" JVA unterzubringen klingt irgendwie nach "ich hab schon mal einen Knast von innen gesehen haha" und nicht nach ernster Befassung damit, was Freiheitsentzug eigentlich bedeutet.
18.09.2022 11:59:03  Zum letzten Beitrag
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~


22.09.2022 17:59:01  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
Mein tägliches Brot.
22.09.2022 20:11:02  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Der EuGH sägt am Beginn von Verjährungsfristen
23.09.2022 8:38:05  Zum letzten Beitrag
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Gottes_Sohn666

Marine NaSe
Das hatte sich ja schon angekündigt, mit King ging es ja schon in diese Richtung. Jetzt haben wir langsam keine Fragen mehr zum Urlaub übrig, die der EuGH entscheiden kann.

Ist gerade viel los finde ich, erst das Drama um die späte Umsetzung des NachwG, dann die Arbeitszeitentscheidung des BAG und jetzt der EuGH. Meine Arbeitgeber sind gerade alle etwas kirre.
23.09.2022 12:36:34  Zum letzten Beitrag
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Arctic
23.09.2022 12:43:47  Zum letzten Beitrag
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Gottes_Sohn666

Marine NaSe
Naja, bzgl. der Verjährungsfristen kannst du finanziell nicht abschätzen, ob da jetzt noch Arbeitnehmer Jahre nach der Beendigung kommen und Urlaubsansprüche geltend machen. Dem kann man (und hätte man auch schon mit den Urteilen des EuGH zum Urlaubsverfall aus 2018) durch bessere Dokumentation vorbeugen, aber nicht die Vergangenheit ad acta legen.

Themen wie das NachwG umzusetzen sind inhaltlich kein Drama. Nur wurde das Thema vom Gesetzgeber komplett verschleppt und die Richtline, der die Thematik zugrunde lag, hätte bei Nichtumsetzumg zum 1.8. unmittelbar gegolten. Da hat man sich dann im mai / Juni erstmalig Gedanken zu gemacht, dass man Richtlinien ja auch mal umsetzen könnte. Dementsprechend kurzfristig mussten dann Standardverträge auf Basis des Gesetzes angepasst werden. Und das geht, kostet aber Geld und ist nervig, weil z.B. viele Ausbildungen zum 1.8. beginnen und hierfür dann nachträglich noch Beiblätter erstellt werden musste.

Arbeitszeit ist noch ein bisschen eine Blackbox. Manche sehen ja das Ende der Vertrauensarbeitszeit herbeieilen. Das sehe ich (zumindest aktuell noch) anders, da die Schutzrichtung der Entscheidung wie auch die EuGH Rspr. zur Stechuhr in Spanien erst einmal keine vergütungsrechtliche sondern eine rein arbeitsschutzrechtliche Zielrichtung hat. Arbeitszeiterfassung findet in vielen Branchen schlicht nicht statt, weil es bislang nur die Pflicht zur Erfassung von Überstunden gab. Und hier hast du dann, wenn du es schnell einführen willst, Beteiligungsrechte des Betriebsrats/Personalrats/MAV, insbesondere, wenn du dafür technische Einrichtungen nutzen willst (das ist ja der Regelfall), zu beachten. Und in einigen Bereichen ist auch aus gesetzgeberischer Sicht gar nicht gewollt, dass Arbeitszeiterfassung erfolgt (z.B. in der Kinder- und Jugendhilfe), da klar ist, dass Grenzen des ArbZG nicht eingehalten werden können.

Das sind einfach vergleichsweise viele Themen, die gerade auf die AG einprasseln. Vielleicht ist es bei mir auch nur zufällig gebündelter, wie ist es bei dir rantanplan?
23.09.2022 13:04:59  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Gottes_Sohn666

Naja, bzgl. der Verjährungsfristen kannst du finanziell nicht abschätzen, ob da jetzt noch Arbeitnehmer Jahre nach der Beendigung kommen und Urlaubsansprüche geltend machen.


Mir kommen die Tränen. Dass es überhaupt Arbeitgeber gibt, die Restanspruch nicht per default auszahlen ist doch die eigentliche Frechheit.
23.09.2022 13:10:45  Zum letzten Beitrag
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Gottes_Sohn666

Marine NaSe
Es ist der Normalfall, dass Urlaubsabgeltung gezahlt wird.

Bis vor einigen Jahren gab es jedoch keinen Zweifel daran, dass Urlaubsansprüche verfallen, wenn sie nicht genommen werden. Du musst dann natürlich nur das Kalenderjahr betrachten (ggf. Vorjahr), in dem das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Insofern ist eine darüber hinausgehende Dokumentation schlicht nicht erforderlich gewesen. Jetzt greift der EuGH aber dazwischen und macht Ansprüche, die den Ausschlussfristen unterlegen hätten/verjährt wären, wieder auf. Und da kann man den Arbeitgebern nicht einmal einen Vorwurf machen, weil sie sich in der Vergangenheit rechtskonform verhalten haben.

