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Wir haben ein Forum für das Wohnareal und dort freut sich eigentlich jeder über das Halteverbot.
Das war vorher. Links die Autos parken dort.
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| Zitat von Bregor
War die Bucht auf deiner rechten Seite?
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Die Antwort geht aus meinem Essay hervor, Broger. Bitte aufmerksamer lesen.
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| Zitat von DeineOmi
Wir haben ein Forum für das Wohnareal und dort freut sich eigentlich jeder über das Halteverbot.
Das war vorher. Links die Autos parken dort.
https://i.imgur.com/1esi8cF.jpg
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Und wie sieht nachher aus?
Forum fürs Quartier....was es alles gibt...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 30.11.2022 7:52]
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Moni, bitte besser aufpassen. Da stehen jetzt Halteverbotsschilder und deren Einhaltung wird durch die Polizei erzwungen.
Entsprechend stehen da nun keine parkenden Autos mehr.
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Ich hab dem TED Talk nicht ganz folgen können! Konntest du meine Frage an Mikrofon 3 gute hören? Hallo? Ist das an?
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Das Mikrofon ist an, der naechste bitte
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| Zitat von Phillinger
Ach ja, warum ich hier bin: Heute morgen wieder Auto-Chaos vor der Grundschule. Die ganzen dummen Pappnasen waren mal wieder zu blöd/egoistisch, sich an Regeln zu halten und gefährden damit alle anderen.
Wenn sie ihren Nachwuchs mit dem Kfz schon bis an den Haupteingang fahren wollen, könnten sie ja wenigstens das Rondell dafür nutzen. Aber da man da ja 20m weiter laufen muss oder vielleicht mal ne Minute warten muss, bis der Vordermann wieder losfährt, stellen wir uns einfach mal alle auf den Zebrastreifen / die Straße / die Einfahrt / in den Eingangsbereich. Und Warnblinker an. Und dann in 300 Zügen wenden. Ihr blöden Wichser!
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Ich möchte hier mal positiv erwähnen, dass zumindest in meinem Stadtteil die Polizei, insbesondere nach den Sommerferien, fast jeden morgen dieses Schauspiel unterbindet.
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Vlt kann die das ja mal in anderen Stadtteilen auch machen
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| Zitat von Shooter
Was ist eigentlich der Sinn dieser Schutzstreifen für Fahrradfahrer? Ich würde ja mal von nem Bullen belehrt dass ich mit meinem Roller auf diesen Schutzstreifen fahren darf wenn ich dabei keinen Radfahrer behindere, das gleiche gilt ja auch für Autos, wenn die Linie des Schutzstreifens nicht ausgezogen ist, darf da jeder drauf fahren, so lange er halt eben keinen Radfahrer behindert. Das ist ja alles schön und gut, aber...
...ich darf als Auto- oder Motorradfahrer NIE einen Radfahrer behindern, völlig egal ob der auf einem Schutzstreifen unterwegs ist oder nicht. Wenn ich als Radfahrer rechts fahre, ist das komplett irelevant ob da ein Schutzstreifen ist oder nicht, der Autofahrer muss den nötigen Abstand zu mir einhalten und darf mich so oder so nie behindern. Klar, ohne Schutzstreifen KÖNNTE der Autofahrer in einer stehenden Kolonne rechts stehen und ich KÖNNTE da mit dem Rad dann nicht rechts vorbeifahren. Aber im Grunde ist das dann ja schon nicht mehr ganz koscher.
Ergo, was bringen diese Schutzstreifen? Ausser dass sie optisch nochmals für die ganz dummen auf etwas hinweisen was sowieso überall gilt?
Und ja, ich meine die Frage ernst
...und sagt mir jetzt nicht "ja da darf man halt nicht parken". Das ist nur in Städten ein Problem.
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Fehlinterpretation deinerseits.
Der Radschutzstreifen gehört zur normalen Fahrbahn, darf also von allen befahren werden. Sollte nun eine Rad fahrende Person unterwegs sein, so hat der Streifen bisher dazu gedient, dass andere Fahrzeuge einerseits genügend Abstand (Definitionssache) zum Rad inkl Person einhalten sollen, aber auch eine erhöhte Aufmerksamkeit den Radfahrernzukommen sollte. Sobald die Streifen durchgezogen sind, können damit auch dem/r Rad fahrenden eine räumliche Orientierungshilfe bzw Spurführung zugedient werden, gerade wenn der Radweg zb in einen Schutzstreifen übergeht oder abgeht, oder eine Separate Radquerung vorgesehen ist, beispielsweise beim Linksabbiegen.
die 1.5m Breite des Streifens wurden lange für genügend Raum interpretiert, daher auch die gängige Praxis. (again, Definitionssache)
| Zitat von Shooter
| Zitat von Parax
gibt keinen Sinn dahinter, es ist ein Feigenblatt der Politik dass man ja etwas für die Radfahrer macht.
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Das beste finde ich ja die Aktionen hier innerorts, wo teilweise die Mittellinien weggefräst wurden und stattdessen links und rechts Schutzstreifen für Fahrradfahrer hingemalt wurden.
Grund: der fehlende Mittelstreifen soll Autofahrer dazu bringen genügend Abstand zum Radfahrer einzuhalten weil sie sich da nicht mehr an der Mittellinie orientieren können, ergo keine psychische Blockade vorhanden ist diese zu überfahren.
In der Praxis schaut dass dann aber eher so aus, dass die Autofahrer sich an der Linie des Schutzstreifens orientieren um JA NICHT auf die imaginäre Gegenfahrbahn zu geraten; Folge davon, es wird noch enger überholt, weil der Gegenverkehr zu 90% den Schutzstreifen meidet wie der Teufel das Weihwasser, auch wenn da weit und breit kein Radfahrer in Sicht ist.
Das ist echt das dümmste was sich die Verkehrsplaner jemals ausgedacht haben.
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Um das letzte zuerst zu beantworten: nein, das dümmste ist aktuell das hier: https://www.tagesanzeiger.ch/ein-hindernis-fuer-autos-nervt-zuerichs-velofahrende-819629618372
Und ja, das Wegfallen der Leitlinien in der Mitte führt zu Verkehrssituationen, die suboptimal sind, eben weil gerade Autofahrende zu dumm für die Strasse sind. Die Regel besagt klar, dass man sich am rechten Fahrbahnrand zu orientieren hat. Ebenso darf der Radschutzstreifen befahren werden. Wenn sich nun die Autos aber beide in der Mitte bewegen, geschieht das beschriebene. Liegt aber nicht an der Signalisation oder der Gesetzeslage. Und solange keine Umdenken in den Autohirnen stattfindet, wird es so bleiben, weil zurückkrebsen wird man europaweit damit nicht.
Achja: warum solltest du mit dem Rad das Anrecht haben, rechts am stehenden oder rollenden Verkehr auf derselben Spur vorbeizufahren? Rat mal, warum die ganzen scheiss Rechtsabbiegerunfälle passieren? Der Schutzstreifen dient dem passiven Schutz, er bezeichnet kein Wegerecht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lunovis am 30.11.2022 13:57]
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Heute wieder ein freudiges Erlebnis mit einem Autofahrer gehabt.
Ich stehe als erster an der Ampel und will eine vierspurige Straße (+ Straßenbahngleise in der Mitte) überqueren. Gegenüber steht ein Auto in der Linksabbiegerspur, so dass in meine Richtung wirklich nur die eine Spur Platz ist. Noch mitten auf der Kreuzung will mich ein Autofahrer überholen, hat dann aber natürlich nicht genug Platz und muss das Vorhaben abbrechen, da er sonst in das oben erwähnte Auto gefahren wäre, das von gegenüber kam und in der Linksabbiegerspur war. Schert dann direkt nach der Kreuzung (wo die Straße selbst dann zweispurig ist) unmittelbar und aggressiv vor mir ein und gibt dabei nochmal so richtig schön Gas, der Hund. So unnötig.
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Heute musste ich vom schmalen Gehweg kurz auf die Strasse ausweichen, weil Irdo sein Rad direkt unter dem "Keine Fahrräder hier abstellen"-Schild geparkt hat.
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| Zitat von Lunovis
Achja: warum solltest du mit dem Rad das Anrecht haben, rechts am stehenden oder rollenden Verkehr auf derselben Spur vorbeizufahren?
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Stehender Verkehr: § 5 Abs. 8 StVO in Deutschland. Klar, ist an Voraussetzungen geknüpft, aber ich sage mal, die Antwort ist: weil der Gesetzgeber es eingeräumt hat.
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| Zitat von FattyCPK
Heute musste ich vom schmalen Gehweg kurz auf die Strasse ausweichen, weil Irdo sein Rad direkt unter dem "Keine Fahrräder hier abstellen"-Schild geparkt hat.
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Hoffentlich Foto gemacht und direkt bei Twitter und Facebook hochgeladen!
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| Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. | |
Liest raus: Bei stehendem Verkehr sofern ausreichend Raum ist, (also 2.5m?) und keine weitere Gefahren wie abbiegende Fahrzeuge drohen.
passt doch soweit? wenn der Schutzstreifen nicht frei ist, ist er nicht frei
Darum ging es mit in dem Punkt. Es gibt keine Verpflichtung, den Schutzstreifen für evtl kommende Radfahrer in der Schweiz freizuhalten.
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| Zitat von Lunovis
| Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. | |
Liest raus: Bei stehendem Verkehr sofern ausreichend Raum ist, (also 2.5m?) und keine weitere Gefahren wie abbiegende Fahrzeuge drohen.
[...]
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80cm bis 1m, da dürfte ein Schutzstreifen meistens ausreichen. Abbiegende Fahrzeuge biegen wahrscheinlich ab und warten nicht.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Lunovis
| Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. | |
Liest raus: Bei stehendem Verkehr sofern ausreichend Raum ist, (also 2.5m?) und keine weitere Gefahren wie abbiegende Fahrzeuge drohen.
[...]
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80cm bis 1m, da dürfte ein Schutzstreifen meistens ausreichen. Abbiegende Fahrzeuge biegen wahrscheinlich ab und warten nicht.
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80cm ist allein die Dooring Zone.
und wenn die Ampel auf rot steht, biegt hoffentlich niemand ab (ausser Fahrräder mit mässiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht)
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| Zitat von Lunovis
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Lunovis
| Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. | |
Liest raus: Bei stehendem Verkehr sofern ausreichend Raum ist, (also 2.5m?) und keine weitere Gefahren wie abbiegende Fahrzeuge drohen.
[...]
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80cm bis 1m, da dürfte ein Schutzstreifen meistens ausreichen. Abbiegende Fahrzeuge biegen wahrscheinlich ab und warten nicht.
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80cm ist allein die Dooring Zone.
und wenn die Ampel auf rot steht, biegt hoffentlich niemand ab (ausser Fahrräder mit mässiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht)
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Die Dooring Zone ist egal, da es um wartende und nicht parkende Autos geht, bei denen keine Türen aufgehen. Abstände zu parkenden Autos sind was anderes. Deutsches Recht ist eben anders als schweizerisches. Schon allein, weil hier in Deutschland keine Fahrräder bei Rot abbiegen dürfen.
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grünpfeil...
und die Gefahr, von einem Beifahrer erschlagen zu werden, ist ebenso gegeben, evtl etwas seltener, aber sie ist da.
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Der Grünpfeil für den Radverkehr ist hier immer noch die absolute Ausnahme. Die Gefahr durch Beifahrertürerschlagung spielt für § 5 Abs. 8 StVO bei der Bemessung des "ausreichenden Raumes" eben keine Rolle. Bei "mäßiger Geschwindigkeit" ist das Erschlagungspotential aber auch eher gering.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 30.11.2022 15:18]
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Wir brauchen allerdings ein Erstschlagspotential.
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das endet doch in einem Krieg
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Ein Rad auf jedem Parkplatz von der einen Seite und mobile Abräumkommandos von der anderen.
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| Zitat von [FGS]E-RaZoR
das endet doch in einem Krieg
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Ist doch super
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Wer stellt denn bitte sein Fahrrad auf einen Auto-Parkplatz wo man es nicht anschließen kann?
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Viertteltonnenlastenradfahrer natürlich.
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
Wer stellt denn bitte sein Fahrrad auf einen Auto-Parkplatz wo man es nicht anschließen kann?
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Man kann es ankleben.
Letzte Grüße
FGM
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Die zahlen ja schon Kfz-Steuer!
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3:10 als Geisterfahrer über eine rote Ampel fahren und sich dann beim abbiegenden Auto beschweren, dass man eine Vollbremsung hinlegen musste. Kann man machen.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |