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| Zitat von D@emon
Wenn man solche Vorhaben durchziehen will dann darf man aber auch keine Rücksicht auf die jeweiligen Anwohner nehmen sondern einfach per Dekret zum Wohle der Allgemeinheit einfach machen. Ähnliches bei den Golddiggern welche die jeweiligen benötigten Grundstücke vorher aufkaufen um diese dann für den x-fachen Preis an die Ausführenden der Bauvorhaben verkaufen wollen. Da einfach einen marktüblichen Preis setzen und wer da mehr will wird eben ersatzlos enteignet! Sonst bekommt man eher einen Windpark in einem Vogelschutz Gebiet genehmigt als auch nur einen Meter Gleis verlegt wird.
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Beim EBA Hannover hätte das evtl. sogar eine Restchance, die nicht gegen null geht. Hamburg kenn ich nicht.
Aus eigener Erfahrung erzeugen aber Vorhaben, die über die Grenzen einer einzelnen EBA-Außenstelle hinausgehen, akuten Kotzreiz.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Arkhobal am 20.09.2023 15:15]
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edit:
Remmbremm ist auch viel wichtiger
https://heide-kurier.de/heidekreis-a7-ausbau-klingbeil-fragt-erneut-nach_hYO
| „Das Auto ist das Verkehrsmittel Nummer eins hier im Heidekreis und die A7 ein wichtiger Infrastruktur-Knotenpunkt für den Verkehr vor Ort. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen deshalb Klarheit über die weiteren Planungen und Baumaßnahmen“, so Klingbeil. Ihm sei besonders wichtig, „die Menschen der Region transparent über große Infrastrukturprojekte zu informieren.“
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von krak0s am 20.09.2023 15:34]
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| Zitat von [Skeletor]
Bei einer Autobahn oder Braunkohlegrube wäre da doch schon weggebaggert worden ohne auf irgendwelche Einsprüche zu warten.
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Nicht wirklich. Autobahnen haben genau die gleichen Probleme (siehe A14) und die Kohleabbaugebiete sind auch seit Jahrzehnten schon festgelegt sodass der eigentliche Protest gegen die Planung zu spät kommt.
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| Zitat von Abso
| Zitat von Bombur
Aber sicher, solange auch alle drei Absätze Beachtung finden.
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Absatz 3, Satz 3:
| Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. | |
Wer den Preis nicht akzeptiert, will sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern, entspricht nicht Absatz 2, kann kacken gehen.
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Der Soeinfachistdasmann wäre stolz auf dich.
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für Autos Einbahnstraße. Fahrtrichtung von rechts nach links.
Naja, aber warum nicht einfach mal aus der Parkbucht in die andere Richtung rausfahren, kleine Abkürzung ne zwinki zwinki. Ja gut, beim Ausparken fast eine Lastenradfahrerin mit kleinen Kindern umgefahren, aber passiert halt.
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Bei mir in der Nähe der Arbeit gibt's im Schulviertel (4x weiterführende Schule) seit einiger Zeit ne veränderte Verkehrsführung, das halbe Viertel ist jetzt als Einbahnstraße ausgewiesen, das man einmal umkreisen muss, das Chaos durch die Elterntaxis vs Schulbusverkehr bei Schulbeginn und -ende sowie die engen Straßen samt weiterem Verkehr durch ein Krankenhaus haben es nötig gemacht. So weit so gut.
Jetzt gibt es aber ganz am Ende der letzten Einbahnstraße des Karrees, ca. 50 Meter vor deren Ende eine psychiatrische Tagesklinik für Kinder und Jugendliche, bei denen nicht wenige der jungen Patienten mittels Transportschein von einem Taxi gebracht werden. Für die von der Hauptstraße kommenden Personenkutscher aus Leidenschaft heißt das jetzt also neuerdings 2 Minuten StVO-konforme Fahrt um den Block oder einmal 10 Sekunden verkehrt durch die Einbahnstraße mit jeder Menge Schul-Radverkehr. Die favorisierte Option dürfte niemanden hier groß verwundern
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Mit dem Bus fahren ist besser für die Umwelt, und grundsätzlich auch sicher. Meistens. Es sei denn der Busfahrer erscheint unter Alkohol, Gras und Heroin zur Arbeit.
Immerhin ist er erschienen. Ob der Bus pünktlich war ist leider nicht bekannt.
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Betäubungsmittel können sich in ihrer Wirkung ja gegenseitig aufheben. Vielleicht erstmal die Ermittlungen (und das Urteil!) abwarten, bevor man den Berufskraftfahrer direkt vorverurteilt.
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Ich unterstelle ihm bei dem Arbeitswillen auf jeden Fall Leidenschaft.
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| Zitat von zapedusa
Betäubungsmittel können sich in ihrer Wirkung ja gegenseitig aufheben.
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https://www.tagesspiegel.de/politik/geplante-eu-fuhrerscheinreform-grunen-abgeordnete-fordert-tempolimit-fur-fahranfanger-und-medizinchecks-fur-senioren-10504060.html
https://www.golem.de/news/europaparlament-fuehrerscheinklasse-b-soll-nur-noch-fuer-leichte-autos-gelten-2309-177832.html
| Die französische Grünen-Abgeordnete Karima Delli schlägt folgende Anpassungen der EU-Regeln vor:
Tempolimit für Fahranfänger.
Nachtfahrverbote für Fahranfänger.
Gewichtsgrenze für Pkw-Führerscheine der Klasse B soll auf 1,8 Tonnen reduziert werden.
