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| Zitat von fiffi
| Zitat von RageQuit
Das Problem ist, dass die Dinger wie Autos von den Promille Grenzen zählen und nicht wie Fahrräder. So könnte man wenigstes mit 1‰ noch nach Hause rollern.
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Darf man die denn noch nutzen, wenn man schon keinen Führerschein und ein Radfahrverbot hat?
| | ja klar. Wenn da explizit fahrrad steht. Roller sind ja elektrokleinstfahrzeuge. Skateboard, inlonern oder heelyn darf der ja bestimmt auch noch.
Edit: oder panzer. Da merkt man die 2 Promille eh nicht
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Noch_ein_Kamel am 22.03.2021 17:39]
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von Der Tausendbüßler
Bei all dem verkehrstechnischen Abfuck in den Städten sind die paar Scheißhausroller eigentlich ziemlich egal
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Tatsächlich sind die aus meiner beschränkten Fußgängersicht inzwischen das größte Problem. Radfahrer sind nervig, aber vor denen ist man wenigstens in Fußgängerzonen halbwegs sicher und die Räder stehen auch nicht ständig mitten auf dem Gehweg rum.
Und die Autos teilen sich ja den Verkehrsraum nicht mit einem, abgesehen von den Kreuzungen. So schlimm sind die nicht.
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in Fußgängerzonen dürfen die nicht fahren. Hängt wieder mal am Typen auf dem Teil.
Die Hersteller würden die Dinger sogar in Fußgängerzonen drosseln (GPS) - dürfen sie aber nicht.
Immerhin ist Abstellen so gelöst, daß du in "roten Zonen" die Miete nicht beenden kannst, so kann man bestimmte Bereiche sauber halten.
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Hab heute einen herrenlosen BMW mit Warnblinker vor der Schule auf dem Radweg stehen sehen. Mit einem "Heul leise Greta"-Aufkleber.
Erst wollte ich nochmal umdrehen um ein Foto zu machen.
Aber hat der Scheuer eigentlich jetzt den Bußgeldkatalog wieder angepasst?
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| Zitat von [A-51SS] fly
Hab heute einen herrenlosen BMW mit Warnblinker vor der Schule auf dem Radweg stehen sehen. Mit einem "Heul leise Greta"-Aufkleber.
Erst wollte ich nochmal umdrehen um ein Foto zu machen.
Aber hat der Scheuer eigentlich jetzt den Bußgeldkatalog wieder angepasst?
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Scheuer? Ne, genau so absichtlich vor die Wand gefahren wie alles andere, was er anfässt.
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War das Auto offen? Einfach zur Seite fahren. :3
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Oder leider ungut vorbeischrammen wegen der beengten Platzverhältnisse
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| Zitat von [A-51SS] fly
Hab heute einen herrenlosen BMW mit Warnblinker vor der Schule auf dem Radweg stehen sehen. Mit einem "Heul leise Greta"-Aufkleber.
Erst wollte ich nochmal umdrehen um ein Foto zu machen.
Aber hat der Scheuer eigentlich jetzt den Bußgeldkatalog wieder angepasst?
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Hallo, vielleicht musste er nur eine Waschmaschine abliefern! Mal daran gedacht!?
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| Zitat von Irdorath
🥺 They grow up so fast!
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| Zitat von Bregor
War das Auto offen? Einfach zur Seite fahren. :3
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Quer auf die Fahrbahn, abschliessen und Schlüssel in den Gulli
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| Zitat von Bregor
War das Auto offen? :3
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Reinscheissen
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| Zitat von DeathCobra
| Zitat von Bregor
War das Auto offen? Einfach zur Seite fahren. :3
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Quer auf die Fahrbahn, abschliessen und Schlüssel in den Gulli
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Hey, das ist hier nicht der Suezkanal, ok?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeathCobra am 25.03.2021 0:02]
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https://twitter.com/PolizeiMannheim/status/1377198914089185281
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Der Radfahrer war in Richtung St. Leon unterwegs, als er von einer gleichaltrigen Autofahrerin überholt wurde. Dabei kam es zur Berührung, bei der der Radfahrer aufgeladen und dann auf die Straße fiel.
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Klingt nach einem ganz normalen Überholvorgang.
Radfahrer übrigens an der "Berührung" und "Aufladung" verstorben.
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| Zitat von FelixDelay
https://twitter.com/PolizeiMannheim/status/1377198914089185281
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Der Radfahrer war in Richtung St. Leon unterwegs, als er von einer gleichaltrigen Autofahrerin überholt wurde. Dabei kam es zur Berührung, bei der der Radfahrer aufgeladen und dann auf die Straße fiel.
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Klingt nach einem ganz normalen Überholvorgang.
Radfahrer übrigens an der "Berührung" und "Aufladung" verstorben.
| | Na, er wurde nur "tödlich verletzt". Das kann auch passieren, wenn man mit dem Zeh an der Bettkante hängen bleibt und dann hinfällt und innerhalb von 30 Tagen an den Folgen der Verletzung stirbt.
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richtig, nachdem der zeh vom regal in seiner vorhergesehenen bewegungsrichtung umgeleitet wurde
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An oder mit tödlicher Verletzung verstorben?
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An Aufladung.
Ebikes neigen ja zum explodieren wenn man die akkus überlädt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lunovis am 04.04.2021 3:28]
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Der Angeklagte hatte seinen Sportwagen auf 575 PS und ein Maximaltempo von 350 Stundenkilometern getunt und hätte mit solch einem Rennwagen nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.
Qualitätsjournalismus.
Von 560PS (siehe Titel) auf 575 PS und 350kmh!!1? getuned?
Wenn der im 100er Bereich (das Tempolimit ist dort zeitlich begrenzt) auf der A9 bei Ingolstadt abee wirklich mit 230 ankommt und das andere Auto abräumt, ist die Haftstrafe natürlich gerechtfertigt.
Wobei aus dem Artikel auch nicht steht ob er dem Auto stumpf aufgefahren ist oder ob das Auto ohne Blick in den Spiegel z.B. die Spur gewechselt hat. Ich will damit aber auch nicht sagen, dass man bei Tempolimit 100 bei einem Spurwechsel zwangsläufig mit einem 200+ Fahrenden von hinten rechnen muss.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 06.04.2021 21:45]
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Anderer Artikel schreibt dazu
| Der junge Fahrzeugmechaniker hatte bei extrem überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Sportwagen auf der A9 bei Manching einen schweren Unfall verursacht. Der 24-jährige Geisenfelder war zur Tatzeit im Oktober 2019 mit mindestens 207 km/h über die Autobahn gerast. Erlaubt waren in dem Abschnitt 120km/h. Als ein anderes Fahrzeug die Spur wechselte, prallte der Angeklagte mit seinem Auto gegen den Wagen. | |
Wobei der ja wg. "wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge" verurteilt wurde. Gehören zu einem Rennen nicht immer 2?
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
Gehören zu einem Rennen nicht immer 2?
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Aus einem anderen Artikel, war mir auch neu:
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Raser eine achtjährige Gefängnisstrafe verlangt, die Verteidiger einen Freispruch. Verurteilt wurde der Mann wegen des im Jahr 2017 geschaffenen Paragrafen gegen illegale Autorennen im Strafgesetzbuch.
Als verbotenes Rennen wird demnach nicht nur ein Wettbewerb zwischen zwei oder mehr Fahrern auf öffentlichen Straßen definiert. Auch ein Autofahrer, der allein mit seinem Wagen unterwegs ist, «um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen», kann danach verurteilt werden.
Dumme Frage: kann dieser Paragraf dann auch bei unbegrenzten Stücken Autobahn angewendet werden wenn ich dort alleine mit technischer Vmax langfliege?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 06.04.2021 22:19]
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Ne. Wenn du zum Beispiel ein Beistellbett transportierst und dabei auf der BAB alles gibst dann machst du das ja um schneller anzukommen und halt das Bett zu holen. Nicht um allein eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen.
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| Zitat von Aspe
mit technischer Vmax langfliege?
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Wie cool.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |