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Immer mal wieder von 250 auf ~120 km/h ankern zu müssen, macht doch ein großen Teil des Spaßes aus.
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| Zitat von monischnucki
Weil er mit den ersten paar Punkten recht hat, dann aber solche Manöver macht, ohne drübernachzudenken ob er sich vielleicht so verhält, wie er selber bemängelt.
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wat
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| Zitat von Aspe
Immer mal wieder von 250 auf ~120 km/h ankern zu müssen, macht doch ein großen Teil des Spaßes aus.
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Wofür sonst hat man das Upgrade auf Keramikbremsen geordert?
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| Zitat von honkbaer
| Zitat von Aspe
Immer mal wieder von 250 auf ~120 km/h ankern zu müssen, macht doch ein großen Teil des Spaßes aus.
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Wofür sonst hat man das Upgrade auf Keramikbremsen geordert?
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Bin eh überrascht, das meine Belge vorne wohl doch 45.000 km halten werden.
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| Zitat von honkbaer
| Zitat von Swarley
Mit dem MTB hältst du dich vermutlich auch nicht an die 2m Regel oder eine der unzähligen Verbote für etliche Naturschutzgebiete.
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Täusche ich mich, oder gilt das nicht nur in Baden-Württemberg?
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Andere Bundeslände haben andere, aber oftmals ähnliche Gesetze. BW ist da wenigstens nicht so schwammig. Bei mir in Bayern ist das "Das Radfahren [..] im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig" und "Den Fußgängern gebührt der Vorrang".
Leider werden immer mehr interessante Abfahrten selbst auf breiten Forststraßen für Räder verboten, da etliche Biker rücksichtlos gegenüber Fußgängern und dem Waldboden unterwegs sind. Für viele steht dort die Action und nicht das Naturerlebnis im Vordergrund, was den Sport für alle vermiest. Ganz übles Thema sind Wanderwege in den Bergen.
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| Zitat von Swarley
Bei mir in Bayern ist das "Das Radfahren [..] im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig" und "Den Fußgängern gebührt der Vorrang".
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Ist in der Schweiz übrigens ähnlich, wobei die Kantone teilweise lockerere (man darf im Grunde überall mit dem MTB fahren) oder strengere (man darf nur dort MTB fahren wo es speziel signalisiert ist) Regeln haben. Aber dass die Fussgänger vorrang haben ist wohl auch grundsätzlich so.
Lustig ist halt der Abschnitt "auf für Fahrräder geeigneten Wegen". Als das geschrieben wurde gab es wohl noch keine gefederten MTB mit leichtbauweise und schlagmichtot, mit dem technischen Fortschritt kann man wohl grundsätzlich tatsächlich überall mit dem Fahrrad durch sofern man zu Fuss keine Steigeisen oder Seile benötigt
| Zitat von Swarley
Ganz übles Thema sind Wanderwege in den Bergen.
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Da hat interessanterweise in der Schweiz der Bergkanton Graubünden mit das lockerste MTB "Gesetz", aber die wollen halt auch nicht ihre Touristen verschrecken.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 18.04.2018 15:35]
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Nennen sich ja auch "Home of Trails."
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| Zitat von Shooter
Lustig ist halt der Abschnitt "auf für Fahrräder geeigneten Wegen". Als das geschrieben wurde gab es wohl noch keine gefederten MTB mit leichtbauweise und schlagmichtot, mit dem technischen Fortschritt kann man wohl grundsätzlich tatsächlich überall mit dem Fahrrad durch sofern man zu Fuss keine Steigeisen oder Seile benötigt | |
Hat was von "ein wirksamer Kopierschutz wurde umgangen"
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Sollte doch kein Problem sein mit den 2m Spuren :-)
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Ist das das genormte Lichtraumprofil von Hawks Mutter?
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Wieso, geht doch nicht um Zugbrücken?
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| Zitat von Swarley
| Zitat von honkbaer
| Zitat von Swarley
Mit dem MTB hältst du dich vermutlich auch nicht an die 2m Regel oder eine der unzähligen Verbote für etliche Naturschutzgebiete.
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Täusche ich mich, oder gilt das nicht nur in Baden-Württemberg?
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Andere Bundeslände haben andere, aber oftmals ähnliche Gesetze. BW ist da wenigstens nicht so schwammig. Bei mir in Bayern ist das "Das Radfahren [..] im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig" und "Den Fußgängern gebührt der Vorrang".
Leider werden immer mehr interessante Abfahrten selbst auf breiten Forststraßen für Räder verboten, da etliche Biker rücksichtlos gegenüber Fußgängern und dem Waldboden unterwegs sind. Für viele steht dort die Action und nicht das Naturerlebnis im Vordergrund, was den Sport für alle vermiest. Ganz übles Thema sind Wanderwege in den Bergen.
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Ganz aktuelles Urteil dazu.
| Das Naturschutzgesetz erlaubt das radeln auf "geeigneten Wegen". Der Gesetzgeber habe aber weder den "Weg" noch die "Eignung" definiert.
(...)
Waldbesitzer könnten solche Wege auch nicht mit Schildern sperren, wie es im Kühbacher Forst mit Genehmigung des Landratsamtes der Fall ist. Möglich sei das nur mit einer konkreten Begründung wie zum Beispiel Fällarbeiten. Sonst würde ja das Betretungsrecht einfach ausgehebelt | |
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Von einem Verbot in Bayern habe ich noch nie gehört. Das ist in Bayern ein Grundrecht!
Vll. versucht irgend eine Touristenregion der Schwemme her zu werden. Wenn ich mir da München ansehe hätte ich auch keinen Bock alle 20m auf die Seite zu gehen weil irgend ein Gschwerdl meint mit 30 Sachen aufm Tramplweg zu heizen...
Ich habe auf meinen Touren auch nie etwas negatives erlebt. Vorausschauend fahren, freundlich Grüßen und der Käse ist gegessen. Seit 10 Jahren noch nie ein negative Situation gehabt, geschweige denn ein böses Wort erlebt. Da zieht auch kein Forstbesitzer einen Zaun oder zerstört mutwillig Wege...
E: In meiner Region hauen wenn dann alle auf Motorcros ein, zu Recht
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Raster am 18.04.2018 19:46]
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| Zitat von Raster
Von einem Verbot in Bayern habe ich noch nie gehört. Das ist in Bayern ein Grundrecht!
Vll. versucht irgend eine Touristenregion der Schwemme her zu werden. Wenn ich mir da München ansehe hätte ich auch keinen Bock alle 20m auf die Seite zu gehen weil irgend ein Gschwerdl meint mit 30 Sachen aufm Tramplweg zu heizen...
Ich habe auf meinen Touren auch nie etwas negatives erlebt. Vorausschauend fahren, freundlich Grüßen und der Käse ist gegessen. Seit 10 Jahren noch nie ein negative Situation gehabt, geschweige denn ein böses Wort erlebt. Da zieht auch kein Forstbesitzer einen Zaun oder zerstört mutwillig Wege...
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Ha, jetzt kommen die Räubergeschichten der alten Hasen. Als wir vor rund 20 Jahren (!) mit dem MTB angefangen haben durch den Wald zu fahren war das auch alles kein Problem weil es schlicht nicht wirklich bekannt war. Hier hat es zwar überall auf den Feldwegen Fahrverbotsschilder, welche natürlich auch für Fahrräder gelten, aber das uns MTB-Fahrern natürlich egal, vor allem halt auch, weil die Dinger ja im Sinne der Autos (und wohl Motorräder) aufgestellt wurden. Irgendwann haben dann die Probleme angefangen, und die Leute die sich an den MTB aufgeregt haben haben das dann halt als Anlass genommen. Ich habe dann vor noch mehr als 10 Jahren mit dem MTB aufgehört, habe aber die letzten Jahre gesehen, dass die, zumindest in "meinem" Wald, neben der Wanderstrecke welche oft befahren wurde einen MTB-Trail hingebaut haben. Mitlerweile gibt es da oben also separate Wege für Fussgänger, MTB-Fahrer und, tada, Pferde. Pferde und MTB war halt von Anfang an eine heikle Angelegenheit.
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Ich muss dazu aber auch sagen, wenn es wie bei mir in einem eher ländlichen und zum Glück touristisch nicht erschlossenen Gebiet ist, dann funktioniert das. Ich sehe bei einer 3h Fahrt im Normalfall höchstens 2-3 Spaziergänger.
Einfach am Arsch der Welt wohnen
Und Pferde sind wirklich scheiße, die scheißen im sprichwörtlichen Sinne einfach die wege zu...
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| Zitat von Shooter
Hier hat es zwar überall auf den Feldwegen Fahrverbotsschilder, welche natürlich auch für Fahrräder gelten,...
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Jo, hier neuerdings auch. Ich bin vor ein paar Jahren als Knirps regelmässig der Aare lang gefahren mit meinen Eltern. Der Waldweg ist breit genug damit man vorsichtig an Fussgängern vorbeikann. Am Sonntag wollte ich da mit dem Rad lang, ÜBERALL Fahrverbot. Was soll die Scheisse?
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| Zitat von D@emon
| Zitat von Feelgood Managerin
Unglaublicher Freifahrtsschein, für 900¤ "darf" man also einen Menschen totfahren...
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Der hat eher einen schlechten Anwalt gehabt. Normalerweise kommen die BkfaL bei solchen Vorfällen mit 35¤ davon. Spätestens nach der Revision des ersten Urteils. Gab auch schon Vorfälle wo der Radfahrer durch sein idiotisches Verhalten wegen Fahrlässigkeit im Straßenverkehr die Hauptschuld bekam und seinen Schaden selber tragen musste.
Wie vor 6 Jahren in Hagen/NRW. Lkw und Radefahrer kamen aus Richtung Hohenlimburg auf der Verbandsstraße. Lkw wollte Richtung Autobahn rechts abbiegen und der Radfahrer ist trotz roter Ampel für Radfahrer gerade aus weiter geradelt und natürlich unter die Räder gekommen.( bzw. am Stoßfänger angeeckt und auf die Fresse geflogen- außer Schürfwunden war da nix erwähnenswertes. Rad war natürlich platt wie der Reifen des LKWs). Ging dann natürlich vor Gericht wo im Schnellverfahren der Trucker belangt wurde. Der hatte Einspruch eingelegt und das Ganze wurde dann von kleinauf aufgeklärt mit Zeugenaussage und der gleichen. Ende vom Lied war das der Trucker mit 35¤ verwarnt wurde und der Radfahrer wegen grober Fahrlässigkeit seinen Schaden selber tragen musste.
Ähnliches hat man wenn man es verfolgt auch in Hamburg, Leipzig Kassel oder auch in Berlin gehabt. LKW/ Bus wollte abbiegen und Radspinner mussten sich unbedingt noch vorbeidrängen. Die Verfahren ginge alle zum Nachteil der Radfahrer aus...
| | unglaublich wie man am thema vorbei reden kann.
http://m.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Toedlicher-Unfall-in-Hannover-Kind-von-Lastwagen-ueberrollt
Das Kind war sicher auch eines deiner Radspinner...
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Ja genau. Stop doch mal jemand die BerufskraftfahrerMörder aus Leidenschaft.
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Bezüglich Rädern/MTBs im Wald: es gibt ja tatsächlich Regionen mit ausgewiesenen Radwegen, nur gibts da Streß weil diese gerne von Reitern und Wanderern benutzt werden weil sie so schön breit sind. Und da gibts dann wieder Gemecker wenn die ach so bösen Geländeradler an den Leuten vorbeibrettern - dabei sind sie da ausnahmsweisr mal im Recht.
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Also ich kenne die nur als kombinierte Fuss und Radwege
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| Zitat von Feelgood Managerin
| Zitat von D@emon
| Zitat von Feelgood Managerin
Unglaublicher Freifahrtsschein, für 900¤ "darf" man also einen Menschen totfahren...
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Der hat eher einen schlechten Anwalt gehabt. Normalerweise kommen die BkfaL bei solchen Vorfällen mit 35¤ davon. Spätestens nach der Revision des ersten Urteils. Gab auch schon Vorfälle wo der Radfahrer durch sein idiotisches Verhalten wegen Fahrlässigkeit im Straßenverkehr die Hauptschuld bekam und seinen Schaden selber tragen musste.
Wie vor 6 Jahren in Hagen/NRW. Lkw und Radefahrer kamen aus Richtung Hohenlimburg auf der Verbandsstraße. Lkw wollte Richtung Autobahn rechts abbiegen und der Radfahrer ist trotz roter Ampel für Radfahrer gerade aus weiter geradelt und natürlich unter die Räder gekommen.( bzw. am Stoßfänger angeeckt und auf die Fresse geflogen- außer Schürfwunden war da nix erwähnenswertes. Rad war natürlich platt wie der Reifen des LKWs). Ging dann natürlich vor Gericht wo im Schnellverfahren der Trucker belangt wurde. Der hatte Einspruch eingelegt und das Ganze wurde dann von kleinauf aufgeklärt mit Zeugenaussage und der gleichen. Ende vom Lied war das der Trucker mit 35¤ verwarnt wurde und der Radfahrer wegen grober Fahrlässigkeit seinen Schaden selber tragen musste.
Ähnliches hat man wenn man es verfolgt auch in Hamburg, Leipzig Kassel oder auch in Berlin gehabt. LKW/ Bus wollte abbiegen und Radspinner mussten sich unbedingt noch vorbeidrängen. Die Verfahren ginge alle zum Nachteil der Radfahrer aus...
| | unglaublich wie man am thema vorbei reden kann.
http://m.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Toedlicher-Unfall-in-Hannover-Kind-von-Lastwagen-ueberrollt
Das Kind war sicher auch eines deiner Radspinner...
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Von Hannover war doch gar keine Rede :Roll:
Und versuchs nochmal wenn der verurteilt wurde.
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
| Zitat von Feelgood Managerin
| Zitat von D@emon
| Zitat von Feelgood Managerin
Unglaublicher Freifahrtsschein, für 900¤ "darf" man also einen Menschen totfahren...
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Der hat eher einen schlechten Anwalt gehabt. Normalerweise kommen die BkfaL bei solchen Vorfällen mit 35¤ davon. Spätestens nach der Revision des ersten Urteils. Gab auch schon Vorfälle wo der Radfahrer durch sein idiotisches Verhalten wegen Fahrlässigkeit im Straßenverkehr die Hauptschuld bekam und seinen Schaden selber tragen musste.
Wie vor 6 Jahren in Hagen/NRW. Lkw und Radefahrer kamen aus Richtung Hohenlimburg auf der Verbandsstraße. Lkw wollte Richtung Autobahn rechts abbiegen und der Radfahrer ist trotz roter Ampel für Radfahrer gerade aus weiter geradelt und natürlich unter die Räder gekommen.( bzw. am Stoßfänger angeeckt und auf die Fresse geflogen- außer Schürfwunden war da nix erwähnenswertes. Rad war natürlich platt wie der Reifen des LKWs). Ging dann natürlich vor Gericht wo im Schnellverfahren der Trucker belangt wurde. Der hatte Einspruch eingelegt und das Ganze wurde dann von kleinauf aufgeklärt mit Zeugenaussage und der gleichen. Ende vom Lied war das der Trucker mit 35¤ verwarnt wurde und der Radfahrer wegen grober Fahrlässigkeit seinen Schaden selber tragen musste.
Ähnliches hat man wenn man es verfolgt auch in Hamburg, Leipzig Kassel oder auch in Berlin gehabt. LKW/ Bus wollte abbiegen und Radspinner mussten sich unbedingt noch vorbeidrängen. Die Verfahren ginge alle zum Nachteil der Radfahrer aus...
| | unglaublich wie man am thema vorbei reden kann.
http://m.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Toedlicher-Unfall-in-Hannover-Kind-von-Lastwagen-ueberrollt
Das Kind war sicher auch eines deiner Radspinner...
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Von Hannover war doch gar keine Rede :Roll:
Und versuchs nochmal wenn der verurteilt wurde.
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Erzähl das doch mal der Mutter vom getöteten Kind.
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Was willst du eigentlich mit deinen Aussagen erreichen. Lebenslang für den Fernfahrer?
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Feelgood auf den Straßen für alle.
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lieber auf der strasse als hier. wäre mir die 900¤ wert.
Feelgood Managerin
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Willst du mich tot fahren ?
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |