|
|
|
|
Nunja, der Gedanke ist wohl der, dass man vom "Radwall" (das rote Zeugs da im Hintergrund) mit dieser Konstruktion nach links abbiegen können soll.
Erschließt sich sofort
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von FattyCPK
Was ist das? U-Turn für Radfahrer?
| |
Das ist die Bewegung, die der Thread bei jeder Diskussion macht
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Immortalized
Da ist doch eine grüne Ampel für Rechtsabbieger, welche Dimension des xD-Schachradelns ist das denn nun
| |
Jetzt wird schon extra ein Video aus Radfahrerperspektive gepostet, um besser veranschaulichen zu können wie problematisch die Straßenregeln für Radfahrer sein können. Hilft aber auch nicht, weil es Autofahrer gibt, die sich so ein Video erst x-mal anschauen müssten, bevor sie die Gefahr verstehen. Das dauert natürlich zu lang, deswegen fährt man lieber einfach weiter und gibt seinen Senf direkt ab.
Diese Form von zerebraler Überforderung macht mich immer wieder sprachlos.
|
|
|
|
|
|
|
Wieso willst du den Fahrradfahren dort Vorfahrt geben??
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von FattyCPK
Was ist das? U-Turn für Radfahrer?
| |
Das ist das hier:
...aber zum Einordnen zum Abbiegen muss man einen größeren Bogen fahren.
|
|
|
|
|
|
|
Mal was anderes: Im Urlaub bin ich an einem Hotel vorbeigekommen, da stand ein wundervolles Schild. Sinngemäß: "Parken nur für Kunden und Gäste. Wenn Du trotzdem hier parkst, legen wir eine Parkkralle an und erheben 50¤ Entfernungsgebühr."
Und immer wieder frage ich mich seitdem, ob das jetzt Notwehr oder Nötigung ist. Meinungen?
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Notwehr nicht, sondern Selbsthilfe (§ 859 Abs. 3 BGB).
Damit lässt sich jedoch keine Parkkralle begründen, weil Ziel deiner Maßnahme sein muss, die Störung (des unberechtigten Parkens) zu beseitigen - Auto muss also weg.
Wenn die Kralle dann noch dran ist, kommst du zu Nötigung oder Erpressung, wenn für deren Entfernung auch noch Geld verlangt wird. Kann vielleicht begründet werden, wenn du sonst deinen Anspruch nicht durchsetzen kannst, kommt ein bisschen auf Halterermittlungsmöglichkeiten an.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 17.08.2022 19:35]
|
|
|
|
|
|
Variante 2: Auf die Vorgehensweise wird an jeder Zufahrt unübersehbar und klar verständlich hingewiesen. Ändert sich etwas?
|
|
|
|
|
|
|
Schwierig, wenn das dann AGB sein sollen. Kann überraschend oder unverhältnismäßig sein.
|
|
|
|
|
|
|
Dankeschön an alle außer Futti.
|
|
|
|
|
|
|
Mich haben heute übrigends zwei Autofahrer einfach so ohne Not und Vorfahrtsgedings auf meinem Radel durchgewunken :-O
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Armag3ddon
Notwehr nicht, sondern Selbsthilfe (§ 859 Abs. 3 BGB).
Damit lässt sich jedoch keine Parkkralle begründen, weil Ziel deiner Maßnahme sein muss, die Störung (des unberechtigten Parkens) zu beseitigen - Auto muss also weg.
Wenn die Kralle dann noch dran ist, kommst du zu Nötigung oder Erpressung, wenn für deren Entfernung auch noch Geld verlangt wird. Kann vielleicht begründet werden, wenn du sonst deinen Anspruch nicht durchsetzen kannst, kommt ein bisschen auf Halterermittlungsmöglichkeiten an.
| |
Könnte sich Sprengen begründen lassen?
|
|
|
|
|
|
|
Nur wenn wer Parkplatz anschließend benutzbar ist.
|
|
|
|
|
|
|
Bin ja noch was schuldig.
Anfahrt von Elterntaxis nur von rechts oder von oben. Das ist mit der Schule so vereinbart.
Haltezonen sind klar gekennzeichnet.
Schüler auf Rädern kommen hauptsächlich von links oder von unten, da sind die Wohngebiete.
Alles Zone 30 ohne Markierungen auf der Fahrbahn, weil sehr schmale Straßen.
Lediglich im oberen Bereich Fußwege, im unteren ist nur Bebauung oder Bewuchs.
Das absolute Halteverbot beginnt exakt 5m nach Ende des Kurvenradius der Kreuzung. So wie es die StVO vorschreibt.
Aus der Haltezone nach links losfahrende Autos können nicht in die Sackgasse gucken, aus der Sackgasse kommende Kinder oder auch Autos können nicht sehen, ob von rechts was kommt.
Zusätzlich müssen die paar Autos, die von links kommen sowie alle Fahrradfahrer um das parkende Auto herum auf die Haltezone respektive in den Gegenverkehr fahren.
Mag auf der SKizze nicht so dramatisch aussehen, in den letzten 2 Wochen ist es mehrfach, obwohl nur Ferienbetreuung, zu gefährlichen Situationen sowie einen leichten Unfall gekommen.
Morgen beginnt die Schule wieder, das wird n ziemliches Chaos. BüNaBe wird morgen vor Ort sein, ich werde berichten.
Achja, nach 3m Halteverbot ist die Einfahrt zu dem Haus, wo die Fahrerin jeden Morgen rein geht. Auf der Auffahrt können problemlos 2 Autos stehen, auf der gepflasterten Fläche vor dem Haus können 3 Autos stehen. Es steht genau eines da. Es gibt also keinen Grund nicht die Fläche auf dem Grundstück zu nutzen.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von AndRaw am 17.08.2022 21:33]
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Steht der Wagen also ausserhalb des absoluten Halteverbots und ist dieses wirklich so mit Schild markiert? Und wo ist der Kurvenbereich?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von FattyCPK
Und wo ist der Kurvenbereich?
| |
Da wo das Auto steht Bruder, man sieht es auf dem Bild.
|
|
|
|
|
|
|
Das ist eine Kreuzung, keine Kurve
|
|
|
|
|
|
|
Das kann man so sehen (vermutlich richtig), aber wenn man da abbiegt faehrt man auch eine Kurve.
Da ich selbst bissl dumm bin habe ich das direkt verstanden.
|
|
|
|
|
|
|
Subtil den UndRoh angesmokingd!
|
|
|
|
|
|
|
Schlimmer ist nur noch eine Touchbedienung am Herd. Wie unnötig ist das denn bitte?
|
|
|
|
|
|
|
Da macht's Sinn vong Putzbarkeit!
|
|
|
|
|
|
|
Der Herd wird da auch gar nicht erst schmutzig, denn er laesst sich nicht mehr bedienen
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von AJ Alpha
Da macht's Sinn vong Putzbarkeit!
| |
Da machts Sinn vong "Stell deine Pfanne auch nur in die Nähe des Touchscreens" und
|
|
|
|
|
|
|
Ich hab so 1 Herd. Geht völlig klar. Kein Vergleich zu touch im Owdo (=Katastrophe)
|
|
|
|
|
|
|
Ne Touch am Herd ist ultradumm, vor allem beim Bora, das ist leider der einzige Designschnitzer an dem Ding. Wenn man da Wasser kocht und der Abzug den Wasserdampf nach unten Abzieht (weil Bora ne) dann triggert der Dampf teilweise das Touchpanel und macht den Herd aus lel.
|
|
|
|
|
|
Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |