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Hat die Inflation zugeschlagen?!
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Nein, das Kammergericht und das OLG Zweibrücken!
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Vielleicht eine dumme Frage:
| § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. | |
Kann man nur natürliche Personen betrügen, oder auch juristische?
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Ausgehend von deiner Fettmarkierung: ja, der Vermögensschaden kann unproblematisch bei einer juristischen Person entstehen und es bleibt strafbar. Die Täuschung kann aber immer nur gegenüber einer natürlichen Person stattfinden, da der Irrtum, d.h. die Fehlvorstellung über Tatsachen, nur bei natürlichen Personen eintreten kann. Dann bist du immer in der Konstellation des Dreieckbetrugs.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 11.02.2022 9:36]
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Ok, das verwirrt mich. Ich konkretisiere mal, anknüpfend an einen realen Sachverhalt habe ich mich nämlich gefragt wie das eigentlich ist: Der A vermietet an die B GmbH, vereinbart ist eine Klausel dass die Miete mit einem offiziellen Preisindex mitgezogen wird. Das war auch alles unstrittig. Jetzt wird's fiktiv:
Der A fordert eine vorzeitige bzw. überhöhte Mietanpassung zu seinen Gunsten und redet den Angestellten der B vorsätzlich schwindlig , der stimmt der Mietanpassung irrtümlich zu (vulgo lässt sich belabern), obwohl sie objektiv wahlweise dem Grund oder der Höhe nach gar nicht angezeigt wäre.
Betrug, oder nur Asimove? Der Vermögensschaden wäre ja verwirklicht.
¤: Jetzt wo ich das runtergeschrieben habe und deinen Post und den 263 nochmal lese - der erzeugte Irrtum und der Schaden müssen ja überhaupt nicht bei derselben Person entstehen, und somit wäre es Betrug. Oder?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 11.02.2022 9:48]
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| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
"Eine Personenmehrheit kann keinem Irrtum unterliegen." Hat mich schon als Studi verwirrt.
/Ich nehme an, ihr habt für die Konstellationen, in denen eine jurP durch etwas anderes als eine Fehlvorstellung eines Menschen geschädigt wird, zB durch Einwirkungen auf Geräte oder technische Vorrichtungen, auch Spezialtatbestände wie Betrügerischer Datenverarbeitungsmißbrauch usw. Damit dürfte das für den Nicht-Strafrechtler in der Praxis ziemlich irrelevant sein.
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Ja, für Geräte gibt es den Computerbetrug:
| § 263a Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. | |
Eine Norm, deren Wortlaut du direkt vergessen kannst und einfach auswendig lernen musst, wie sie funktioniert.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 11.02.2022 9:46]
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| Zitat von Abso
¤: Jetzt wo ich das runtergeschrieben habe und deinen Post und den 263 nochmal lese - der erzeugte Irrtum und der Schaden müssen ja überhaupt nicht bei derselben Person entstehen, und somit wäre es Betrug. Oder?
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Genau. Irrtum und Schaden können bei unterschiedlichen Personen eintreten. Die irrende Person muss jedoch die Vermögenverfügung veranlassen. Dann liegt ein Dreiecksbetrug vor und es kommt zum Meinungsstreit, wie das Verhältnis zwischen irrender und geschädigter Person sein muss.
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Das liest sich ebenfalls schlimm. Aber maximal 6 Monate? Schnäppchen!
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Kennt sich jemand etwas mit Beamtenrecht aus?
Wenn sich zwei Bewerber:innen (gleiche Laufbahngruppe, aber unterschiedliche Statusämter z.B. eines A7 und eines A9) auf eine Stelle bewerben, wiegt dann nur allein das Statusamt so schwer, dass selbst eine bessere Beurteilung des niedrigen Statusamtes dies nicht ausgleiche könnte?
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Ich kann dir Peri leider mit keiner Einschätzung dienen
Eine andere Frage an die Kolleginnen und Kollegen, wie würdet ihr mit dieser abartigen Situation umgehen:
Gegenseite macht folgendes, in einem Kündigungsschutzprozess, in dem wir auf Arbeitgeberseite waren (ja! weißichschandeundascheübermeinhaupt).
Die Firma hat dem Typen wegen Verurteilung zu 2a+3m Haft ein Expressticket und ne Anfechtung gegeben, weil die Taten vor Begründung des Arbeitsverhältnisses waren, aber erst danach abgeurteilt wurden, fast 2 Jahre später davon erfahren (Ladung eines Geschäftsführers in der Bewährung, lel). Taten waren klar positionsrelevant, Aufklärungspflicht würde ich mal annehmen.
Jetzt waren wir also im Gütetermin, Kollege redet davon, dass Doppelbestrafung und hastenichtgesehn, weil sein Mandant habe die Strafe ja abgesessen - was real nur möglich ist, wenn er die ganze Zeit Freigänger war. Gut, denkbar. Vergleich geschlossen.
Nun, Monate später gibt es anonyme Mails über Wegwerfmaildienstleister von wegen "Sie haben alles gewusst, wie konnten Sie nur! Das wird Konsequenzen haben!", und zwar ne ganze Flut davon.
Was macht man da? Strafrechtlich sind die Mails bisher irrelevant und eh nicht verfolgbar, aber die halbe Geschäftsleitung steht in CC, was tun? Aussitzen?
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Folgendes Fallbeispiel:
Wie würden die Chancen stehen, wenn die Person nur Angaben zur Person macht und sich nicht weiter äußert ?
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Chancen für was überhaupt?
Dass es eingestellt wird?
Wieso sollte es? Es gibt ja Beweise die aufzeigen, dass Mr. X die Ordnungswidrigkeit begangen hat.
Hier wird halt noch die Chance eingeräumt diese zu entkräftigen.
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Quizfrage: Was hältst du für wahrscheinlicher?
Dass ein solches Schreiben herausgeschickt wird, weil anhand des bisher festgestellten Sachverhaltes ein Bußgeld auferlegt wird
oder
dass die Auferlegung unwahrscheinlich ist, man aber hofft, dass sich die beschuldigte Person in dem Anhörungsbogen verplappert und doch die fehlenden Beweise liefert.
Lösungshinweise:
Gemäß § 55 OWiG muss die Gelegenheit zur Äußerung im Verfahren gewährt werden.
Wenn jemandem ein Bußgeldbescheid am Ende nicht gefällt, kann man immer noch gemäß § 67 ff. OWiG Einspruch einlegen - was natürlich ggf. weniger schlau ist, wenn man schon vorher entscheidende Entlastungen vorbringen kann.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 18.02.2022 13:26]
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Der F könnte den Vorsatz bestreiten, dann würde dasselbe nochmal von vorn, nur mit "fahrlässig", gespielt.
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| Zitat von Abso
Der F könnte den Vorsatz bestreiten, dann würde dasselbe nochmal von vorn, nur mit "fahrlässig", gespielt.
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"Ich hab den Karton einfach mal Richtung Container geworfen in der Hoffnung, er würde da schon drin landen. Nachgeschaut habe ich dann nicht mehr."
Oder wie?
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Ich wollte den Müll zum Container bringen, aber er war im Transportfahrzeug nicht vorschriftsmäßig ladungsgesichert und ist einfach rausgefallen.
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Die containernden Hippies müssen ihn rausgenommen und daneben gestellt haben?
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Der ist doch bei dem Sturm gestern von selbst dahin geweht wurden.
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| Zitat von Irdorath
Die containernden Hippies müssen ihn rausgenommen und daneben gestellt haben?
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Ne, damit bestreite ich ja nicht den Vorsatz, sondern die Tathandlung...
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Die Täterschaft wird bestritten.
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Einfach Paketscheine ausdrucken/ausfüllen mit dem Namen der unliebsamen Nachbarn, auf Kartons kleben und wild in der Umgebung verteilen.
folgt mir für mehr Tipps zu Nachbarschaftsstreitigkeiten
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A erwirbt von p0T-GbR einen Gegenstand. p0T-GbR besteht aus vom-Turm GmbH und Paddel GmbH. Während des Gewährleistungszeitraums werden der p0T-GbR Mängel durch A angezeigt. p0T-GbR wird daraufhin aufgelöst. Sind die beiden GmbH für die Mängelbeseitigung greifbar?
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IANAL, aber ich sage §§ 159f. HGB, und der BGH sieht das prinzipiell ähnlich: Nachhaftung durch die Gesellschafter.
Inbesondere hat der Mangel (begründende Tatsache) schon bestanden, als die GbR noch existierte. Du kannst ja nicht einfach deine GbR zumachen und den Kreditoren/Gläubigern sagen "Ja lol ey!".
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 23.02.2022 10:37]
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Danke, das hilft schon mal ein Stück weiter.
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Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters ) |