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| Zitat von Abso
"Ach so, vorsätzlich?"
Woher kommt eigentlich diese Gesetzmäßigkeit, dass Autotransporter offensichtlich überall (inkl. Hauptverkehrsstraßen mit Halteverbot) einfach stehenbleiben dürfen? Sollen die Kackhändler oder die Kackimporteure oder die Kackhersteller sich halt was überlegen, aber den 40-Tonnen-Zug mitten auf die Gasse zu stellen und in aller Ruhe 5-10 nicht zugelassene PKW durch den öffentlichen Raum zu bugsieren, kann irgendwie nicht die Lösung sein
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ist immer noch Auto-Deutschland hier
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2 mal die Woche wird das Autohaus auf meinem Heimweg von so einer Sprinter-Kompanie beliefert. Da stehen dann auf einer Strecke von 80 Metern inkl. T-Kreuzungsbereich etliche von den Dingern hintereinander zum Be- und Entladen über >1h. Richtig geil, daran vorbeizufahren wenn dann die Abbieger einem entgegenkommen. Regelmäßiges komplettes Chaos.
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???
Dabei hat der doch sogar ein Helm auf!
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Kann man so doch nun wirklich nicht direkt vergleichen. Durch Diebstahl gehen dem Markt echte Einnahmen verloren, durch einen auf dem Radweg parkenden Wagen ändert sich eigentlich nichts, weil die Radfahrer ja ausweichen können.
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Und wenn er nur Sachen mitnimmt, die eh niemand kaufen würde? Schachmatt.
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Kann ja keiner mehr kaufen wenn sie mitgenommen sind... rekursion!
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| Zitat von statixx
Und wenn er nur Sachen mitnimmt, die eh niemand kaufen würde? Schachmatt.
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Ehrenmann, wer für die Gelee-Bananen bezahlt
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| Zitat von FelixDelay
| Zitat von statixx
Und wenn er nur Sachen mitnimmt, die eh niemand kaufen würde? Schachmatt.
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Ehrenmann, wer für die Gelee-Bananen bezahlt
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Ich würde für SBIs Beton-Banane bezahlen, aber doch nicht für eine wachsweiche Gelee-Banane.
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Geil, endlich mal wieder den tReTfErRaRi anstelle der Kartoffelkanone aus der Garage holen!
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Die sollten vielleicht weniger von dem "Zeug" nehmen, welches sie nehmen.
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| Zitat von Armag3ddon
Gleich noch ein Bußgeld.
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Wegen Meckerns. Beim nächsten mal wird die Karre vom Platz gestellt!
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Ich glaube damit wärst du in Städten wie Stuttgart oder Hamburg erfolgreicher.
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Falschparker abschleppen könnte der Markt regeln. Einafch privatisieren. Die Leute rennen rum, machen eine 3D 360 Grad Videoaufnahme mit einer geeichten etc. Kamera, warten 15 Minuten, das wird dokumentiert, und dann wird das Fahrzeug instant weggeschleppt. Das wäre so geil.
Aber wo ist die FDP wenn man sie braucht?
/nebenbei hätte ich das auch für Schrottfahrräder gerne, hier stehen bei 10 Anschließplätzen an mindestens 3 immer irgendwelche Leichen, die verrotten und Platz wegnehmen. Zettel ran, 14 Tage warten, legitmiert abnehmen und der Verwertung zuführen. Erlös drei Jahre aufheben und geegn Eigentumsbeweis auszahlen. Zack. Öffentlicher Ruam ist kein Sperrmülllagerplatz.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 18.06.2022 20:15]
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| Zitat von Real_Futti
Ich würde sofort nach Berlin ziehen und mich selbstständig machen.
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Hier würde sowas von Ordnung Herrschen ey
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Als ob das in Provinznestern besser wäre, ganz im Gegenteil. Es fehlt höchstens an Radwegen zum Zustellen.
/Womit man natürlich nicht reich wird, du hast vollkommen Recht und wir einigen uns auf ACarownersAB
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Irdorath am 19.06.2022 0:50]
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| Moin,
aufgrund der Kieler Woche im Juni 2022 wurden Triebwagen vom berühmt berüchtigten SyltShuttlePlus auf der Bahnstrecke Husum - St. Peter Ording eingesetzt. Eigentlich sollte der Triebwagen aus verschiedenen Blickwinkeln Szene gesetzt werden, bei der der Triebwagen vor einem unbeschrankten Bahnübergang pfeift. Die Szene entwickelte sich jedoch anders. Der Treckerfahrer hat die Pfiffe des herannahenden Zuges missachtet und trotz guter Einsicht von der Straße auf die Bahnstrecke die Geschwindigkeit nicht verringert und nicht angehalten. Ich selber habe erst relativ spät realisiert, dass der Treckerfahrer NICHT anhält. Weil ich nicht einschätzen konnte, ob der Trecker es noch über den Bahnübergang schafft oder vom Zug bei voller Geschwindigkeit getroffen worden wäre, bin ich schlagartig vom Bahnübergang weggerannt. So ist es auch in der zweite Szene zu erkennen. Und daher möchte ich auch möglichen Mutmaßungen entgegentreten, dass aufgrund der vielen Filmeinstellungen die Szene gestellt wäre. Zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für den Fahrer, welcher in den Filmaufnahmen wie das Kennzeichen auch identifiziert werden können, werden keine Angaben gemacht. | |
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In der speziellen Konstellation ja wohl hoffentlich eine MPU.
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| Droht für den Tatbestand „Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr” ein Bußgeld?
Nein. Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr stellt eine Straftat dar, keine Ordnungswidrigkeit. Daher ist es mit einem Bußgeld nicht getan. Stattdessen müssen Beschuldigte mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. Das mögliche Strafmaß hängt von den näheren Umstand der Tat ab.
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Da ist dann die Frage, ob der Tatbestand überhaupt verwirklicht wurde. Also ob man das unter Nr. 4 fassen kann, oder sogar unter Nr. 2. Oder ob am Ende echt nur die OWi bleibt.
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? Das ist doch ein einfacher Vorfahrtsverstoß. erste Zeile 80 Euro
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| Zitat von Abso
Da ist dann die Frage, ob der Tatbestand überhaupt verwirklicht wurde. Also ob man das unter Nr. 4 fassen kann, oder sogar unter Nr. 2. Oder ob am Ende echt nur die OWi bleibt.
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Ist denn Nr 1 von §315 überhaupt erfüllt?
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
| Zitat von Abso
Da ist dann die Frage, ob der Tatbestand überhaupt verwirklicht wurde. Also ob man das unter Nr. 4 fassen kann, oder sogar unter Nr. 2. Oder ob am Ende echt nur die OWi bleibt.
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Ist denn Nr 1 von §315 überhaupt erfüllt?
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Das muss nicht erfüllt sein, die Aufzählung ist alternativ (s. "oder" am Ende von Nr. 3).
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Noch_ein_Kamel
| Zitat von Abso
Da ist dann die Frage, ob der Tatbestand überhaupt verwirklicht wurde. Also ob man das unter Nr. 4 fassen kann, oder sogar unter Nr. 2. Oder ob am Ende echt nur die OWi bleibt.
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Ist denn Nr 1 von §315 überhaupt erfüllt?
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Das muss nicht erfüllt sein, die Aufzählung ist alternativ (s. "oder" am Ende von Nr. 3).
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Achso. Habs falsch verstanden und meinte das Gleiche :-)
"Absatz 1" insgesamt und nicht "Nr 1"
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Abgesehen von Nr. 4 - das ist diskutabel, braucht es ansonsten die Gefährdung von Leib oder Leben oder Sachen von bedeutendem Wert. Der Zug ist eine Sache von bedeutendem Wert und eine Gefährdung ist bei einem "Beinaheunfall" gegeben, eine Situation, in der der Eintritt des Schadens nur noch vom Zufall abhängt.
Spoiler - markieren, um zu lesen:
Und der Standardklausurfehler, weil es vergessen wird: der gefährdungsspezifische Zusammenhang, aber hier egal.
Dazu Vorsatz oder Fahrlässigkeit (Abs. 5 oder 6).
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 21.06.2022 18:52]
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |