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Weiß jemand hier, welcher Zeitpunkt für Währungen und deren Umrechnung relevant ist, wenn eine Klage im März 2018 rechtshängig geworden ist und dann im Oktober 2020 umgestellt wurde. Ursprünglich Positive feststellungsklage (Streitwert also im 20% gemindert) und nun wird Zahlung verlangt, also Leistungsklage. Nimmt man dann den Unrechnungskurs von März 2018 oder den von Oktober 2020? Beide Klagen jeweils in USD.
Ist das einfach nach § 244 Abs. 2 BGB zu bestimmen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 11.11.2020 12:24]
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Das dürfte sich me nach materiellen Recht richten, also bei Schadensersatz nach Zeitpunkt des Schadens Ereignisses.
Wenn der Antrag auf USD lautet, halt zum Zeitpunkt der Zahlung, ggf in der Vollstreckung dann.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 11.11.2020 13:30]
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https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-hanf-tee-prozess-1.5108365
Bei einer Durchsuchung im vergangenen Jahr hatten sie in einem Lieferwagen elf große Kartons mit Hanftee beschlagnahmt, insgesamt mehr als 120 Kilo. Im Labor wurde ein THC-Gehalt von 0,04 Prozent festgestellt. Hochgerechnet auf 120 Kilo ergebe das aber 25 Gramm reinstes Rauschgift, so die Logik der Staatsanwaltschaft, die den 59-Jährigen nun wegen bandenmäßigen Rauschgifthandels vor Gericht bringen will.
Sind die deppert?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 11.11.2020 18:31]
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Meine Gedanken: "Bayern? Es muss einfach Bayern - ah, Süddeutsche. Ist klar."
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Deppert, bescheuert, sau dämlich. Ohja.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Che Guevara am 11.11.2020 19:01]
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Dann von mir aus deppert.
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Alter. In einem Schriftsatz zitiert die Gegenseite den BGH und schreibt dazu "mit der Bitte an die Beklagte, das Urteil auch zu lesen". Wir sind die Beklagte.
Erstens, was ist das für ein Asi. Zweitens, der Asi weiß ganz genau, dass wir das von ihm zitierte Urteil erstritten haben.
Der ganze Schriftsatz ist nur so voll von irgendwelchen Spitzen. Das liest sich so Asi, dass ich den beiden Anwälten auf der Gegenseite nicht mal mehr die Hand schütteln würde. Es ist ja schön und gut, sich für seinen Mandanten einzusetzen, aber nicht so.
Brrr, da möchte man sich fast duschen.
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So Polterer und Proleten gibt's immer mehr. Das kommt aber bei Gericht nicht gut an.
Suaviter in modo, fortiter in re.
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So eine sitzt quasi gegenüber bei meinem alten Arbeitgeber. Das Auftreten unter aller Sau, Schriftsätze ne Katastrophe, bei Kollegen unbeliebt und selbst n richter hat sich mir gegenüber mal zwischen 2 Terminen über die ausgekotzt...
Aber die Mandanten hatte sie im Griff. Da kommt dieses proll - quasi Trump-eske - verhalten scheinbar gut an.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Poerger am 17.11.2020 22:18]
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Die Anwältin, die die Karens lieben!
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Ich glaube das kommt bei Gericht zwar nicht gut an, aber es wird auch nicht pönalisiert. Und wenn man dann noch die Überlastung der Gerichte hinzurechnet, kommt es schon mal zu Fällen, wo der pöbelhafte, oft etwas nebulöse und gelegentlich (bewusst) falsch zitierende Vortrag einen Punkt macht. Irgendwie bitter.
Aber gut, in dem Verfahren werden auch 200+ Seiten Schriftsätze ausgetauscht. Das liest ja keiner.
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| Zitat von -rantanplan-
So Polterer und Proleten gibt's immer mehr. Das kommt aber bei Gericht nicht gut an.
Suaviter in modo, fortiter in re.
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Gegenüber Versicherern aber oftmals das einzige was hilft. Außer Klagen.
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Was, Versicherungen lassen sich von Pöbeleien beeindrucken?
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Sagen wir lieber eine etwas direktere Tonart. Von Pöbeln würde ich jetzt nicht reden. Unter Kollegen ist sowas imho auch eine Unart. Aber manche Mandanten wollen das auch lesen...
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Ist mir völlig wurscht, wenn ich was unterschreibe dann muss ich das unterschreiben.
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Wenn bei uns mal ein Mandant eine härtere Tonart fordert (was selten vorkommt), dann steuern wir auch eher gegen. Klar, manche Formulierungen ändern wir schon, aber wir schärfen nicht unnötig auf. Wobei wir auch erklären, dass schärfere Tonarten nichts bringen...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 18.11.2020 11:56]
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Vor Jahren hatte ich mal folgenden Fall:
Kündigungsschutzprozess, hochstreitige verhaltensbedingte Kündigung. Wir haben dediziert vorgetragen, Mandant fand sich (wohl zu Recht) ungerecht beschuldigt und die Kündigungsgründe konstruiert, wir waren aber auf einem ziemlich guten Weg.
Kurz vor dem Kammertermin schreibt der Mandant selber ans ArbG, von wegen falsche Verdächtigungen, Verleumdung, Kreditgefährung usw., mit Anschuldigungen, dass das alles Mobbing durch einen Abteilungsleiter sei. Wir hatten den Verdacht, dass da irgendein Strafrechtler dahinter stand.
Ergebnis: Begründeter Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 KSchG, Regelabfindung
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| Zitat von -rantanplan-
[...] vor dem [...]termin schreibt der Mandant selber [...]
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Die Grundlage eines guten Prozesses!
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von -rantanplan-
[...] vor dem [...]termin schreibt der Mandant selber [...]
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Die Grundlage eines guten Prozesses!
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Er hat dazu auf Facebook sicher ein Video zu gesehen!
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Seitdem gibt es eine Passage in den Kanzlei-AGB, die eigenmächtige Eingaben explizit verbieten
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Ich hätte für die Haverbeck ja jetzt eine andere Bezeichnung, aber ok...
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Bei uns hat einer im Bewerbungsgespräch gesagt: "ich weiß ja nicht, ob einer von ihnen die anzeige geschrieben hat, aber das war ja total wischiwaschi und nichtssagend". Wie kann man sowas sagen, selbst wenn man es denkt? Was ist los mit den Leuten
Und die Stellenanzeige war so konkret, dass sogar spezifische Vertragstypen genannt waren, die man später erstellen und bearbeiten muss. Also nicht "Sie schreiben Verträge" sondern wirklich konkrete Typen...
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Brauchte nur die Unterschrift für H4?
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| Zitat von Armag3ddon
Brauchte nur die Unterschrift für H4?
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Ich denke immer (wahrscheinlich naiv), dass jemand, der die Noten für die GK hat (bei allen Abstrichen, die man da auch inzwischen macht), nicht auf H4-Scheintourismus ist, nach 7-10 Jahren Ausbildung.
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Mal ne doofe Frage: Ich habe bei Reservix Tickets für eine Veranstaltung gekauft, die wegen COVID ausgefallen ist. Veranstalter war natürlich eine andere Gesellschaft, die aber nicht greifbar ist (ist nichtmal eine Rechtsform angegeben). An wen wende ich mich, um meinen Gutschein zu holen? Reservix meint, sie seien die falschen (https://ticketmagazin.reservix.de/landingpage-corona/).
/edit: Habe Reservix überzeugen können, aber die Frage steht. Ich würde sagen Reservix, bei denen hab ich gekauft. Echt nett, was die sonst noch so für Bedingungen meinen aufstellen zu können...
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 01.12.2020 11:44]
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Vor über einem Monat hat mein 1 Jahr altes Motherboard den Geist aufgegeben. Daraufhin habe ich versucht es selbst beim Hersteller zu reklamieren, der mich an den Händler verwiesen hat. Da liegt es seit nun ca. 3,5 Wochen. Ich bekomme regelmäßig E-Mails, dass noch kein Wareneingang festgestellt wurde und man mich auf dem Laufenden hält. Anfang der Woche habe ich dem Händler noch mal eine Frist von 5 Werktagen gesetzt, in dem er den Mangel beheben soll. Die wird nun wieder ungenutzt verstreichen und der Händler hat mich darauf hingewiesen, dass sie keinen Einfluss auf die "Diagnose- und Reparaturvorgänge beim Hersteller nehmen können".
Das ist doch keine Ausrede oder Begründung, oder bin ich schief gewickelt? Mein Vertragspartner ist doch der Händler und seine Garantieleistung hat doch er sicherzustellen? Gibt es hierfür irgendwelche üblichen Fristen, die er einzuhalten hat?
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Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters ) |