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| Zitat von WilhelmTell
Kaum para bellum
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Du meinst sine ballum
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| Zitat von serendipity
| Zitat von PsYcHoSeAn*
Wenn jede Baustelle mit einem Blitzer kommen würde...das würde so viel Geld in die Kassen spülen...
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Es wäre so schön.
Ich vermute an jeder einen und hab immer wütende Leute hinter mir, die mir halb im Kofferraum hängen, weil ich mich an die Begrenzung halte.
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Ja scheinbar gibt es da unter Leuten mit weniger IQ ein ungeschriebenes Gesetz, dass die linke Spur einfach immer für viel WRÄMMWRÄMM und 160km/h ist, selbst wenn da eben BAUSTELLE und 80 steht.
Auf dem Weg zur Arbeit fahr ich aktuell durch 4 Baustellen glaub ich und in jeder zeichnet sich halt das gleiche Spiel ab.
Rechte Spur : LKW
Mittlere Spur : Leute die oft vorsichtig sind wegen besagter LKW und daher vielleicht auch mal nur 70 fahren, weil "OH GOTT DER KOMMT GANZ SCHÖN NAH"
Bleibt nur die linke Spur und das gleicht manchmal Selbstmord.
Ich bin froh wenn die Viofo A139 kommt...dann starte ich eine Youtubekarriere mit dem, was sich da im Berufsverkehr täglich tut.
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| Zitat von statixx
Romanes eunt domus
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Was soll das denn heißen?
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Menschen genannt Romanes gehen das Haus
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Dann stimmt's ja. Weitermachen!
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| Zitat von Bombur
| Zitat von statixx
Romanes eunt domus
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Was soll das denn heißen?
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Dass du offenbar selbst für Monty Python zu alt bist :/
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| Zitat von Bombur
| Zitat von statixx
Romanes eunt domus
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Was soll das denn heißen?
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Menschen genannt Romane gehen das Haus?
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| Zitat von [Muh!]Shadow
| Zitat von WilhelmTell
Kaum para bellum
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Du meinst sine ballum
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Apfel sine knallum
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| Zitat von AJ Alpha
| Zitat von [Muh!]Shadow
| Zitat von WilhelmTell
Kaum para bellum
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Du meinst sine ballum
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Apfel sine knallum
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Einfach nen Knoten reinmachen klingt jetzt nicht nach der urologisch richtigen Prozedur.
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Ich bin Niederbayer; da gehst du zum Hufschmied wenn die Nase gebrochen ist (und du sie nicht an Ort und Stelle im Bierzelt wieder richten konntest)
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Seid's freindlich hob I g'sogt.
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Ich verstehe nicht ganz, aber kann ein Innenministerium einer Stadt vorschreiben welche Gebühren sie erhöhen dürfen oder ist das so ein bayerisches Gesetz?
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| Zitat von [Skeletor]
Ich verstehe nicht ganz, aber kann ein Innenministerium einer Stadt vorschreiben welche Gebühren sie erhöhen dürfen oder ist das so ein bayerisches Gesetz?
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Bis 2020 war das sogar auf Bundesebene geregelt.
Dann wurde das an die Länder abgegeben und in diversen Ländern ist es an die Kommunen weitergegeben worden z.B. BaWü.
In Bayern bestimmts halt das Land.
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| Zitat von [Skeletor]
Ich verstehe nicht ganz, aber kann ein Innenministerium einer Stadt vorschreiben welche Gebühren sie erhöhen dürfen oder ist das so ein bayerisches Gesetz?
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| Erst vor drei Jahren einigten sich Bundestag und Bundesrat darauf, den Ländern die Hoheit über die Bewohnerparkgebühren zu übertragen. Vorher galt eine bundesweite Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr. Seither können die Bundesländer fürs Bewohnerparken eine eigene Gebührenordnung erlassen - oder die Aufgabe den Kommunen übertragen. Davon hatte 2021 Baden-Württemberg als erstes Bundesland Gebrauch gemacht, woraufhin Städte wie Freiburg oder Tübingen die Preise erhöhten.
