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| Zitat von Irdorath
RQ braucht erstmal ne Reintegrationsmaßnahme, der kann nicht direkt wieder in den Bau.
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Vor allem nach dieser massiven Frechheit, die er sich geleistet hat. Das ging ja gar nicht. Ich habe geklatscht.
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Nächstes mal lackiere ich mir einfach vorm Posten die Fingernägel.
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| Zitat von [RPD]-Biohazard
Wait, die Schweizer haben 40 statt der dösigen 30?
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Ne, 40 ist schon eher die Ausnahme, deswegen bin ich mir auch unsicher ob da der Raserartikel greift oder nicht.
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Würde ich nicht tun, wenn ich so hart am Watschenbaum rüttel, das kann Risse und Splitter an den Nägeln geben.
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Verstehe ich nicht.
Entweder bin ich mit dem Fahrad bildlinks auf der Straße, dann gilt für mich die 'große' Ampel, oder ich bin rechts auf den Verkehrsinseln bei der Fußgänger/Fahrradampel. Die jeweils andere ist nicht zu betrachten
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Rofl das kann in den ACAB-Thread.
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An der Stelle, die im Amtsgericht konkret betrachtet wird, kommt viel zusammen. Es gibt eine Führung für den Radverkehr an der Südseite der Durlacher Allee, daneben existiert aber auch eine zweite Möglichkeit, den großen Verkehrsknoten zu überqueren. Eine Fußgängerinsel ist mit einer Bedarfsampel ausgestattet. Deren Leuchtscheiben zeigen kombiniert einen Fußgänger und ein Fahrrad.
Die Raffinesse: Die beiden Ampeln sind nicht synchron geschaltet. Während Radfahrern auf ihrem Fahrstreifen neben den Autos noch Grün leuchtet, kann die abgesetzte Ampel bei der Verkehrsinsel schon Rot zeigen.
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Die Frau fährt *bei grün für die Strasse* auf der Strasse neben dem Polizeiauto und wird verknackt weil sie die rote Behelfsampel für die Fussgängerquerung "ignoriert".
Bullen ey.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 13.01.2023 11:28]
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| Zitat von The_Demon_Duck_of_Doom
Verstehe ich nicht.
Entweder bin ich mit dem Fahrad bildlinks auf der Straße, dann gilt für mich die 'große' Ampel, oder ich bin rechts auf den Verkehrsinseln bei der Fußgänger/Fahrradampel. Die jeweils andere ist nicht zu betrachten
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Tja, sehen die Cops anders
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Dann müssen die wohl leider zu einer Nachschulung.
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Die Cops haben da halt gerade die Schicht begonnen (Hauptpraesidium ist 200m weiter hinten an der Strasse) und wollten schonmal paar Leute ficken. In der anderen Fahrtrichtung waere das nicht passiert, da sind die Ampeln aber auch nicht so bescheuert.
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Naja. Wenn eine Radampel da ist, gilt die. Immer. Da gibts nichts was man sich aussuchen kann.
Die "normale" hat nur Bedeutung, wenn keine Radampel da ist.
Natürlich trotzdem ne scheiß Aktion. Die Kreuzung ist aber sowieso Hass.
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Nein, immer gilt die Fahrbahnampel.
Dann kommen die Ausnahmen, wie kombinierte Lichtzeichen oder nicht sichtbare Fahrbahnampel bei Nutzung einer Radverkehrsfurt.
Hat die Frau auf der Straße (mit Markierungen) fahrend aber nicht genutzt.
Ich bin mal auf das Urteil und die Begründung gespannt.
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| Zitat von Aspe
Bisschen weiterer Flughass:
| Auf einem Flug von Air India von New York nach Delhi entblößte sich am 26. November ein betrunkener Mann in der Business Class. Danach urinierte er auf eine Passagierin. Der an sich schon schier unglaubliche Vorfall wurde dadurch noch mehr zum Thema, weil die Besatzung sich nicht bemüßigt sah, einzuschreiten.
Erst als die Passagierin sich schriftlich beklagte, untersuchte die indische Nationalairline den Fall. Doch damit ist es nicht getan. Denn inzwischen wurde ein zweiter Vorfall bekannt. Am 6. Dezember pinkelte ein anderer, ebenfalls betrunkener Mann auf einem Flug von Air India von Paris nach Delhi ebenfalls mitten in der Kabine. Er urinierte auf die Decke einer Frau, wie die lokalen Medien berichten. | |
https://www.aerotelegraph.com/air-india-nach-zweitem-pinkel-vorfall-unter-druck-passagier-uriniert-business-class
Und wie war der Flug?
Ach eigentlich alles super, bequemer Sitz, gutes Bett, Essen lecker, nur als mein Sitznachbar seinen Schwanz rausgeholt hat und mich unironisch angepisst hat, war ich etwas überrascht.
Wtf ey...was geht in manchen Menschen vor?
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Gehör Air India zufällig R.Kelly?
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| Zitat von The_Demon_Duck_of_Doom
Nein, immer gilt die Fahrbahnampel.
Dann kommen die Ausnahmen, wie kombinierte Lichtzeichen oder nicht sichtbare Fahrbahnampel bei Nutzung einer Radverkehrsfurt.
Hat die Frau auf der Straße (mit Markierungen) fahrend aber nicht genutzt.
Ich bin mal auf das Urteil und die Begründung gespannt.
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Sie fährt aber nicht auf der Straße, sondern auf einem Radfahrstreifen, da dürfte
| Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. | |
gelten.
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| Zitat von steamed
Naja. Wenn eine Radampel da ist, gilt die. Immer. Da gibts nichts was man sich aussuchen kann.
Die "normale" hat nur Bedeutung, wenn keine Radampel da ist.
Natürlich trotzdem ne scheiß Aktion. Die Kreuzung ist aber sowieso Hass.
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An der Stelle ist am Boden klar ersichtlich ein Radstreifen markiert. Dürfte dieser nicht benutzt werden, so müsste dieser entweder abgesperrt oder demarkiert sein.
Wird dieser Streifen benutzt, so gilt zu 100% die Fahrzeugampel, da sich die kombinierte Fussgänger und Radampel auf eine komplett andere Fahrspur bezieht.
Anders würde es aussehen, wenn die Dame von der Mittelinsel losgefahren wäre. An der Stelle gibt es nämlich keine Signalisation, ein einscheren in die Hauptachse ist entsprechend nicht angedacht. Der korrekte Weg wäre folglich, den Fussgängerübergang mit zu nutzen.
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Ich bin immer wieder beeindruckt, wie grundverschieden verschiedene Leute solche Sachen interpretieren und erstaunt dass doch so "wenig" passiert. Für mich ist da vollkommen und ganz ohne Frage klar, dass wenn ich dort fahre wo die Fahrradfahrerinnen auf dem Bild fahren (also direkt neben den Autos) auch die "große" Autoampel gilt. Die kombinierte Fußgänger/Fahrradampel ist doch auf einer ganz anderen Fahrbahn oder Strecke oder wie man das nennen will.
Wenn das wirklich so gelten sollte (was für mich absolut wahnwitzig wäre), dann werde ich wohl auch früher oder später ein Knöllchen bekommen.
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| Zitat von Real_Futti
| Zitat von steamed
Naja. Wenn eine Radampel da ist, gilt die. Immer. Da gibts nichts was man sich aussuchen kann.
Die "normale" hat nur Bedeutung, wenn keine Radampel da ist.
Natürlich trotzdem ne scheiß Aktion. Die Kreuzung ist aber sowieso Hass.
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Sprich die relevante Ampel ist da bildlinks und nicht direkt vor denen, wo die stehen?
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Relevant ist die Ampel ganz rechts, wie für Fußgänger und Radfahrer gilt. AUch wenn man auf der Straße auf dem Radweg fährt. Aber nur in diesem Fall wo auch auf der Fußgängerampel das Symbol für Radfahrer drauf ist.
So ganz eindeutig ist das aber trotzdem nicht, der ADFC schreibt:
| Hinweis: Insbesondere an neu gestalteten Kreuzungen sieht die Radfahrende in wenigen Metern Abstand mehrere Ampeln vor sich. Z. B. zunächst das allgemeine Signal, das auch für die Autospuren gilt und wenige Meter weiter eine kleinere Fahrradampel an einer Wartetasche oder auf einer kleinen Verkehrsinsel. Es gilt immer das Signal, das an der nächst folgenden Haltelinie für den eigenen Fahrbahnteil steht. Wer also an der Haltelinie an der roten Ampel vor der Kreuzung steht, für den gilt eine evtl. bereits Grün zeigende Fahrradampel in der nachfolgenden Mittelinsel nicht. Sie dient lediglich den Radfahrer*innen in der Wartetasche als »Startsignal«. | |
https://hamburg.adfc.de/artikel/welche-ampel-gilt-fuer-den-radverkehr
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 13.01.2023 13:07]
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| Zitat von Lunovis
Wird dieser Streifen benutzt, so gilt zu 100% die Fahrzeugampel, da sich die kombinierte Fussgänger und Radampel auf eine komplett andere Fahrspur bezieht.
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Ab wie vielen Metern Abstand?
Anderes Beispiel aus Karlsruhe. Klarer, weil es keine zusätzliche Spur von rechts gibt:
Roter Kreis kombinierte Fußgänger- und Radfahrscheibe, roter Pfeil Fahrrichtung mit Radfahrstreifen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Almi am 13.01.2023 13:09]
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| Zitat von Parax
| Zitat von Real_Futti
| Zitat von steamed
Naja. Wenn eine Radampel da ist, gilt die. Immer. Da gibts nichts was man sich aussuchen kann.
Die "normale" hat nur Bedeutung, wenn keine Radampel da ist.
Natürlich trotzdem ne scheiß Aktion. Die Kreuzung ist aber sowieso Hass.
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Sprich die relevante Ampel ist da bildlinks und nicht direkt vor denen, wo die stehen?
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Relevant ist die Ampel ganz rechts, wie für Fußgänger und Radfahrer gilt. AUch wenn man auf der Straße auf dem Radweg fährt. Aber nur in diesem Fall wo auch auf der Fußgängerampel das Symbol für Radfahrer drauf ist.
So ganz eindeutig ist das aber trotzdem nicht, der ADFC schreibt:
| Hinweis: Insbesondere an neu gestalteten Kreuzungen sieht die Radfahrende in wenigen Metern Abstand mehrere Ampeln vor sich. Z. B. zunächst das allgemeine Signal, das auch für die Autospuren gilt und wenige Meter weiter eine kleinere Fahrradampel an einer Wartetasche oder auf einer kleinen Verkehrsinsel. Es gilt immer das Signal, das an der nächst folgenden Haltelinie für den eigenen Fahrbahnteil steht. Wer also an der Haltelinie an der roten Ampel vor der Kreuzung steht, für den gilt eine evtl. bereits Grün zeigende Fahrradampel in der nachfolgenden Mittelinsel nicht. Sie dient lediglich den Radfahrer*innen in der Wartetasche als »Startsignal«. | |
https://hamburg.adfc.de/artikel/welche-ampel-gilt-fuer-den-radverkehr
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Da liegst du falsch, ich weiss nicht viel aber diesbezüglich bin mir sehr sicher.
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| Zitat von Almi
| Zitat von Lunovis
Wird dieser Streifen benutzt, so gilt zu 100% die Fahrzeugampel, da sich die kombinierte Fussgänger und Radampel auf eine komplett andere Fahrspur bezieht.
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Ab wie vielen Metern Abstand?
Anderes Beispiel aus Karlsruhe. Klarer, weil es keine zusätzliche Spur von rechts gibt:
https://i.imgur.com/XZtad2X.png
Roter Kreis kombinierte Fußgänger- und Radfahrscheibe, roter Pfeil Fahrrichtung mit Radfahrstreifen.
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Zugehörigkeit radspur zu Fahrzeugspur anhand des Haltesacks klar ersichtlich, entsprechend Fahrzeugampel oder parallel dazu aufgehängte Radampel gültig.
Wäre der Radweg an der Stelle auf dem Gehweg, wäre die andere Ampel gültig, ist aber klar nicht so.
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| Zitat von Lunovis
| Zitat von Almi
| Zitat von Lunovis
Wird dieser Streifen benutzt, so gilt zu 100% die Fahrzeugampel, da sich die kombinierte Fussgänger und Radampel auf eine komplett andere Fahrspur bezieht.
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Ab wie vielen Metern Abstand?
Anderes Beispiel aus Karlsruhe. Klarer, weil es keine zusätzliche Spur von rechts gibt:
https://i.imgur.com/XZtad2X.png
Roter Kreis kombinierte Fußgänger- und Radfahrscheibe, roter Pfeil Fahrrichtung mit Radfahrstreifen.
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Zugehörigkeit radspur zu Fahrzeugspur anhand des Haltesacks klar ersichtlich, entsprechend Fahrzeugampel oder parallel dazu aufgehängte Radampel gültig.
Wäre der Radweg an der Stelle auf dem Gehweg, wäre die andere Ampel gültig, ist aber klar nicht so.
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Aber warum ist dann da eine kombinierte Fußgänger- und Radfahrscheibe? Der Fußgängerweg ist nicht für Räder freigegeben.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Almi am 13.01.2023 13:15]
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Für die räder, die im mittleren Bereich warten um links abzubiegen.
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| Zitat von Almi
Ab wie vielen Metern Abstand?
Anderes Beispiel aus Karlsruhe. Klarer, weil es keine zusätzliche Spur von rechts gibt:
https://i.imgur.com/XZtad2X.png
Roter Kreis kombinierte Fußgänger- und Radfahrscheibe, roter Pfeil Fahrrichtung mit Radfahrstreifen.
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Gemäß der Infos aus den Seiten musst du dich hier nach der Fugänger- und Radfahrampel richtgen, nicht nach der normalen Ampel.
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Stichwort ist hier halt eben: Zugehörige Spur. *WENN* du dich auf dem Radweg befindest, der parallel zum Fussgängerstreifen führt, bist du daran gebunden. Auf der Fahrzeugspur aber nicht, eben, weil du dich nicht auf besagter Radspur bedindest. Ist letzten endes dasselbe wie wenn du mehrere Ampeln auf einer seite hast, von denen eine links, eine geradeaus und eine rechts zeigt. Nur weil rechts grün hat darfst du nicht links abbiegen, obwohl du beide ampeln siehst.
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| Zitat von Lunovis
Stichwort ist hier halt eben: Zugehörige Spur. *WENN* du dich auf dem Radweg befindest, der parallel zum Fussgängerstreifen führt, bist du daran gebunden. Auf der Fahrzeugspur aber nicht, eben, weil du dich nicht auf besagter Radspur bedindest. Ist letzten endes dasselbe wie wenn du mehrere Ampeln auf einer seite hast, von denen eine links, eine geradeaus und eine rechts zeigt. Nur weil rechts grün hat darfst du nicht links abbiegen, obwohl du beide ampeln siehst.
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Zusatz: Der aufgemalte Streifen auf der Straße ist kein eigener Radweg, sondern Teil der Fahrbahn.
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All deine Beispiele bezoehen sich doch auf Situationen, bei denen die entsprechende Ampel auch direkt an der entsprechenden Fahrban ist und klar für diese Fahrbahn gilt? Dass in so einem Fall das Fahrradsignal für Fahrradfahrer ausschlaggebend ist berstreitet doch denke ich niemand.
Die Fahrradfahrerin die da oben verknackt wurde befindet sich doch aber in einer komplett anderen Situation? Die fährt ja eben NICHT auf der entsprechenden "Straße" wo die Fahrradampel steht?
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| Zitat von The_Demon_Duck_of_Doom
| Zitat von Lunovis
Stichwort ist hier halt eben: Zugehörige Spur. *WENN* du dich auf dem Radweg befindest, der parallel zum Fussgängerstreifen führt, bist du daran gebunden. Auf der Fahrzeugspur aber nicht, eben, weil du dich nicht auf besagter Radspur bedindest. Ist letzten endes dasselbe wie wenn du mehrere Ampeln auf einer seite hast, von denen eine links, eine geradeaus und eine rechts zeigt. Nur weil rechts grün hat darfst du nicht links abbiegen, obwohl du beide ampeln siehst.
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Zusatz: Der aufgemalte Streifen auf der Straße ist kein eigener Radweg, sondern Teil der Fahrbahn.
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Eben nicht.
"Ein Radfahrstreifen ist ein durch Zeichen 237 angeordneter Sonderweg, der mittels Zeichen 295 (Breitstrich: 0,25 m) von der Fahrbahn abgetrennt ist."
Er ist nur auf Fahrbahnniveau, das ist etwas anderes.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Almi am 13.01.2023 13:34]
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |