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| Wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wie ruhr24 ebenfalls berichtet*.
Da der Porsche Taycan Turbo S maximal 260 km/h erreicht, sei die Differenz zu den tatsächlich gefahrenen 142 km/h zu groß. Das Verfahren wird demnach von der Staatsanwaltschaft Siegen eingestellt und an die Bußgeldstelle im Kreis Olpe abgegeben. Wie es scheint, kommt JP Kraemer also mal wieder mit einem blauen Auge davon. | |
Lachflippung, mit einem Dacia Duster wäre er nun im Knast oder wie
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Für diese Darbietung der News gehört der zuständige Verfasser mit einem "I love AfD" Tshirt zu einer Antifademo geschickt. Kann man nicht die relevanten News in einer Art darbingen ohne im Text 4 Schleifen auf den Anfang zu ziehen um dann irgendwo im Text dann die eigentliche Neuigkeit kurz zu erwähnen? Jegliches Medium welches mit solchen zeitfressenden Clickbait Artikeln arbeitet gehört einfach ausgerottet! Sowas macht mich einfach nur rasend vor Wut.
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Also Vollgas geben ist für mich der Versuch, „eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.
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Fuehrerschein verliert der Otto hoffentlich trotzdem
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| Zitat von D@emon
Für diese Darbietung der News gehört der zuständige Verfasser mit einem "I love AfD" Tshirt zu einer Antifademo geschickt. Kann man nicht die relevanten News in einer Art darbingen ohne im Text 4 Schleifen auf den Anfang zu ziehen um dann irgendwo im Text dann die eigentliche Neuigkeit kurz zu erwähnen? Jegliches Medium welches mit solchen zeitfressenden Clickbait Artikeln arbeitet gehört einfach ausgerottet! Sowas macht mich einfach nur rasend vor Wut.
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Ich unterstütze den Antrag.
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Alter, ich kann vor lauter Querlinks, Akzentuierungen und Gedankensprüngen kaum dem Text folgen. So laufen meine Gedanken, wenn ich noch mit Restalkohol im Bett liege.
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Was aber verschwiegen wird:
Die Sache wurde wieder an die Bußgeldstelle übergeben.
3 Monate Fahrverbot und doppelten Strafbetrag wegen Vorsatz wird er schon bekommen, so wie ich das in einem anderen Artikel gelesen habe.
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| Zitat von Immortalized
| Das Verfahren wird demnach von der Staatsanwaltschaft Siegen eingestellt und an die Bußgeldstelle im Kreis Olpe abgegeben.[/b] | |
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Hemry, kannst du denen mal bitte kräftig vor die Tür kacken? Du darfst auch meine Kontaktdaten hinterlassen.
Der Huso sollte nichtmal mehr Tretroller fahren dürfen.
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| Zitat von cLam
Also Vollgas geben ist für mich der Versuch, „eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.
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Und Vollgas bis 50 km/h?
Ich hätte mir auch gewünscht, dass der JP da einen Denkzettel erhält, schade dass die Staatsanwaltschaft da Zweifel bekommen hat.
edit: Ahh, wenn das Bußgeldverfahren weiterläuft, gibt's den Denkzettel ja vielleicht doch noch.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 28.08.2020 10:27]
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Nach der Argumentation wären ja auch die diversen anderen Rennen kein Problem gewesen. Man könnte die Passage halt auch als "höchstmögliche Geschwindigkeit auf einem Abschnitt" auslegen...
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| Da der Porsche Taycan Turbo S maximal 260 km/h erreicht, sei die Differenz zu den tatsächlich gefahrenen 142 km/h zu groß. Das Verfahren wird demnach von der Staatsanwaltschaft Siegen eingestellt und an die Bußgeldstelle im Kreis Olpe abgegeben. | |
Also einfach einen Supersportler suchen, dann kann man auch ohne Probleme mit 140km/h durch die Innenstadt brettern.
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Felix 24auto.de du Hurensohn
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Boah, was ne fucking scheiss Seite das ist.
Aber kann mir Laien einer mal die Idee des Gerichts erklären? Ich komm nicht dahinter.
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Das Auto hätte auch viel schneller fahren können.
Oder um das in deinem Geiste auszudrücken: lol Porsche goes brrrrrrr
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeathCobra am 28.08.2020 11:17]
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Soweit komm ich auch. Aber das ist die Linie? War ja nurn (unpassender Vergleich folgt) kleiner Mord, kein Massenmord?
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"Es wurde nicht versucht, eine höchstmögliche* Geschwindigkeit zu erreichen, Tatbestandsmerkmal fehlt, keine Straftat."
*im Sinne der bauartbedingten
Um in deinem Bild zu bleiben: "Ja, sie haben beim Zurücksetzen die Oma totgefahren die hinter Ihnen die Straße überquert hat, aber das war nicht ihre Absicht - kein Tötungsvorsatz, also kein Totschlag/Mord."
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 28.08.2020 11:30]
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Andere Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften legen den Paragrafen 315 übrigens (m.E.) sinnvoller aus:
Das in § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB vorausgesetzte Handeln, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, setzt lediglich voraus, dass es dem Täter darauf ankommt, in der konkreten Verkehrssituation die durch sein Fahrzeug bedingte oder nach seinen Fähigkeiten oder nach den Wetter-, Verkehrs-, Sicht- oder Straßenverhältnissen maximale mögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Welche weiteren Ziele der Täter verfolgt, ist unerheblich. Auch der Wille des Täters, vor einem ihn verfolgenden Polizeifahrzeug zu fliehen, schließt die Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, nicht aus.
https://kripoz.de/Schlagwort/%C2%A7-315d-stgb/
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Was ist das denn für eine idiotische Auslegung
Bzw. halt Formulierung.
Als ob diesem dümmlichen Schwurbler 1k¤ irgendwie weh tun würden. Fahrverbot von zwei Monaten ist halt auch ein schlechter Witz.
/nicht die von Aspe zitierte Auslegung natürlich
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 28.08.2020 11:45]
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Wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
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Besagter Paragraph 315. Der Zusatz "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen" müsste eigentlich gestrichen oder zumindest angepasst werden (z.B. "um eine Geschwindigkeit zu erreichen, die [irgendein geschickt zu wählender Qualifikator] über der Geschwindigkeitsbegrenzung liegt"). Sonst ist es wirklich so, dass man im Wortsinn den Paragraphen so auslegen kann, dass er nicht greift, wenn ein Auto, das 300 km/h fahren kann, "nur" mit 200 durch die 30er Zone fährt.
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Bah, da fühl ich mich so als ob ich das längste Gradierwerk Deutschlands ableckt habe
Wenn du mit ein bisschen auf Tasche an einem Bahnhof von ein paar Asicops gefickt wirst, weil sie einfach Bock drauf haben, darfste mehr bezahlen und einem droht der Fahrerlaubnisentzug
UND FUER DIE UNVERANTWORTLICHE VORSÄTZLICH LEBENSGEFÄHRLICHE SCHEISSE KRIEGSTE NUR 3 MONATE FAHRVERBOT UND BEZAHLST AUCH NOCH WENIGER!?!?!?!?!
Gattlingfists auf die Gesetzeslage, echt jetzt.
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| Zitat von KingGinord
Wenn du mit ein bisschen auf Tasche an einem Bahnhof von ein paar Asicops gefickt wirst, weil sie einfach Bock drauf haben, darfste mehr bezahlen und einem droht der Fahrerlaubnisentzug
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Was bedeutet das denn, welche Geheimsprache verwendest du
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| Zitat von Joggl²
Was ist das denn für eine idiotische Auslegung
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Fürs Protokoll, ich halte die auch für idiotisch.
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| Zitat von Immortalized
| Zitat von KingGinord
Wenn du mit ein bisschen auf Tasche an einem Bahnhof von ein paar Asicops gefickt wirst, weil sie einfach Bock drauf haben, darfste mehr bezahlen und einem droht der Fahrerlaubnisentzug
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Was bedeutet das denn, welche Geheimsprache verwendest du
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lel
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| Zitat von Immortalized
| Zitat von KingGinord
Wenn du mit ein bisschen auf Tasche an einem Bahnhof von ein paar Asicops gefickt wirst, weil sie einfach Bock drauf haben, darfste mehr bezahlen und einem droht der Fahrerlaubnisentzug
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Was bedeutet das denn, welche Geheimsprache verwendest du
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er greift dir ins Portemonnaie
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| Zitat von Immortalized
| Zitat von KingGinord
Wenn du mit ein bisschen auf Tasche an einem Bahnhof von ein paar Asicops gefickt wirst, weil sie einfach Bock drauf haben, darfste mehr bezahlen und einem droht der Fahrerlaubnisentzug
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Was bedeutet das denn, welche Geheimsprache verwendest du
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Spricht er jetzt von Koks?
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Drögler haben im Straßenverkehr nichts zu suchen, das ist schon richtig so
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| Zitat von Immortalized
Drögler haben im Straßenverkehr nichts zu suchen, das ist schon richtig so
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Das stimmt.
Ich verstehe aber auch nicht, wieso du deinen Führerschein verlieren kannst, nur weil du in deiner Freizeit daheim mal Gras rauchst.
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@ImmortalBegrenztheit
Man muss - je nach Bundesland und Beamten - den Behörden unter Umständen beweisen, dass man nicht regelmäßig Gras raucht, wenn man damit "erwischt" worden ist (nicht im Straßenverkehr, nicht positiv getestet). Dieser Beweis kostet dich Zeit und Nerven und Geld.
vs.
Ich muss nicht beweisen, dass ich mich in Zukunft verantwortungsbewusst im Straßenverkehr verhalte, obwohl ich mit fast 150 in einer realen Ortschaft und nicht auf der Rennstrecke oder in einem Spiel gefahren bin und mir dieses nachgewiesen werden konnte.
// und wenn du diesem Beweis nicht nachkommst, wird dir der Führerschein entzogen. Die Fristen dafür sind sehr kurz und jegliche Pläne die das Verreisen oder Befinden an einem anderen Ort beinhalten kannst du erstmal getrost streichen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KingGinord am 28.08.2020 12:41]
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |