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| Zitat von TheRealHawk
Klingt im Vergleich zu seinem Horn aber lame.
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Die kann alles zwischen 30 und 120db läuft mit Druckluft aus einer Flasche die du vorher über deine Radpumpe befüllst. Gammelt auch irgendwo bei mir herum.
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Jetzt fühle ich mich gleich besser, wenn mal der Dämpfer aus dem Endtopf des Motorrades kommt.
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| Zitat von Immortalized
Jetzt fühle ich mich gleich besser, wenn mal der Dämpfer aus dem Endtopf des Motorrades kommt.
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Hab mal den dB-Killer ausgebaut, das Ergebnis fand ich stark enttaeuschend
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
| Zitat von Huckel
| Zitat von Noch_ein_Kamel
Warum meinst du, dass ein Auto auf ner dicken fetten weißen Linie fahren dürfte??
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Ortsunkunding, peilend? So what?
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Es geht hier nicht um nen anonymen Autofahrer, sondern um nen Forenuser, der Blödsinn postet!!!!11
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Sorry, hab den mit dem Schutzstreifen ohne durchgezogene Linie verwechselt. Letzterer war mir häufiger geläufig als der mit durchgezogener Linie, da hat der Typ mit dem Kleinlaster natürlich nix zu suchen gehabt außer er wollte das Ding nur queren um seitlich davon anzuhalten (denn das ist weiterhin erlaubt, zum Abbiegen oder parken darf man da drüber). Da ich da aber keine geeignete Parkmöglichkeit gesehen hab ist das wohl einfach nur n Depp gewesen.
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Können alle nach Bremen kommen, da interessiert das offenbar keinen.
/e: die Asituner.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 29.05.2018 23:21]
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Gut so
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| Zitat von [WHE]MadMax
Ich weiss noch nichtmal ob er im Recht war. Der Wagen fuhr zwar langsam und blinkte rechts, er hielt aber nicht an. Solange der noch fährt darf er auch auf der Radspur fahren, er darf sie halt nur nicht komplett blockieren.
Ja, ich weiss, der Idiot wollte wohl halten und die Hupe hat ihm sicherlich nicht geschadet. Aber generell gesprochen ist das Befahren der Radspuren nicht unbedingt verboten, und wenn der Verkehr es erfordert (Mehrspurigkeit) auch durchaus legitim für Kraftfahrzeuge.
Und da kann dann der Radler nicht sagen "meeeeeh, das ist aber mein Weg, auslöschen, Strahl, FITZZZZZZ!", sondern muss eben mal das Tempo reduzieren, genau wie die Autofahrer auch das Tempo reduzieren müssen wenn auf dieser Spur eben n Radler unterwegs ist und sie nicht genug Platz zum überholen haben (und nö, die Breite der Radspur ist nicht "ausreichend Platz",auch wenn so mancher Audisohn das denkt).
Mal n bisschen chillen täte beiden Seiten gut.
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Ein Auto darf auf die Radspur, wenn es der Verkehr erfordert. Das heißt, wenn zB ein sehr breites Fahrzeug entgegen kommt und der Rest der Straße nicht ausreicht. Im normalen Verkehr haben Autos nichts auf dem radstreifen verloren, auch nicht wenn sie gerne zweispurig fahren wollen.
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Der Transporter hatte offensichtlich Bedarf, und im Gegensatz zum Radfahrer niemanden gefährdet. Wie fast immer ist der Radfahrer hier klar der Hurensohn. Und für die Tröte gibt's garantiert auch keine Ausnahme im Gesetz.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 30.05.2018 0:57]
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Der Transporter hatte Bedarf zum Rumpimmeln.
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Und abgesehen davon handelt es sich im Video um einen Radfahrstreifen und keinen Schutzstreifen?
Wikipedia sagt zu Radfahrstreifen folgendes:
| Da es sich um einen Sonderweg für Radfahrer handelt, dürfen andere Verkehrsteilnehmer ihn nicht benutzen,[1] auch nicht zum Halten und Parken. Nur das Überqueren, z. B. zum Erreichen von Parkständen, ist unter Beachtung des Radverkehrs erlaubt. | |
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Da er das geschrieben hat wäre das anzunehmen.
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| Zitat von Sentinel2150
| Gegen ihn liefen Verfahren wegen Hausfriedensbruchs, Bedrohung, Beleidigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung. | |
Guter Erzieher. Würde ich vertrauen!
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Haltet doch bitte eure Münder, ihr übergewichtigen Ferkelchen hurensohnsmiley. Wie soll man denn ordentlich Kids von der Street erziehen, wenn man nicht mal das ein oder andere Gesetzchen übertritt? Hausfriedensbruch und gefährlicher Eingriff in der Straßenverkehr muss gewiss nicht sein, für alle anderen Delikte kann es gute bis sehr gute Gründe geben. Immer beide Seiten anhören, Leute!
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| Zitat von DasIch
Und abgesehen davon handelt es sich im Video um einen Radfahrstreifen und keinen Schutzstreifen?
Wikipedia sagt zu Radfahrstreifen folgendes:
| Da es sich um einen Sonderweg für Radfahrer handelt, dürfen andere Verkehrsteilnehmer ihn nicht benutzen,[1] auch nicht zum Halten und Parken. Nur das Überqueren, z. B. zum Erreichen von Parkständen, ist unter Beachtung des Radverkehrs erlaubt. | |
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Genau, gibt zwei Arten nen Radweg abzumarkieren:
"Radfahrstreifen haben eine durchgezogene Linie und sind rein rechtlich betrachtet kein Teil der Fahrbahn. Autos dürfen nicht darauf fahren oder halten. Radfahrstreifen werden dort markiert, wo der Platz ausreicht. Bei engeren Platzverhältnissen kann ein Schutzstreifen markiert werden.
Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und haben eine gestrichelte Linie – sie dürfen von Autofahrenden auch mal mitbenutzt werden, wenn die Straße so eng ist, dass sich große Fahrzeuge sonst nicht begegnen können. Sie dürfen dabei keinen Radfahrer behindern oder gefährden. Auf Schutzstreifen dürfen Autofahrer kurz halten."
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#pollerpolizei
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Aktivisten stellten zwei Poller für die Verkehrs Sicherheit der Radfahrer an dieser Kreuzung hin:
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Anzeige ist raus
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Gestern hat man sofort reagiert:
@polizeiberlin: Unabhängig von möglicherweise guten Absichten waren die aufgestellten Poller an der Kreuzung Kolonnenstr./Hauptstr. in #Schöneberg nach Einschätzung unseres zuständigen Abschnitts gefährlich und wurden daher entfernt. Eine Strafanzeige wurde gefertigt. @HSchnaars
^tsm
https://twitter.com/polizeiberlin/status/1001385799223513088
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Wie verboten ist nochmal das Aufstellen eigener Verkehrszeichen im öffentlichen Raum?
Natürlich werden die angezeigt, da kann ja jeder kommen. Ich stell dann demnächst Halteverbote überall auf wo ich gerne parken würde und nehm sie mit wenn die Karre da steht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 30.05.2018 13:42]
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| Zitat von Feelgood Managerin
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Man kann Posts auch bearbeiten.
Klar, ist blöd, dass der Postcounter dann nicht hochgeht und mit deinen ganzen Nachrichten hättest du ja das nötige Material um deinen Kram mit Inhalt zu versehen. Aber hey. Nutz es doch einfach.
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Tut mir leid, ich bin mit pot eroid unterwegs und das ist schwierig, ich versuch aber mein bestes.
In Zeiten von big data, swt, Hass thread sich Gedanken über Post counter zu machen ist aber auch first World Problem.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Feelgood Managerin am 30.05.2018 13:50]
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Jo, kann ich verstehen.
Was ich aber nicht verstehen kann sind deren Messmethoden, denn die weichen offenbar von dem ab, was Gesetz ist.
Das sagt dass das Fahrgeräusch bei einer Geschwindigkeit irgendwo zwischen 45 und 60 km/h rum gemessen wird.
Und es gibt haufenweise Klappenauspuffanlagen, die eine ABE haben, und genau in diesem Geräuschbereich (der ja auch die meisten Fahrzustände in der Stadt abdeckt) brav die Fresse halten, aber beim Beschleunigen darüber hinaus dann (erlaubt!) Druck machen.
Anscheinend würden diese ach-so-alleswissenden Posersucher solche Fahrzeuge dann wohl auch einkassieren? Ohne gültige Rechtsgrundlage? Eine einmal für den Hersteller erteilte ABE für ab Werk lieferbares Zubehör kann meines Wissens nach nicht so einfach wieder aberkannt werden. Gibt einige Fahrzeuge die da wesentlich drüber sind, wobei das Standgeräusch immer höher ist (weils auch näher dran gemessen wird) als das Fahrgeräusch bei 50.
Der neue Hyundai i30 N hat z.B. n Standgeräusch von 109-111db eingetragen (je nach Ausführung). Aktuelles Auto. Vollkommen legal.
Das Fahrgeräusch beträgt 72db und ist damit im gesetzlichen Rahmen.
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Immerhin ist der Weg inzwischen rot. :3
¤: durch das Blut der Fahrradfahrer!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bregor am 30.05.2018 15:25]
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| Zitat von Absonoob
Du bist schwierig.
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Bestimmt Journalist!
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Fahre heute auf der Busspur, paar langsame Radler etwas weiter vorne.
Taxifahrer wechselt von regulärer Fahrspur rüber, ich muss bremsen und ausweichen. Taxifahrer fährt nun so schnell wie langsamer Radler vor ihm.
Arschloch zieht nun wieder rüber auf die Straße.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kampfferkerl am 30.05.2018 16:57]
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Dieses Fahrradspurbetreten bringt mich auf eine Frage, die mir oft aufkommt, wenn ich da lang fahre:
Situation: Es passen keine Bahn und Auto nebeneinander. Nur wenn man mit dem Auto auf den Fahrradstreifen zieht, kommt die Bahn vorbei. Wenn da Stau ist (sehr oft), dann fahre ich mit dem Auto immer auf den Fahrradstreifen, um die SBahnen vorbeizulassen. Ist das schon schwerstens verboten oder was ist da los.
Skizze:
(Auf GMaps sieht es so aus, als würde das problemlos nebeneinander passen, dem ist aber nicht so!)
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Immortalized am 30.05.2018 17:34]
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Viel schlimmer ist das du dazu SBahn sagst. :/
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Viel schlimmer sind Radfahrer, das ist bekannt
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |