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| Zitat von Armag3ddon
Cain jetzt angespannt.
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Kommt drauf an, wie viele Schlafsacküberzüge lagert das DPM denn?
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| Zitat von M@buse
Jetzt macht doch Mal nicht so einen Aufriss wegen dieses Lausbubenstreichs.
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Cain ist ja kein Lausbub, sondern links.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 25.04.2020 11:20]
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Wow. Der letzte Absatz. Wat des Fiques bin ich lesend?
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Kein Grund zur Aufregung. Der hat immerhin keine Einkaufswagen angezündet wie die linken Chaoten.
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| Zitat von seak`
Wow. Der letzte Absatz. Wat des Fiques bin ich lesend?
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Das liest sich sehr merkwürdig, richtig.
Allerdings wird in dem Artikel nirgends erklärt, welche Strafvorschriften das Gericht denn herangezogen hat. Ich vermute, dass der Typ auch wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetzes angeklagt war. Und da muss man dann schon auch innerhalb des Strafrahmens unterscheiden, was für eine Kriegswaffe denn der Tat zu Grunde lag. Und da das KrWaffKontrG auch tatsächlich in der entsprechenden Anlage Panzer und Lenkflugkörper beinhaltet, erklärt sich so vielleicht diese Urteilspassage.
Ist natürlich keine Ausrede für die lächerliche Strafe insgesamt...
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Eine Uzi ist doch trotzdem eine vollautomatische Maschinenpistole und fällt damit auch unter das Kriegswaffenkontrollgesetz?
Das ist ja als wenn man sagt "Er hat das Opfer mit 20 Schüssen umgebracht, aber immerhin warens nicht 200 Schüsse".
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Eine Uzi ist doch trotzdem eine vollautomatische Maschinenpistole und fällt damit auch unter das Kriegswaffenkontrollgesetz?
Das ist ja als wenn man sagt "Er hat das Opfer mit 20 Schüssen umgebracht, aber immerhin warens nicht 200 Schüsse".
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Natürlich fällt sie darunter. Trotzdem muss man ja sich irgendwie im Strafrahmen bewegen und kann nicht immer das Höchstmaß anlegen.
Mein Vergleich wäre jetzt eher, dass man bei einem Diebstahl ja auch schaut, ob man jetzt Kaugummi und Bier für insgesamt 3,50 ¤ geklaut hat oder die Mona Lisa. Bleibt beides Diebstahl.
Genauso bleiben Uzi und Leo 2 beides Kriegswaffen. Aber wenn der nächste sich Marschflugkörper aus Kasachstan bestellt und geliefert bekommt, muss man ja auch noch etwas Eskalationspotential im Strafrahmen nach oben haben dafür (wobei die Strafrahmen im KrWaffKontrG sowieso lächerlich niedrig sind; § 19, wer Atomwaffen herstellt wird mit Freiheitsstrafe zwischen 1 und 5 Jahre bestraft, wtf?)
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| Zitat von RedAngel (wobei die Strafrahmen im KrWaffKontrG sowieso lächerlich niedrig sind; § 19, wer Atomwaffen herstellt wird mit Freiheitsstrafe zwischen 1 und 5 Jahre bestraft, wtf?)
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Fairerweise muss man sagen dass das Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie nochmal separat bestraft wird, und auch ohne Opfer strafbar ist.
Nein, kein Scherz.
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| Zitat von RedAngel
| Zitat von [Muh!]Shadow
Eine Uzi ist doch trotzdem eine vollautomatische Maschinenpistole und fällt damit auch unter das Kriegswaffenkontrollgesetz?
Das ist ja als wenn man sagt "Er hat das Opfer mit 20 Schüssen umgebracht, aber immerhin warens nicht 200 Schüsse".
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Natürlich fällt sie darunter. Trotzdem muss man ja sich irgendwie im Strafrahmen bewegen und kann nicht immer das Höchstmaß anlegen.
Mein Vergleich wäre jetzt eher, dass man bei einem Diebstahl ja auch schaut, ob man jetzt Kaugummi und Bier für insgesamt 3,50 ¤ geklaut hat oder die Mona Lisa. Bleibt beides Diebstahl.
Genauso bleiben Uzi und Leo 2 beides Kriegswaffen. Aber wenn der nächste sich Marschflugkörper aus Kasachstan bestellt und geliefert bekommt, muss man ja auch noch etwas Eskalationspotential im Strafrahmen nach oben haben dafür (wobei die Strafrahmen im KrWaffKontrG sowieso lächerlich niedrig sind; § 19, wer Atomwaffen herstellt wird mit Freiheitsstrafe zwischen 1 und 5 Jahre bestraft, wtf?)
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Andererseits will man das fähige Köpfchen, welches Zuhause Atomwaffen herstellt später noch rekrutieren. Das doch Ausnahmetalent. Sprich, das ist doch vergleichsweise so unwahrscheinlich und irrelevant, dass es eigentlich egal ist.
Viel schlimmer ist, dass man Nazis weiter rechtlich deckt statt mal bei den Bullen/Verfassungsschutz/BND mal ordentlich durchzukärchern.
Drecksvereine, allesamt.
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Bei Bullen sollte halt automatisch maximale Härte angewandt werden. Nicht weil die als Mensch scheisse sind (natürlich auch), sondern weil die so aktiv und bewusst ihre Pflicht verletzen.
Und dann noch Chef ner Nazipreppergruppe, hört doch auf, das irgendwie relativieren zu wollen. Mfm.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Kein Grund zur Aufregung. Der hat immerhin keine Einkaufswagen angezündet wie die linken Chaoten.
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Oder Oma Hildes Twingo.
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| Zitat von RedAngel
| Zitat von [Muh!]Shadow
Eine Uzi ist doch trotzdem eine vollautomatische Maschinenpistole und fällt damit auch unter das Kriegswaffenkontrollgesetz?
Das ist ja als wenn man sagt "Er hat das Opfer mit 20 Schüssen umgebracht, aber immerhin warens nicht 200 Schüsse".
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Natürlich fällt sie darunter. Trotzdem muss man ja sich irgendwie im Strafrahmen bewegen und kann nicht immer das Höchstmaß anlegen.
Mein Vergleich wäre jetzt eher, dass man bei einem Diebstahl ja auch schaut, ob man jetzt Kaugummi und Bier für insgesamt 3,50 € geklaut hat oder die Mona Lisa. Bleibt beides Diebstahl.
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Naja, man muss das halt auch mal in den Zusammenhang setzen, was da für Folgen entstehen.
Wenn jemand mit eine Terrorgruppe mit Uzi, Leichensäcken und Löschkalk aufbaut, ist da aus meiner Sicht eine viel realere Gefahr als der Glaube, dass der gleiche Mensch ja mit einem Leo2 oder nem Marschflugkörper gefährlicher wäre.
Als wenn eine Einzelperson ausreichend Infrastruktur hätte, dass so ein Szenario realistisch würde.
Mordserie mit hunderten Toten, die Nazis gegen den Strich gingen - aber immerhin nicht ganz Berlin weggenuket.
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Das stimmt - wäre in Urteil dann in der entsprechenden Passage "zu Ungunsten des Angeklagten spricht, dass" zu finden. Keine Ahnung, ob das Gericht hierzu etwas geschrieben hat. Klingt aufgrund der niedrigen Strafe nicht so.
Mir ging es ursprünglich auch nur darum, einen Erklärungsversuch zu geben, warum die Passage zu Gunsten des Angeklagten von Gericht so geschrieben wurde, weil es ohne näheren Kontext wirklich mega-skurril wirkt.
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Das sieht irgendwie nicht so aus als hätte er jemals mit einem sog. Frosch gearbeitet
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Einen Frosch geführt. Bernd führt Geräte.
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Einen Bunker. Damit ist der erste Schritt gemacht.
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Paar Lausbuben in den Kommentaren.
/Aber der Landserboy ist eigentlich gar nicht so schlimm.
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Bessere Nachrichten, weil es mir Mut gemacht hat: Bei meinem Arbeitgeber (Marketingunternehmen) habe ich Mitte der Woche entdeckt, dass wir seit Neustem ein Angebot der Jungen Freiheit bewerben. Also habe ich im internen Feedbacktool nachgefragt ob die wissen was da Sache ist, erfreulich viel Zuspruch gekriegt (und einen "WIr SIND nUr DienStLeIsTeR uNd Haben niCHtS Mit PoLitisCHen ANsichTEn unseRer KUNden Zu tuN"). Das Angebot wurde sofort deaktiviert, die Geschäftsführung hat sich in ihrer wöchentlichen Info ausführlich entschuldigt und erklärt dass sie von jetzt an vorsichtiger in der Auswahl ihrer Geschäftspartner sein werden, dass sowas nicht nochmal vorkommt. Man kann also auch im Kleinen was bewirken.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Danzelot am 25.04.2020 13:26]
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Nur ein kleiner Schritt, trotzdem sehr gute Aktion!
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Das klingt wie vom Postillon. Unfassbar
| Bei der Strafzumessung schließlich legte es das Gericht zu Gunsten des Angeklagten aus, dass er zwar unter anderem eine Maschinenpistole besessen habe, aber „schließlich auch keine besonders schweren Kriegswaffen wie Lenkflugkörper, Kampfpanzer oder Kriegsschiffe“. | |
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und wenn, dann war das ja nur ein ganz kleiner Flugzeugträger.
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| Bill Gates möchte 7 Milliarden Menschen gegen Corona impfen.
Und in immer mehr Aussagen von Politikern und Experten kommt ein Satz vor, der mit "Erst wenn ein Impfstoff verfügbar ist ..." beginnt.
So z.B. die EU-Gesundheits-Kommissarin Kyriakides: "Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben, bis eine wirksame Behandlung und ein Impfstoff gefunden sind." Oder der Vizepräsident des RKI Lars Schaade erst gestern: "Bis ein Impfstoff verfügbar sei, gelte es, sich so zu verhalten, dass Infektionen vermieden werden, betonte Schaade." Oder der Leiter der Infektionsabteilung in einem Wiener Krankenhaus, Christoph Wenisch: "Einen normalen Alltag gibt es erst nach Covid-19. Das wird frühestens 2022 oder im 2023er-Jahr sein, wenn die Impfung da ist."
Doch alle Schweine-, Vogel- oder andere Grippewellen sind ohne oder trotz Impfungen wieder abgeklungen und überstanden.
Ein Impfstoff kann immer nur gegen Erreger der letzten Grippewelle entwickelt werden, nie für die kommende.
Denn Viren und Bakterien sind schneller als die Wissenschaft - Mutationen sind die Überlebensstrategie von Viren und Bakterien.
Auch aktuell ist die Reproduktionszahl R, wie viele Menschen ein Infizierter ansteckt, auf 0,6 gesunken, ein klares Zeichen für das Auslaufen der Corona-Welle (GEA-Corona-Ticker vom 21.04.)
"Der Körper besteht 10 hoch 13 Zellen. Sie beherbergen etwa 10 hoch 14 Bakterien und auch etwa 10 hoch 14 Viren.
Das ist die Koexistenz - die Corona-Viren gehören zur Menschheit, weil sie sehr erfolgreich ihre Wirte NICHT umbringen. Das ist die Essenz von erfolgreichen Mitbewohnern. … Vor allen Dingen wenn ein Virus nicht besonders gefährlich ist, sollte man nicht so reagieren, wie wenn das Virus vernichtet werden muss" (Prof. Bhakdi im Interview mit KenFM bei 13:00).
Doch das Grundgesetz kennt keinen Impf-Vorbehalt. Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass Freiheit und Bürgerrechte erst gelten, wenn die Bevölkerung geimpft ist. Und noch nie in der Geschichte der Menschheit wurden Freiheitsrechte auf Dauer (!) von irgendwelchen Krankheiten abhängig gemacht. Das Narrativ, der Gedanke "Freiheit und Grundrechte erst wieder, wenn alle geimpft sind" ist die größte Bedrohung des Grundgesetzes und der Freiheit seit seiner Einführung. Dann wäre der, der sich nicht impfen lassen möchte, ein Feind der Freiheit oder es gäbe einen Grund, ihm die Freiheit zu nehmen, weil er ja andere nach dieser (falschen!) Logik gefährden könnte. Es gibt aber sehr gute Gründe dafür, sich nicht impfen lassen zu wollen, denn bei jeder Impfung gibt es zu einem bestimmten Prozentsatz mehr oder weniger schwere Impfschäden mit unter Umständen lebenslangen Behinderungen.
Die Regierung ist in der Beweispflicht, wenn sie die Freiheit und die Grundrechte einschränken möchte – das sagen der gesunde Menschenverstand, der Bürgerstolz, der Freiheitswille und auch viele Staatsrechtler. Diesen Beweis hat die Regierung bisher nicht vorgelegt. Lange hat das RKI sogar empfohlen oder befohlen, sog. "Corona-Tote" NICHT zu obduzieren, also die Beweispflicht mutwillig umgangen. Dabei sind die Ergebnisse von über 100 Obduktionen am Hamburger Uniklinikum eindeutig: "Demnach hatten alle Coronavirus-Todesopfer „in der Regel mehrere“ schwere Vorerkrankungen. Corona-Todesfälle: Durchschnittsalter über 80 Jahre". Es ist also überhaupt nicht klar, wie viele oder wenig Corona-Todesfälle es gegeben hat – es sind auf jeden Fall viel weniger, als offiziell angegeben werden!
Grundgesetz und Freiheit sind nicht verhandelbar. Und sie sind schon gar nicht abhängig von einer Impfung, die irgendwann von irgendwem uns allen mehr oder weniger freiwillig aufgezwungen werden soll. Die AfD ist die erste Partei im Bundestag, die mit ihrer Pressekonferenz von gestern, 21.4. die Aufhebung aller Beschränkungen bei Einhaltung von Hygieneregeln fordert.
RKI-Vize lt. dpa, z.B. im GEA vom 22.4.2020, S. 6
https://www.gea.de/…/coronavirus_artikel,-1-275-corona-f%C3…
Prof. Bhakdi Interview bei KenFM: https://youtu.be/dwJSNPz_8uk
Über 100 Obduktionen am Hamburger Uni-Klinikum: https://www.merkur.de/…/coronavirus-tote-deutschland-risiko… | |
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| Zitat von zapedusa
| Doch alle Schweine-, Vogel- oder andere Grippewellen sind ohne oder trotz Impfungen wieder abgeklungen und überstanden. | |
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Wat?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GraveDiggeR am 25.04.2020 15:46]
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| Zitat von GraveDiggeR
| Zitat von zapedusa
| Doch alle Schweine-, Vogel- oder andere Grippewellen sind ohne oder trotz Impfungen wieder abgeklungen und überstanden. | |
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Wat?
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absolut korekt. Ganz ohne Impfungen wäre es noch besser gelaufen! Wegen der Nebenwirkungen!
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Pest ging auch ohne Impfung vorbei.
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| Zitat von RedAngel
Das stimmt - wäre in Urteil dann in der entsprechenden Passage "zu Ungunsten des Angeklagten spricht, dass" zu finden. Keine Ahnung, ob das Gericht hierzu etwas geschrieben hat. Klingt aufgrund der niedrigen Strafe nicht so.
Mir ging es ursprünglich auch nur darum, einen Erklärungsversuch zu geben, warum die Passage zu Gunsten des Angeklagten von Gericht so geschrieben wurde, weil es ohne näheren Kontext wirklich mega-skurril wirkt.
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Das Urteil ist doch im Artikel verlinkt. Deine Vermutung stimmt schon.
Ab S. 55 setzen sie sich damit auseinander, ob ein minder schwerer Fall nach §22a Abs. 3 KrWaffKontrG vorliegt und verneinen dies.
Auf S. 60/61 setzen sie sich damit auseinander, ob ein besonders schwerer Fall nach §22a Abs. 2 KrWaffKontrG vorliegt und verneinen dies. Und bei dieser Abwägung, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt, schreiben sie:
| Der Angeklagte hat schließlich auch keine besonders schweren Kriegswaffen wie Lenkflugkörper, Kampfpanzer oder Kriegsschiffe oder sonst (deutlich) schwerere Waffen, die
ebenfalls allesamt in der Kriegswaffenliste aufgeführt sind, als die Maschinenpistole Uzi besessen. | |
Und später dann
| Für und gegen den Angeklagten sprachen insbesondere jeweils die aufgeführten, für und gegen die Annahme eines minder bzw. besonders schweren Falles sprechenden Umstände. | |
Für die Bewährung war nach meinem Verständnis des Urteils eher die "geständige Reue" ausschlaggebend
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 25.04.2020 16:32]
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| Zitat von Abso
Pest ging auch ohne Impfung vorbei.
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Das waren ja auch Bakterien.
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Ja dann flieg halt wieder heim Klumpat
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SCHLUSS
mit der
BEVORMUNDUN
G!
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Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber... |