Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
« vorherige 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 [47] 48 49 50 nächste »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Ob die Rechtslage hier hilft..? Einfach mal Vatern fragen, ob er noch alle Latten an Zaun hat.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 05.07.2022 15:03]
05.07.2022 15:03:32  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Lord Nighthawk

Deutscher BF
Danke für die Antworten. Das mit den Latten am Zaun ist....ein Problem das sich zwischen ihm und mir seit meiner Geburt durch die Jahre zieht, er hatte früher schon wenige und seit er hart auf die 80 zugeht scheinen die Verbleibenden auch langsam nachzugeben.

Soweit hatte ich das auch verstanden, wenn eine solche Klausel spezifiziert wurde könnte es schwierig werden. Da steht aber wirklich nur wortgenau "Haustierhaltung ist ausgeschlossen." im Vertragszusatz. Das ist in sich widersprüchlich weil schon Vormieter irgendwelche Tiere hatten (ob es jetzt gleich 3 Katzen waren kann ich nicht sagen) aber ich meine eine solche verallgemeinerte und nicht spezifizierte Klausel ist generell nicht gültig weil Kleintiere zur Sachgerechten Nutzung des Mietgegenstandes gehören.

Naja, wie gesagt, er hat den Satz nur gestern rausgehauen und ich hoffe aktuell noch das es nur der plumpe Versuch war mich unter der Hand zu ärgern. Leider weiß man bei ihm.....nie genau.

Und ja, da die Tiere mit zu meiner Gesundheitsstabilisierung beitragen würd - sofern er doch einen Versuch startet - eher schieflaufen für ihn. Es gibt einfach keine legitimen Gründe für ein Verbot (verringerung der Anzahl) gibt außer das er sich evtl. in seinem Ego übergangen fühlt weil ich vergessen habe ihm das vorher mitzuteilen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lord Nighthawk am 05.07.2022 17:03]
05.07.2022 16:10:35  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Hallo Markenrechtler, kann es sein, dass sowas keine suizidale Markenrechtsverletzung ist?
09.07.2022 9:42:44  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Upload vor zwei Tagen, also wohl noch nicht gefunden.
09.07.2022 9:55:06  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Jaja, mir geht's um die Rechtslage. Ich bin nämlich Subnautica-Fan, habe zufällig die Mod gesehen und dem Support gemeldet (weil - niemand braucht Ärger mit den Anwälten der Coca-Cola-Company, und die Modder-Szene gleich zweimal nicht), und von dort per Mail die Antwort erhalten:

 
Hi there,

Thank you for your concern and warning.

Have a nice day.

Best regards,


- Nexus Mods Support



Also entweder wird da jetzt ne Art Schleichwerbung mit Erlaubnis von Coca-Cola auf Nexusmods veranstaltet, oder das ist entgegen meiner Annahmen tatsächlich legal, oder die sind äußerst mutig?
09.07.2022 10:16:50  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Pfeil
Laut dem Modder:

 
By law, you need not request permission to use a trademark belonging to another if it is for an editorial or informational use. Trademark law protects distinctive words, phrases, logos, symbols, slogans, and any other devices used to identify and distinguish products or services in the marketplace.



Muss er wissen...
09.07.2022 11:15:54  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Klar muss er das erstmal selbst wissen, ich fänd's nur schade wenn dann so ein Portal wie Nexusmods einen Markenrechtsanwalt-zrgrvsh erleiden würde...
09.07.2022 12:31:54  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
MartYris

X-Mas Arctic
Alleinerbe - Vermächtnis Immobilie
Hey,

ich hab mal ne Frage zum Erbrecht iVm. mit Sachenrecht:


Der Vater verstirbt. Es gibt Sohn A und Mutter B. Es gibt ein Testament, dass A als Alleinerben einsetzt und B die Immobilie vermacht.

B räumt das Haus jetzt leer. Es wurde noch nicht die Erfüllung des Vermächtnis beansprucht.
Da A keinen Zutritt zum Haus hat und nicht weiß, was in dem Haus ist und die Befürchtung hat, dass sein Erbe erheblich geschmälert wird, will er die Schlösser von der Immobilie wechseln lassen.

Darf er das?

Meine Überlegung hierzu:

Aktuell ist A Eigentümer des Hauses. B hat einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnis. Bis dahin hat sie keinen Anspruch und A darf mit dem Haus natürlich im Rahmen des Gesetzes machen, was er will, weils sein Eigentum ist (Bspw. Schlösser austauschen; natürlich nicht verkaufen oder es anderweitig belasten). Der schuldrechtliche Anspruch ist ja nicht im Sinne des § 903 BGB ein Gesetz oder ein Recht eines Dritten, welches entgegensteht, korrekt (Trennungsprinzip!)?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von MartYris am 21.07.2022 20:57]
21.07.2022 20:56:23  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Switchie

switchie
Das Zauberwort heißt Nachlassverzeichnis
21.07.2022 22:40:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
MartYris

X-Mas Arctic
Aber ein Nachlassverzeichnis kann nur helfen, wenn man einen groben Überblick hat, was an Vermögenswerte existiert. Wenn B das Haus leer räumt und später ein Nachlassverzeichnis erstellt, die Hälfte dabei aber weglässt, hat A auch nichts davon, oder nicht?
22.07.2022 7:01:26  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Kann mir mal jemand kurz erklären, wie ich die Zustimmung meines Nachbarn am besten einhole, wenn ich eine Außentreppe (in den Garten) in NRW innerhalb der Abstandsfläche von 3 Metern bauen möchte?

Ihn bitten, etwas schriftlich zu unterzeichnen, dann Bauantrag?
Ihn bitten, wenn er zustimmt, Bauantrag, Amt informiert ihn, er widerspricht nicht?
Baulast eintragen lassen? Hat natürlich eine hohe psychologische Hürde.

Ich hab so viele verschiedene Lösungen im Internet gefunden...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 23.07.2022 9:40]
23.07.2022 9:40:18  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Gibt's was, was evtl. er von dir haben möchte? Wäre ein guter Einstieg... angewandte Psychologie.
23.07.2022 12:05:51  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ne, die kennen uns noch gar nicht. Wir bauen gerade neben ihnen. Wir wollten uns vorstellen und dann halt das Thema ansprechen. Die haben kein Fenster in die Richtung und ihre Garage ist direkt da (auch innerhalb der Grenzbebauung).

Mir geht es eher um die rechtliche Gestaltung. Den richtigen Einstieg muss ich noch finden...
23.07.2022 12:21:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
~


23.07.2022 12:23:54  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Kommt drauf an, wenn du ne Baulinie im Bebauungsplan hast kannst du da auch mit einer kleinen Anlage wie einer Außentreppe nicht unbedingt drüber.
23.07.2022 12:53:03  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich bin wie gesagt kein Experte, aber in der LBO habe ich schon geschaut. Garagen werden anders behandelt. Außentreppen sind nicht explizit genannt und "untergeordnete Bauten" sind sie auch nicht ohne weiteres. Jedenfalls so manches OVG...

/edit: Ich muss wohl einen Bauantrag stellen und entweder die Zustimmung des Nachbarn vorher beisteuern (schriftlich) oder er wird gefragt und kann (a) zustimmen, (b) nicht reagieren, was zur Zustimmung führt oder (c) widersprechen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 23.07.2022 13:08]
23.07.2022 13:03:36  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
~


23.07.2022 13:20:29  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
Kalenz

AUP Kalenz 02.10.2011
Einen ähnlichen Fall haben wir auch gerade (in RLP).

Bauen auch zur Zeit, bei der Baugenehmigung mussten wir uns vom Nachbar B (Grenzbebauung mit Hauswand) die Unterschrift holen (allerdings wurde das nicht "Genehmigung" sondern "Beteiligung der Nachbarschaft" genannt).
Unsere Terrasse nach hinten in den Garten hat ca. 4m Grenzbebauung (ist aber auf unserer Seite, da dort von den Nachbarn direkt auf der Grenze schon eine Gartenmauer läuft) mit Nachbar A.
Die Nachbarn sind auch alle beide cool damit und auch während der Bauphase haben keine Umstände gemacht bisher.
Nun wollen wir unsere Terrasse auch überdachen lassen wenn das Haus mal fertig ist. Allerdings finde ich in der LBO nur, dass die Überdachung generell bis 50 m³ Raum genehmigungsfrei sind und die 3m Standardabstand zum Nachbar, aber nichts zum speziellen Fall einer Grenzbebauung, bei der man ja diese 3m sowieso nicht einhalten kann.
Wir gehen zwar davon aus, dass die Nachbarn damit grundsätzlich kein Problem haben werden, aber wir wollen einfach sicher sein für den Fall, dass die Nachbarn ausziehen und die neuen Eigentümer damit ein Problem hätten. Ist da der einzige gangbare Weg einen "Bau-/Nachbarschaftsrecht"-Anwalt anzufragen wie man das am besten für die Zukunft gesichert abwickelt?

23.07.2022 13:43:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
Wie man meiner eigenen Frage entnimmt, kann ich Dir da leider auch nicht helfen. Denke da wirst Du zum Fachmann müssen.
23.07.2022 14:08:39  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
FuSL

AUP FuSL 22.06.2012
Auf Anraten monischnuckis mal hier hineingecrossposted, aus dem Erklärbär:

 
Zitat von FuSL

Passt hier vielleicht am besten: Irgendwann™ hatte hier im Forum mal jemand erklärt, dass Angeklagte u.U. ja Akteneinsicht über Anwalt bekommen können, und darüber die Adresse + Namen der klagenden Person erfahren können.
Da das ja u.U. durchaus gefährlich sein kann, hatte irgendjemand™ dann auch nochmal erklärt, welche Möglichkeiten man hat, das zu vermeiden – also wie, was und wann man dann z.B. direkt beim Erfassen der Daten sagen sollte, dass man das so nicht möchte, und dann gab's irgendeine Möglichkeit, dass die Adresse dann zwar der Polizei(?)/Gericht/oderso bekannt ist, aber nicht direkt da drinsteht.

Besser kriege ich's gerade nicht zusammenformuliert, und mir sind keine geeigneten Suchbegriffe eingefallen, mit denen ich es wiederfinden konnte… weiß zufällig jemand, was ich meine, und/oder hat sogar noch direkt etwas / den Post dazu zur Hand?

23.07.2022 18:37:30  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Gibt es eine Berufspflicht für Anwälte (und wenn ja wo), Verfahrensdokumente zurückzuschicken, wenn der Empfangende Anwalt nicht mehr Verfahrensbevollmächtigt ist und der versendende Anwalt die Rücksendung erbeten hat? War eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt.
25.07.2022 9:18:16  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
Habe eine Bewerbung bei einer großen Wirtschaftskanzlei eingereicht und jetzt tatsächlich 20 Tage auf (die positive) Rückmeldung warten müssen. Macht auf mich ja nicht so einen guten Eindruck, mehr Zeit lässt sich ja eigentlich nur die StA. Breites Grinsen
26.07.2022 14:42:06  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von smoo

Gibt es eine Berufspflicht für Anwälte (und wenn ja wo), Verfahrensdokumente zurückzuschicken, wenn der Empfangende Anwalt nicht mehr Verfahrensbevollmächtigt ist und der versendende Anwalt die Rücksendung erbeten hat? War eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt.


Ich würde mich eher fragen, ob ich das überhaupt noch darf. Pragmatische Lösung: Ex-Mandant fragen, ob Einverständnis besteht.
26.07.2022 16:36:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
@rantanplan: Der Typ ist der Anwalt von denen, er hat nur selektiv entschieden dort nicht zu vertreten, damit wir ihm die Beschlussverfügung nicht zustellen können...

@Kalenz: In NRW muss der Nachbar Lagepläne und Bauzeichnungen unterzeichnen, § 72 Abs. 2 BauO NRW (2018). Denke das wird in vielen anderen Ländern ähnlich sein.
26.07.2022 19:51:50  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Ah, andersherum war das.

Nun, das ist nur dirty play, dann gelten halt hardball rules in der Zukunft in jedem Fall. Eine Anzeige wegen des Verdachts von § 14 S. 2 BORA kann man in Betracht ziehen.

Ich hasse solche Flachwichser.

Edit: Aber da gilt, was die Reaktion angeht, gewöhnlich die Maxime "was kratzt's die Eiche wenn sich eine Wildsau dran wetzt".
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 26.07.2022 20:41]
26.07.2022 20:38:05  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich hab ihm heute mit 14 BORA gedroht (in Absprache mit der Mandantin). Morgen betrage ich materiellrechtlich ein Zwangsgeld gegen seine Mandantin nach 888 ZPO. <3
26.07.2022 20:48:59  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
G-Shocker

AUP G-Shocker 11.11.2020
Frage
Welches Gesetz behandelt die Rückzahlungspflicht eines vom Arbeitgeber bezahlten berufsbegleitenden Studium?
Im speziellen geht es um eine Kündigung noch vor der vertraglich vereinbarten Frist und etwaige ungültige Passagen im Vertrag.

Das kam bei dem ein oder anderen hier bestimmt auch schon mal vor oder? peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von G-Shocker am 19.08.2022 11:33]
19.08.2022 11:33:39  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RedAngel

Leet
Ohne Fachkenntnisse in der Materie zu haben, würde ich jetzt aber einfach mal stumpf aufs BGB tippen. Das ist doch letztlich einfach allgemeines Vertragsrecht.
19.08.2022 11:52:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Rincewind

rincewind
Rückzahlungsklauseln werden insb. an den §§ 305 ff. BGB gemessen. Es gibt gerade zu Regelungen zur Fortbildung eine Reihe von Rechtsprechung und Literatur, sehr zugänglich ist das allerdings alles nicht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rincewind am 19.08.2022 11:59]
19.08.2022 11:59:22  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]


Arctic
19.08.2022 12:19:31  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
« vorherige 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 [47] 48 49 50 nächste »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Mod-Aktionen:
05.10.2022 17:19:16 Atomsk hat diesen Thread geschlossen.
26.01.2021 14:03:58 Maestro hat diesem Thread das ModTag 'juristen' angehängt.

| tech | impressum