Die Grenzen werden also irgendwo bei der Rechtsmissbräuchlichkeit liegen, die aber natürlich völlig vage ist - und das King Urteil hat 12 Jahre rückwirkend Urlaubsansprüche bejaht. Insofern ist das auch finanziell kaum abzuschätzen, welche Folgen auf einen zukommen.
23.09.2022 13:17:57  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Gottes_Sohn666

Das sind einfach vergleichsweise viele Themen, die gerade auf die AG einprasseln. Vielleicht ist es bei mir auch nur zufällig gebündelter, wie ist es bei dir rantanplan?


Auf Arbeitnehmerseite ist das mit der Verjährung und auch mit der Zeiterfassung auf den ersten Blick eher erfreulich - aber kollektiv nicht so sehr:

Betreffend Arbeitszeiterfassung müssen dann ne Menge Betriebsvereinbarungen neu verhandelt werden, und das ist immer ätzend, weil natürlich auch Thema XYZ wieder auf den Tisch gebracht wird bei der Gelegenheit. AZ-BVs sind teilweise echt hart erkämpft (Gleitzeit, Homeoffice, Spesenregelungen, hab ne Menge Beschlussverfahren gerade zur Gleitzeit gehabt) und es hängt im Hintergrund halt immer auch die Arbeitnehmerüberwachung rum.

Bei der Verjährungsgeschichte gibt es das Problem, dass solche Ansprüche dann ad ultimo rückstellungspflichtig bleiben dürften, das beschädigt die Liquidität. Daran hat die Arbeitnehmerseite bestimmt kein Interesse.
23.09.2022 14:28:52  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von -rantanplan-

Bei der Verjährungsgeschichte gibt es das Problem, dass solche Ansprüche dann ad ultimo rückstellungspflichtig bleiben dürften, das beschädigt die Liquidität.


Pls explain. Bei der letzten Rückstellung habe ich EK an Rückstellungen gebucht, ohne die Aktivseite anzuschauen. Oder meinst du, dass man mehr Liquidität vorhalten muss um die Ansprüche ggf. zu bedienen?
23.09.2022 15:30:26  Zum letzten Beitrag
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Gottes_Sohn666

Marine NaSe
Du musst im worst case Szenario alle bestehenden und jemals bestandenen Arbeitsverhältnisse anschauen und gucken, ob da noch irgendwelche Urlaubsansprüche bestehen könnten.

Da Urlaubsabgeltung dank es EuGH seit 2018 auch vererblich ist, schützt nicht einmal der Exitus davor. Du kannst also bei einem Traditionsunternehmen Ansprüche aus 1970 oder so geltend machen, weil Opa Hans damals doch ein Jahr lang keinen Urlaub genommen hat.

Wenn du das ganz präzise berechnen kannst, kannst du auch eine entsprechende Rückstellung bilden. Das wird aber niemals der Fall sein. Dazu kommt, dass dies eine Rückstellung sein wird, die du faktisch niemals auflösen könntest, weil der Großteil davon sich ja niemals realisieren wird.

Also musst du dir irgendeinen Betrag X ausdenken, mit dem du denkst, dass du damit in Zukunft nachträgliche Ansprüche abbügeln kannst.
Das ist also schon ein Thema der Liquidität. In der Praxis werden die Arbeitgeber drauf scheißen und überrascht tun, wenn Opa Hans Erben irgendwann klagen (unrealistischer Fall, aber das Problem wird daran deutlich).

Ich bin froh, dass ich die Seite nicht betreuen muss, weil mir da die Phantasie fehlt, das zu lösen.
23.09.2022 15:41:25  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Naja, nach dem bilanzrechtlichen Vorsichtsprinzip ist das halt schon so ne Sache, vor allem wenn das Unternehmen in der Krise ist. Glücklicherweise bin ich nicht WP... aber WENN du eine Rückstellung machst/machen musst ist das bilanziell eine Inanspruchnahme des Kontokorrents und daher direkt liquiditätsschädlich, in voller Höhe.
23.09.2022 16:30:22  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
Hab mich bei der StA beworben und auch eine Zusage bekommen - bin jetzt in eine Stadt zugeteilt worden, die mich jeden Tag 150km Fahrtweg (2 Std.) kosten würde. Toll, wie flexibel die Justiz ist
30.09.2022 16:41:03  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
verschmitzt lachen
Zum Ausgleich ist die Bezahlung dafür gering.
30.09.2022 16:50:28  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
Breites Grinsen win win also
30.09.2022 16:52:15  Zum letzten Beitrag
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30.09.2022 16:55:25  Zum letzten Beitrag
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RedAngel

Leet
 
Zitat von Tigerkatze

Hab mich bei der StA beworben und auch eine Zusage bekommen - bin jetzt in eine Stadt zugeteilt worden, die mich jeden Tag 150km Fahrtweg (2 Std.) kosten würde. Toll, wie flexibel die Justiz ist https://forum.mods.de/bb/img/icons/icon11.gif



Ist doch Standard, habe ich das Gefühl. Man verteilt nie gleich die Wunschstelle, da man dann ja keinen Hebel mehr hat, um noch überobligatorische Leistungen abzupressen, für die man eine Verbesserung der Chancen auf eine Versetzung in Aussicht stellt.
30.09.2022 17:32:18  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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