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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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KingGinord

kingginord
Weiter geht der Spaß...hypothetisch.

Ein Anwalt kann doch nicht generell Beratungshilfe ablehnen, oder? Bzw. machen das viele so, dass sie das zumindest inoffiziell sagen? Irgendwie macht das einen komischen Eindruck.
15.08.2020 13:15:07  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
16a brao

Faktisch bekommt der potentielle mdt, der unliebsam ist, mitgeteilt, dass man das Mandat gerne übernehme - aber wg Überarbeitung den nächsten Termin erst in x Monaten bekommen könne
15.08.2020 14:06:29  Zum letzten Beitrag
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KingGinord

kingginord
Ah danke. Hat dann wohl mit dem trouble zu tun die Kohlen wohl auch wirklich vom Staat zu bekommen, sonst verstehe ich nicht welchen Grund es dafür gibt.
16.08.2020 1:10:37  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Pfeil
Zu wenig Geld für zu viel Zeit, vermute ich mal. Das, was der Anwalt an der Beratung verdient ist nicht so viel und wenn dann am Ende "nur" ein kleiner Fall dran hängt, dann wird es auch nicht viel mehr. Wahrscheinlich warst du bei einem Anwalt, der mit größeren Fällen ausgelastet ist und es daher nicht "nötig" hatte.

Ist so ein bißchen wie ein Kassenarzt, der keine Patienten mehr annimmt oder seine Praxis auf Privatversicherung wechselt.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 16.08.2020 1:17]
16.08.2020 1:16:30  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Vom Staat kriegt man das Geld schon. Das Problem ist einfach, dass Beratungshilfe ein ziemliches Verlustgeschäft ist und die wenigsten Anwälte darauf Bock haben.
16.08.2020 10:17:15  Zum letzten Beitrag
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Strahlung-Alpha

AUP Strahlung-Alpha 19.09.2014
Hallo liebe Juristen,
meine Frau und ich wollen uns beraten lassen zwecks Übernahme ihres Elternhauses. Schwiegereltern sollen noch weiter darin wohnen und sie hat mich zwei Brüder.
Wir haben uns verschiedene Modelle angeschaut (Überschreibung, Abkaufen, aufteilen in zwei Wohnungen, etc.).
Wo holt man sich da sinnvollerweise eine Beratung? Fachanwalt, Beratungsstelle oder lieber direkt zum Notar?

Umbau steht noch an. Aktuell zahlen wir Miete. Das Geld könnte man natürlich sinnvoller in eine Rückzahlung eines Kredites stecken.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Strahlung-Alpha am 16.08.2020 10:45]
16.08.2020 10:43:23  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
Direkt zum Notar.
Da muss eh notariell was gemacht werden und dann kann der auch direkt die Beratung machen. Wenn du vorher zum RA rennst und dann zum Notar um dessen Idee umzusetzen, zahlst du den ra halt zusätzlich zum Notar.

Bei dem (vermuteten) Gegenstandswert ist das geld, was man nicht unnötig rausschmeißen muss
16.08.2020 11:38:07  Zum letzten Beitrag
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Strahlung-Alpha

AUP Strahlung-Alpha 19.09.2014
Dann schau ich mal nach einem Notar. Vielen Dank.
16.08.2020 11:48:49  Zum letzten Beitrag
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F!5H

Guerilla
Ich würde sonst auch den Steuerberater empfehlen, sofern vorhanden. Bei einer gemischten Schenkung und weiterer Vermietung kann man dort optimieren zwecks Abschreibung. Hatte mein Notar leider nicht auf dem Zettel.
16.08.2020 23:13:24  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Wir haben in der Kanzlei die Info bekommen, dass die Behörden in Hong Kong die Zustellung von Dokumenten verweigern, wenn man - wie bisher - nur "Hong Kong" schreibt. Stattdessen muss jede Erwähnung wie folgt lauten: "Hong Kong SAR, China".

Schon irre, wie hier Zustellungen genutzt werden, um den Zuzustellenden politische Zugeständnisse abzuringen.
17.08.2020 14:41:29  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Aus der beliebten Rubrik besonders behämmerte Ideen
22.08.2020 12:04:32  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Ich hab nochmal eine (dumme?) Frage, die mir schon länger im Kopf rumgeistert.

§ 275 I BGB: "Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist."

Warum die Unterscheidung, bzw. die Ergänzung "oder für jedermann"? Macht das einen Unterschied, ob die verkaufte Mona Lisa verbrannt ist oder gestohlen wurde? V und K interessiert doch im ersten Moment nur, ob V leisten kann und muss. Und das kann/muss er so oder so nicht. Was übersehe ich? Was wurde mir in der Überblicksveranstaltung "verschwiegen"?
07.09.2020 9:16:47  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
Das ist im Ergebnis egal, da wird nur teminologisch getrennt. Objektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn die geschuldete Leistung für jedermann, dh sowohl für den Schuldner als auch für einen Dritten, endgültig unerbringlich ist. Subjektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn der Schuldner zur Leistung außerstande ist, sie aber von einem anderen oder unter Mitwirkung eines anderen erbracht werden kann. Die Rechtsfolgen des § 275 Abs. 1 BGB sind aber dieselben.
07.09.2020 9:25:09  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Die Unterscheidung hat in der früheren Rechtsprechung eine Rolle gespielt, vor der Schuldrechtsreform [Details hier) und ist heute i.E. bedeutungslos, vgl. etwa hier - STRG+F "Das neue Schuldrecht"
07.09.2020 10:33:31  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
...
Danke.
07.09.2020 10:37:44  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Haben wir eigentlich einen ALG II-Spezialisten hier? Hab eine Verständnisfrage, die ich alleine nicht gelöst bekomme...
07.09.2020 12:06:40  Zum letzten Beitrag
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~


07.09.2020 13:24:28  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Ich hab mal folgende Frage:

A hat gegen B eine Hauptforderung in Höhe von 5500¤. Es wird (auch anwaltlich) gemahnt. Nichts passiert. Der MB wird beantragt. Widerspruchsfrist läuft ab. Es wird der VB beantragt. Am 15.8. (Beispieldatum) geht dann bei den Prozessbevollmächtigten eine Zahlung über die Hauptforderung nebst aller im MB aufgeführten (Verfahrens-)Kosten ein. Am selben Tag legt der B zudem gegen den VB Einspruch ein.

Die Prozessbevollmächtigten schreiben dann nochmal den B an und fordern auch die Kosten für den VB. Nichts passiert. Jetzt fordert das Gericht wegen des Einspruchs zur Anspruchsbegründung auf. Wie ist der Klageantrag zu formulieren? Den VB mit der Maßgabe aufrechtzuerhalten, dass der B verpflichtet wird die Kosten für den VB nebst Zinsen zu zahlen? Und dann in der Anspruchsbegründung den Rechtsstreit im Hinblick auf den Rest für erldigt erklären? Wobei dann blöd ist, dass der Rechtsstreit afair ja erst durch den Einspruch rechtshängig wurde und am selben Tag die Erledigung eintrat. Dann besser Teilrücknahme?
07.09.2020 19:19:05  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
-> Klagänderung auf das Kosteninteresse.

¤: Rechtshängigkeit tritt rückwirkend mit Zustellung des MB ein, wenn gegen einen VB Einspruch eingelegt wird, § 700 II ZPO. Insofern ist die Umstellung auf den Kostenantrag auch eine Erledigungserklärung, die ja generell eh nur eine Klagänderung ist.

¤²: Ich würde beantragen:

1. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

und den Rest in die Begründung packen. Wenn das Gericht rumzickt kannst du immer noch beziffern.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 07.09.2020 22:06]
07.09.2020 21:56:29  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
...
Wunderbar. Herzlichen Dank!
08.09.2020 9:39:00  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Kanye verteilt den Rechtsrat seines Anwalts hinsichtlich der Verhandlungsstrategie per Tweet: https://twitter.com/kanyewest/status/1305855076343242752

Aber gut, wenn man Kanye vertritt, muss man damit wohl rechnen. Da erstaunt es mich auch nicht, dass das per iMessage ausgetauscht wurde. Gibt genug Mandanten, die keine E-Mails lesen. Breites Grinsen
16.09.2020 19:06:43  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Was war hier noch mal die Standard-Empfehlung für beA-Lesegeräte? mit den Augen rollend
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 18.09.2020 16:27]
18.09.2020 16:27:39  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Software-Zertifikat peinlich/erstaunt
18.09.2020 16:29:46  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ist bei Euch auch wieder so viel los? Bei uns ist es richtig busy momentan. Puh.
18.09.2020 18:10:33  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ich habe seit März mehr Kug-Anträge geschrieben oder geprüft als seit 1997 bis davor.
18.09.2020 18:13:45  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich bin in der neuen Kanzlei auch seit April durchgehend voll ausgelastet. Vor allem, aber nicht nur mit dem ganzen Reiserecht.
18.09.2020 18:32:38  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Oh, neuer Job? Alles gut EK?
18.09.2020 18:35:19  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Hatte ich hier schon mal erwähnt. Jo, im April gab es eine berufliche Veränderung. Gute Entscheidung. Bisher alles super. Kollegen cool, Arbeit mehr, aber spaßig und deutlich besser vergütet Breites Grinsen außerdem nur 10 Minuten Fußweg (statt 10 Minuten mit dem Auto )
18.09.2020 18:41:24  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
amuesiert gucken
Sehr fein
18.09.2020 18:45:54  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Welche Fälle und/oder Gründe gibt es, in einem Hauptsacheverfahren einen Schriftsatz im laufenden Verfahren (z.B. Replik) von Anwalt zu Anwalt zuzustellen statt es über das Gericht laufen zu lassen?

Mir fällt nur die Terminsfrist ein. Sonst noch was?
22.09.2020 10:29:28  Zum letzten Beitrag
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