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Schade wäre ja sonst sehr cool gewesen, an einen pOT-Anwalt heranzutreten.
Zumindest sagt sie Rechtsschutz und der Anwalt der Versicherung bei der ersten telefonischen Einschätzung, dass es zwar ungewöhnlich ist, aber rechtlich wohl okay ist.
Gründe für Eigenbedarf:
- Hochzeit im Herbst
- Kinderwunsch vorhanden, soll direkt im Anschluss an die Hochzeit in Produktion gehen
- Aktuell 2,5-Zimmer-Wohnung in Hamburg - mit Kind plus Homeoffice wird das schwierig
- Wir können uns dank der immens gestiegenen Kosten kein neueres Haus oder Kauf Grundstück plus Neubauvorhaben mehr leisten - jedenfalls nicht, wenn dann noch große Instandhaltungen am vermieteten Haus kommen
Gründe für Abriss und Neubau statt nur Umbau:
- Bausubstanz alt (Grundmauern 100 Jahre alt, Dach müsste so in 15-20 Jahren ohnehin neu, wurde schon gedämmt und immer noch ordentlich hoher Verbrauch)
- Grundriss halt übelst verbaut
Was (mindestens moralisch) schlecht aussieht:
- Mietvertrag ist erst von Ende 2020 - wir haben aber echt die ganze Zeit in besseren Lagen gesucht, waren auf Besichtigungen etc. Am vermieteten Haus habe ich sogar noch einige Sachen teuer auf Stand gebracht, weil ich ja dachte, die Mieter sind da jetzt ewig lange drin und wir finden etwas anderes
- Ja gut. Das war’s. Aber ich fühl mich schlecht.
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Keine Rechtsberatung, mehr die Frage nach kollegialer Hilfe...
Ich hab hier ein seltsames Formular, das zur Beantragung von Teilzeit verwendet werden soll. Da steht drin, dass laut "Beschluss des EuGH" vor Reduzierung der Arbeitszeit der erworbene Urlaubsanspruch vollständig genommen werden muss. Andernfalls dürfe die Reduzierung nicht genehmigt werden.
Ich verstehe das also so, dass man zum Jahresanfang keine Reduzierung nehmen kann, wenn man nicht zufällig seinen Urlaub im Januar aufbraucht.
Ich hab schon EuGH Tirol und Brandes dazu gefunden, aber so eine Regelung konnte ich in den Entscheidungen nicht entdecken. Oder ist das aus anderen Gründen eine Standardregel im Arbeitsrecht?
Nvm. Diese seltsame Formulierung soll so zu verstehen sein, dass man den Teil des Urlaubsanspruchs, der der Reduzierung entspricht, genommen haben soll.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 12.05.2022 11:24]
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Das gilt nur im Falle von Kurzarbeit (weil sie vermeidbar ist, soweit es noch Urlaub gibt), und auch da auf das Zumutbare begrenzt - nicht bei Teilzeitverlangen nach §§ 8 ff. TzBfG.
Was die meinen ist bestimmt das hier - da steht drin dass Teilzeitbeschäftigte diskriminiert würden, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund eines Wechsels in die Teilzeit im Jahr gekürzt wird. Der während der Vollzeitbeschäftigung erworbene Urlaub dürfe nicht gemindert werden.
D.h. in einem Jahr, in dem gewechselt wird, muss getrennte Berechnung erfolgen. Deshalb hätten die es eben gern, dass der Urlaub vor einer Reduktion genommen wird, damit nicht während Teilzeit dann noch unverhältnismäßig große Alturlaubsansprüche bestehen. Zur Voraussetzung können sie es nicht machen.
Macht für den AN aber u.U. auch Sinn, weil das Urlaubsentgelt in der Vollzeit evtl. höher ausfällt.
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| Zitat von -rantanplan-
D.h. in einem Jahr, in dem gewechselt wird, muss getrennte Berechnung erfolgen. Deshalb hätten die es eben gern, dass der Urlaub vor einer Reduktion genommen wird, damit nicht während Teilzeit dann noch unverhältnismäßig große Alturlaubsansprüche bestehen. Zur Voraussetzung können sie es nicht machen.
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A.A.: ÖD Stadt Hamburg
Aber danke!
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von -rantanplan-
D.h. in einem Jahr, in dem gewechselt wird, muss getrennte Berechnung erfolgen. Deshalb hätten die es eben gern, dass der Urlaub vor einer Reduktion genommen wird, damit nicht während Teilzeit dann noch unverhältnismäßig große Alturlaubsansprüche bestehen. Zur Voraussetzung können sie es nicht machen.
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A.A.: ÖD Stadt Hamburg
Aber danke!
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Naja, vorstellbar wäre, dass es im konkreten Einzelfall dann dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer AN gibt, die der vom AN gewünschten Lage des Urlaubs entgegenstehen (§ 7 BUrlG).
Aber beim Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit kann das zwar nicht zur Bedingung gemacht werden, könnte aber bei der Verhandlung über die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG eine Rolle spielen.
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Formulare sind halt nicht dafür bekannt, dass sie bei einem Verhandlungsprozess nachgeben.
Entweder wird angekreuzt, dass der Urlaub entsprechend verbraucht wurde, oder das Formular kündigt eine Ablehnung an.
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Das macht die dringenden betrieblichen Belange ja nicht automatisch wirksamer.
Es ist aber wie so oft. Wenn du den Streit gehen willst, hast du reelle Chancen, das auch gegen den Willen des AG durchzusetzen.
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Ich hatte heute einen Schriftsatz auf dem Tisch, in dem der Anwalt der Gegenseite argumentierte, ein 800 EUR / Nacht Hotel sei kein Luxus.
Nicht nur, dass das Statement an sich schon krass ist, untermauerte er es damit, dass es ja Skihotels gäbe, die 500 EUR / Nacht nehmen würden!
Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll.
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Tja, harter Move. Entweder akzeptierst du das oder outest dich als Geringverdiener! Lose-Lose
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Mal eine interessante Frage bezüglich Übergang von Rechtsgedöns usw...
Angenommen wir haben folgendes Szenario:
Ein Hausbesitzer pflanzt auf seinem Grundstück Bäume.
Der Nachbar beschwer sich nun nach einiger Zeit, dass diese Bäume zu hoch wachsen.
Der Hausbesitzer findet die aber schön und sieht es gar nicht ein, die zu kappen, und pflanzt noch mehr Bäume.
Irgendwann geht der Nachbar, der sich beschwert hat dazu über einen amtlich bestellten Schlichter einzuschalten.
Es kommt zu mehreren Terminen, der Baumbestand wird aber nicht verringert.
Das Haus wird verkauft. Die Bäume sind mittlerweile alle über 5 Jahre alt, einige haben einen Stammdurchmesser, der ein Fällen ohne genehmigung mittlerweile ausschließt. Sie sind aber teilweise zu hoch für den Abstand zum Nachbargrundstück (nach Landesrecht).
Der anmahnende Nachbar geht nun die neuen Nachbarn direkt an, stellt keine konkreten Forderungen was wann seiner Meinung nach geschehen sollte, sondern geht direkt wieder zur Schlichtungsstelle. Kann er überhaupt jetzt nach all der Zeit (die ältesten Bäume sind 20 Jahre alt) noch eine Beseitigung verlangen?
Meines Wissens nach doch höchstens ein Beschneiden der Äste, die auf sein Grundstück ragen?
Spielt es für eine Schlichtung eine Rolle, dass er ebenfalls "zu hohe" Bäume auf seinem Grundstück hat, nämlich an der Grenze zum nächsten Nachbarn, und zwar fast die gesamte Grundstückslänge entlang (was fast zur kompletten Verschattung des nächsten Grundstücks führt)? Frei nach dem Motto: wer im Glashaus sitzt...
Ich frag mich halt hier wirklich, ob jemand, der ein Grundstück kauft, hier quasi "Rechtsnachfolger" des Vorbesitzers wird, wenn hier offenbar ein Streit schon länger existierte, von dem er aber nichts wusste.
Ist das Verjähren einer Einspruchsfrist gegen die Bäume ansich von deren Pflanzdatum abhängig, oder wird das mit dem Übergang an einen neuen Besitzer "zurückgesetzt"? Quasi: Neuer Besitzer, jetzt müssen die auf einmal weg ?
Irgendwie spannend Und ein Glück dass nicht alle Leute so drauf sind, schon bekloppt worüber sich manche aufregen. Ist ja wie mit nem blankziehenden Gartenzwerg im Vorgarten, der entfernt werden musste, weil vorbeifahrende sich beleidigt fühlten.
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| Zitat von [WHE]MadMax
Ich frag mich halt hier wirklich, ob jemand, der ein Grundstück kauft, hier quasi "Rechtsnachfolger" des Vorbesitzers wird, wenn hier offenbar ein Streit schon länger existierte, von dem er aber nichts wusste.
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Kurz: Ja.
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| Zitat von smoo
Ich hatte heute einen Schriftsatz auf dem Tisch, in dem der Anwalt der Gegenseite argumentierte, ein 800 EUR / Nacht Hotel sei kein Luxus.
Nicht nur, dass das Statement an sich schon krass ist, untermauerte er es damit, dass es ja Skihotels gäbe, die 500 EUR / Nacht nehmen würden!
Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll.
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Und du prüfst die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten mit welchem Kostenaufwand für deinen Mandanten?
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von [WHE]MadMax
Ich frag mich halt hier wirklich, ob jemand, der ein Grundstück kauft, hier quasi "Rechtsnachfolger" des Vorbesitzers wird, wenn hier offenbar ein Streit schon länger existierte, von dem er aber nichts wusste.
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Kurz: Ja.
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Auch mit allen vorhandenen Sachen? Also wenn die Streitsache z. B. jahrelang zwischendrin nicht mehr verfolgt wurde und damit eine Verjährungsfrist eingetreten wäre, dann hat der Streitende kein Glück dass da neue Leute eingezogen sind und er es erneut versuchen kann, sondern trotzdem Pech dass er seinen Arsch nicht hochbekommen hat?
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noice, danke. Da kenne ich jemanden den das freuen wird
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| Zitat von webLOAD
| Zitat von smoo
Ich hatte heute einen Schriftsatz auf dem Tisch, in dem der Anwalt der Gegenseite argumentierte, ein 800 EUR / Nacht Hotel sei kein Luxus.
Nicht nur, dass das Statement an sich schon krass ist, untermauerte er es damit, dass es ja Skihotels gäbe, die 500 EUR / Nacht nehmen würden!
Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll.
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Und du prüfst die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten mit welchem Kostenaufwand für deinen Mandanten?
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Haha.
Ne, es geht um ein markenrechtliches Löschungsverfahren und die Frage, ob die Marke eine Luxusmarke ist oder nicht. Gegner sagt nein.
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Neuer kurioser Fall: Welche AGL nimmt man für "Unterlass es, öffentlich zu behaupten, dein Porsche hat die Seriennummer xyz?"
Hier haben wohl zwei Porsche die gleiche Nummer (noch unklar ob Fehler im Werk oder Fälschung) und das sind so hyper-seltene. 1004?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 01.07.2022 8:03]
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Ich würde mir Gedanken um das Rechtsschutzinteresse machen... aber ansonsten, ja, 823 mit 1004.
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Nach zehn Jahren Großkanzlei geht es Anfang nächsten Jahres inhouse. Ich bin mal gespannt.
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| Zitat von -rantanplan-
Ich würde mir Gedanken um das Rechtsschutzinteresse machen... aber ansonsten, ja, 823 mit 1004.
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Ich denke das Rechtsschutzinteresse bekommt man über den Wiederverkaufswert hin. Bei so seltenen Fahrzeugen sinkt der Wiederverkaufswert wohl schon, wenn den Käufern nicht klar ist, welcher Wagen der echte Wagen Nr. 5 ist.
Nicht, dass ich da irgendeine Erfahrung hätte
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Und wenn die Nummer wirklich doppelt vergeben ist? Steigt der Wert wieder? Porsche verklagen?
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Ja... das hab ich auch gefragt. Mandant meint er sei sich sicher, dass das nicht der Fall ist. Mal gucken, was wir da noch rausfinden können.
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Kann man sich bei Porsche ja gar nicht vorstellen, aber für Sammler haben die bestimmt ne Kundenbetreuung, hat Daimler jedenfalls.
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Ja, gerade bei Porsche dürfte das ziemlich schnell zu klären sein. Die haben ja auch Interesse an Sammlern korrekt ablaufenden Verkäufen.
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edit:
Aufgrund der Regeln des Firstposts möchte ich umformulieren.
Es ist aktuell KEIN richtiger Fall, es ist aber eine Situation eingetreten bei der ich bei nachgelesenen Rechtssprechungen nicht so ganz am Ende bei schlau draus werde.
Ich möchte auch keine Rechtsberatung sondern maximal nur eine Einschätzung weil ich wie oben gesagt aus der Gesetzeslage in Kombination mit gefällten Urteilen nicht so ganz schlau werde.
Wir (Familie, 4 Pers.) wohnen seit 12 Jahren in der Obergeschoßwohnung meiner Eltern. Es existiert ein Mietvertrag mit Anhangzettel in dem steht das Haustierhaltung ausgeschlossen sei. Der Punkt war zu dem Zeitpunkt aber in keinster Weise relevant (da noch keine Haustiere geplant, deshalb völlig überlesen). 2014 erkrankte ich körperlich und psychisch, 2016 empfahl mir ein Psychotherapeut doch mal die Anschaffung von Haustieren um meine soziale interaktion wenn keiner zuhause ist zu stabilisieren. Da ich in dem Moment nichts böses dachte (weil: sind ja an sich meine Eltern) wurde 2017 Katze 1, 2019 Katze 2 und jetzt 2022 Katze 3 angeschafft, die Katzen helfen meiner Psyche - besonders wenn alle Familienmitglieder außer haus sind - Angstphasen im Zaum zu halten. Katzen zählen soweit ich das jetzt gesehen habe zu Kleintieren, werden aber doch irgendwie gesondert behandelt als z.B. nen Hamster.
Nachdem die ersten 2 Katzen meinem Vater völlig egal waren will er jetzt plötzlich das wir Katze Nr. 3 wieder abgeben. Seine Wohnung ist separat, keiner meiner Eltern Allergiker, unsere Katzen sind reine Wohnungstiere, sie sehen sie also nie, die Wohnung ist sauber, nix muffelt.
Wie gesagt, das ist absolut kein Verfahren noch brauche ich Rechtsbeistand sondern nur eine Einschätzung. Was ich bisher rausfinden konnte ist das wohl die Klausel "keine Haustiere erlaubt" in einem Mietvertrag so wohl gar nicht gültig ist weil Kleintiere auf jeden Fall erlaubt sind. Katzen sind da aber wohl wieder was anderes, die Zählen wohl zu Kleintieren, werden im Recht aber doch etwas anders behandelt als z.B. nen Hamster.
Könnte er mich wirklich zwingen die dritte Katze abzugeben, selbst wenn sie sich zusätzlich stabilisierend zu meinem psychischen Zustand auswirkt?
Entschuldigt wenn ich mich etwas weit aus dem Fenster lehne, ich bin nur gerade psychisch etwas verwirrt, er hat mich heute abend mit seiner Aussage nur so hart überfahren das ich jetzt mit Kopfschmerzen hier sitze und überlege ob er das wirklich "so einfach" befehlen kann.
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[Dieser Beitrag wurde 7 mal editiert; zum letzten Mal von Lord Nighthawk am 05.07.2022 6:17]
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Wie isn das wenn ich Konzerttickets weiterverkaufen will, darf ich das als Privatperson, einmalig wegen z.B. positivem Test und nicht wegen Gewinn? Per Google finde ich ne Menge widersprüchliches Zeug, weiß das jemand verlässlich?
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| Zitat von -rantanplan-
Wie isn das wenn ich Konzerttickets weiterverkaufen will, darf ich das als Privatperson, einmalig wegen z.B. positivem Test und nicht wegen Gewinn? Per Google finde ich ne Menge widersprüchliches Zeug, weiß das jemand verlässlich?
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Hängt das nicht auch mit den AGB des Veranstalters/Ticketshops zusammen?
Unter anderem wegen Personalisierungsgedöhns?
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@Nighthawk, Klauseln zum Verbot von Katzenhaltung sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie richtig ausgestaltet sind, also z.B. die Ausnahme von Kleintieren ausdrücklich drinsteht. Bei ahrelanger Duldung wird man außerdem eine konkludente Vertragsänderung und das Verbot widersprüchlichen Verhaltens betrachten müssen. Außerdem hat man auch bei einem zulässigen Ausschluss der Tierhaltung einen Anspruch auf Gestattung bei berechtigtem Interesse, z.B. Blinden- und Führhunde. Könnte bei dir auch einschlägig sein.
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Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters ) |