Verpflichtende Gesundheitstests für Senioren. | |
| Der Bericht von Delli enthält noch weitere kontroverse Vorschläge. So sollen Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, Fahranfängern "das Fahren in der Nacht, und zwar von Mitternacht bis 6.00 Uhr", zu verbieten. Möglich sei bei diesen auch " ein Null-Toleranz-System für illegale psychoaktive Drogen, für das die niedrigste Bestimmungsgrenze herangezogen wird, bei der die passive oder unbeabsichtigte Exposition berücksichtigt wird" | |
Bevor jetzt but nah freedoms kommt - das ist nur ein Vorschlag, was davon umgesetzt wird ist natürlich Verhandlungssache.natürlich sind die Schlagzeilen ein Genuss für die AFD und sonstigen Konservativen.
Ziel ist ganz klar die Leute Richtung Kleinwagen steuern und SU undf große Autos unattraktiv machen. Wer es nicht braucht bleibt beim Kleinwagen.
Fahrtauglichkeitsprüfungen für Senioren sind gut.
Ich könnte mich eher damit anfreunden wenn man Personen ab 16 einen Führerschein „B Light“ ermöglichen würde mit Leistungsgewicht und Geschwibdigkeilimit. Es gibt ja schon diese umgebauten 3Räder. Aber auch hier wieder ein falschen Signal zum Indicidualverkehr wenn man doch ÖPnV in den Fokus stellen will.
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omg das wäre ja das Ende vom F-150 Schwerpflicht als Privat-PKW in D!!
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| Gewichtsgrenze für Pkw-Führerscheine der Klasse B soll auf 1,8 Tonnen reduziert werden. | |
Lacht in E-Autos
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"unberücksichtigt bleibt zur Berechnung nach Satz 2 das Eigengewicht des Energiespeichers, sofern der Hersteller es ausweist".
Könnte man, wenn man wollte.
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Ich liebäugle eh mit c1e, also kehre ich nicht und freue mich auf meinen f650
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1,8? Warum nicht 1,5
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Dazu bitte noch die Fahrerlaubnis mit den Fahrzeugschlüssel koppeln und mit Zugriff auf das Verkehrsdelikteregister nach dem Motto " Hey du bist unter 23, du hast deine Fahrerlaubnis seit 3 Jahren oder weniger aber schon so viel auf dem Kerbholz. Klar kannst du eine 600 PS starke Penisverlängerung fahren, hast aber nur eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h in der Stadt und 85 km/h außerorts dazu gibt es auch nur von den 600 möglichen Pferdestärken nur 50-60".
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| Zitat von D@emon
Dazu bitte noch die Fahrerlaubnis mit den Fahrzeugschlüssel koppeln und mit Zugriff auf das Verkehrsdelikteregister nach dem Motto " Hey du bist unter 23, du hast deine Fahrerlaubnis seit 3 Jahren oder weniger aber schon so viel auf dem Kerbholz. Klar kannst du eine 600 PS starke Penisverlängerung fahren, hast aber nur eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h in der Stadt und 85 km/h außerorts dazu gibt es auch nur von den 600 möglichen Pferdestärken nur 50-60".
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Orwell, übernehmen Sie!
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Warum können wir nicht so sein wie Japan, Grossstädter mit Kei Cars und schöner ÖPNV.
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weil man dort kein Vollotto sein darf
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Die haben halt keine Autoindustrie auf die man Rücksicht nehmen müsste.
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Haben sie schon, aber die exportiert die dicken Dinger einfach wenn man sie zuhause nicht verkauft bekommt.
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| Zitat von Bleifresser
https://www.tagesspiegel.de/politik/geplante-eu-fuhrerscheinreform-grunen-abgeordnete-fordert-tempolimit-fur-fahranfanger-und-medizinchecks-fur-senioren-10504060.html
https://www.golem.de/news/europaparlament-fuehrerscheinklasse-b-soll-nur-noch-fuer-leichte-autos-gelten-2309-177832.html
| Die französische Grünen-Abgeordnete Karima Delli schlägt folgende Anpassungen der EU-Regeln vor:
Tempolimit für Fahranfänger.
Nachtfahrverbote für Fahranfänger.
Gewichtsgrenze für Pkw-Führerscheine der Klasse B soll auf 1,8 Tonnen reduziert werden.
Verpflichtende Gesundheitstests für Senioren. | |
| Der Bericht von Delli enthält noch weitere kontroverse Vorschläge. So sollen Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, Fahranfängern "das Fahren in der Nacht, und zwar von Mitternacht bis 6.00 Uhr", zu verbieten. Möglich sei bei diesen auch " ein Null-Toleranz-System für illegale psychoaktive Drogen, für das die niedrigste Bestimmungsgrenze herangezogen wird, bei der die passive oder unbeabsichtigte Exposition berücksichtigt wird" | |
Bevor jetzt but nah freedoms kommt - das ist nur ein Vorschlag, was davon umgesetzt wird ist natürlich Verhandlungssache.natürlich sind die Schlagzeilen ein Genuss für die AFD und sonstigen Konservativen.
Ziel ist ganz klar die Leute Richtung Kleinwagen steuern und SU undf große Autos unattraktiv machen. Wer es nicht braucht bleibt beim Kleinwagen.
Fahrtauglichkeitsprüfungen für Senioren sind gut.
Ich könnte mich eher damit anfreunden wenn man Personen ab 16 einen Führerschein „B Light“ ermöglichen würde mit Leistungsgewicht und Geschwibdigkeilimit. Es gibt ja schon diese umgebauten 3Räder. Aber auch hier wieder ein falschen Signal zum Indicidualverkehr wenn man doch ÖPnV in den Fokus stellen will.
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Finde ich leider okay.
Die Boomer werden zwar immer noch 16L/100km ballern, aber so kann man wenigstens langfristig aufbauen, dass Leute sich dran gewöhnen.
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Was für einen verdammten Grund sollte es für ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger geben?
Und wie ist in diesem Vorschlag "Fahranfänger" definiert?
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |