|
|
|
|
Ja, FGM, aber da steht nunmal nur "ausreichend".
|
|
|
|
|
|
|
mehr hatte fgm in der schule halt auch nie
|
|
|
|
|
|
|
Ausreichenden Abstand zu Radfahrern wäre imho, wenn sie sich beim Überfahren nicht am Auspuff verbrennen, aber das wird wahrscheinlich nicht als "ausreichend" angesehen.
|
|
|
|
|
|
|
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/fahrradfahrer-ueberholen-wie-viel-abstand-muss-sein
Wie groß der Abstand genau sein muss, definiert das Gesetz nicht. Dafür aber die Gerichte. „Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Abstand beim Überholen eines Fahrrads mindestens 1,5 Meter betragen muss“, sagt Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Unglaublich, ich hoffe AngusG ist Anwalt für irgendwas irrelevantes wie Familienrecht oder Sozialrecht.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Feelgood Managerin am 23.08.2018 16:17]
|
|
|
|
|
|
Wenn der Radfahrer umfällt wars wohl nicht ausreichend. So einfach ist das.jpg
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Feelgood Managerin
Unglaublich, ich hoffe AngusG ist Anwalt für irgendwas irrelevantes
| |
Hä?
Er hat doch gar nix falsches gesagt? Wasn mit dir los?
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Skywalkerchen
| Zitat von Feelgood Managerin
Unglaublich, ich hoffe AngusG ist Anwalt für irgendwas irrelevantes
| |
Hä?
Er hat doch gar nix falsches gesagt? Wasn mit dir los?
| |
| Zitat von AngusG
| Zitat von Feelgood Managerin
Es gibt nunmal keinen gesetzlichen Mindestabstand wie man Autos überholt.
| |
Wenn es also keinen gesetzlichen Mindestabstand beim Autos Überholen gibt, gibt es auch keinen gesetzlichen Mindestabstand beim Fahrräder Überholen.
| |
|
|
|
|
|
|
|
Ja und, hatter doch Recht?
|
|
|
|
|
|
|
Dann könnte er ja die Rechtsprechung ändern
|
|
|
|
|
|
|
oder sich einfach darüber hinwegsetzen, so wie die cm Radler?
|
|
|
|
|
|
|
Jup, hat auch etwa den gleichen Effekt wenn man mit nem Auto mal nen Radler kaschiert wie anders rum. Hauptsache der Lack bleibt heil, wa.
|
|
|
|
|
|
|
Also bei Kratzern im Lack hört der Spaß auf.
Und nein, lieber mir eine reinhauen als dem Auto was tun, das wäre weit weniger feige.
|
|
|
|
|
|
|
Das kommt ganz auf die Geschwindigkeit an, in beiden Fällen, nech? Wenn der Radler an nem langsam rollenden Fahrzeug schnell vorbeifährt und dabei zu eng dran ist kann er auch am Außenspiegel hängen bleiben und sich royal auf die Fresse packen.
Dann wär aber nach der Meinung einiger hier sicher auch der Autofahrer Schuld, da er nicht den mit höherer Geschwindigkeit von hinten in seiner Fahrspur nahenden Radler beachtet hat und spontan zur Seite ausgewichen ist.
Radfahrer und Motorradfahrer sollten sich in rollendem Verkehr genau so hinter/zwischen KFZ einordnen, wie KFZ sich auch hinter Radfahrern/Motorradfahrern einordnen müssen wenn der Platz zum sicheren Überholen nicht gegeben ist.
Einfach 1,5m für alle definieren und gut ist. Dann gibts da keine Diskussionen mehr. Wenn der Radfahrer nicht mit entsprechendem Abstand an meinem KFZ vorbeifahren kann, dann muss er halt dahinter ggf. warten wenn er unbedingt auf der Straße fahren möchte. Auch im Stau / Stop'n'go.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von statixx
Hauptsache der Lack bleibt heil, wa.
| |
Man kann anderer Leute Eigentum auch einfach mal respektiren und nicht beschädigen.
|
|
|
|
|
|
|
Ja, genau das wollte ich damit sagen.
"Der ist aber auch so eng an mir vorbeigefahren" ist einfach eine scheiß Begründung für ein scheiß Verhalten, dem Radler tuts im Zweifelsfall mehr weh. Das soll jetzt keine Legitimation dafür sein dass Radler ohne Abstand überholen dürfen sollen oder nicht, bevor das wer falsch verstehen will. Ist auch scheiße, da ists nur mehr eigenes als Fremdrisiko.
|
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von statixx am 23.08.2018 17:00]
|
|
|
|
|
|
Fahrradfahrer sind halt Verkehrshindernisse.
-- Hû Ren Son, chinesischer Philosoph
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von i pwn n00bs am 23.08.2018 17:06]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Müsli_Män
| Zitat von statixx
Hauptsache der Lack bleibt heil, wa.
| |
Man kann anderer Leute Eigentum auch einfach mal respektiren und nicht beschädigen.
| |
Dass Eigentum über dem Wohl des Menschen hier bei manchen Immos steht, ist erschreckend.
Gegen Kratzer gibt es Sekundenkleber.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Feelgood Managerin
| Zitat von Müsli_Män
| Zitat von statixx
Hauptsache der Lack bleibt heil, wa.
| |
Man kann anderer Leute Eigentum auch einfach mal respektiren und nicht beschädigen.
| |
Dass Eigentum über dem Wohl des Menschen hier bei manchen Immos steht, ist erschreckend.
Gegen Kratzer gibt es Sekundenkleber.
| |
Gegen Radfahrer gibt es Bullfenfänger.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Feelgood Managerin
| Zitat von Müsli_Män
| Zitat von statixx
Hauptsache der Lack bleibt heil, wa.
| |
Man kann anderer Leute Eigentum auch einfach mal respektiren und nicht beschädigen.
| |
Dass Eigentum über dem Wohl des Menschen hier bei manchen Immos steht, ist erschreckend.
Gegen Kratzer gibt es Sekundenkleber.
| |
Du kannst aber auch nicht mal eine Aussage anderer User fertig durchdenken ohne in einen pawlowschen Sachbeschädigungs-Sekundenkleber-Reflex zu verfallen, oder?
Wenn der Abstand so groß ist, dass Kratzer mit Sicherheit ausgeschlossen sind, dann ist auch keine Gefahr für Leib und Leben vorhanden.
Was hier gepredigt wird ist doch nur, dass einerseits die Autofahrer einen entsprechenden Abstand gegenüber den Radfahrern einhalten sollen damit sie diese nicht gefährden, dass aber umgekehrt man dann jawohl auch von den Radfahrern ebenso erwarten darf denselben Abstand einzuhalten - unter anderem auch um sich selbst nicht zu gefährden (wie es der z.B. der Honk getan hat der mich beim Abbiegen geschnitten hat).
Wenn der Abstand in allen Fällen passt dann haben beide Seiten keine Probleme miteinander. Das bedeutet dass ggf. beide Seiten auf ihre theoretische Möglichkeit zum Überholen auch mal verzichten müssen.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [WHE]MadMax
verzichten
| |
Fahrradfahrer?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [WHE]MadMax
Davon ab: wie ists bei euch in den Städten, geben Radfahrer da noch Handzeichen zum Abbiegen? Hier sehe ich das fast nie, was schon zu brenzligen Situationen geführt hat wenn man Radler auf der Straße überholen will, die aber in dem Moment abbiegen wollen ohne sich vorher entsprechend einzuordnen oder handzeichen zu geben. Was tun? Rückspiegel und Blinker für Fahrräder zur Pflicht machen?
| |
Man kann an der Ausstattung der Fahrer schon sehen, wer mit dem Rad durchgehend pendelt.
Diese Leute geben auch meist Handzeichen und fahren einivermaßen ordentlich.
Der Rest fährt scheisse, gibt aus Sicherheitsgründen keine Handzeichrn(oh gott nur eine Hand am lenker, oder keine, weil in der anderen Hand das Handy liegt), macht aus Sicherheitsgründen keinen Schulterblick(sonst Todesschlenker of Doom) hnd hat eigentlich nichts im Straßenverkehr verloren.
