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Luno, wenn das nicht getrollt ist, fahr ich in die Schweiz und scheiss Dir in den Briefkasten.
Das kann doch unmöglich ernst gemeint sein, dass Du das für unplausibel hältst, wenige Wochen nachdem Bayern als Einschüchterungstaktik Razzien bei Mitgliedern und Unterstützer*innen bundesweit durchgesetzt hat.
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| Zitat von Lunovis
und für sowas kommen die zivil vorbei? erst mal doubt.jpg
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Das ist ein Versuch für einen schlechten Witz, oder?
Oder?
Aber für dich zum nachlesen.
Nichts was 5sek Google nicht hätte zeigen können, btw.
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Die Maßnahme wurde auch laut Stern von der Polizei bestätigt.
https://www.stern.de/amp/gesellschaft/letzte-generation--kritik-an-praeventivhaft-fuer-aktivisten-in-regensburg-33552754.html
Die Letzte Generation veröffentlicht das Video des Polizeieinsatzes kurz darauf im Internet. Markus Reitmeier ist Sprecher der Regensburger Polizei. Er bestätigt dem stern die Echtheit der Aufnahmen: "Die Maßnahme hat gegen 12.30 Uhr stattgefunden. Herr Lachner wurde von uns präventiv in Gewahrsam genommen. Die Maßnahme endete gegen 19 Uhr." Bei dem Einsatz sei durch die Beamten "unmittelbarer Zwang" gegen den 25-Jährigen angewendet worden.
///grrr 30 Sekunden- Che du [randomacceptableinsult]
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Bleifresser am 13.06.2023 19:49]
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Ich stelle nur fest, dass Aktivisten auch in Bayern nicht aus ihrem Haus geschliffen werden, sondern bestenfalls geschleift.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 13.06.2023 20:17]
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immerhin keiner mit Camp David Hemd darunter, aber srsly, das Auftreten kann doch nicht deren Ernst sein.
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| Zitat von Lunovis
Ich weiss für meinen Teil, dass die meisten Polizisten spätestens mit 40 keinen Finger mehr aktiv rühren wenn sie nicht gezwungen werden. Dass offene Tattoos am Bein legit sind ist ebenso fragwürdig wie der Grenzsenile mit dem Klemmbrett.
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Uff, also mag sein, dass ich als Geberseite voreingenommen bin, aber das ist viel Flikflak. Mal Kontakt mit Kripo gehabt?
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Nein, die haben ein anderes Gebäude als die Abteilung Verkehr.
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| Zitat von Lunovis
immerhin keiner mit Camp David Hemd darunter, aber srsly, das Auftreten kann doch nicht deren Ernst sein.
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Abseits vom Streifendienst/Wache laufen da viele in normaler Klamotte rum bei Kripo und Co. Wieso auch nicht. Dafür gibt's ja Ausweise.
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Ohne das Video gegengeprüft zu haben, aber da ist halt vieles Arsch auf Eimer. Zwei ältere Dudes in Zivil, die nur die Wumme und unverdeckt dabei haben, weil's zu anstrengend geworden ist, sich über Eigensicherung und Außenwirkung gedanken zu machen. Leichter Touch von "Muss Kacke machen". Dude mit Tactical-Kleidung und mehr am Gürtel denkt an verdecktes Tragen.
Also sieht für mich sehr aus dem Leben gegriffen aus.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Happy Carcass am 13.06.2023 21:43]
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Ich gebe Luno recht, dass das extrem unprofessionell wirkt. Nur die Schlussfolgerung, dass es deshalb wahrscheinlich nicht die Polizei ist, ist halt grundlegend falsch.
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Kann alle möglichen Gründe haben warum es zivile Kräfte sind. Da zeigt man kurz seinen Ausweis und gut ist.
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| Zitat von Black1900
Kann alle möglichen Gründe haben warum es zivile Kräfte sind. Da zeigt man kurz seinen Ausweis und gut ist.
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So wie ich das mitkriege sind es hier bei der Präventivnummer in Bayern explizit sehr oft zivile Kräfte. Macht weniger Aufheben beim Einsammeln.
