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Ja Leute, es stimmt. Mein Ziel war damals primär in die Heimat zu kommen
Was hab ich dafür in Kauf genommen: 2 Urlaubstage weniger pro Jahr (von nem KMU mit 55 Mio Umsatz, zu einem Briefkasten-Startup), 900 brutto weniger pro Jahr. Mir wollte man erst großzügige 24 Urlaubstage geben, konnte dann mit Mühe und Not auf 28 erhöhen. Abgesehen von dem Firmenauto, das zuerst rein für Geschäftsfahrten erlaubt war, dann 6.000 Privat-KM/Jahr, im schriftlichen dann auf einmal 12.000.
Ich werde draus lernen
Lt. Chef hab ich mich damals gegen ne Menge Bewerber durchgesetzt, wäre aber beinahe rausgeflogen, weil ich nach mehr Urlaubstagen gefragt hätte. Er ist ein äußerst pragmatischer, ein Schaffer-Typ. Will sich nicht lange mit Details aufhalten.
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| Zitat von caschta
Eh wadde wadde. Vor 3 Wochen wurde der Vertrag geschlossen? Oder 3 Wochen vor dem 01.04.?
Bitte lass es nicht ersteres sein. dann frage ich mich aber auch wieso du das überhaupt mitgemacht hast, Grunde hattest du ja null Ansprüche die gesamte Zeit.
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Nein, wir haben den Vertrag von damals einfach nochmal beide unterschrieben.
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| Zitat von caschta
Eh wadde wadde. Vor 3 Wochen wurde der Vertrag geschlossen? Oder 3 Wochen vor dem 01.04.?
Bitte lass es nicht ersteres sein. dann frage ich mich aber auch wieso du das überhaupt mitgemacht hast, Grunde hattest du ja null Ansprüche die gesamte Zeit.
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Kein Schriftformerfordernis beim Arbeitsvertrag. Und das Schriftstück zum Nachweisgesetz hat keinen begründenden Charakter.
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| Zitat von caschta
Eh wadde wadde. Vor 3 Wochen wurde der Vertrag geschlossen? Oder 3 Wochen vor dem 01.04.?
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Der Arbeitsvertrag wurde am 01.04. geschlossen, einen Arbeitsvertrag in Papierform hat er aber erst vor 3 Wochen bekommen.
So verstehe ich das jedenfalls.
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| Zitat von Abso
| Zitat von caschta
Eh wadde wadde. Vor 3 Wochen wurde der Vertrag geschlossen? Oder 3 Wochen vor dem 01.04.?
Bitte lass es nicht ersteres sein. dann frage ich mich aber auch wieso du das überhaupt mitgemacht hast, Grunde hattest du ja null Ansprüche die gesamte Zeit.
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Kein Schriftformerfordernis beim Arbeitsvertrag. Und das Schriftstück zum Nachweisgesetz hat keinen begründenden Charakter.
| | kannste das nochmal für Offenbacher erklären?
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| Zitat von Parax
Arbeitsvertrag ist formfrei.
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Und auch ohne Unterschrift gültig? Das war mir echt neu. Wieder was gelernt.
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Arbeitsvertrag kann man durch Handschlag eingehen, oder per "Stoßen wir darauf an!". Der Arbeitgeber muss zwar gewisse Dinge schriftlich festhalten (das ist normalerweise durch den schriftlichen Vertrag automatisch abgedeckt), aber ob er das tatsächlich tut oder nicht hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags.
¤: Kündigung kann natürlich auch persönlich übergeben werden, Brief geht auf jeden Fall, Fax bin ich mir schon wieder nicht sicher.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 05.08.2020 16:26]
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Den Arbeitsvertrag kannst du theoretisch auch durch Blutschwur rechtlich binded abhalten.
Macht man aber sowohl als AG als auch als AN nicht weil die Beweislast hier eher dürftig ist. Wobei hier die Gerichte eher auf AN Seite sind.
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Ich wollte meinem Chef, bevor hier die Spaß mit Kündigungsfrist und Gehaltszahlung losgeht, noch schnell eine Zeugnisvorlage schicken mit "Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen" (er sagte, das sollte OK gehen ).
Habt ihr da eine passende (sehr) gute Zeugnisvorlage?
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| Zitat von loliger_rofler
Wenn er den Kontrollwahn ausleben will, soll er ein Sharepoint Dashboard in Excel zusammenklicken, in dem dann alle ihre relevanten Infos (Verantwortliche, Kennzahlen) eintragen sollen.
Da einen eigenen MA zum hinterherlaufen abzustellen ist doch völlig dämliche Sabotage der eigenen Abteilung.
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Ich mach den Scheiss ja auch nicht und hab das weit von mir gewiesen und die allgemeine Sinnhaftigkeit in der großen Runde (diplomatisch) und dann im Einzeltermin (etwas weniger diplomatisch) in Frage gestellt. Problem ist, dass unser anderer Abteilungsquerulant gerade im Urlaub ist und ich meine Kritik daher dosieren muss.
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| Zitat von Traktordr!ver
Ich find die Ratschläge hier ziemlich erbärmlich. Ja, die Kündigung erfüllt offenbar das Formerforderniss nicht, aber will man wirklich so hinterfotzig sein, danach den Lohn einzuklagen, obwohl man nicht gearbeitet hat? Das bringt doch nichts. Am Schluss schauen im besten Fall ein paar Tausend Euro raus, die Firma wird sich grün und blau ärgern und das den Arbeitnehmer auch wissen lassen und zurück bleibt nur verbrannte Erde. Abhaken und nach vorne schauen scheint mir viel sinnvoller zu sein.
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Ich sehe das ähnlich. Und ich frage mich auch, wie viel davon Internetheldentum ist...
Kündigung zu bekommen ist scheisse, keine Frage, aber hier schlägt ja niemand vor Kündigungsschutzklagen abzuschaffen (schöner Strohmann übrigens). Die Frage ist doch: hasst du den Laden so viel, dass du dir Anwalt etc. pp antun willst für zwei Wochen Gehalt? Wenn die Probezeit schon so weit fortgeschritten wäre, dass die nicht mehr reagieren könnten und du fest übernommen würdest, dann würde ich mir auch überlegen, ob ich da nicht eine Abfindung von 20k raushandel dafür, dass ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe. Weil der nächste möglicherweise juristische Ärger wegen Arbeitszeugnis liegt doch schon mehr oder weniger offen auf dem Tisch.
Abhaken und sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren erscheint mir bedeutend sinnvoller.
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| Zitat von Mad_Melone
Kündigung zu bekommen ist scheisse, keine Frage, aber hier schlägt ja niemand vor Kündigungsschutzklagen abzuschaffen (schöner Strohmann übrigens).
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Finde nicht dass das ein Strohmann ist. Gehalt einklagen obwohl man nicht gearbeitet hat, das ist genau das was man bei einer Kündigungsschutzklage ja macht weil man freigestellt wurde und man bis es zu einer Klärung kommt ja sowieso nicht mehr am Arbeitsplatz ist.
Ob und wie sinnvoll das jetzt in diesem einen speziellen Fall ist steht auf einem anderen Blatt.
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von Mad_Melone
Kündigung zu bekommen ist scheisse, keine Frage, aber hier schlägt ja niemand vor Kündigungsschutzklagen abzuschaffen (schöner Strohmann übrigens).
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Finde nicht dass das ein Strohmann ist. Gehalt einklagen obwohl man nicht gearbeitet hat, das ist genau das was man bei einer Kündigungsschutzklage ja macht weil man freigestellt wurde und man bis es zu einer Klärung kommt ja sowieso nicht mehr am Arbeitsplatz ist.
Ob und wie sinnvoll das jetzt in diesem einen speziellen Fall ist steht auf einem anderen Blatt.
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Das Einklagen und den ganzen Rattenschwanz an Aufwand kann man sich aber sparen indem man erstmal versucht, das mit einer einfachen Mail im Sinne von "Nein, nicht 04.08. sondern eher am 14.08.,weil Frist und noch kein Eingang einer wirksamen Kündigung" zu regeln.
Wir reden hier ja wie gesagt von maximal 2 Wochen Lohn mehr.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 05.08.2020 16:50]
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| Zitat von Traktordr!ver
Ich find die Ratschläge hier ziemlich erbärmlich. Ja, die Kündigung erfüllt offenbar das Formerforderniss nicht, aber will man wirklich so hinterfotzig sein, danach den Lohn einzuklagen, obwohl man nicht gearbeitet hat?
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Naja, ich finde da braucht man nicht den Moralischen zu kriegen weil er da jetzt Lohn kriegt ohne zu arbeiten. Nicht in Zeiten wo praktisch jeder AG irgendwie bei Reise- Arbeitszeit- oder Spesenregelungen großzügig erwartet dass der AN sich selbstverständlich nach AG-Bedürfnissen richtet. Würd ich mir jetzt nicht ins Hemd machen, insbesondere nicht wenn das so läuft wie in Waynes Fall, wo man einen offenkundig absägt weils halt grad so schön einfach ist. Da haste als AG halt deinen Anspruch drauf verspielt dass derjenige noch Ficks gibt.
Ich glaube aber auch nicht dass der Aufriss und der Terror es Wert sein wird, weil da gehts halt um höchstens 2-3 Wochen mehr Gehalt, wenn ich das richtig verstanden habe.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von El_Hefe am 05.08.2020 17:08]
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2-3 Wochen? Wenn der Monatslohn Ende des Monats reduziert eingeht und man dann ein paar Tage später (per Post?) darauf aufmerksam macht braucht es ja doch noch mal etwas mehr Zeit bis die Kündigung eingegangen und wirksam ist. Klingt für mich eher nach ca. 1.5 Monatsgehältern. Die würde ich nicht einfach in den Wind schießen wollen.
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Die werden das aber spätestens in 2 Wochen merken, wenn Wayne ins Büro geht und nach Arbeit fragt...
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In das Büro, dass es nicht gibt?
Aber klar, anbieten muss er seine Arbeitsleistung.
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So eine Situation wissentlich auszunutzen kann vor Gericht aber auch schlecht aufgenommen werden oder?
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Und wenn man schon mal anfängt moralisch zu werden: Der Arbeitgeber macht sich nicht mal die Mühe, kurz nach den juristischen Anforderungen an eine Kündigung zu googlen, geschweige denn dass er als jemand, der Personen eingestellt hat, dieses Wissen mitbringt? Wenn ich dem so wenig Aufwand wert bin käme ich mir schon etwas schäbig behandelt vor. Kann ja jeder gerne mit sich machen lassen, aber dann darf man sich auch nicht beschweren.
Aber für mich geht es hier ja auch nicht darum noch ein gutes Verhältnis zum Ex-Chef zu bewahren sondern zu meinem Recht und meinem Geld zu kommen. Gerade weil man so ein Bauernopfer ist, bei dem es keinen objektiven Grund für eine Kündigung gibt.
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Und wie das mit dem "Anbieten der Arbeitskraft" ist nachdem man eine (der eigenen Meinung nach nicht gültige) Kündigung aber keine Freistellung bekommen hat, da müsste ein Anwalt beraten.
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| Zitat von Poliadversum
Und wie das mit dem "Anbieten der Arbeitskraft" ist nachdem man eine (der eigenen Meinung nach nicht gültige) Kündigung aber keine Freistellung bekommen hat, da müsste ein Anwalt beraten.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug
@Mad Melone
Ich sitze hier in meiner Küche, die mal mein Home Office ist/war. Es gibt kein Büro von uns.
Stand heute: Natürlich lag nichts im Briefkasten
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| Zitat von B.A. Wayne
| Zitat von Poliadversum
Und wie das mit dem "Anbieten der Arbeitskraft" ist nachdem man eine (der eigenen Meinung nach nicht gültige) Kündigung aber keine Freistellung bekommen hat, da müsste ein Anwalt beraten.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug
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Ich kenne einige dieser Worte!
e/ ah hätte direkt den Teil zum Arbeitsrecht lesen können. Stattdessen habe ich die Einleitung gelesen und war traurig ob der niederen kognitiven Leistungsfähigkeit meines Hirns
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 05.08.2020 17:39]
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| Zitat von B.A. Wayne
| Zitat von caschta
Eh wadde wadde. Vor 3 Wochen wurde der Vertrag geschlossen? Oder 3 Wochen vor dem 01.04.?
Bitte lass es nicht ersteres sein. dann frage ich mich aber auch wieso du das überhaupt mitgemacht hast, Grunde hattest du ja null Ansprüche die gesamte Zeit.
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Nein, wir haben den Vertrag von damals einfach nochmal beide unterschrieben.
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Frag da bitte nochmal deinen juristischen Beistand, aber wenn der Arbeitsvertrag nicht schriftlich war entfällt meine ich die Probezeit. Das ist ja auch eine Einschränkung die der Schriftform bedarf oder? Und dann stellt sich die Situation nochmal ganz anders dar.
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| Zitat von Poliadversum
Und wie das mit dem "Anbieten der Arbeitskraft" ist nachdem man eine (der eigenen Meinung nach nicht gültige) Kündigung aber keine Freistellung bekommen hat, da müsste ein Anwalt beraten.
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Das sehe ich ganz genau so. Dafür wären ja jetzt erst mal zwei Wochen Zeit.
/Annahmeverzug klingt nach einem ganz gut passenden Stichwort.
/wenn der Vertrag nachträglich schriftlich fixiert wurde, wäre die Schriftform doch gewahrt, oder täusche ich mich da?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von seastorm am 05.08.2020 17:42]
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| Zitat von caschta
Und auch ohne Unterschrift gültig? Das war mir echt neu. Wieder was gelernt.
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Mein Job nach dem Studium war so.
Letzter Tag meines Studiums
Chef: "Kannst du morgen ne Inbetriebnahme für uns machen?"
Fly: "Ja das geht, schick mir die Software und die Adresse"
Nächster Tag Inbetriebnahme gemacht
Gegen 15 Uhr:
Chef: "Ja wie läufts, bist fertig?"
Fly: "Ja alles gut"
Chef: "Ja willst noch noch länger bleiben?"
Dann am Telefon das Gehalt und Urlaub und 2 Tage die Woche Home-Office ausgemacht. Und 3 oder 4 Monate später haben wir dann nochmal nen schriftlichen Vertrag gemacht.
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Nein eben nicht. Zumindest hat mir das so die Personalerin an der Uni erklärt. Ging um einen Vertrag der befristet und auf Teilzeit ausgeschrieben war und den ich eine Stunde! nach Beginn der Tätigkeit unterschrieben habe. Wenn ich es darauf angelegt hätte, hätte das Ihrer Meinung nach gereicht. Und hier reden wir ja von Monaten und nachweislicher Arbeit.
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| Zitat von seastorm
| Zitat von Poliadversum
Und wie das mit dem "Anbieten der Arbeitskraft" ist nachdem man eine (der eigenen Meinung nach nicht gültige) Kündigung aber keine Freistellung bekommen hat, da müsste ein Anwalt beraten.
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Das sehe ich ganz genau so. Dafür wären ja jetzt erst mal zwei Wochen Zeit.
/Annahmeverzug klingt nach einem ganz gut passenden Stichwort.
/wenn der Vertrag nachträglich schriftlich fixiert wurde, wäre die Schriftform doch gewahrt, oder täusche ich mich da?
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Vermutlich ja, vor Allem weil der (schriftliche) Vertrag garantiert zurückdatiert wurde.
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Thema: Vorstellungsgespräche 25 ( Geldrange nennen ist falsch. ) |