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| Zentraler Teil dieser Offensive ist der sogenannte Deutschlandtakt, ein Fahrplan-Modell nach Schweizer Vorbild. | |
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Irdorath am 02.03.2023 12:06]
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| Zitat von MUR.doc
Stelle ich mir anstrengend beim parken vor
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Ja wirklich.
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Coole Studie, danke fuer den Hinweis darauf.
Wichtig zur Einordnung:
| Ich habe den Eindruck, dass die Schlösser in Amsterdam oft teurer sind als die dazugehörigen Räder. Kann ein Fahrrad überhaupt runtergeritten genug sein, um nicht gestohlen zu werden?
Venverloo: In Amsterdam werden Räder grundsätzlich gestohlen, egal in welchem Zustand – vor allem diese generischen schwarzen Räder, die kein Mensch mehr wiedererkennen würde. Dazu kommt, dass hier offenbar auch jeder gestohlene Räder kauft. Das ist eine der interessantesten Erkenntnisse aus unserer Forschung: Die meisten gestohlenen Räder bleiben vor Ort, statt in andere Städte oder ins Ausland gebracht zu werden. | |
Es geht hier in erster Linie um die klassischen Stadtraeder, die hier jeder in moeglichst heruntergekommen und moeglichst wartungsarm faehrt. Was hier gilt, naemlich easy direkt weiterverkaufen, weil niemand viel Geld fuer diese Raeder ausgeben will und sie entweder auf Kleinanzeigen fuer etwas mehr als den Preis eines Kettenschlosses kauft, oder beim auf Gebrauchtraeder spezialisierten Radhaendler fuer 60-100 Euro.
Wenn man den Gebrauchtmarkt bei hochpreisigeren Raedern im Auge behaelt, erkennt man schnell die verdaechtigen Raeder. Da ist dann entweder der Standort weit entfernt, oder oft werden auch die Komponenten getauscht. Da erkennst du dann dein geklautes Rad gar nicht wieder, weil es halt nur noch der Rahmen ist, aber alle anderen Komponenten ausgetauscht wurden. Dass ergibt dann oft einen komischer Misch aus aelteren und neueren Komponenten, sowohl in den Modellgenerationen und besonders auffaellig in der Abgenutztheit. Und landet halt tendenziell nicht auf dem Kleinanzeigenmarkt der Region, wo es geklaut wurde.
Wird auch ganz zum Schluss thematisiert:
| Lassen sich Eure Ergebnisse auch auf andere Städte übertragen?
Venverloo: In vielen Städten würden wir wohl ähnliche Ergebnisse finden. Bei teureren Rädern wie E-Bikes wird es wahrscheinlich anders aussehen. Ich würde erwarten, dass diese weiter weg transportiert werden. | |
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Wie er schreibt, eine etwas zynische Kreislaufwirtschaft
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Kann ich aus meiner Zeit in Maastricht bestätigen.
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Keine Sorge, damit ist nicht Riddicks Vorschlag gemeint.
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| Zitat von [RPD]-Biohazard
Was ist DAS?
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CGI würde ich sagen.
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Stand der Wagen in einem Hochwasser?
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Da hat jemand mitm schaumhaltigen Dampfstrahler in den Endschalldämpfer gebrunzt; der Sud wird da rausgepustet.
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Umweltverschmutzung
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Firmenwagen vom Durchfallmann.
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Er dieselt dich auf seine Weise
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Drum liegt auf der Straße
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Was man gar nicht glauben kann.
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In Berlin ist ein Radfahrer zwei Tage nach einem dooring-Unfall gestorben.
Ablauf war aber so, dass ein Taxi rechts rangefahren war, um einen Fahrgast aussteigen zu lassen. Der Radfahrer hat versucht zwischen Taxi und Fahrbahnrand/geparktem PKW durchzufahren, und dort ist das passiert, als der Fahrgast die Tür geöffnet hat und rechts aussteigen wollte.
Abgesehen davon dass das schrecklich ist - wie ist denn die genaue Rechtslage für Radfahrer, wenn der PKW-Verkehr auf der (gemeinsam genutzten) Fahrbahn ruht bzw. sehr langsam wird, z.B. Schrittempo. Darf man dann als Radfahrer auf der Fahrspur links vorbei, wenn es *eiegntlich* nur eine Richtungsfahrbahn gibt? Darf man ggf. auch rechts vorbei, oder ab wann ist das unerlaubtes (rechts-)Überholen? Oder muss man sowieso halten und warten? Darf man wie man lustig ist? Ist mir grad überhaupt nicht ganz klar.
| STVO §5 (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. | |
Das ist das einzige, was ich finde. Demnäch hätte der Radfahrer (vermutlich) versäumt besondere Vorsicht walten zu alssen?
Schließt man zudem daraus, dass das Vorbeifahren mit dem Rad komplett verboten ist, sowie die PKW langsam rollen? Das hilft im Stadtverkehr nicht wirkllich weiter. Wenn ich im PKW im Berufsverkehr in engen Straßen fahre stehe-fahre-stehe-fahre ziehen alle 30 sec. Radfahrer rechts vorbei, oft auf ca. 30cm Platz zwischen mir und den parkenden PKW. Das wäre also eigentlich illegal? Hm.
Fahre ich nämlich ganz rechts ran, um das Risiko zu minimieren, dass ich jemandem beim Anfahren oder leichtem korrigieren der Spur (wenn im Gegenverkehr ein dicker Transporter entgegenkommt muß man natürlich fließend nach rechts den Abstand verringen usw.) plattquetsche, der grad im totel Winkel rechts vorebeifährt, dann fahren alle links zwischen mir und dem Gegenverkehr vorbei, auch total irre. In der Spur hinter mir warten tut genau - keiner. :-(
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 05.03.2023 13:54]
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Der gesunde Menschenverstand sagt mir, wenn da ein Taxi hält, wird wohl wer aus oder einsteigen wollen. Also mach ich es wie beim Bus und fahr links vorbei. Wenn das nicht geht warte ich dahinter.
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https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html
Ganz unten.
Schlüsselwort ist wohl "ausreichender Raum".
Habe die Tage als Beifahrer ebenfalls fast einen Menschen beim aussteigen gedoort, weil ich dumm war und mich halt tatsächlich nicht ausreichend umgeschaut habe. Naja.
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Problem ist: das Taxi hat nicht gewartet, sondern gehalten. Warten und Halten sind zwei unterschiedliche Begriffe in der StVO. Kurz gesagt: Halten = freiwilliger Stop des Fahrers (Ein-/Aussteigenlassen von Fahrgästen gilt als freiwillig), Warten = unfreiwilliger Stop (Ampel gilt als unfreiwillig).
Damit hätte man nicht nach § 5 Abs. 8 StVO rechts vorbeifahren dürfen.
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Ah, gut. Die Differenzierung war mir neu. Danke. Dazugelernt.
Wenn ich also im Stop and Go fahre und der Wagen dabei 10 sec. zum völligen Stillstand kommt - dann ist das "warten" - und dementsprechend dürfte ein Radfahrer recht von mir (und links von den parkenden PKW) vorbeifahren, FALLS genug Platz ist (ein Meter? eins fünfzig?) und WENN er dabei "besondere Vorsicht" walten lässt?
In gleichen Fall, wo ich aber zB meinen Wagen für 10 sec. freiwillig vorausschauend stoppe, um an einer Engstelle (da steht z.B. ein DHL-Lieferant auf der Gegenfahrbahn etc.) den Gegenverkehr durchzulassen, dann wäre das ein "Halten" meinerseits, und in dem Moment dürfte man als Radfahrer nicht rechts an mir vorbeifahren, sondern müsste hinter mir warten?
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Was? Nein! Das ist genauso verkehrsbedingtes Anhalten, bzw. was Arma unter "warten" fasst.
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Ganz wichtig jedenfalls...
Wenn man sich als Radfahrer an der Ampel am wartenden Verkehr vorbeidrängelt hat man anschließend nicht immer den Schutz des 1.5 Meter breiten Sicherheitsabstands ;-)
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.
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| Zitat von Abso
Was? Nein! Das ist genauso verkehrsbedingtes Anhalten, bzw. was Arma unter "warten" fasst.
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Was Abso sagt. Halten ist ein Vorgang, den du einleitest, um etwas außerhalb den Verkehrs zu machen. Wen absetzen, kurz Nachschminken, ins Lenkrad beißen. Wenn du aber zum Stehen kommst, weil im Verkehr dich etwas zwingt (und sei es vorausschauender Zwang wie in deinem Beispiel), dann wartest du. Wenn das Halten wäre, wäre es schön doof. Dann dürftest du den Gegenverkehr im Halteverbot nicht durchlassen. Warteverbot gibt es aber zum Glück nicht!
Und zur Abstandsfrage: als ich zuletzt nachgeschaut hatte, gab es keine einheitliche Definition vom ausreichenden Abstand für § 5 Abs. 8. Da war alles dabei von "solange das Fahrrad ohne Berührungen durchpasst" bis "1m breit sollte es sein".
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 05.03.2023 19:48]
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| Zitat von RushHour
In Berlin ist ein Radfahrer zwei Tage nach einem dooring-Unfall gestorben.
Ablauf war aber so, dass ein Taxi rechts rangefahren war, um einen Fahrgast aussteigen zu lassen. Der Radfahrer hat versucht zwischen Taxi und Fahrbahnrand/geparktem PKW durchzufahren, und dort ist das passiert, als der Fahrgast die Tür geöffnet hat und rechts aussteigen wollte.
Abgesehen davon dass das schrecklich ist - wie ist denn die genaue Rechtslage für Radfahrer, wenn der PKW-Verkehr auf der (gemeinsam genutzten) Fahrbahn ruht bzw. sehr langsam wird, z.B. Schrittempo. Darf man dann als Radfahrer auf der Fahrspur links vorbei, wenn es *eiegntlich* nur eine Richtungsfahrbahn gibt? Darf man ggf. auch rechts vorbei, oder ab wann ist das unerlaubtes (rechts-)Überholen? Oder muss man sowieso halten und warten? Darf man wie man lustig ist? Ist mir grad überhaupt nicht ganz klar.
| STVO §5 (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. | |
Das ist das einzige, was ich finde. Demnäch hätte der Radfahrer (vermutlich) versäumt besondere Vorsicht walten zu alssen?
Schließt man zudem daraus, dass das Vorbeifahren mit dem Rad komplett verboten ist, sowie die PKW langsam rollen? Das hilft im Stadtverkehr nicht wirkllich weiter. Wenn ich im PKW im Berufsverkehr in engen Straßen fahre stehe-fahre-stehe-fahre ziehen alle 30 sec. Radfahrer rechts vorbei, oft auf ca. 30cm Platz zwischen mir und den parkenden PKW. Das wäre also eigentlich illegal? Hm.
Fahre ich nämlich ganz rechts ran, um das Risiko zu minimieren, dass ich jemandem beim Anfahren oder leichtem korrigieren der Spur (wenn im Gegenverkehr ein dicker Transporter entgegenkommt muß man natürlich fließend nach rechts den Abstand verringen usw.) plattquetsche, der grad im totel Winkel rechts vorebeifährt, dann fahren alle links zwischen mir und dem Gegenverkehr vorbei, auch total irre. In der Spur hinter mir warten tut genau - keiner. :-(
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Unabhängig von der Rechtslage bei der Diskussion auf welchen Fall spielst du eigentlich an?
Der vom 20.2.?
Da steht beim Tagesspiegel
| Der Radfahrer, der einen Radweg befuhr, soll laut früheren Angaben der Polizei gegen die hintere rechte Tür eines Taxis geprallt sein. Diese war von einem Fahrgast, der aussteigen wollte, geöffnet worden. | |
Da fehlt mir der Tatbestand des Überholens. Klingt eher so als ob das Taxi daneben gehalten hat und der Fahrgast gepennt hat.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Lauchi am 05.03.2023 20:06]
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Ja ne, also Asphalt, das geht nicht, dann rasen die hier alle nur noch durch.
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einfach tempolimit und blitzen
gleiches recht für alle jajaja!
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Joa, dann halt auf der Straße fahren. Take the lane.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |