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Weiter geht der Spaß...hypothetisch.
Ein Anwalt kann doch nicht generell Beratungshilfe ablehnen, oder? Bzw. machen das viele so, dass sie das zumindest inoffiziell sagen? Irgendwie macht das einen komischen Eindruck.
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16a brao
Faktisch bekommt der potentielle mdt, der unliebsam ist, mitgeteilt, dass man das Mandat gerne übernehme - aber wg Überarbeitung den nächsten Termin erst in x Monaten bekommen könne
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Ah danke. Hat dann wohl mit dem trouble zu tun die Kohlen wohl auch wirklich vom Staat zu bekommen, sonst verstehe ich nicht welchen Grund es dafür gibt.
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Zu wenig Geld für zu viel Zeit, vermute ich mal. Das, was der Anwalt an der Beratung verdient ist nicht so viel und wenn dann am Ende "nur" ein kleiner Fall dran hängt, dann wird es auch nicht viel mehr. Wahrscheinlich warst du bei einem Anwalt, der mit größeren Fällen ausgelastet ist und es daher nicht "nötig" hatte.
Ist so ein bißchen wie ein Kassenarzt, der keine Patienten mehr annimmt oder seine Praxis auf Privatversicherung wechselt.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 16.08.2020 1:17]
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Vom Staat kriegt man das Geld schon. Das Problem ist einfach, dass Beratungshilfe ein ziemliches Verlustgeschäft ist und die wenigsten Anwälte darauf Bock haben.
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Hallo liebe Juristen,
meine Frau und ich wollen uns beraten lassen zwecks Übernahme ihres Elternhauses. Schwiegereltern sollen noch weiter darin wohnen und sie hat mich zwei Brüder.
Wir haben uns verschiedene Modelle angeschaut (Überschreibung, Abkaufen, aufteilen in zwei Wohnungen, etc.).
Wo holt man sich da sinnvollerweise eine Beratung? Fachanwalt, Beratungsstelle oder lieber direkt zum Notar?
Umbau steht noch an. Aktuell zahlen wir Miete. Das Geld könnte man natürlich sinnvoller in eine Rückzahlung eines Kredites stecken.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Strahlung-Alpha am 16.08.2020 10:45]
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Direkt zum Notar.
Da muss eh notariell was gemacht werden und dann kann der auch direkt die Beratung machen. Wenn du vorher zum RA rennst und dann zum Notar um dessen Idee umzusetzen, zahlst du den ra halt zusätzlich zum Notar.
Bei dem (vermuteten) Gegenstandswert ist das geld, was man nicht unnötig rausschmeißen muss
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Dann schau ich mal nach einem Notar. Vielen Dank.
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Ich würde sonst auch den Steuerberater empfehlen, sofern vorhanden. Bei einer gemischten Schenkung und weiterer Vermietung kann man dort optimieren zwecks Abschreibung. Hatte mein Notar leider nicht auf dem Zettel.
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Wir haben in der Kanzlei die Info bekommen, dass die Behörden in Hong Kong die Zustellung von Dokumenten verweigern, wenn man - wie bisher - nur "Hong Kong" schreibt. Stattdessen muss jede Erwähnung wie folgt lauten: "Hong Kong SAR, China".
Schon irre, wie hier Zustellungen genutzt werden, um den Zuzustellenden politische Zugeständnisse abzuringen.
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Ich hab nochmal eine (dumme?) Frage, die mir schon länger im Kopf rumgeistert.
§ 275 I BGB: "Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist."
Warum die Unterscheidung, bzw. die Ergänzung "oder für jedermann"? Macht das einen Unterschied, ob die verkaufte Mona Lisa verbrannt ist oder gestohlen wurde? V und K interessiert doch im ersten Moment nur, ob V leisten kann und muss. Und das kann/muss er so oder so nicht. Was übersehe ich? Was wurde mir in der Überblicksveranstaltung "verschwiegen"?
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Das ist im Ergebnis egal, da wird nur teminologisch getrennt. Objektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn die geschuldete Leistung für jedermann, dh sowohl für den Schuldner als auch für einen Dritten, endgültig unerbringlich ist. Subjektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn der Schuldner zur Leistung außerstande ist, sie aber von einem anderen oder unter Mitwirkung eines anderen erbracht werden kann. Die Rechtsfolgen des § 275 Abs. 1 BGB sind aber dieselben.
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Die Unterscheidung hat in der früheren Rechtsprechung eine Rolle gespielt, vor der Schuldrechtsreform [Details hier) und ist heute i.E. bedeutungslos, vgl. etwa hier - STRG+F "Das neue Schuldrecht"
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Danke.
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Haben wir eigentlich einen ALG II-Spezialisten hier? Hab eine Verständnisfrage, die ich alleine nicht gelöst bekomme...
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Ich hab mal folgende Frage:
A hat gegen B eine Hauptforderung in Höhe von 5500¤. Es wird (auch anwaltlich) gemahnt. Nichts passiert. Der MB wird beantragt. Widerspruchsfrist läuft ab. Es wird der VB beantragt. Am 15.8. (Beispieldatum) geht dann bei den Prozessbevollmächtigten eine Zahlung über die Hauptforderung nebst aller im MB aufgeführten (Verfahrens-)Kosten ein. Am selben Tag legt der B zudem gegen den VB Einspruch ein.
Die Prozessbevollmächtigten schreiben dann nochmal den B an und fordern auch die Kosten für den VB. Nichts passiert. Jetzt fordert das Gericht wegen des Einspruchs zur Anspruchsbegründung auf. Wie ist der Klageantrag zu formulieren? Den VB mit der Maßgabe aufrechtzuerhalten, dass der B verpflichtet wird die Kosten für den VB nebst Zinsen zu zahlen? Und dann in der Anspruchsbegründung den Rechtsstreit im Hinblick auf den Rest für erldigt erklären? Wobei dann blöd ist, dass der Rechtsstreit afair ja erst durch den Einspruch rechtshängig wurde und am selben Tag die Erledigung eintrat. Dann besser Teilrücknahme?
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-> Klagänderung auf das Kosteninteresse.
¤: Rechtshängigkeit tritt rückwirkend mit Zustellung des MB ein, wenn gegen einen VB Einspruch eingelegt wird, § 700 II ZPO. Insofern ist die Umstellung auf den Kostenantrag auch eine Erledigungserklärung, die ja generell eh nur eine Klagänderung ist.
¤²: Ich würde beantragen:
1. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
und den Rest in die Begründung packen. Wenn das Gericht rumzickt kannst du immer noch beziffern.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 07.09.2020 22:06]
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Wunderbar. Herzlichen Dank!
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Kanye verteilt den Rechtsrat seines Anwalts hinsichtlich der Verhandlungsstrategie per Tweet: https://twitter.com/kanyewest/status/1305855076343242752
Aber gut, wenn man Kanye vertritt, muss man damit wohl rechnen. Da erstaunt es mich auch nicht, dass das per iMessage ausgetauscht wurde. Gibt genug Mandanten, die keine E-Mails lesen.
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Was war hier noch mal die Standard-Empfehlung für beA-Lesegeräte?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 18.09.2020 16:27]
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Software-Zertifikat
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Ist bei Euch auch wieder so viel los? Bei uns ist es richtig busy momentan. Puh.
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Ich habe seit März mehr Kug-Anträge geschrieben oder geprüft als seit 1997 bis davor.
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Ich bin in der neuen Kanzlei auch seit April durchgehend voll ausgelastet. Vor allem, aber nicht nur mit dem ganzen Reiserecht.
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Oh, neuer Job? Alles gut EK?
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Hatte ich hier schon mal erwähnt. Jo, im April gab es eine berufliche Veränderung. Gute Entscheidung. Bisher alles super. Kollegen cool, Arbeit mehr, aber spaßig und deutlich besser vergütet außerdem nur 10 Minuten Fußweg (statt 10 Minuten mit dem Auto )
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Sehr fein
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Welche Fälle und/oder Gründe gibt es, in einem Hauptsacheverfahren einen Schriftsatz im laufenden Verfahren (z.B. Replik) von Anwalt zu Anwalt zuzustellen statt es über das Gericht laufen zu lassen?
Mir fällt nur die Terminsfrist ein. Sonst noch was?
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Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters ) |