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| Zitat von G-Shocker
Welches Gesetz behandelt die Rückzahlungspflicht eines vom Arbeitgeber bezahlten berufsbegleitenden Studium?
Im speziellen geht es um eine Kündigung noch vor der vertraglich vereinbarten Frist und etwaige ungültige Passagen im Vertrag.
Das kam bei dem ein oder anderen hier bestimmt auch schon mal vor oder?
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IANAL, aber meine Frau, angehende Fachanwältin AR und hatte demletzt einen ähnlich gelagerten Fall: Die Grundsatzfrage ist: Wie hoch war die Belastung für den Arbeitgeber (Monetär, Arbeitsausfall, ...). Wirklich greifen tun die entsprechenden Regelungen im Vertrag üblicherweise nur, wenn die Belastung über das "übliche" Maß hinaus geht. Alles Auslegungssache und kommt stark auf den Richter an.
Kann da Jimmy nur zustimmen, das ist eine Sache derer sich ein auf dem Gebiet bewanderter Anwalt annehmen sollte.
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Hier ist das Thema ganz schön dargestellt.
Dann muss man immer auch noch schauen, ob es tarifliche oder betriebliche Regeln dazu gibt, die dem Vertrag entgegenstehen.
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Hensche ist der oberkrasse shit, die Profizugänge und ihre Lehrgänge sind dann aber sackteuer.
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| Zitat von -rantanplan-
Hensche ist der oberkrasse shit, die Profizugänge und ihre Lehrgänge sind dann aber sackteuer.
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Ja, für das schnelle gucken, aber ein echter Traum.
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Absolut. Qualitativ ist das erste Klasse.
Die haben das auch für andere Rechtsgebiete, z.B. Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ich glaube dass die mit Hausverwaltungen und so einen enormen, zahlungskräftigen Kundenkreis mit diesem Auftritt erschließen.
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Wenn man die richtigen Suchbegriffe, insbesondere die korrekten termini technici mit einem zugehörigen Schlagwort zu einer bestimmten Konfliktlage zu einem rechtlichen Problem eingibt, ist Hensche in den Top 10. Ausnahmslos.
Was ich da z.B. schon hilfreiche Links zu Entscheidungen gefunden habe, das ist phänomenal. Klar, wir haben auch alle möglichen Kommentare, juris und hastenichgesehen, aber für die schnelle Recherche wenn man sich grad akut fragt in welche Richtung eine Sache gehen könnte...
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Hat jemand Zugriff auf Heinze, ZEV 2020, 677 und kann mir helfen?
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Danke vielmals Tigerkatze!
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Ich bin ein bisschen einegrostet mit Beck-Online, bevor ich mir jetzt nen Wolf suche, es gibt keine Möglichekit ganze Bücher als pdf. zu exportieren oder? Immer nur einzelne Seiten oder Abschnitte, korrekt?
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Korrekt. Letzteres wäre ja sonst auch gegen die Lizenzbedingungen.
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Thx. Ja hab ich mir schon gedacht. Aber man weiß ja nie.
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Was macht ihr, wenn ihr merkt, dass der Mandant euch ne Menge Märchen erzählt und auch auf direkte Ansprache dazu nicht mit der wahren Geschichte rüberkommt, eventuell weil er sich die Wahrheit nicht selbst eingestehen will? Rauswerfen?
Ich habe nämlich nicht die Absicht, aktuell in einem KSch-Fall als definitiv unwahr erkannte Geschichten dem ArbG zu erzählen... ich könnte natürlich ne Menge Konjunktiv, indirekte Rede, alles bestreiten diesdas verwenden, aber auch dazu habe ich eigentlich keine Lust, weil die lachen mich ja dann auch aus...
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"Auf Wunsch meines Mandanten trage ich vor:"
Irgendwann werfen wir die raus, aber dann muss der Verdacht schon sehr konkret sein
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Sagt mal, wenn das Mahngericht trotz Widerspruch einen Vollstreckungsbescheid erlässt, der dann mangels Einspruch rechtskräftig wird, kann man dagegen noch erfolgreich vorgehen und wenn ja, was wäre da der zulässige Rechtsbehelf?
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Ich bin in der Materie nicht sehr bewandert, aber vielleicht kannst du aus BGH, Urteil vom 3. November 2015 II ZR 443/13 was dazu rausziehen.
Ich finde, "eine in entsprechender Anwendung von § 767 ZPO grundsätzlich mögliche prozessuale Gestaltungsklage, mit der die Unwirksamkeit oder mangelnde Vollstreckbarkeit eines Vollstreckungstitels wegen formeller Mängel geltend gemacht werden kann" klingt wie das, was du suchst.
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Sagt mal, wenn das Mahngericht trotz Widerspruch einen Vollstreckungsbescheid erlässt, der dann mangels Einspruch rechtskräftig wird, kann man dagegen noch erfolgreich vorgehen und wenn ja, was wäre da der zulässige Rechtsbehelf?
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Ich behaupte: Wenn Wiedereinsetzung und Einspruch nicht in Betracht kommen - Vollstreckungsabwehrklage, wobei du dann halt in §§ 767 II, 796 II ZPO reinläufst. D.h. nur mit nachträglich entstandenen Verteidigungsmitteln kannst du gegen die Rechtskraft noch was reißen.
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Aber der vb hätte ja gar nicht ergehen dürfen, weil der Widerspruch ja eingegangen ist, fristgerecht. Zustellnachweis liegt vor. Wie passt da eine Wiedereinsetzung?
Selbst ein verspäteter Widerspruch wäre ja als Einspruch zu werten.
Vb wurde hingegen angeblich nicht zugestellt
Alles komisch. Werde mal mit dem Mahngericht telefonieren.
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Aber der vb hätte ja gar nicht ergehen dürfen, weil der Widerspruch ja eingegangen ist, fristgerecht. Zustellnachweis liegt vor. Wie passt da eine Wiedereinsetzung?
Selbst ein verspäteter Widerspruch wäre ja als Einspruch zu werten.
Vb wurde hingegen angeblich nicht zugestellt
Alles komisch. Werde mal mit dem Mahngericht telefonieren.
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Du musst natürlich erst den Einspruch versuchen - mit Wiedereinsetzungsgesuch.
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Man kann nur hoffen, dass der rausfliegt.
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Wenn er rausfliegt, verliert er dann eigentlich auch seine Pensionsansprüche?
/Mal den Tatbestand angesehen, ne Verurteilung ist dann doch eher unwahrscheinlich. Frage mich eher, warum da nix disziplinarrechtlich passiert ist
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poerger am 02.09.2022 21:24]
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Ich muss festetellen, dass "Hmm joa Oppa hat da damals was getrickst" und die Feststellungserklärung nach der Grundsteuerreform nicht gut zusammen passen, gehe ich damit zum Steuerberater oder zum Anwalt für Steuerrecht?
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Das ist nicht so wirklich entscheidend (ich als Steuerberater würde natürlich Steuerberater empfehlen ), entscheidend ist mE Erfahrung mit steuerlichen Selbstanzeigen.
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On-boarding conflict checks
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Von einem Bekannten sehe ich hier gerade, wie die US-UK-Kanzleien beim Onboarding conflict checks verlangen, wo Referendare gebeten werden, umfangreiche Tabellen zu den früheren Mandatsbeziehungen ihrer vorigen Arbeitgeber auszufüllen.
Mir ist das selbst nicht untergekommen, noch habe ich das von anderen bislang gehört. Ist das ein neuer US-UK-Trend und habt ihr eine Idee, wie mein Bekannter reagieren soll?
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| Zitat von Cuthdingsbums
Von einem Bekannten sehe ich hier gerade, wie die US-UK-Kanzleien beim Onboarding conflict checks verlangen, wo Referendare gebeten werden, umfangreiche Tabellen zu den früheren Mandatsbeziehungen ihrer vorigen Arbeitgeber auszufüllen.
Mir ist das selbst nicht untergekommen, noch habe ich das von anderen bislang gehört. Ist das ein neuer US-UK-Trend und habt ihr eine Idee, wie mein Bekannter reagieren soll?
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Mit einem großen Stinkefinger und § 2 BORA?
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"Schreib mal bitte auf, über wenn du Interna ausplaudern kannst"?
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Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters ) |