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Angesichts der Personalgeschichte beim BfV würde ich es auch nicht für abwegig halten, wenn da jemand mit genau diesem Kalkül agiert und Informationen an die Presse gegeben hat.
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| Zitat von Armag3ddon
Angesichts der Personalgeschichte beim BfV würde ich es auch nicht für abwegig halten, wenn da jemand mit genau diesem Kalkül agiert und Informationen an die Presse gegeben hat.
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WAAAAAAAAAAAS!?
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von [Muh!]Shadow
Joa, schon klar, ich war nur über die angefassten Reaktion auf die sicher nicht ganz ernstgemeinte Aussage von Blixa überrascht.
So als Nichtjurist ist man aber von den blumigen Ausführungen dieser Pressemitteilung eher abgetörnt und was sind das denn für abgefahrene Gedankengänge da btw?
Tiefer Eingriff in die Chancenfreiheit weil der Verfassungsschutz ne Partei mit rechtsextremem Programm so behandelt - dass der Wähler sich denkt "Oh mein Gott, die sind ja tatsächlich rechts"?
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Das ist - juristisch gesehen - der falsche Denkansatz. Es ist hier mehr oder weniger unerheblich, was sich eine unbekannte Masse an Menschen bereits für Gedanken über die Partei macht. Zu sagen: "'jeder'*** hält euch sowieso für Nazis, daher kann es nicht relevant sein, was der Verfassungsschutz nun sagt", lässt sich nicht halten. Eine solche Aussage könnte das Gericht kaum treffen und gleichermaßen könnte man sich dagegen nicht wehren, wenn dies in den Raum hinein behauptet würde (wie würde man dem auch entgegentreten, wenn man meint, hier unrechtmäßig mit einem Label belegt zu sein? Eine repräsentative Umfrage auf eigene Kosten durchführen o.ä.? - man muss sich dabei die AfD als Akteur auch wegdenken und kann als Beispiel dann einpflegen, ein Gericht würde Der Linken sagen, dass sie ohnehin "alle" für linksextrem hielten oder beliebige sonstige Beispiele).
Ohne also mit großen Unbekannten zu arbeiten, kannst du folgendes sagen:
Parteien sind von Verfassungswegen besonders geschützt (historisch: weil Nazis und andere Parteien). Chancengleichheit im politischen Meinungskampf ist ein Gut von Verfassungsrang. Jede Partei hat das Recht, an diesem Kampf teilzunehmen, ohne dass sie "vom Staat", d.h. vor allem von den regierenden Parteien als tonangebende Leiter desselben, darin behindert wird. Der Verfassungsschutz ist ein Staatsinstrument und damit quasi gleichzusetzen mit den tonangebenden Parteien. Eine entsprechende Einstufung durch den Verfassungsschutz ist für uns ganz leicht binär feststellbar (Einstufung ja/nein) und stellt einen starken Eingriff in die geschützten Rechte dar. Einstufung = nein = keine Behinderung. Einstufung = ja = Behinderung.
Das Gericht schaut also nicht, was "sowieso alle denken" und macht daran fest, ob ein Eingriff in die Chancengleichheit besteht. Weil wir damit in ganz große Schwierigkeiten geraten, was sinnvolle Rechtsverteidigung angeht. Das Gericht schaut daher auf die formale Einordnung und stellt daran die Belastungssituation fest. Ob das tatsächlich in der öffentlichen Wahrnehmung etwas ändert, muss dafür außer Betracht bleiben.
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Hat ja ein bisschen was von Helddersteine...
Die Afd mag eigentlich nazi sein, aber darf wegen bestehenden Markenrechten nicht, also wird die Definition so lange aufgeweicht bis man die Braune Scheisse endlich legal als Nazis bezeichnen darf.
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Das Problem dabei ist in der Tat, dass die NSAfD nicht gewählt wird, obwohl sie rechtsradikal ist, sondern WEIL sie es ist.
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| Zitat von KarlsonvomDach
Eigentlich war das Durchstechen des BfV eher von Vorteil für die AfD, weil sie nun noch glaubhafter den Mythos verbreiten kann, sie würde unrechtmäßig von einer Merkel-Diktatur unterdrückt werden. Jetzt sogar vom Verwaltungsgericht bestätigt.
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Scheint ja ne ziemlich miese Diktatur zu sein wenn ihr sogar n blödes Verwaltungsgericht ein Strich durch die Rechnung macht.
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| Zitat von Armag3ddon
Das ist - juristisch gesehen - der falsche Denkansatz. Es ist hier mehr oder weniger unerheblich, was sich eine unbekannte Masse an Menschen bereits für Gedanken über die Partei macht. Zu sagen: "'jeder'*** hält euch sowieso für Nazis, daher kann es nicht relevant sein, was der Verfassungsschutz nun sagt", lässt sich nicht halten. Eine solche Aussage könnte das Gericht kaum treffen und gleichermaßen könnte man sich dagegen nicht wehren, wenn dies in den Raum hinein behauptet würde (wie würde man dem auch entgegentreten, wenn man meint, hier unrechtmäßig mit einem Label belegt zu sein? Eine repräsentative Umfrage auf eigene Kosten durchführen o.ä.? - man muss sich dabei die AfD als Akteur auch wegdenken und kann als Beispiel dann einpflegen, ein Gericht würde Der Linken sagen, dass sie ohnehin "alle" für linksextrem hielten oder beliebige sonstige Beispiele).
Ohne also mit großen Unbekannten zu arbeiten, kannst du folgendes sagen:
Parteien sind von Verfassungswegen besonders geschützt (historisch: weil Nazis und andere Parteien). Chancengleichheit im politischen Meinungskampf ist ein Gut von Verfassungsrang. Jede Partei hat das Recht, an diesem Kampf teilzunehmen, ohne dass sie "vom Staat", d.h. vor allem von den regierenden Parteien als tonangebende Leiter desselben, darin behindert wird. Der Verfassungsschutz ist ein Staatsinstrument und damit quasi gleichzusetzen mit den tonangebenden Parteien. Eine entsprechende Einstufung durch den Verfassungsschutz ist für uns ganz leicht binär feststellbar (Einstufung ja/nein) und stellt einen starken Eingriff in die geschützten Rechte dar. Einstufung = nein = keine Behinderung. Einstufung = ja = Behinderung.
Das Gericht schaut also nicht, was "sowieso alle denken" und macht daran fest, ob ein Eingriff in die Chancengleichheit besteht. Weil wir damit in ganz große Schwierigkeiten geraten, was sinnvolle Rechtsverteidigung angeht. Das Gericht schaut daher auf die formale Einordnung und stellt daran die Belastungssituation fest. Ob das tatsächlich in der öffentlichen Wahrnehmung etwas ändert, muss dafür außer Betracht bleiben.
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Und wie ist das dann in der Praxis gedacht?
Der Verfassungsschutz hat ja mehr als 2 Mitarbeiter, aber selbst wenns nur 2 wären würden die das potenziell nach Rechts durchstechen.
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Ich denke, die Konstellation ist hier recht speziell. Vor nicht allzu langer Zeit ging ja durch die Medien, dass ein Verfassungsschutz das Thema "Prüffall" sehr öffentlich rumgereicht hatte, worüber sich die entsprechende AfD-Gliederung beschwert und (iirc) Recht bekommen hatte. Und jetzt steht die Bundestagswahl relativ kurz bevor.
Insofern habe ich FDGO-technisch Verständnis für eine solche Entscheidung (zumal es ja nur um eine sogar dem Eilantrag vorgelagerte Entscheidung geht), auch wenn ich kein einziges Tränchen weinen würde, würden AfD, Werte-Union und IB um 18:18 in Flammen aufgehen und zu Asche zerfallen.
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Alice weiß es mit Absolutheit.
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Ob sie eine Richtigstellung publiziert, dass es sich nicht um ein Urteil handelt?
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Versteht die Zielgruppe nicht.
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| Der am vergangenen Samstag in Hessen festgenommene Bundeswehrsoldat Tim F. beschäftigte sich nach SPIEGEL-Informationen mit Plänen für einen gewaltsamen Regierungsumsturz. In einer Sporttasche fanden die Ermittler eine Art handgeschriebenes Manifest. Darin hatte der 21-jährige Hauptgefreite auf zehn Seiten seine Gewaltfantasien aufgeschrieben.
In dem teils wirr formulierten Papier mit dem Titel »Wie man die Macht in Deutschland übernehmen könnte« skizzierte F., man müsse den Bundestag stürmen und dort die führenden Politiker festnehmen. In dem Pamphlet soll auch die »Sturmabteilung« der NSDAP verherrlicht worden sein. | |
Ganz alleine 10 Seiten geschrieben, irre.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-soldat-fantasierte-vom-sturm-des-bundestags-a-e7bf8a30-0002-0001-0000-000176138605
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SS-Uniform und Hitlergruss: Vergangenheit einer Kandidatin setzt Tessiner SVP unter Druck
https://www.watson.ch/!666217382
Und dann die Behauptung am Schluss
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von darkimp am 05.03.2021 19:22]
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Ja doch, kann man schon mal aufstellen, ich meine Freysinger hat ja auch ne Reichskriegsflagge aus ästhetischen Gründen im Keller.
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Diese Lausbuben.
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Ich bin jetzt circa in der Mitte angekommen. Ich kann es nur dringlichst empfehlen. Der Prozess wurde ja leider medial oft zu wenig aufbereitet, nicht alle konnten im Raum Platz nehmen, etc.
Wie hier die Opfer und Hinterbliebenen zu Wort kommen können, indem ihre Aussagen nachgesprochen werden, ist einfach nur bedrückend und macht wütend. Wie man von der Polizei selbst als Verdächtiger behandelt wird, wenn eine Nagelbombe vor dem eigenen Laden hochgeht. Wie man sein Geschäft schließen musste, weil der eigene Sohn dort erschossen wurde. Wie man völlig aus dem Leben geworfen wird. Es sind (natürlich) nicht nur die Toten, die unter dem NSU-Komplex gelitten haben und das zeigt diese Doku im ersten Drittel bereits.
Im mittleren Teil kommen die Eltern und frühen Weggefährten zu Wort. Zu einer Zeit, als Zschäpe nicht aussagen wollte, geht es hier besonders um ihre Rolle in der Frühzeit. Auch wie sich der Thüringer Heimatschutz organisiert hat, wird beleuchtet.
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Diese miesen Knechte ey.
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Hörmän ze Tschörmän regt sich auf diesen Ausschnitt auf, nehme ich an?
Pinar Atalay und die Anonymaus stecken eh unter einer Antifadecke
https://twitter.com/anonymaus1312/
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Q=- 8-BaLL am 06.03.2021 17:21]
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Der nette Herr Richter von nebenan.
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als ich den tagesthemen ausschnitt gesehen hatte dachte ich mir unter anderem "perfekt, das sorgt sicher für bluthochdruck bei den richtigen arschlöchern" und wurde nicht enttäuscht.
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Du wirst ja beim morgendlichen Sonnenaufgang auch nicht enttäuscht.
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Die armen Bundesflaggen
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| Zitat von KarlKoch
Du wirst ja beim morgendlichen Sonnenaufgang auch nicht enttäuscht.
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something something... deine mutter... something.
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Berlin so:
Ja wir haben da so ein riesen Mausoleum eines Kolonialisten auf dem Friedhof stehen, wie damit umgehen:
Kommentarspalte so:
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Peniskuh am 07.03.2021 22:54]
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Hol den Vorschlaghamner, sie haben ihm ein Denkmal gebaut.
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Sowas gehört komplett gecancelt. Kein Platz für Husos
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Roland rangiert auf Husolevel > 9000
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In der Raummitte befindet sich rechts die Grabplatte Kurt Hoffmanns mit der Inschrift: Hier ruht in Gottes Frieden ein stolzer Sohn der Mark, ein edler Menschenfreund, Dichter und Künstler,[..]
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Die haben nicht alle Tage.
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Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber... |