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Jura <3
"In der Regel lasse ich mein Arbeitshandy weg, wenn ich nicht arbeite."
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 01.04.2022 15:57]
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Ich habe nur noch mein Bürohandy. Zwei Sachen sind wesentlich:
1. Keine Anzeige/Mitteilung, dass neue Mails eingegangen sind (auch nicht der rote Kringel mit der Anzahl ungelesener Mails). So muss ich die Mail-App öffnen, um zu sehen, ob Mails da sind.
2. Der „Nicht stören-Modus“ des iPhone mit einem gut gepflegten Adressbuch.
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oder man hat n getrenntes Gerät und lässt es stumm in der Aktentasche.
Hatte auch ne Zeit lang nur eins und fands unangenehm. Einizig n kobinierter Kalender is manchmal praktisch...
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Ich hab ein privates, Ja. Was ich da an Geld hätte sparen können. Aber irgendwie wollte ich das nie vermischen.
Selbst mit ausgeschalteten Notifications würde ich trotzdem reingucken. Kenne mich da...
Und ich hab die private Handynummer jetzt seit ... knapp 20 Jahren, die will ich nicht aufgeben.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 01.04.2022 16:37]
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Aktentasche, auweia
e. Was ist mit den smilies los...
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 01.04.2022 18:10]
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Hallo! Ich habe eine kleine Frage aus Interesse und google hilft mir erst mal nicht weiter. Vllt mag ja jemand kurz was dazu schreiben
Meine Frage ist inwieweit Angestellte direkt für durch ihre Fehler/Nachlässigkeit entstehende Kosten haftbar gemacht werden können. Wenn ein Liefermensch das Essen zur falschen Adresse bringt und es nochmal gemacht werden muss oder die Bedienung im Laden vergisst etwas abzurechnen.
Darf das der Person im Normalfall irgendwie "direkt vom Lohn" abgezogen werden oder liegt das Risiko beim Arbeitgeber und der kann dann nur Konsequenzen im Sinne von Kündigung ziehen?
Basiert auf einer Geschichte die ich gehört habe, wo jemand dem Lieferfahrer nach Telefonat auf die Straße entgegen kommen wollte und dabei zufällig einem anderen Fahrer getroffen hat. Dem hat er dann unbesehen das Essen abgenommen, aber nicht die Rechnung. Das Essen war im voraus bezahlt. Ein paar Minuten später war dann die eigentliche Lieferung da.
Danach hatte die Person dann ein schlechtes gewissen, weil sie denkt, dass irgendwie an dem Fahrer hängen bleiben würde.
Auch wenn man dem Fahrer vielleicht eine gewisse Schuld geben kann, darf der Chef doch sicher einfach nicht sagen "das Zweite Essen zieh ich dir dann vom Lohn ab und du fährst umsonst", oder?
Und mir ist übrigens bewusst, dass sich (bes. in der Branche) Recht und Realität unterscheiden können. Mich würde nur mal generell interessieren, wie es damit aussieht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von gott.[shake] am 01.04.2022 22:28]
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Danke für das Stichwort. Ob der Arbeitnehmer überhaupt Haften muss ob/wie "fahrlässig" er gehandelt hat. Wenn er nicht nur "leicht Fahrlässig" gehandelt hat hängt der Anteil von weiteren Faktoren ab, unter anderen dann auch wie hoch das Schadensrisiko in dem Bereich generell ist.
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Ich habe einige Fragen zum Thema Nebenkostenabrechnung für eine Mietwohnung bzw. zur Formulierung eines Widerspruchs gegen eine solche:
1.
Vermieter lässt die Nebenkostenabrechnung durch eine Firma / einen Dienstleister erstellen.
Sind die damit verbundenen Kosten "sonstige Betriebskosten" im Sinne Betriebskostenverordnung §2 Nr. 17?
2.
Kalt- und Heizungszähler hat der Vermieter von der gleichen Firma angemietet. Die Mietkosten kann er als Betriebskosten in die Nebenkostenabrechnung umlegen.
Was tut man nun in der Praxis, wenn die Firma für alle ihre erbrachten Leistungen nur eine Rechnung ausstellen würde, aus der die Kosten der einzelnen Leistungen nicht klar hervorgehen?
3.
Wenn die Betriebskostenumlage im Vergleich zum Vorjahr um 23% steigt, kann man da von einem Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen sprechen und welchen Paragraphen würde man zitieren? Ich meine, das mal irgendwo gelesen zu haben.
4.
Im Vergleich zum Vorjahr führt der bedienstete Hausmeister keine Mäharbeiten mehr durch. Dafür hat der Vermieter zwei Rasenmähroboter angeschafft. Kann er die Anschaffungskosten für diese Rasenmähroboter als Betriebskosten umlegen?
Danke schonmal im Voraus!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von horscht(i) am 03.04.2022 19:29]
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Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass du, nicht der einzige bist, dessen Nebenkosten gestiegen sind
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 03.04.2022 21:39]
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1.
Nur die Kosten der Erstellung der Heizkostenabrechnung sind umlagefähig. Die stehen auch da drin, üblicherweise. Nicht umlagefähig sind die Kosten der gesamten Betriebskostenabrechnung, also Hausverwaltung und so, § 1 Abs. 2 BetrKV.
2.
Man hinterfragt die Rechnung.
3.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot bezieht sich auf jede einzelne Kostenart, nicht auf die Gesamthöhe.
4.
Nein.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 03.04.2022 21:51]
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| Zitat von Switchie
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass du, nicht der einzige bist, dessen Nebenkosten gestiegen sind
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Nein. Die Nebenkosten sind insgesamt gesunken. Wasser, Warmwasser und Heizung haben geringere Kostensätze als im Jahr 2020. Zudem haben wir weniger verbraucht.
Nur die Betriebskostenumlage ist gestiegen.
Danke schonmal an den sechsten Dalton der Herzen.
Da fällt mir ein..
5.
Es wurde bisher nur eine einzige Seite Papier mit Briefkopf und 4 Zeilen Text mit den Kostensätzen zugesendet.
Nein, da hängt nix weiter dran. Keine Aufstellung der Betriebskosten, keine Heizkostenabrechnung, nix. Im Briefkopf wurde sogar die PLZ noch handschriftlich ergänzt.
Letztes Jahr war das schon hingepfuscht, obwohl ein Dienstleister beauftragt war. Dieses Jahr ist es noch schlimmer/dürftiger. Ich frage mich daher, ob dieser "Zettel" überhaupt eine Zahlungspflicht auslöst. Normalerweise zahlt man ja unter Widerspruch, wenn man Zweifel an der Abrechnung hat. Aber ich zweifel hier sogar, ob es sich überhaupt um eine Abrechnung handelt, so mangelhaft wie die ist.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von horscht(i) am 04.04.2022 1:10]
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Kommt jetzt ein bisschen drauf an, ob das ein Mehrparteienhaus ist oder nicht. Wenn ein Verteilerschlüssel erforderlich ist, dann ist das wahrscheinlich keine ordnungsgemäße Abrechnung.
Aber unabhängig davon: Wenn man sich dann drüber streitet, kommt am Ende halt doch immer was raus, sobald die das halt richtig gemacht haben, dafür hat der Vermieter ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode Zeit, d.h. über 2021 kann noch bis 31.12.2022 abgerechnet werden (§ 556 Abs. 3 BGB).
Da muss man sich fragen, ob man das Mietverhältnis mit sowas belasten möchte.
Ich würde wahrscheinlich einfach Belegeinsicht verlangen und unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen.
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Ja, es handelt sich um ein Mehrparteienhaus.
Die Heizung beispielsweise wird auf insgesamt 4 Häuser mit zirka 20 Wohneinheiten umgelegt.
Wir werden auch nicht streiten. Ihr Juristen immer...wir werden gemeinsam Kosten ermitteln. Das ist viel spannender.
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“Unsere Gegner”
“Kompromisslose Durchsetzung von Mandanteninteressen”
Ist sowas unter Anwälten nicht standeswidrig?
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Harter cringe. Kann mir das nicht zuende ansehen. Ist das echt?
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Wer sollte das denn faken.
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Harter cringe. Kann mir das nicht zuende ansehen. Ist das echt?
| | am Ende wird's doch am besten
Auf enden Fall gibt's ne Website zu der Kanzlei mit erstaunlich vielen Standorten.
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| Zitat von Poerger
Auf enden Fall gibt's ne Website zu der Kanzlei mit erstaunlich vielen Standorten.
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Irgendwelche Büros sind schnell genug angemietet. Ich kenne da auch wen, der sich eine Kanzlei aufgebaut hat und dann halt in verschiedenen Städten irgendwelche Einzelbüros angemietet hat. Da sitzt dann manchmal eine Person, manchmal nicht, aber auf der Webseite ist die Kanzlei in ganz vielen Städten verteten.
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oh god why
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tigerkatze am 05.04.2022 10:55]
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Alter Verwalterungsrechtler, ist das übel.
Harter Lachflash ab 2:25.
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Das hat auf mich die Wirkung wie die Anwaltskanzlei von Lego, die auf ihrer Webseite mit guten Kontakten zum Zoll prahlt was die Durchsetzung von Markeninteressen angeht.
(siehe Berichterstattung/Links bei Johnnys World)
Gibts gegen sowas nicht ne Art Ehrenkodex unter Anwälten, oder ist das wieder eine "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"?
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Ich hatte ihn als Repetitor im ÖffR. Da war er auch schon mit einer ähnlichen Hybris gesegnet, hat es aber offensichtlich geschafft, da noch eine kleine Schippe draufzulegen.
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| Zitat von [WHE]MadMax
Gibts gegen sowas nicht ne Art Ehrenkodex unter Anwälten, oder ist das wieder eine "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"?
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Kein Ehrenkodex, sondern Gesetz:
Nach § 43b Bundesrechtswanwaltsordnung ist Werbung dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.
Es gab in der Vergangenheit schon öfter Ärger für Anwälte, die unsachlich geworben haben, z. B. mit "Schockfotos" auf Tassen.
Ich gehe davon aus, dass dieses Video schon zur Prüfung bei der zuständigen Anwaltskammer liegt oder demnächst liegen wird. Auch unter Anwälten herrscht eine gewisse Konkurrenz. Irgendjemand wird die Kollegen schon anschwärzen.
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Gruselig. Gestern morgen einen Eintragungsauftrag beim TR eingereicht und mittags war er schon bearbeitet. Irre. Ansonsten wartet man manchmal gern 4-5 Tage. Den Sachbearbeiter hätte ich gerne öfter.
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Nach dem Leidklagen eines Freundes über finanzielle Nachteile in seiner Geschäftsbranche:
Der solvente A beschädigt durch eine Straftat / einen Verkehrsunfall / oder auch einfach so, das Eigentum von B.
A reist in einem Tag wieder ins Ausland, möchte den Schaden natürlich nicht bezahlen.
B hat die Personalien von A, aber hat zurecht die Befürchtung, das eine "Rechnung" nach z.b. China wohl im Papierkorb landen wird.
-> Gibt es irgendwelche Themen/Stichwörter zum googeln/informieren damit B den A an Ort und Stelle festhalten kann / ihm gleich gegen dessen Willen Geld abnehmen kann? Die Polizei hat ggf. ihre Arbeit bereits gemacht und verweist auf das "Zivilrecht".
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von sartox am 08.04.2022 19:50]
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durch eine Straftat / einen Verkehrsunfall / oder auch einfach so
Bitte troll dich.
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Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters ) |