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Was ist da eigentlich rechtlich zur Durchsetzung vorgesehen? Wenn man über Gegensprechanlage klar macht, man kaufe nichts. Kommt dann die Ramme?
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| Zitat von kRush*
Was ist da eigentlich rechtlich zur Durchsetzung vorgesehen? Wenn man über Gegensprechanlage klar macht, man kaufe nichts. Kommt dann die Ramme?
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Kommt auf den richterlichen Wisch an die Damen und Herren, dann dabei haben nehme ich an.
Im besten Fall ist man nämlich einfach nicht zu Hause, weil die Nummern immer vorhersehbarer werden. Und mehr als noch mehr öffentliches Mobilisieren wie z.B. in Regensburg bringt es Maggus und seinen Schutzhaft Schergen auch gerade nicht ein. Als ob damit irgendwas verhindert werden soll. Es ist Wahlkampf, da würde Maggus mit Hubsi noch im Tag Team Style am liebsten Demonstrant:innen verprügeln, oder die angeklebten Hände einfach abreißen für das Kreuz bei der CSU/freie Wählern.
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Jo steht aufm Beschluss.
Kann alles sein von klingeln und gehen zu shining.bonjour.meme
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Und später wundert sich der weiße unbescholtene Bürger dann wieder, warum die schwarzen Kinder von ermordeten Eltern als Erwachsene nicht dankbar sind, dass sie in die BRD aufgenommen wurden und stattdessen den strukturellen Rassismus bei der Polizei anklagen, obwohl man selber doch immer nur gute Erfahrungen gemacht hat mit dem Freund und Helfer.
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Tja, wäre er halt mal nicht mit ner Plastiktüte in der Hand da rummarschiert!!!!
ääääh rumgelungert so verdächtig!!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 22.06.2023 17:24]
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der verdacht hat sich ja als richtig erwiesen. was hätte die polizei denn genau machen sollen, wenn sich ein 130kg dude gegen die verhaftung wehrt? ein freundliches gespräch?
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Tja Vengzeng, dass sich der Verdacht als korrekt erweist kann halt nicht zur nachträglichen Legitimation von womöglich überzogenen Maßnahmen dienen.
Um das zu raffen, muss man leider mit so hochkomplexen Konzepten wie Unschuldsvermutung, Menschenwürde und "vorher vs. nachher" zurechtkommen; was vermutlich schwierig ist wenn das bisher größte life achievement ist, in der Einheit "Pfeffermühlen" bis 26 zu zählen
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Naja so liest sich das aber nicht:
| Ein Polizist war allein im Quartier oberhalb des Bahnhofs unterwegs, als er den dunkelhäutigen Mike Ben Peter mit einem Plastiksack hantieren sah. Als er ihn kontrollieren wollte, eskalierte die Situation.
Der Nigerianer wollte sich der Kontrolle entziehen, worauf der Polizist ihm sein Knie in die Genitalien schlug, ihn mit Pfefferspray besprühte und am Boden neutralisieren wollte. | |
| Dies gelang ihm erst mit der Hilfe von Polizistenkollegen. Zu sechst brachten sie Mike Ben Peter in Bauchlage, legten ihm Handschellen an und behielten ihn in dieser Position auf dem Boden. Dabei erlitt der Nigerianer einen Herzstillstand. | |
Klingt eher nach:
1 Polizist trifft den Peters an, dieser versucht sich der Kontrolle zu entziehen. Der Polizist versucht ihn mittels Kniestoß und Pfeffer daran zu hindern.
Es kommen 5 weitere zur Unterstützung hinzu und bringen in dann zu Boden und fixieren ihn da, fesseln ihn und lassen ihn am Boden. Hier erleidet er dann einen Herzstillstand.
Der Artikel ist ziemlich dünn und ich habe keine weiteren Infos dazu.
Außerdem kenne ich mich im Schweizer Eingriffsrecht nicht aus, daher will ich auch keine Wertung abgeben.
Eber eher müsste die Zusammenfassung lauten:
| Zitat von Strich
Eins gegen eins.
Tritt in die Eier.
Pfefferspray.
Verstärkung.
Fixierung am Boden.
Herzinfarkt.
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Ich entnehme dem Artikel nicht, dass sich der Verdacht bestätigt hat (evtl. überlesen?).
Der Artikel ist doch mega-schwammig formuliert in der Hinsicht, was bedeutet denn "er hat versucht, sich zu entziehen"? Wenn da Gewalt oder Waffen seinerseits im Spiel gewesen wären, würde das doch im Artikel stehen.
So ist es halt wieder ein Mensch, der wegen einer grundsätzlichen Lappalie (zumindest was akute Bedrohung angeht, selbst wenn er safe als Dealer unterwegs war, siehe oben) in Polizei"gewahrsam" gestorben ist.
Das kann einen doch nicht kalt lassen und das muss man doch von der Initialen Situation, dass er vor einem Beamten wegrennen wollte, trennen. Da ist jemand schon fixiert und von sechs Beamten umringt und stirbt dann? WTF, das kann doch nicht der Anspruch an unsere Polizeikräfte sein, dass in aller Regelmäßigkeit Menschen, die grundsätzlich harmlos sind, am Ende von so einer Aktion tot sind.
¤: War an UCBs "so einfach ist das"-Post gerichtet.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TemplaR_AGEnt am 23.06.2023 10:15]
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| Zitat von TemplaR_AGEnt
Ich entnehme dem Artikel nicht, dass sich der Verdacht bestätigt hat (evtl. überlesen?).
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Das hab ich mich auch gefragt - in einem anderen Artikel stand, dass er Kokainkügelchen im Mund hatte aber das Blut negativ auf Kokain getestet wurde.
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| Zitat von Vincent
der verdacht hat sich ja als richtig erwiesen. was hätte die polizei denn genau machen sollen, wenn sich ein 130kg dude gegen die verhaftung wehrt? ein freundliches gespräch?
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Und ja, selbst wenn es ein Dealer war, der abgehauen ist.... Besser ein geflüchteter Drogenverkäufer als ein toter Familienvater.
Oder ist ein solches Gerechtigkeitsempfinden zu abgedreht?
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| Zitat von Black1900
Eins gegen eins.
Tritt in die Eier.
Pfefferspray.
Verstärkung.
Fixierung am Boden.
Herzinfarkt.
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ganz klarer fall von "can't explain that" also. dann ist ja alles gut
Hier noch ein ausführlicher Folgeartikel zum Problem der systematischen Dysfunktionalität wenn Polizisten vor Gericht stehen (paywall):
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«Mörder», schreien Anhänger von Mike Ben Peter den Lausanner Stadtpolizisten vor dem Gerichtssaal ins Gesicht. Die Polizisten und ihre Anwälte müssen das Gebäude über einen Hinterausgang verlassen. Zu aufgeheizt ist die Stimmung, zu aufgebracht sind die über fünfzig Aktivisten vor dem Gerichtssaal in Lausanne.
«Schande», «Skandal», «Komplizenjustiz»: Zwischenrufe hat es zuvor bereits im Saal gegeben, als Gerichtspräsident Pierre Bruttin das 50 Seiten lange Urteil Seite für Seite vorlas, über eineinhalb Stunden lang. Bereits zur Hälfte zeichnete sich das Verdikt ab: ein Freispruch für die sechs angeklagten Stadtpolizisten.
Die sechs Polizisten hätten verhältnismässig gehandelt und das Gericht spreche sie vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei, befand Bruttin. Es gebe keinen Beweis, dass Mike Ben Peter in der Nacht vom 28. Februar 2018 aufgrund der Polizeiaktion einen Herzstillstand erlitt.
Die rechtsmedizinischen Gutachten zeigten übereinstimmend, dass der 39-jährige Nigerianer an diversen Pathologien gelitten habe, vor allem am Herzen, so der Gerichtspräsident. Am Ende hätten mehrere Faktoren zu seinem Tod geführt, wobei die Mediziner keine bestimmte Todesursache hätten erkennen können, führte Bruttin aus. Das Gericht schliesse deshalb auch aus, dass die Bauchlage auf der Strasse, in der die angeklagten Polizisten Mike Ben Peter mehrere Minuten lang festhielten, zu seinem Tod geführt habe.
Gerichtspräsident Bruttin kritisierte die Polizisten lediglich in dem Punkt, dass sie bei der Verhaftung vorsichtiger und umsichtiger hätten vorgehen können. Sorgfaltspflichten hätten sie aber nicht verletzt, zumal 2018 noch gar nicht alle Angeschuldigten jenes Polizeihandbuch gehabt hätten, das auf die Gefahren der Bauchlage hinweise. Bruttin ging sogar so weit, dass er über jenen Polizisten, der Mike Ben Peter als erster kontrollierte, sagte: «Dieser Prozess hat seine Persönlichkeitsrechte ganz besonders verletzt.»
Der Waadtländer Staatsanwalt Laurent Maye war bei der Urteilseröffnung nicht mehr zugegen. Er, der im Strafprozess eine Kontroverse ausgelöst hatte, liess sich von einem Kollegen vertreten. Maye betonte während des Prozesses: Ja, die Polizisten hätten im Februar 2018 bei der Verhaftung von Mike Ben Peter Fehler begangen. Und nein, es gebe keinen Beweis dafür, dass sie für den Tod des 39-Jährigen verantwortlich seien. Am Ende plädierte der Ankläger auf Freispruch. Die Anklageschrift war wertlos. Das Gericht folgte ihm vollumfänglich.
Auch in der Deutschschweiz hat man den Prozess gegen die Stadtpolizisten aufmerksam verfolgt. Mehrere Strafrechtler betonen in Gesprächen, dass Fälle von Polizeigewalt oft einem eigenen Muster folgen: Wenn Staatsanwälte gegen Polizisten ermitteln, würden Verfahren weniger hart und gezielt geführt. Zudem seien Gerichte gegenüber Polizisten oft milde gestimmt.
Diese Praxis zeige sich vor Gericht immer wieder. So im Fall des Kurden Cemal G., den Berner Stadtpolizisten im Juli 2001 in seiner Wohnung während zehn Minuten bäuchlings auf den Boden pressten und mit einem Polizeimehrzweckstock auf den Kopf schlugen und der einen sogenannten lagebedingten Erstickungstod erlitt. Cemal G. hatte eine Familie bedroht, die beim Polizeieinsatz aber bereits in Sicherheit war.
Ein Einzelrichter sprach die Berner Polizisten 2003 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Sie bekamen darüber hinaus eine Genugtuung von 2000 Franken. Der Gerichtsreporter des «Tages-Anzeigers» kommentierte das damalige Urteil so: «Die Art, wie die Polizisten befragt wurden, (..) wirft Fragen nach der richterlichen Unabhängigkeit auf. (...) Wenn der Richter findet, die Justiz habe hier Polizisten unnötig an den Pranger gestellt, wirds problematisch. (...) Staatliches Handeln bedarf öffentlicher Kontrolle.»
Ein anderer Polizeieinsatz betrifft die Stadtpolizei Zürich. 2003 verwechselte ein Zürcher Polizist den Bürger Kurt von Allmen mit einem Einbrecher und rammte ihn mit seinem Polizeiauto gegen eine Mauer. Von Allmen verlor ein Bein. Nur weil sich von Allmen bis vor Bundesgericht gegen eine Einstellung der Strafuntersuchung wehrte, führte die Staatsanwaltschaft gegen den Polizisten ein Verfahren wegen Körperverletzung und kam es schliesslich auch zu einer Anklage und einer Verurteilung. Das Zürcher Obergericht verurteilte den Polizisten zu einer bedingten Geldstrafe, nachdem ihn die Vorinstanz noch zu einem mehrmonatigen Freiheitsentzug verurteilt hatte.
Der Fall von Mike Ben Peter in Lausanne erinnert den Zürcher Anwalt Viktor Györffy an einen eigenen Fall. Im März 2010 starb der nigerianische Staatsangehörige Joseph Chiakwa vor einem Ausschaffungsflug am Zürcher Flughafen. Der Mann sei als Zwangsmassnahme auf einem Rollstuhl fixiert worden und plötzlich in sich zusammengesackt. Man habe Chiakwa danach zu reanimieren versucht, jedoch erfolglos, so der Anwalt.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren. Viktor Györffy vertrat im Verfahren die Opferfamilie und sah, wie schwer es der Justiz fiel, die Todesursache zu ermitteln und Verantwortliche zu benennen. Er sagt: «Ein Gutachten des rechtsmedizinischen Instituts in Zürich nannte einen natürlichen Herzfehler als Todesursache. Doch mithilfe eines Kardiologen konnte ich aufzeigen, dass dieser Befund nicht die Todesursache gewesen sein dürfte.» Also habe die Staatsanwaltschaft ein zweites Gutachten eingeholt, diesmal in Deutschland. Und wieder habe der Befund «Herzfehler» geheissen, auch wenn die Deutschen ihn an einem anderen Ort entdeckt hätten, so Györffy. Doch mit der Herzfehlerdiagnose war die Möglichkeit für ein strafbares Handeln in den Hintergrund gerückt.
Weil der Nigerianer vor seiner Ausschaffung in einen Hungerstreik getreten war, drängte Györffy die Staatsanwaltschaft dazu, zu eruieren, ob man den abgewiesenen Asylsuchenden in diesem Zustand überhaupt hätte ausschaffen dürfen und ob allenfalls medizinische Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Gemäss dem Anwalt stellte sich heraus, dass wichtige medizinische Informationen über den Gesundheitszustand, zum Beispiel den Hungerstreik, nicht weitergegeben worden waren. Auch war ein Pfleger nicht zur Stelle, der hätte da sein müssen, als der Mann am Flughafen zusammensackte.
«2018 hätte die Staatsanwaltschaft wohl gegen eine Polizistin und eine Pflegedienstleiterin Anklage erheben können», sagt Györffy. «Gemäss dem juristischen Grundsatz, dass im Zweifel Anklage zu erheben ist, hätte sie sogar müssen.» Doch verantwortlich schienen plötzlich alle und niemand. Also wurde das Verfahren eingestellt. 2012 hatte Györffy gegen einen ersten Einstellungsentscheid noch erfolgreich beim Obergericht rekurriert. Das Verfahren wurde wieder eröffnet. 2018 verzichtete er auf eine nochmalige Beschwerde.
Diese Zeitung hat mit einem anderen Zürcher Anwalt gesprochen, der vor Bundesgericht Verurteilungen gegen Polizisten erwirkt hat. Da er derzeit einen Klienten in einem prominenten Fall von Polizeigewalt vor Gericht vertritt, will er aus Rücksicht auf dieses Verfahren nicht mit Namen genannt werden. Der Anwalt vermisst bei der Polizei die Selbstkritik. «Ich habe Polizisten erlebt, die selbst bei Schuldsprüchen von ihrer Unschuld überzeugt waren», sagt er.
Der Jurist spricht von einer «systematischen Dysfunktionalität», wenn Polizisten strafrechtliche Verfehlungen nachgewiesen werden sollen. Bei beschuldigten Polizisten würden kaum je Zwangsmassnahmen angeordnet. Selbst bei offenkundiger Verdunkelungsgefahr komme es nie zur Untersuchungshaft. Polizei und Staatsanwaltschaft seien Hüter des staatlichen Gewaltmonopols. Werde gegen sie ein Strafverfahren geführt, komme es «regelmässig zum Schulterschluss der Justiz mit den Beschuldigten».
Bridget Ben Peter, die Witwe des verstorbenen Mike Ben Peter, zittert nach dem Urteil in Lausanne am ganzen Körper. «Dieser Prozess war nicht fair. Ich bin eine Löwin, und ich werde nach dem Tod meines Ehemanns bis zum Ende für Gerechtigkeit kämpfen», ruft sie vor dem Gerichtssaal unter dem Applaus der Aktivisten. Simon Ntah, der Anwalt der Opferfamilie, will das Urteil nicht kommentieren. Er verlässt das Gelände wortlos.
Ntah hat bereits angekündigt, Mängel bei der Strafuntersuchung bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg einzuklagen. So kam die Suche nach Zeugen schleppend voran. Ein Zeuge musste ein Jahr warten, bis er aussagen konnte. Am Ende verzichtete das Gericht darauf, Zeugen im Prozess zu befragen. Für Gerichtspräsident Pierre Bruttin alles kein Problem. Er sagte in seinem Urteil: «Der Staatsanwalt hat die Untersuchung mit grösster Sorgfalt geführt. Ich sehe keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention.»
https://www.tagesanzeiger.ch/geniessen-polizisten-vor-dem-richter-privilegien-618965990830
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Strich am 23.06.2023 10:40]
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| Zitat von Strich
| Zitat von Black1900
Eins gegen eins.
Tritt in die Eier.
Pfefferspray.
Verstärkung.
Fixierung am Boden.
Herzinfarkt.
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ganz klarer fall von "can't explain that" also. dann ist ja alles gut
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Die rechtsmedizinischen Gutachten zeigten übereinstimmend, dass der 39-jährige Nigerianer an diversen Pathologien gelitten habe, vor allem am Herzen, so der Gerichtspräsident. Am Ende hätten mehrere Faktoren zu seinem Tod geführt, wobei die Mediziner keine bestimmte Todesursache hätten erkennen können, führte Bruttin aus. Das Gericht schliesse deshalb auch aus, dass die Bauchlage auf der Strasse, in der die angeklagten Polizisten Mike Ben Peter mehrere Minuten lang festhielten, zu seinem Tod geführt habe.
Gerichtspräsident Bruttin kritisierte die Polizisten lediglich in dem Punkt, dass sie bei der Verhaftung vorsichtiger und umsichtiger hätten vorgehen können. Sorgfaltspflichten hätten sie aber nicht verletzt, zumal 2018 noch gar nicht alle Angeschuldigten jenes Polizeihandbuch gehabt hätten, das auf die Gefahren der Bauchlage hinweise. Bruttin ging sogar so weit, dass er über jenen Polizisten, der Mike Ben Peter als erster kontrollierte, sagte: «Dieser Prozess hat seine Persönlichkeitsrechte ganz besonders verletzt.»
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Scheinbar konnte man es ja schon erklären.
Aber wie ich sagte, kann ich hier keine Wertung abgeben, einfach weil zum Sachverhalt keine bis wenige Informationen im Artikel stecken und ich die Eingriffsrechte der Schweiz nicht kenne.
Mich hat lediglich deine etwas sehr inhaltsferne Zusammenfassung des Artikels gestört, die für sich gelesen ein anderes Bild der Situation erschaffen hat, als es der Artikel vermittelt hat - zumindest in meiner Wahrnehmung.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Black1900 am 23.06.2023 10:51]
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Mich stört vor allem, dass ein Mensch nach einer Begegnung mit den Bullen tot ist.
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| Zitat von Strich
Der Waadtländer Staatsanwalt Laurent Maye war bei der Urteilseröffnung nicht mehr zugegen. Er, der im Strafprozess eine Kontroverse ausgelöst hatte, liess sich von einem Kollegen vertreten. Maye betonte während des Prozesses: Ja, die Polizisten hätten im Februar 2018 bei der Verhaftung von Mike Ben Peter Fehler begangen. Und nein, es gebe keinen Beweis dafür, dass sie für den Tod des 39-Jährigen verantwortlich seien. Am Ende plädierte der Ankläger auf Freispruch. Die Anklageschrift war wertlos. Das Gericht folgte ihm vollumfänglich.
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Ja lol ey.
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Thema: Racism, Riots and (Police) Violence ( Is this the real life or is this civil war? ) |