Führerschein für Alle, alle 5 Jahre.
|
|
|
|
|
|
|
Ich wünschte, ihr wärt alle gesperrt.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [WHE]MadMax
Wenn der Abstand so groß ist, dass Kratzer mit Sicherheit ausgeschlossen sind, dann ist auch keine Gefahr für Leib und Leben vorhanden.
| |
Da wäre mal zuerst die Luftverwirbelung bei höheren Geschwindigkeiten und der Faktor, dass selbst ein Autofahrer nicht 100%ig gerade fahren kann. Beim Überholen hat man eben auch eine gewisse Varianz in der gehaltenen Fahrspur einzukalkulieren. Das gilt ja auch bei Kfz, da kann ich ja auch nicht sagen "lel Lack nicht berührt alles gut".
| Zitat von [WHE]MadMax
Was hier gepredigt wird ist doch nur, dass einerseits die Autofahrer einen entsprechenden Abstand gegenüber den Radfahrern einhalten sollen damit sie diese nicht gefährden, dass aber umgekehrt man dann jawohl auch von den Radfahrern ebenso erwarten darf denselben Abstand einzuhalten - unter anderem auch um sich selbst nicht zu gefährden (wie es der z.B. der Honk getan hat der mich beim Abbiegen geschnitten hat).
Wenn der Abstand in allen Fällen passt dann haben beide Seiten keine Probleme miteinander. Das bedeutet dass ggf. beide Seiten auf ihre theoretische Möglichkeit zum Überholen auch mal verzichten müssen.
| |
Warum sollte man von Radfahrern den selben Abstand erwarten, wenn sie beim vorbeifahren (!) an einer Kolonne (übrigens vorbeifahren ist nicht gleich überholen und wir reden hier Seitens der Radfahrer meistens von vorbeifahren) nichtmal mit größter Mühe einen Autofahrer gefährden können. Selbst beim überholen eines Kfz (was wohl eher selten passiert) könnte ein Fahrrad den Autofahrer nicht direkt gefährden.
Der Honk mit dem Abbiegen ist da eine ganz andere Geschichte und das geht natürlich überhaupt nicht klar, ebensowenig wie Lackschäden beim vorbeifahren.
Und natürlich sollten Radfahrer auch mal verzichten, vor allem wenn sie an drei Autos bei der Kreuzung vorbeifahren und dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterradeln. Vorbeifahren praktiziere ich persönlich nur bei absehbar langen Kolonnen oder wenn der Streifen an der Kreuzung in einen abgetrennten Radstreifen/weg mündet, dann behindere ich niemanden. Das ist aber eher Höflichkeit, Etikette oder sonstwas.
|
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von ~Bulkhe@d~ am 23.08.2018 18:03]
|
|
|
|
|
|
Wenn sich ein Radler durch zu knappes überholen, oder vorbeifahren an der Kreuzung unter den Reifen eines Fahrzeugs packt gefährdet er durchaus die Psyche des geschädigten Motoristen.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von statixx
Ja, genau das wollte ich damit sagen.
| |
Dann habe ich da was in den falschen Hals bekommen, entschuldige.
| Zitat von Feelgood Managerin
Dass Eigentum über dem Wohl des Menschen hier bei manchen Immos steht, ist erschreckend.
| |
Man kann sich auch um sein Eigentum sorgen ohne andere Menschen zu gefährden weil "Ich bin ja Autofahrer und Radfahrer gehören gefälligst unter die Erde!"
Ich weiß auch nicht, wie du ein "Ich möchte nicht, dass mein Eigentum, für das ich bezahlt habe und das ich eines Tages vielleicht mal weiter veräußern möchte" zu "Das Leben und die Gesundheit von Radfahrern ist weniger wert als der Lack meines Autos" verdrehst. Brauchst du das für dein Selbstwertgefühl?
Brauchst du auch nicht drauf antworten, weil:
| Zitat von Feelgood Managerin
Gegen Kratzer gibt es Sekundenkleber.
| |
Damit hast du dich sowieso selbst disqualifiziert.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Müsli_Män am 23.08.2018 18:12]
|
|
|
|
|
|
Eigentum und Radfahrer, das passt nicht zusammen.
Wären die Schuhverkäufer nicht knapp bei Kasse, würden sie ja Auto fahren.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Kampfferkerl
Wenn sich ein Radler durch zu knappes überholen, oder vorbeifahren an der Kreuzung unter den Reifen eines Fahrzeugs packt gefährdet er durchaus die Psyche des geschädigten Motoristen.
| |
Beim vorbeifahren an einer Kreuzung unter ein Auto packen, ein sehr realistisches Szenario.
Wenn das tatsächlich jemand schafft ist es ein Unfall und nicht damit zu vergleichen, wenn ein Auto bei zu knappem überholen einen Radfahrer umwirft.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von ~Bulkhe@d~
| Zitat von Kampfferkerl
Wenn sich ein Radler durch zu knappes überholen, oder vorbeifahren an der Kreuzung unter den Reifen eines Fahrzeugs packt gefährdet er durchaus die Psyche des geschädigten Motoristen.
| |
Beim vorbeifahren an einer Kreuzung unter ein Auto packen, ein sehr realistisches Szenario.
Wenn das tatsächlich jemand schafft ist es ein Unfall und nicht damit zu vergleichen, wenn ein Auto bei zu knappem überholen einen Radfahrer umwirft.
| |
Na dann lieber FGM.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Feelgood Managerin
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/fahrradfahrer-ueberholen-wie-viel-abstand-muss-sein
Wie groß der Abstand genau sein muss, definiert das Gesetz nicht. Dafür aber die Gerichte. „Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Abstand beim Überholen eines Fahrrads mindestens 1,5 Meter betragen muss“, sagt Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Unglaublich, ich hoffe AngusG ist Anwalt für irgendwas irrelevantes wie Familienrecht oder Sozialrecht.
| |
Na, du bist ja echt die allerhellste Leuchte unter der Sonne.
Erzählst was davon, dass ein Seitenabstand beim Überholen wartender Fahrzeuge für Radfahrer gesetzlich nicht geregelt ist. Ich sage, gleiches gilt für den Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern durch Kfz. Du erklärst mich für blöd und zitierst als Beleg den Satz:
Wie groß der Abstand genau sein muss, definiert das Gesetz nicht.
Puh. Schwierig.
Im Gegensatz zu dir habe ich mal gelernt, wie man Gesetzestexte liest und auslegt (auch wenn die StVO eigentlich gar kein Gesetz ist). Die beiden hier interessanten Absätze des § 5 StVO nutzen den gleichen unbestimmten Rechtsbegriff, nämlich "ausreichend". Unbestimmte Rechtsbegriffe werden durch die Rechtsprechung ausgelegt und so konkretisiert.
Für das Überholen von Radfahrern durch Kraftfahrzeuge hat die Rechtsprechung den Begriff auf mindestens 1,5 m konkretisiert.
Tatsächlich findet man auf Anhieb keine Rechtsprechung zum Mindestabstand für das Überholen wartender Kfz durch Radfahrer. Eigenartig, ist es doch kaum denkbar, dass in der ganzen Bundesrepublik noch nie ein Radfahrer beim Überholen vor der Ampel einem Auto den Lack zerkratzt hat. Woran das wohl liegen mag? Tja, wenn so ein Buntgestreifter beim Durchdrücken mit 5 cm Abstand mal wackelt und einem Auto den Lack zerkratzt, wird er auch sicher stehen bleiben und den Schaden seiner Versicherung melden. Vielleicht wird ihm aber auch bewusst, dass er gar keine Versicherung hat oder diese wegen grober Fahrlässigkeit nicht zahlen wird oder er einfach keinen Bock auf den ganzen Ärger hat und fährt schnell durch die nächste Hecke davon. Kennzeichen hat er ja keins, keiner wird so schnell aus dem Auto aussteigen und ihm hinterherlaufen können, also ist er unbekannt weg. Tja, und wo kein Beklagter, da auch kein Gerichtsverfahren.
Und immer diese Abwägung von Lackkratzern gegen Leben hier. Totaler Bullshit. Natürlich ist Leben wesentlich wichtiger als ein Sachschaden. Aber ein Sachschaden im vierstelligen Bereich ist eben auch nicht nichts. Es ist schon ziemlich scheinheilig, wenn ein zu geringer Abstand damit gerechtfertigt wird, dass ja "nur Lackkratzer" zu befürchten sind. Aber so sind sie halt, die Radfahrer. Dann braucht ihr ja auch nicht rumheulen, wenn euch mal einer eine Acht in die Reifen tritt. Ist ja nur Sachschaden, nicht so schlimm.
|
|
|
|
|
|
Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |