|
|
|
|
| Zitat von Oli
Und der Iran macht so einen Aufwand? Einfach bei eBay bestellen.
| |
Ebayplus liefert da aber nicht hin.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Oli
Und der Iran macht so einen Aufwand? Einfach bei eBay bestellen.
| |
Da ich nicht weiß, wie viel Ironie in dem Post steckt/wie viele Leute das nicht wissen: Schmutzige Bomben sind einfach, aber nicht sehr BUMM.
I find your lack of faith disturbing.
|
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Wraith of Seth am 13.09.2021 19:34]
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Wäre auch komisch gewesen, wenn die sich nicht auch im Westen ausbreiten. Gerade jetzt während 'Rona mit ihrem Angebot einer vorgeblich ökologischen, gemeinschaftlichen Lebensweise. Darauf haben viele Leute Bock, die Arschlöcher scheinen das bieten zu können. Was dahinter steht, kann man ja nicht ohne weiteres rallen, sind Neonazis doch Glatzköpe mit Bomberjacke und keine Hippies im Leinenhemd. Die Entscheidungsleute der Gemeinden haben selten Ahnung und sind naive Hunde. In der Zone konnte die Anastasia-Bewegung Leerräume ausfüllen, im Westen, gerade OWL, haste halt echt ne Tradition von Nazischweinen, die machen können. Weggucken, die tun ja nichts, bisschen "die Rechten" belächeln. Der Bruder pesto schrub hier seinerzeit von Ursula Haverbeck, die überm Bäcker vor der Schule gewohnt hat. Westfälische Provinz, da konnte man bis zum Verbot des Collegium Humanum schalten und walten. Die neuerliche Rückeroberung ist wirklich interessant, gab es doch echt erst letztes Jahr einen massiven Exodus von Neonazis aus dem Westen gen Osten. Jetzt kommen die schon wieder zurück.
Erschleichung von Leistungen ist aber auch schlimm.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von zapedusa am 13.09.2021 23:56]
|
|
|
|
|
|
https://www.tagesanzeiger.ch/kinderreporter-bringt-afd-spitzenpolitiker-in-verlegenheit-734515712986
| Wenn es nach AfD-Spitzenkandidat Tino Chrupalla ginge, würde an deutschen Schulen mehr deutsches Kulturgut vermittelt. Doch als ein Kinderreporter ihn zu seinem deutschen Lieblingsgedicht befragt, fällt dem Parteivorsitzenden nichts dazu sein. «Mein Lieblingsgedicht, ist, ähm, da muss ich, da müsste ich jetzt erst mal überlegen, fällt mir jetzt gar keins ein», stottert Chrupalla verlegen. | |
Möööööp.
| Um Chrupalla nach seinem Totalausfall dann doch aus der Patsche zu helfen, erkundigt sich der Jungreporter, ob er denn einen deutschen Lieblingsdichter habe. Chrupalla antwortet mit «Heinrich Heine». Eine sehr ungewöhnliche Wahl für einen Rechtspopulisten – verachtete Heine, einer der bedeutendsten Schriftsteller des 19. Jahrhunderts, doch jegliche Form von Nationalismus und Deutschtümelei.
Schliesslich heisst es in seinem berühmten Werk «Deutschland. Ein Wintermärchen» von 1844: «Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren, den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren.»
Im selben Jahr schreibt Heine in seinem Gedicht «Nachtgedanken»: «Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.» | |
Tja.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 14.09.2021 7:35]
|
|
|
|
|
|
Den letzten Satz kennt Chrupalla nur als Sharepic aus seinen braunen Telegramgruppen, nicht im Kontext.
Sad!
|
|
|
|
|
|
|
«Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.»
Hab ich übrigens letztens als Heckscheibenaufkleber gesehen, darüber ein eisernes Kreuz.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Peniskuh
«Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.»
Hab ich übrigens letztens als Heckscheibenaufkleber gesehen, darüber ein eisernes Kreuz.
| |
Alternative Antriebsform: Heinegrabrotation
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Peniskuh
«Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.»
Hab ich übrigens letztens als Heckscheibenaufkleber gesehen, darüber ein eisernes Kreuz.
| |
Das muss doch Ironie sein.
|
|
|
|
|
|
|
Ironie wurde ersetzt durch Iron Cross.
|
|
|
|
|
|
|
Something something Iron CrossFit
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [Amateur]Cain
Something something Iron CrossFit
| |
Das gibt es sicher Irgendwo.
|
|
|
|
|
|
|
Naja, der Zusammenhang von Eisen und Fitness geht aber schneller, als übers Eiserne Kreuz zu müssen.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [Amateur]Cain
Something something Iron CrossFit
| |
Is this Wehrsportgruppe?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Abso
| Zitat von [Amateur]Cain
Something something Iron CrossFit
| |
Is this Wehrsportgruppe?
| |
Is this just Fashasy?
Caught in a winter offensive,
No escape from reality.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Der Osten ist verloren.
|
|
|
|
|
|
|
| Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Chemnitz hat mit Beschluss vom gestrigen Tag einem Eilantrag der Partei »DER DRITTE WEG«, mit dem sie sich gegen die Beseitigungsanordnung der Stadt Zwickau wendet, mit der Maßgabe entsprochen, dass die den Gegenstand des Bescheides bildenden Plakate der Antragstellerin in einem Abstand von mindestens 100m von den Wahlplakaten der Partei »Bündnis 90/Die Grünen« aufzuhängen sind.
Die Stadt Zwickau hatte mit Bescheid vom 09.09.2021 angeordnet, dass die Wahlplakate der Partei »DER DRITTE WEG« mit dem Aufdruck »HÄNGT DIE GRÜNEN« und dem in kleineren Buchstaben beigefügten Satz »Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt.« bis spätestens drei Tage nach Zustellung zu entfernen seien und insoweit die sofortige Vollziehung angeordnet.
Der hiergegen gerichtete Eilantrag hatte in dem beschriebenen Umfang Erfolg. Das Gericht hat die Entscheidung damit begründet, dass es – ausgehend von den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen für Wahlwerbung – derzeit offen sei, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit vorliegen. Bei der danach anzustellenden Interessenabwägung hielt es die Kammer für angemessen, durch die Maßgabe einer räumlichen Trennung der Wahlplakate einerseits eine von der Wahlwerbung der Partei »Bündnis 90/Die Grünen« losgelöste Wahrnehmung der streitgegenständlichen Wahlwerbung der Antragstellerin zu gewährleisten und andererseits deren kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
(Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschluss vom 13.09.2021 – 7 L 393/21 –) | |
https://www.justiz.sachsen.de/vgc/2021-4142.html
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 14.09.2021 13:35]
|
|
|
|
|
|
Deutsche Justiz, da machste nix.
|
|
|
|
|
|
|
Hängt die Grünen wird natürlich ganz anders wahrgenommen, wenn 100m Abstand zwischen den beiden Plakaten sind.
Aber ist ja noch im Rahmen der Menschenwürde und Meinungsfreiheit, wenn man dazu aufruft eine gesamte demokratische Partei hängen zu lassen.
Haben die eigentlich komplett die Kontrolle verloren?
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von G-Shocker am 14.09.2021 13:34]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von G-Shocker
Haben die eigentlich komplett die Kontrolle verloren?
| |
Schon lange.
Die Lebenslüge der Bundesrepublik.
|
|
|
|
|
|
|
Aber wehe, man nennt nen Innensentator Pimmel. Dann brennts in Deutschland.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von krak0s
Aber wehe, man nennt nen Innensentator Pimmel. Dann brennts in Deutschland.
| |
An der Nille aber.
|
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von gonzo am 14.09.2021 13:41]
|
|
|
|
|
|
1 Pimmel. Soviel Zeit muss sein.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Armag3ddon
| Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Chemnitz hat mit Beschluss vom gestrigen Tag einem Eilantrag der Partei »DER DRITTE WEG«, mit dem sie sich gegen die Beseitigungsanordnung der Stadt Zwickau wendet, mit der Maßgabe entsprochen, dass die den Gegenstand des Bescheides bildenden Plakate der Antragstellerin in einem Abstand von mindestens 100m von den Wahlplakaten der Partei »Bündnis 90/Die Grünen« aufzuhängen sind.
Die Stadt Zwickau hatte mit Bescheid vom 09.09.2021 angeordnet, dass die Wahlplakate der Partei »DER DRITTE WEG« mit dem Aufdruck »HÄNGT DIE GRÜNEN« und dem in kleineren Buchstaben beigefügten Satz »Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt.« bis spätestens drei Tage nach Zustellung zu entfernen seien und insoweit die sofortige Vollziehung angeordnet.
Der hiergegen gerichtete Eilantrag hatte in dem beschriebenen Umfang Erfolg. Das Gericht hat die Entscheidung damit begründet, dass es – ausgehend von den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen für Wahlwerbung – derzeit offen sei, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit vorliegen. Bei der danach anzustellenden Interessenabwägung hielt es die Kammer für angemessen, durch die Maßgabe einer räumlichen Trennung der Wahlplakate einerseits eine von der Wahlwerbung der Partei »Bündnis 90/Die Grünen« losgelöste Wahrnehmung der streitgegenständlichen Wahlwerbung der Antragstellerin zu gewährleisten und andererseits deren kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
(Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschluss vom 13.09.2021 – 7 L 393/21 – | |
https://www.justiz.sachsen.de/vgc/2021-4142.html
| |
Was ist denn deine juristische Meinung dazu? Ist das noch Güterabwägung oder hat das Gericht keinen Bock auf Stress und taktiert rum?
Können die Grünen jetzt Anzeige wegen Beleidigung oder Verleumdung stellen!?
|
|
|
|
|
|
|
Eilverfahren sind grundsätzlich schwierig. Die sind ja dazu da, eine vorläufige Regelung bis zur eigentlichen Entscheidung zu treffen. Keine letztgültige Entscheidung.
Wahlwerbung ist ein besonders schützenswertes Gut. Dass eine Stadtverwaltung (da sind ja in der Führungsriege in der Regel Leute, die irgendeiner Partei angehören) eingreift und einer Partei das Plakatieren verbietet - selbst wenn es nur darum geht, bestimmte Slogans zu verbieten - das wollen wir eher nicht haben. Insofern ist es völlig richtig, dass das Gericht darauf hinweist, dass die Meinungsfreiheit ein hohes Gut darstellt und bei Wahlwerbung extra streng geprüft werden muss.
Die zu stellende Frage im Eilverfahren ist: was ist schlimmer, wenn die Plakate nicht hängen dürfen und damit die Wahlwerbung unmöglich wird, aber die Entscheidung (der Stadt) war falsch oder wenn die Plakete hängen dürfen, aber die Entscheidung war richtig? Bei erstem Fall ist zu bedenken, dass der Schaden unwiderbringlich ist. Das kann auch nicht durch Geld ausgeglichen werden. Von daher ist das schon nachvollziehbar, dass das Gericht hier sehr vorsichtig ist. Ansonsten müsste es schon sagen: wir sind uns absolut sicher, dass man rechtlich nicht anders entscheiden kann und dass auch die Rechtsprechung des BVerfG vollkommen dafür spricht, die Plakete abzunehmen.
Dazu muss man schon sagen, dass bspw. Die Partei mit ihrem "Nazis töten." da einen Präzedenzfall geschaffen hat, den man beachten muss. Klar, man kann ganz viel dazu sagen ("Satire", "Linke allgemein netter als Rechte" o.ä.), aber das sind alles Argumente, die in einem Eilverfahren, also in besonders übereilter Überlegung, schlecht aufgehoben sind.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von horscht(i)
| Zitat von Armag3ddon
| Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Chemnitz hat mit Beschluss vom gestrigen Tag einem Eilantrag der Partei »DER DRITTE WEG«, mit dem sie sich gegen die Beseitigungsanordnung der Stadt Zwickau wendet, mit der Maßgabe entsprochen, dass die den Gegenstand des Bescheides bildenden Plakate der Antragstellerin in einem Abstand von mindestens 100m von den Wahlplakaten der Partei »Bündnis 90/Die Grünen« aufzuhängen sind.
Die Stadt Zwickau hatte mit Bescheid vom 09.09.2021 angeordnet, dass die Wahlplakate der Partei »DER DRITTE WEG« mit dem Aufdruck »HÄNGT DIE GRÜNEN« und dem in kleineren Buchstaben beigefügten Satz »Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt.« bis spätestens drei Tage nach Zustellung zu entfernen seien und insoweit die sofortige Vollziehung angeordnet.
Der hiergegen gerichtete Eilantrag hatte in dem beschriebenen Umfang Erfolg. Das Gericht hat die Entscheidung damit begründet, dass es – ausgehend von den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen für Wahlwerbung – derzeit offen sei, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit vorliegen. Bei der danach anzustellenden Interessenabwägung hielt es die Kammer für angemessen, durch die Maßgabe einer räumlichen Trennung der Wahlplakate einerseits eine von der Wahlwerbung der Partei »Bündnis 90/Die Grünen« losgelöste Wahrnehmung der streitgegenständlichen Wahlwerbung der Antragstellerin zu gewährleisten und andererseits deren kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
(Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschluss vom 13.09.2021 – 7 L 393/21 – | |
https://www.justiz.sachsen.de/vgc/2021-4142.html
| |
Was ist denn deine juristische Meinung dazu? Ist das noch Güterabwägung oder hat das Gericht keinen Bock auf Stress und taktiert rum?
Können die Grünen jetzt Anzeige wegen Beleidigung oder Verleumdung stellen!?
| |
Falls ich auch darf, meine juristische Meinung:
Die PARTEI durfte ihre Plakate mit den Aufschriften "Nazis töten." und "Hier könnte ein Nazi hängen" auch aufhängen. Nach der Urteilsbegründung damals ließ die Zweideutigkeit "unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs eine nicht strafbewehrte Deutung" zu. Eine anderweitige Auslegung des § 111 StGB verbiete sich im Lichte von Art. 5 GG.
Der III. Weg bedient sich ebenso der Zweideutigkeit mit der Möglichkeit einer nicht strafbewehrten Deutung.
Wenn man hier jetzt Unterschiede machen würde, würden die Nazis schnell "Gesinnungsjustiz" schreien, und das wäre auch nicht ganz von der Hand zu weisen.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von statixx
1 Pimmel. Soviel Zeit muss sein.
| |
Bei der Razzia ging es doch sicherlich nur um die miese Grammatik.
Hätte er "du bist so ein riesenglied" geschrieben, wäre alles safe
|
|
|
|
|
|
Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber... |