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| Zitat von Drexl0r
| Zitat von harmlos
Ist auch immer noch so. Wer in der Fahrprüfung einen Fußgängerüberweg nicht bremsbereit überfährt (Fuß vom Gas, über das Bremspedal) fällt sofort durch. Wer nicht mindestens anbremst wenn Menschen erkennbar in der Nähe sind oder das Umfeld nicht gut einsehbar ist ebenso.
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Was für ein Blödsinn.
Ich soll in der Fahrprüfung durchfallen, weil ich nicht jedes Mal anbremse weil irgendjemand am Straßenrand steht oder irgendwas nicht gut einsehbar ist?
Was ist das für eine Art Auto zu fahren?
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"an einem Fußgängerüberweg"!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 21.01.2023 12:02]
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| Zitat von Aspe
| Zitat von Drexl0r
| Zitat von harmlos
Ist auch immer noch so. Wer in der Fahrprüfung einen Fußgängerüberweg nicht bremsbereit überfährt (Fuß vom Gas, über das Bremspedal) fällt sofort durch. Wer nicht mindestens anbremst wenn Menschen erkennbar in der Nähe sind oder das Umfeld nicht gut einsehbar ist ebenso.
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Was für ein Blödsinn.
Ich soll in der Fahrprüfung durchfallen, weil ich nicht jedes Mal anbremse weil irgendjemand am Straßenrand steht oder irgendwas nicht gut einsehbar ist?
Was ist das für eine Art Auto zu fahren?
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"an einem Fußgängerüberweg"!
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Erstens: Das.
Zweitens: Wenn harm das falschmachen würde, hätte sich sicher schonmal jemand erfolgreich beschwert.
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| Zitat von Aspe
| Zitat von Drexl0r
| Zitat von harmlos
Ist auch immer noch so. Wer in der Fahrprüfung einen Fußgängerüberweg nicht bremsbereit überfährt (Fuß vom Gas, über das Bremspedal) fällt sofort durch. Wer nicht mindestens anbremst wenn Menschen erkennbar in der Nähe sind oder das Umfeld nicht gut einsehbar ist ebenso.
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Was für ein Blödsinn.
Ich soll in der Fahrprüfung durchfallen, weil ich nicht jedes Mal anbremse weil irgendjemand am Straßenrand steht oder irgendwas nicht gut einsehbar ist?
Was ist das für eine Art Auto zu fahren?
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"an einem Fußgängerüberweg"!
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Achso, der zweite Satz bezieht sich immernoch auf den Fußgängerüberweg? Nichtsdestotrotz: Was ist wenn ich schon recht lansgam ranrolle (die enststehen ja selten einfach so aus dem Nichts heraus) und den Fuß über der Bremse habe, ohne "anzubremsen"? Kann doch nicht sein dass ich da durchfalle, nur weil ich von vornherein aufmerksamer da ranfahre??
Ist harmlos Fahrlehrer?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Drexl0r am 21.01.2023 12:17]
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| Zitat von Drexl0r
| Zitat von Aspe
| Zitat von Drexl0r
| Zitat von harmlos
Ist auch immer noch so. Wer in der Fahrprüfung einen Fußgängerüberweg nicht bremsbereit überfährt (Fuß vom Gas, über das Bremspedal) fällt sofort durch. Wer nicht mindestens anbremst wenn Menschen erkennbar in der Nähe sind oder das Umfeld nicht gut einsehbar ist ebenso.
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Was für ein Blödsinn.
Ich soll in der Fahrprüfung durchfallen, weil ich nicht jedes Mal anbremse weil irgendjemand am Straßenrand steht oder irgendwas nicht gut einsehbar ist?
Was ist das für eine Art Auto zu fahren?
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"an einem Fußgängerüberweg"!
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Achso, der zweite Satz bezieht sich immernoch auf den Fußgängerüberweg? Nichtsdestotrotz: Was ist wenn ich schon recht lansgam ranrolle (die enststehen ja selten einfach so aus dem Nichts heraus) und den Fuß über der Bremse habe, ohne "anzubremsen"? Kann doch nicht sein dass ich da durchfalle, nur weil ich von vornherein aufmerksamer da ranfahre??
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Ja doch, genau das. Du verringerst die Geschwindigkeit nochmal etwas, damit die Person am Strassenrand nicht verletzt wird, wenn sie doch noch schnell rüber will.
Du fährst ja üblicherweise nicht mit Schrittgeschwindigkeit an den Zebrastreifen heran, also hast Du Spielraum zum Bremsen wenn da Personen an den Seiten stehen.
Jedes Argument dagegen basiert auf "ich habe so gute Reflexe, da passiert mit 40 km/h nix".
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| Zitat von Drexl0r
Ist harmlos Fahrlehrer?
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Nein.
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Drexl0r
| Zitat von Aspe
| Zitat von Drexl0r
| Zitat von harmlos
Ist auch immer noch so. Wer in der Fahrprüfung einen Fußgängerüberweg nicht bremsbereit überfährt (Fuß vom Gas, über das Bremspedal) fällt sofort durch. Wer nicht mindestens anbremst wenn Menschen erkennbar in der Nähe sind oder das Umfeld nicht gut einsehbar ist ebenso.
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Was für ein Blödsinn.
Ich soll in der Fahrprüfung durchfallen, weil ich nicht jedes Mal anbremse weil irgendjemand am Straßenrand steht oder irgendwas nicht gut einsehbar ist?
Was ist das für eine Art Auto zu fahren?
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"an einem Fußgängerüberweg"!
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Achso, der zweite Satz bezieht sich immernoch auf den Fußgängerüberweg? Nichtsdestotrotz: Was ist wenn ich schon recht lansgam ranrolle (die enststehen ja selten einfach so aus dem Nichts heraus) und den Fuß über der Bremse habe, ohne "anzubremsen"? Kann doch nicht sein dass ich da durchfalle, nur weil ich von vornherein aufmerksamer da ranfahre??
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Ja doch, genau das. Du verringerst die Geschwindigkeit nochmal etwas, damit die Person am Strassenrand nicht verletzt wird, wenn sie doch noch schnell rüber will.
Du fährst ja üblicherweise nicht mit Schrittgeschwindigkeit an den Zebrastreifen heran, also hast Du Spielraum zum Bremsen wenn da Personen an den Seiten stehen.
Jedes Argument dagegen basiert auf "ich habe so gute Reflexe, da passiert mit 40 km/h nix".
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Von 40 km/h oder irgendeiner anderen expliziten Geschwindigkeit war nirgendwo die Rede.
Was ist wenn man aus welchen Gründen auch immer eben doch super langsam an einen Fußgängerüberweg ranfährt? Kann doch nicht sein dass man da in der Prüfung durchfliegt nur weil man nicht symbolisch gebremst hat, bzw. falls das tatsächlich so sein sollte empfinde ich das als bescheuert.
Disclaimer:
Ich selbst habe früher als ich noch Auto gefahren bin, fast immer an Fußgängerüberwegen nochmal extra runtergebremst. Weil ~50 km/h im Stadtverkehr idR zu schnell für mein persönliches Gefühl an den meisten entsprechenden Stellen waren. Und wenn es unübersichtlich wird bin ich selbstverständlich auch schon immer vom Gas gegangen. Da das ganze aber wie immer extrem von der entsprechenden Situation abhängig ist, ist dieses pauschale "man muss anbremsen sonst fliegt man durch" doch bescheuert. Daher hätte es mich interessiert was Abso meint mit "Wenn harm das falschmachen würde, hätte sich sicher schonmal jemand erfolgreich beschwert." Wenn er Fahrlehrer oder Prüfer ist, dann habe ich wohl zumindest zu akzeptieren, dass das so gehandhabt wird.
Danke für deine Nichtantwort.
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https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__26.html
| (1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2) Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.
(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend. | |
https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4%C3%9Fige_Geschwindigkeit
| Mäßige Geschwindigkeit (nach der deutschen StVO) ist eine, gegenüber der Ausgangsgeschwindigkeit, deutlich herabgesetzte Geschwindigkeit. Damit soll nach § 8 Abs. 2 StVO derjenige, der die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass er warten wird.
...
Davon zu unterscheiden ist die sog. Schrittgeschwindigkeit, die u. a. bei der Vorbeifahrt an Omnibussen einzuhalten ist. | |
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von eupesco am 21.01.2023 13:15]
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Ich führe u.A. Fahrerlaubnisprüfungen für alle Klassen (außer D) durch, AMA.
Der Unterschied zwischen "Bremsbereit" und "Anbremsen" liegt einerseits darin, dass die Reaktionszeit und der Bremsweg bei bereits angelegter Bremse noch mal ne ganze Ecke geringer ist als bei der Bremsbereitschaft - vor allem aber zeigt es mir im Rahmen der Prüfungsfahrt, dass die geprüfte Person die Situation (jemand ist unmittelbar in der Nähe des Fußgängerüberwegs) richtig eingeschätzt hat (rate ich jedem).
Natürlich ist das immer situativ: wie gut ist die Umgebung einsehbar, wie ist das Tempolimit - und damit die Heranfahrgeschwindigkeit - vor Ort usw.
In der Prüfung wird das streng gehandhabt/gelebt, weil die Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer ein absoluter Grundpfeiler ist. Noch eben schnell vor dem Radfahrer abbiegen, so dass er gerade eben noch nicht bremsen muss, ist rein rechtlich völlig korrekt und keine missachtete Vorfahrt, im Rahmen der Prüfungsfahrt aber ne tiefdunkelgelbe Karte. Wer bereits in der Prüfung so fährt ("passt ja eh, und ansonsten muss der halt kurz bremsen, ist doch nix dabei") der fährt später nicht besser.
| Zitat von Drexl0r
Ist harmlos Fahrlehrer?
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Post gemeldet!
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von harmlos am 21.01.2023 13:42]
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aktueller Hass:
Autofahrer die ihre KFZ nicht ordentlich vom Schnee befreien.
was man da an Kohle in kurzer Zeit in die Staatskassen spülen könnte ...
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Danke für die Ausführung.
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| Zitat von harmlos
(außer D)
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Gnihihi.....aber sonst A, B, C und die 6?
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| Zitat von Icefeldt
aktueller Hass:
Autofahrer die ihre KFZ nicht ordentlich vom Schnee befreien.
was man da an Kohle in kurzer Zeit in die Staatskassen spülen könnte ...
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Leute, die durch ein 10 cm Guckloch schauen beim Fahren weil Eiskratzen so schwer ist, sind auch immer geil.
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Icefeldt
aktueller Hass:
Autofahrer die ihre KFZ nicht ordentlich vom Schnee befreien.
was man da an Kohle in kurzer Zeit in die Staatskassen spülen könnte ...
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Leute, die durch ein 10 cm Guckloch schauen beim Fahren weil Eiskratzen so schwer ist, sind auch immer geil.
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lol was bist denn du für einer, wer ausserhalb des Sichtbereiches ist muss halt zur Seite gehen.
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Alles außerhalb des Sichtbereich ist Toter Winkel
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Tot i.S.v. "wird totgefahren"
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| Darüber hinaus werden wir die Angelegenheit polizeiintern nachbereiten." | |
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| Wir haben uns intern selbst geprüft und kein Fehlverhalten festellen können. kthxbye | |
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Ich hätte ja gedacht, dass ein Polizeigottesdienst unter §35 fällt xD
"Nach § 35 (1) StVO ist unter anderem die Polizei von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."
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Ein Gottesdienst ist keine dringende, hoheitliche Aufgabe.
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So einen Polizeipräsidenten ist doch der öpnv nicht zumutbar!
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hoheitliche Aufgabe = der wird dafür bezahlt
dringend = Muss danach dringend wieder nach Hause
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uuuh buuuuuurn
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Lausbubenstreiche.
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Der hatte bestimmt einen wichtigen Termin und musste die Zeit aufholen, die er wegen Klimaklebern verloren hat.
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3 Monate Denkzettel, Höchststrafe im Autofahrerland.
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Nicht mal richtig gebusst wird im Autofahrerland.
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Wie schön es wäre...
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |