|
|
|
|
Ich erwarte in der nächsten kleinen Anfrage die Nachfrage nach Lottozahlen am Freitag und über den Verbleib des Bernsteinzimmers.
|
|
|
|
|
|
|
Das klingt jetzt so, als ob Kirchen, Parteien und Gewerkschaften kein Mitgliederverzeichnis mehr führen dürften.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Bombur
Das klingt jetzt so, als ob Kirchen, Parteien und Gewerkschaften kein Mitgliederverzeichnis mehr führen dürften.
| |
| (2) Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen: a) Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden,
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/ | |
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von K4ll1mer0
| Zitat von FHiffi
dass es kein zentrales Register gibt, in dem neben der Staatsangehörigkeit auch Zugehörigkeiten zu Minderheiten oder Vorhäuten erfasst werden dürfen.
| |
Art. 9 (1), DSGVO.
| (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/ | |
| |
Eh, ja. Bitte auch die Absätze 2-4 lesen. Am besten direkt auch die von Art. 2!
|
|
|
|
|
|
|
Ich war nicht der einzige.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [k44] Obi Wahn
HEIL HÜTTER!
(einer musste den ja bringen)
| |
Jawohl!
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von FHiffi
| Zitat von K4ll1mer0
| Zitat von FHiffi
dass es kein zentrales Register gibt, in dem neben der Staatsangehörigkeit auch Zugehörigkeiten zu Minderheiten oder Vorhäuten erfasst werden dürfen.
| |
Art. 9 (1), DSGVO.
| (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/ | |
| |
Eh, ja. Bitte auch die Absätze 2-4 lesen. Am besten direkt auch die von Art. 2!
| |
Naja dürfen schon, jedoch nicht ohne Einwilligung. Es sei denn zur Strafverfolgung ist deine Minderheitszugehörigkeit oder deine vorhandene oder nicht vorhandene Vorhaut notwendig.
|
|
|
|
|
|
|
Ja, und jetzt denk mal wie ein AfDler.
Und natürlich wird im Melderegister nicht die religiöse Überzeugung gespeichert. Aber eben schon das entsprechende Steuermerkmal.
|
|
|
|
|
|
|
Links: Neuer FB-Post von Björn Höcke
Rechts: Poster der identitären Kontrakultur Halle
Basieren zwar beide auf der australischen Kampagne, die Zufälle dürften aber eher nicht zufällig sein.
|
|
|
|
|
|
|
War die australische Kampagne von Aborigines, oder haben sie das for thousands of years dazugedichtet?
Ich lebe hier noch keine 40 Jahre...
|
|
|
|
|
|
|
Geht um das Logo. Der Text ist von der IB.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von FHiffi
Ja, und jetzt denk mal wie ein AfDler.
Und natürlich wird im Melderegister nicht die religiöse Überzeugung gespeichert. Aber eben schon das entsprechende Steuermerkmal.
| |
Ámthor hat ja bereits festgestellt wie gut diese Juristen sind, die da in der AfD hocken... Weil auch aus den Steuermerkmalen kann ja nicht bestimmt werden, wer nun Sinti oder Roma sein könnte.
Und wenn wir sowas mit ein bisschen Googlen und in unserm Fall einem minimalen Verwaltungsbackground in 10 Minuten herausfinden, sollte es auch vor einem Antrag recherchierbar sein. Stattdessen diese polemischen Anträge jedes Mal die nur zum Ziel haben, hinterher jammern zu können dass man keine Auskunft erhalten hat.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von K4ll1mer0
Weil auch aus den Steuermerkmalen kann ja nicht bestimmt werden, wer nun Sinti oder Roma sein könnte.
| |
Ja, das sollte auch nur als Beispiel dienen, dass die DSGVO allein kein Totschlagargument dafür darstellt. Mir ist schon klar, dass man für so tiefgehende Register schon bei facebook oder google fragen müsste.
Was halt nicht in die Rolle des "Das wird man ja wohl noch fragen dürfen" passt, war diese unfassbar dämliche Maxim Gorki Park Anfrage... Vielleicht sind sie also wirklich so unfassbar dämlich.
|
|
|
|
|
|
|
Hat irgendeine Afd landtagsfraktion nicht auch schon mal wissen wollen, wie viele Juden es im Land gibt?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von M@buse
Hat irgendeine Afd landtagsfraktion nicht auch schon mal wissen wollen, wie viele Juden es im Land gibt?
| |
Nur LSBTI, glaub ich. Aktuell macht die AfD doch eher Sorgen um die Juden.
|
|
|
|
|
|
|
Ja voll praktisch die Sache mit den antisemitischen museln.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von M@buse
Hat irgendeine Afd landtagsfraktion nicht auch schon mal wissen wollen, wie viele Juden es im Land gibt?
| |
ja, ist aber schon eine Weile her.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von K4ll1mer0
| Zitat von FHiffi
dass es kein zentrales Register gibt, in dem neben der Staatsangehörigkeit auch Zugehörigkeiten zu Minderheiten oder Vorhäuten erfasst werden dürfen.
| |
Art. 9 (1), DSGVO.
| (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/ | |
| |
Hauptsache auch wieder "rassische" mit aufgenommen, auch wenn schon vor Jahrzehnten wissenschaftlich widerlegt wurde, dass Menschen sich in Rassen einteilen lassen.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DopeFlash am 29.06.2018 15:07]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von DopeFlash
Hauptsache auch wieder "rassische" mit aufgenommen, auch wenn schon vor Jahrzehnten wissenschaftlich widerlegt wurde, dass Menschen sich in Rassen einteilen lassen.
| |
Jo, da wurde unreflektiert aus der deutschen Kopiervorlage abgeschrieben.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von DopeFlash
| Zitat von K4ll1mer0
| Zitat von FHiffi
dass es kein zentrales Register gibt, in dem neben der Staatsangehörigkeit auch Zugehörigkeiten zu Minderheiten oder Vorhäuten erfasst werden dürfen.
| |
Art. 9 (1), DSGVO.
| (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/ | |
| |
Hauptsache auch wieder "rassische" mit aufgenommen, auch wenn schon vor Jahrzehnten wissenschaftlich widerlegt wurde, dass Menschen sich in Rassen einteilen lassen.
| |
Quellen bitte, und dann auch noch gleich einen Vorschlag wie man schwarz, gelb und weiß am besten sprachlich trennt ohne jemandem auf die Füße zu treten ... vielleicht mit den Begriffen? Wie stellen wir dann sicher, dass diese Begriffe nicht das gleiche Schicksal ereilt wie das Wort "Rasse"?
Das Problem ist im Kopf, nicht in der Sprache. Wenn ich Neger sage, aber den freundlichen schwarzen Mann meine, bin ich kein Rassist. Wenn ich ihn gerne loswerden würde, dann schon.
MfG
|
|
|
|
|
|
|
Du hast eine interessante Definition von Rassismus.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [WuestenIgel]mk
Das Problem ist im Kopf, nicht in der Sprache. Wenn ich Neger sage, aber den freundlichen schwarzen Mann meine, bin ich kein Rassist. Wenn ich ihn gerne loswerden würde, dann schon.
MfG
| |
Das sieht die Bundeszentrale für politische Bildung aber anders und der Einschätzung würde ich mich auch anschließen.
Neger kann keine positive Konnotation erhalten.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [WuestenIgel]mk
Das Problem ist im Kopf
| |
Ja. In deinem.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [WuestenIgel]mk
Wenn ich Neger sage, aber den freundlichen schwarzen Mann meine, bin ich kein Rassist.
| |
Richtig.
Einfach nur ein Arsch. :]
|
|
|
|
|
|
|
Man koennte ja z.B. statt "Der Neger hat wieder so eine nervige Kettenmail im Buero rumgeschickt" zu sagen, lieber "Uwe, der Hurensohn, hat wieder so eine nervige Kettenmail im Buero rumgeschickt" sagen.
Da hat man die Beleidigung drin ohne rassistisch zu sein!
|
|
|
|
|
|
|
Rassisten hassen diesen Mann.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von blue
Man koennte ja z.B. statt "Der Neger hat wieder so eine nervige Kettenmail im Buero rumgeschickt" zu sagen, lieber "Uwe, der Hurensohn, hat wieder so eine nervige Kettenmail im Buero rumgeschickt" sagen.
Da hat man die Beleidigung drin ohne rassistisch zu sein!
| |
Find ich gut.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von DopeFlash
| Zitat von K4ll1mer0
| Zitat von FHiffi
dass es kein zentrales Register gibt, in dem neben der Staatsangehörigkeit auch Zugehörigkeiten zu Minderheiten oder Vorhäuten erfasst werden dürfen.
| |
Art. 9 (1), DSGVO.
| (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/ | |
| |
Hauptsache auch wieder "rassische" mit aufgenommen, auch wenn schon vor Jahrzehnten wissenschaftlich widerlegt wurde, dass Menschen sich in Rassen einteilen lassen.
| |
Das ist ein europäisches Gesetzes und in anderen Sprachen (Englisch!) ist "rassisch" (racial) ein gängiger Begriff, mit dem in aller Regel die Zugehörigkeit zu bestimmten Phänotypen gemeint ist. Die Verwendung des Begriffes hat wohl eher praktisch Gründe (es ist klar, was gemeint ist), lässt sich aber nicht gut ins Deutsche übersetzen, wo "rassisch" eher ungebräuchlich ist.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Der Menschenfreund
Das ist ein europäisches Gesetzes und in anderen Sprachen (Englisch!) ist "rassisch" (racial) ein gängiger Begriff, mit dem in aller Regel die Zugehörigkeit zu bestimmten Phänotypen gemeint ist. Die Verwendung des Begriffes hat wohl eher praktisch Gründe (es ist klar, was gemeint ist), lässt sich aber nicht gut ins Deutsche übersetzen, wo "rassisch" eher ungebräuchlich ist. | |
Nö:
Allerdings war der link falsch:
https://dejure.org/gesetze/BDSG_a.F./3.html
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FHiffi am 29.06.2018 15:45]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Glätteisen
| Zitat von [WuestenIgel]mk
Das Problem ist im Kopf, nicht in der Sprache. Wenn ich Neger sage, aber den freundlichen schwarzen Mann meine, bin ich kein Rassist. Wenn ich ihn gerne loswerden würde, dann schon.
MfG
| |
Das sieht die Bundeszentrale für politische Bildung aber anders und der Einschätzung würde ich mich auch anschließen.
Neger kann keine positive Konnotation erhalten.
| |
Stimmt, als meine Oma in den 20ern den ersten schwarzen Mann gesehen hat und unbedingt mal seine Haut anfassen wollte und ihre Mutter gefragt hat ob es wohl ginge den Neger danach zu fragen ... da wollte sie ihn eigentlich vergasen. Hab ich ausgeblendet, ich Rassist.
Es ist eine Modeerscheinung "Neger" negativ zu belegen, weil wenn mich nicht Alles täuscht lautet das Schimpfwort "Nigger" und der lateinische Ursprung "niger" - aber macht ihr mal.
MfG
|
|
|
|
|
|
Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber... |