Einige Bundesländer folgten dem Beispiel, andere bremsen noch. Bayern etwa hält an der Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr fest, gibt die Entscheidung den Kommunen auch nicht frei. Vor dem Hintergrund der hohen Belastungen für Bürger durch die allgemeinen Preissteigerungen habe man sich entschieden, "die weitere Ausarbeitung des dafür notwendigen Verordnungsverfahrens in Bayern vorerst zurückzustellen", heißt es aus dem zuständigen Innenministerium. | |
https://www.sueddeutsche.de/politik/anwohner-parken-mobilitaet-urteil-bundesverwaltungsgericht-1.5927977
Der Freistaat Bayern hat endlich die Kontrolle von der bösen Bundesregierung. Dabei ist die Selbstverwaltung so wichtig! Es sei denn es geht um die Selbstverwaltung der Kommunen. Für die weiß man es besser.
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Klima oder hier....Klima oder hier....hmmm...hier:
https://www.heise.de/news/Urteil-Verbrenner-Autos-duerfen-von-Elektroauto-Parkplaetzen-entfernt-werden-9188358.html
| utos mit Verbrenner-Motor, die auf einem Parkplatz für Elektroautos abgestellt wurden, dürfen abgeschleppt werden. Das gelte auch, wenn neben dem unzulässigerweise belegten weitere solche Parkplätze frei sind,
....
Der Parkplatz war mit einem Richtzeichen "Parken" als solcher gekennzeichnet, darunter mit zwei Zusatzzeichen, eines "Pkw mit Elektrokabel", darunter "mit Parkschein". Der Kläger hatte eingewendet, dass sich das zweite Zusatzzeichen auf das Richtzeichen, nicht aber auf das zwischen jenem und dem Richtzeichen befindliche zweite Zusatzzeichen "Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge" bezogen habe. Nach Ansicht des OVG sei die Vorinstanz auf Basis von Paragraf 39 Abs. 3 Sätze 1 und 3 StVO und höchstrichterlicher Rechtsprechung richtigerweise davon ausgegangen, dass sich ein Zusatzschild jeweils auf das unmittelbar über ihm befindliche Verkehrszeichen bezieht. Das könne ebenfalls ein Zusatzzeichen sein.
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Das Auto sei nicht unverhältnismäßig abgeschleppt worden, auch wenn weitere Elektroauto-Parkplätze frei waren, geht weiter aus der Entscheidung hervor.
....
Weiter hatte der Kläger vor dem Verwaltungsgericht vorgebracht, Elektroparkplätze würden konsequent "freigeschleppt", damit sie ihre Funktion erfüllen könnten. Es werde so aus Gründen der Verkehrslenkung verfahren, speziell bei Elektroparkplätzen auch aus Umweltgesichtspunkten. Das Verwaltungsgericht hatte dem unter anderem entgegengehalten, für die "Behauptung des Klägers, die Abschleppmaßnahme sei nur mit Rücksicht darauf angeordnet worden, dass sich der Parkplatz vor dem Parteibüro der Grünen befinde", gebe es keinerlei objektiven Anhalt.
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Eine ganz besondere Rußflocke ist das.
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| Zitat von monischnucki
Elektroparkplätze würden konsequent "freigeschleppt", damit sie ihre Funktion erfüllen könnten.
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Ja?!
So solls sein!
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 15.06.2023 14:24]
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| Zitat von PsYcHoSeAn*
Rechte Spur : LKW
Mittlere Spur : Leute die oft vorsichtig sind wegen besagter LKW und daher vielleicht auch mal nur 70 fahren, weil "OH GOTT DER KOMMT GANZ SCHÖN NAH"
Bleibt nur die linke Spur und das gleicht manchmal Selbstmord.
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Rechte Spur: LKW
Mittlere Spur: alle anderen
Linke Spur: Leute, die das Gesetz brechen wollen
So ist es schon immer gewesen und so soll es weiterhin sein.
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| Zitat von monischnucki
Klima oder hier....Klima oder hier....hmmm...hier:
https://www.heise.de/news/Urteil-Verbrenner-Autos-duerfen-von-Elektroauto-Parkplaetzen-entfernt-werden-9188358.html
| utos mit Verbrenner-Motor, die auf einem Parkplatz für Elektroautos abgestellt wurden, dürfen abgeschleppt werden. Das gelte auch, wenn neben dem unzulässigerweise belegten weitere solche Parkplätze frei sind,
....
Der Parkplatz war mit einem Richtzeichen "Parken" als solcher gekennzeichnet, darunter mit zwei Zusatzzeichen, eines "Pkw mit Elektrokabel", darunter "mit Parkschein". Der Kläger hatte eingewendet, dass sich das zweite Zusatzzeichen auf das Richtzeichen, nicht aber auf das zwischen jenem und dem Richtzeichen befindliche zweite Zusatzzeichen "Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge" bezogen habe. Nach Ansicht des OVG sei die Vorinstanz auf Basis von Paragraf 39 Abs. 3 Sätze 1 und 3 StVO und höchstrichterlicher Rechtsprechung richtigerweise davon ausgegangen, dass sich ein Zusatzschild jeweils auf das unmittelbar über ihm befindliche Verkehrszeichen bezieht. Das könne ebenfalls ein Zusatzzeichen sein.
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Das Auto sei nicht unverhältnismäßig abgeschleppt worden, auch wenn weitere Elektroauto-Parkplätze frei waren, geht weiter aus der Entscheidung hervor.
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Weiter hatte der Kläger vor dem Verwaltungsgericht vorgebracht, Elektroparkplätze würden konsequent "freigeschleppt", damit sie ihre Funktion erfüllen könnten. Es werde so aus Gründen der Verkehrslenkung verfahren, speziell bei Elektroparkplätzen auch aus Umweltgesichtspunkten. Das Verwaltungsgericht hatte dem unter anderem entgegengehalten, für die "Behauptung des Klägers, die Abschleppmaßnahme sei nur mit Rücksicht darauf angeordnet worden, dass sich der Parkplatz vor dem Parteibüro der Grünen befinde", gebe es keinerlei objektiven Anhalt.
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Eine ganz besondere Rußflocke ist das.
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Warum auch immer bin ich auf dieser Seite gelandet:
http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm
Faszinierend was es für Stilblüten gibt und was alles falsch ausgeschildert ist und welche Zusatzschilder in welcher Kombination gelten (sollen)
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Alter...seit wann gibts im deutschen Lande sowas wie eine StVO...und man bekommt es nicht hin, die Schilder dazu fehlerfrei aufzustellen? Widerspruchsfrei? Halt mal rechtskonform? Lieber eigene Zeichen verwenden, weil Branding?
Die Bilder sind viele im Thüringer Raum entstanden, wenn ich mir vorstelle, dass das deutschlandweit so aussieht, und nicht nur die Elektroautoladeparkplätze betrifft. Na Hallelujah.
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Ein Modell für Deutschland?
https://www.merkur.de/welt/raser-oesterreich-zukunft-auto-beschlagnahmt-versteigert-verkehr-regel-zr-92345083.html
| Wien - Raser sind so gut wie überall ein Problem. In Österreich sagt man ihnen jetzt mit einer geradezu drakonischen Strafe den Kampf an. Die Polizei darf ab März 2024 die Autos von Rasern beschlagnahmen und bei besonders harten Fällen sogar versteigern, wie nachrichten.at berichtet.
Neue Regel in Österreich: Wer rast, verliert sein Auto
Wer ein paar Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, muss natürlich auch in Österreich nicht direkt um sein Auto bangen. Die harte Maßnahme richtet sich an Verkehrsteilnehmer, die sich extrem über dem Tempolimit bewegen. | |
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Ist ja in der Schweiz schon länger so und wurde bisher nicht adaptiert.
In Deutschland gilt immer noch Artikel 1
(1) Die Würde des Autofahrers ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von krak0s am 16.06.2023 12:02]
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Wie rechtfertigen die denn gesetzlich einfach Eigentum zu Beschlagnahmen und zu veräußerlichen? Finde ich schon zu wild. Wie ist das bei Mietwagen? Musst du dann Sixt die 80k für den M4 überweisen, weil du Nachts 120 anstatt 80 durch die Baustelle gebrettert bist?
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| Zitat von RageQuit
Wie rechtfertigen die denn gesetzlich einfach Eigentum zu Beschlagnahmen und zu veräußerlichen? Finde ich schon zu wild. Wie ist das bei Mietwagen? Musst du dann Sixt die 80k für den M4 überweisen, weil du Nachts 120 anstatt 80 durch die Baustelle gebrettert bist?
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Tatmittel einbehalten wird bei uns auch gemacht.
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Safe, aber nicht final versteigert.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |