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Wär das nicht ein toller Job für Motorradcops mit Helmkamera? Über die AB cruisen und am Ende des Tages einfach Trottel abkassieren, die am mobilen Endgerät rumkaspern.
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Die StVO hält kein explizites Fernsehverbot für den Führer eines Autos fest. Nutzt dieser dazu aber ein Handy oder Smartphone, greift der Tatbestand der „Handynutzung am Steuer“. Diese ist in Deutschland strikt verboten und wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Der Tatbestand ist allerdings erst dann erfüllt, wenn Sie als Fahrer das Mobiltelefon in der Hand halten – etwa um ein Video oder einen Film zu suchen und zu starten. Befindet sich das Handy in einer entsprechenden Halterung, droht in der Regel kein Bußgeld.
https://www.bussgeldkatalog.org/fernsehen-beim-autofahren/#mit_einem_smartphone_beim_autofahren_fernsehen
übersehe ich was?
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Es ist halt dumm, aber spinnen wir mal weiter.
Handy klemmt in der Mittelkonsole weil der Beifahrer kuckt.
Handy hat der Beifahrer in der Hand und kuckt.
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| Zitat von loliger_rofler
Wär das nicht ein toller Job für Motorradcops mit Helmkamera? Über die AB cruisen und am Ende des Tages einfach Trottel abkassieren, die am mobilen Endgerät rumkaspern.
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sie nehmen dafür zivile pkw, aber es wird gemacht. Nur nicht oft genug.
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| Zitat von Pfadfinder
Die StVO hält kein explizites Fernsehverbot für den Führer eines Autos fest.
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Doch. der Pragraph wurde ja gerade genannt.
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(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
...
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. | |
die Seite ist sonst ganz zuverlässig, keine Ahnung warum die das nicht angeben.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 14.12.2023 11:27]
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| Zitat von Pfadfinder
Die StVO hält kein explizites Fernsehverbot für den Führer eines Autos fest. Nutzt dieser dazu aber ein Handy oder Smartphone, greift der Tatbestand der „Handynutzung am Steuer“. Diese ist in Deutschland strikt verboten und wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Der Tatbestand ist allerdings erst dann erfüllt, wenn Sie als Fahrer das Mobiltelefon in der Hand halten – etwa um ein Video oder einen Film zu suchen und zu starten. Befindet sich das Handy in einer entsprechenden Halterung, droht in der Regel kein Bußgeld.
https://www.bussgeldkatalog.org/fernsehen-beim-autofahren/#mit_einem_smartphone_beim_autofahren_fernsehen
übersehe ich was?
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Ja, du übersiehst den Text von Absatz 1a.
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OK, mea culpa..
Sehe solch ein Verhalten nur zu oft bei Truckern/Busfahrern...
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| Zitat von Pfadfinder
Die StVO hält kein explizites Fernsehverbot für den Führer eines Autos fest. Nutzt dieser dazu aber ein Handy oder Smartphone, greift der Tatbestand der „Handynutzung am Steuer“. Diese ist in Deutschland strikt verboten und wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Der Tatbestand ist allerdings erst dann erfüllt, wenn Sie als Fahrer das Mobiltelefon in der Hand halten – etwa um ein Video oder einen Film zu suchen und zu starten. Befindet sich das Handy in einer entsprechenden Halterung, droht in der Regel kein Bußgeld.
https://www.bussgeldkatalog.org/fernsehen-beim-autofahren/#mit_einem_smartphone_beim_autofahren_fernsehen
übersehe ich was?
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Ja, du übersiehst Nr. 2
| (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1.
hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2.
entweder
a)
nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b)
zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder | |
Man darf es nicht halten - check
Aber die Nutzung zur Information (das wäre ein Video) ist nur zulässig wenn man es nicht anschaut. Ein Video der Tonspur wegen abzuspielen und den Bildschirm abzuschalten ist legitim, das ist dann auch nur wie Radio.
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Ich glaube du hast es jetzt erkannt.
Es gibt Videowagen der Polizei die gezielt in (hohe) Fahrzeuge hineinfilmen um das Verhalten zu ahnden. Natürlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber wer meint das machen zu müssen endet dann halt ggf irgendwann als Hack an der Kante des vorausfahrenden Muldenkippers. "Stauende übersehen" ist Pressesprechertext für "hat mehrere Sekunden lang nicht auf die Straße geschaut".
Ich vermute, dass Unfallberichte mit diesem Schlagwort seit 2010 kontinuierlich mehr geworden sind.
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| Zitat von Tobit
Was man als Beifahrer auf der Autobahn alles sieht, ist echt nicht gut für meinen Blutdruck.
Vorgestern beim Überholen jemanden gesehen, der während der Fahrt durch Instagram scrollt, gestern jemanden beim Film schauen. Smartphone schön im Querformat in der Halterung, links vom Lenkrad an der Scheibe. Was geht in einem Gehirn bitte vor, um bei 140 auf der Autobahn nebenbei Film schauen zu müssen?
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Noch dazu auf einem Smartphone. Da bekommt man vom Film ja schon nix mit, wenn man sich ganz drauf konzentriert.
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Hatte ich vor längerer Zeit auf der Autobahn.
Älterer Golf Kombi, fuhr aufm Zubringer vor mir, immer etwas zu langsam, leichte Schlangenlinie.
Auffahrt zweispurig, da hab ich versucht mich vor den Golf zu setzen, der fuhr dann aber mittig über beide Spuren. Natürlich aufm Beschleunigungsstreifen direkt am Anfang mit 40 kmh auf die AB rauf.
Ich rechts dran vorbei beschleunigt, und dann sah ich das Elend. Smartphone quer in der Halterung, direkt im Sichtbereich. Quasi direkt überm Lenkrad. Dazu Sonnenblende runter, zwischen Handy und Blende waren vielleicht noch 15cm Platz. Irgendein Video an.
Hupte mich dann an, als ich auf dem Beschleunigungsstreifen an ihr vorbei zog, ist dann hinter mir mit auf die linke Spur und hat beschleunigt, Lichthupe, der ganze Spaß. Hab dann direkt die Polizei gerufen, nach ca. 20km war der Spuk vorbei.
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Der Name der zweispurigen Auffahrt? Albert Einfädel
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Herzlichen Glückwunsch, Andraw. Bekommst du einen Kuchen unter der Tür durchgedrückt?
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| Zitat von niffeldi
Herzlichen Glückwunsch, Andraw. Bekommst du einen Kuchen unter der Tür durchgedrückt?
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Nein, ich war mit Maske kurz unten. Meine Kids haben mir tatsächlich einen Reese's Kuchen gebacken.
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| Zitat von Pfadfinder
Die StVO hält kein explizites Fernsehverbot für den Führer eines Autos fest. Nutzt dieser dazu aber ein Handy oder Smartphone, greift der Tatbestand der „Handynutzung am Steuer“. Diese ist in Deutschland strikt verboten und wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Der Tatbestand ist allerdings erst dann erfüllt, wenn Sie als Fahrer das Mobiltelefon in der Hand halten – etwa um ein Video oder einen Film zu suchen und zu starten. Befindet sich das Handy in einer entsprechenden Halterung, droht in der Regel kein Bußgeld.
https://www.bussgeldkatalog.org/fernsehen-beim-autofahren/#mit_einem_smartphone_beim_autofahren_fernsehen
übersehe ich was?
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Meiner Kenntnis nach kostet das Handy 100¤ + Punkt.
Hab es aber auch seit knapp einem halben Jahr nicht mehr abkassiert.
Ist halt ziemlich undankbar, das zu kontrollieren da es ein Tatbestand ist, der verhältnismäßig oft vor Gericht landet - mit den absurdesten Begründungen.
Nach und nach haben wir eine Methode entwickelt die den Vorgang beschleunigt und die Notwendigkeit für Gerichtstermine reduziert. Danach war's dann doch recht angenehm und einfach.
Am besten funktioniert das natürlich im Zivilwagen. Ein Streifenwagen wird relativ schnell erkannt.
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Was für ne Methode, und wie beschleunigt man das und eduziert die Notwendigkeit von Gerichtsterminen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 15.12.2023 7:21]
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Könnte man das nicht von KI-gesteuerten Drohnen machen lassen, die dann gleich das Beweismaterial in der Cloud ablegen und in der private Blockchain die Signaturen ablegen? Ich wüsste nicht, was dabei schiefgehen sollte.
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| Zitat von monischnucki
Was für ne Methode, und wie beschleunigt man das und eduziert die Notwendigkeit von Gerichtsterminen?
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Man nimmt sein Handy und filmt den Deppen, wenn sie mal funktioniert geht auch die Bodycam.
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| Zitat von monischnucki
Was für ne Methode, und wie beschleunigt man das und eduziert die Notwendigkeit von Gerichtsterminen?
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Knarre ziehen und anmerken, dass man die Adresse ja kennt.
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| Zitat von monischnucki
Was für ne Methode, und wie beschleunigt man das und eduziert die Notwendigkeit von Gerichtsterminen?
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Geht um die Dokumentation des Vorfalls.
Ich kann da nur für Hessen sprechen:
Grundsätzlich wird ein Block dieser Art verwendet um Ordnungswidrigkeiten zu dokumentieren:
Link zum Produkt
Das ist "ein bisschen dünn" für Handyverstöße, bei denen vor Gericht dann gerne Erklärungen angeführt werden wie:
"Mein Mandant hat sich rasiert, es war ein Rasierer"
"Mein Mandant hat ein Handy aus Schokolade in der Hand gehabt und das gegessen"
"Wie konnten die Beamten erkennen, dass es ein funktionierendes Telefon war"
etc.
Daraufhin haben wir dann ein etwas stichhaltigeres Dokument entwickelt - mit detaillierteren Angaben, an dessen Ende der Betroffene dann unterschreiben kann.
Gibt noch ne Seite 2 mit Belehrung und Unterschrift, aber ich denke man erkennt den Unterschied.
Methode ist wohl das falsche Wort, aber es ist deutlich entspannter geworden, da sich die Anzahl der Widersprüche und Gerichtstermine deutlich reduziert haben. (auf 0)
Sowas ähnliches habe ich dann auch noch für Rotlichtfahrten erstellt, weil da lag das Problem ähnlich.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Black1900 am 15.12.2023 8:53]
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von monischnucki
Was für ne Methode, und wie beschleunigt man das und eduziert die Notwendigkeit von Gerichtsterminen?
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Knarre ziehen und anmerken, dass man die Adresse ja kennt.
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Das funktioniert im Zweifel auch, ja.
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| Zitat von Black1900
Daraufhin haben wir dann ein etwas stichhaltigeres Dokument entwickelt - mit detaillierteren Angaben, an dessen Ende der Betroffene dann unterschreiben kann.
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Wieso sollte er das, aus seiner Sicht, denn tun?
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Weil viele Mitbürger ihre Rechte nicht kennen und Respekt vor 2 Typen mit Knarren haben.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Black1900
Daraufhin haben wir dann ein etwas stichhaltigeres Dokument entwickelt - mit detaillierteren Angaben, an dessen Ende der Betroffene dann unterschreiben kann.
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Wieso sollte er das, aus seiner Sicht, denn tun?
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Also grundsätzlich ist auf der Rückseite die Anhörung:
Haben Sie die Belehrung verstanden?
Wollen Sie sich äußern?
Geben Sie den Verstoß zu?
Das ist halt die Rückseite und somit ein Dokument.
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| Zitat von RageQuit
Weil viele Mitbürger ihre Rechte nicht kennen und Respekt vor 2 Typen mit Knarren haben.
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Lieber so als Mitbürger die MEINEN ihre Rechte zu kennen weil der "Anwalt" aus dem Internet das so erklärt hat und es dann drauf anlegen, (vielleicht nicht die Knarre) aber den Rest des Typen kennen zu lernen.
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| Zitat von Black1900
Daraufhin haben wir dann ein etwas stichhaltigeres Dokument entwickelt - mit detaillierteren Angaben, an dessen Ende der Betroffene dann unterschreiben kann.
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Wer ist denn so doof und unterschreibt das?
edit: too slow.
Die ganze Sache mit den Smartphones (in Halterung) vs. 0815 OEM-Schrottnavi das nur Touch kann, ist aber eh so absurd.
Eins davon darf ich während der Fahrt befummeln.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 15.12.2023 9:04]
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| Zitat von Aspe
| Zitat von Black1900
Daraufhin haben wir dann ein etwas stichhaltigeres Dokument entwickelt - mit detaillierteren Angaben, an dessen Ende der Betroffene dann unterschreiben kann.
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Wer ist denn so doof und unterschreibt das?
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So im Schnitt 9 von 10 Betroffene. In den seltensten Fällen musste ich "Unterschrift verweigert" draufschreiben.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Black1900 am 15.12.2023 9:03]
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| Zitat von Aspe
| Zitat von Black1900
Daraufhin haben wir dann ein etwas stichhaltigeres Dokument entwickelt - mit detaillierteren Angaben, an dessen Ende der Betroffene dann unterschreiben kann.
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Wer ist denn so doof und unterschreibt das?
edit: too slow.
Die ganze Sache mit den Smartphones (in Halterung) vs. 0815 OEM-Schrottnavi das nur Touch kann, ist aber eh so absurd.
Eins davon darf ich während der Fahrt befummeln.
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Rein rechtlich beides.
Streng genommen gehören auch alle verbauten Geräte im Auto dazu. Also auch das Radio oder die Entertainment Station.
Das Handy kannst du in eine Halterung stecken und auch während der Fahrt nutzen, solange du halt nicht dauerhaft drauf starrst.
(Stand Anfang 2023 - keine Ahnung ob sich was geändert hat)
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| Zitat von Aspe
| Zitat von Black1900
Daraufhin haben wir dann ein etwas stichhaltigeres Dokument entwickelt - mit detaillierteren Angaben, an dessen Ende der Betroffene dann unterschreiben kann.
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Wer ist denn so doof und unterschreibt das?
edit: too slow.
Die ganze Sache mit den Smartphones (in Halterung) vs. 0815 OEM-Schrottnavi das nur Touch kann, ist aber eh so absurd.
Eins davon darf ich während der Fahrt befummeln.
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Wenn du die Sache zugibst, sparst du in der Regel Geld, weil der Verwaltungsaufwand (Gebühren) geringer ist. Und wenn es eine glasklare Sache ist, kann man bei einer OWi das auch mal zugeben.
Black aber richtiger Narc, gönnt nichtmal das Schoko-Telefon.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 15.12.2023 9:09]
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |