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Perlen vor die Säue hier.
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Nein. Ich sag aber nicht warum.
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Na dann... die letzten 5 Absätze sind zu 80% Bullshit und teilweise seit Jahrzehnten überholt. Dazu lobt der Herr die Countdownampeln in den Himmel, vergisst aber zu erwähnen, dass die Wartezeit durch deren Einsatz je nach Anlage bis 50% länger dauert bis die Freigabe kommt.
Dazu der Mist mit den Geschwindigkeiten bei Fussgängern.
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Gestern auch so nen Spinner Arschloch gehabt.
Bei erlaubten 60 überholt er mich mit wenigstens dem Doppelten und hätte dann fast die Linkskurve nicht geschafft. Der musste so stark abbremsen, dass ich dachte sein Audi macht nen Frontflip.
Allgemein ist es aktuell, wie jedes Jahr beim ersten guten Wetter, wieder besonders schlimm. Jeder Zweite ist von den Frühlingsfarben abgelenkt.
Und die niederländischen
Touristen sind auch zurück auf den Bergstraßen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von steamed am 30.04.2023 10:57]
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Ha sehr schönIn der Probezeit. Lappen kann man dann wohl vergessen.
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Verbotenes Autorennen mit 180 km/h auf einer unbegrenzten (nehme ich an, da im Artikel kein Tempolimit erwähnt wird) Autobahn. Hä?
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Bundesstraße. Relativ wahrscheinlich ist da 100.
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Straße und kmh dürften dafür nicht so entscheidend sein, wie eben das Fahrverhalten.
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| Zitat von statixx
Bundesstraße. Relativ wahrscheinlich ist da 100.
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Ahhhh m(
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| Zitat von statixx
Bundesstraße. Relativ wahrscheinlich ist da 100.
| | Kraftfahrstrasse baulich getrennt etcpp. Wobei da auch 100er und 120er schilder stehen teilweise
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| Zitat von FoB
Verbotenes Autorennen mit 180 km/h auf einer unbegrenzten (nehme ich an, da im Artikel kein Tempolimit erwähnt wird) Autobahn. Hä?
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Ich hab das mal für dich gegoogelt :-p
| Gemäß § 315d I Nr. 3 StGB macht sich strafbar, wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen | |
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
| Gemäß § 315d I Nr. 3 StGB macht sich strafbar, wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen | |
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Aber wenn man noch schneller fahren könnte, wäre es wieder iO?
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| Zitat von i pwn n00bs
| Zitat von Noch_ein_Kamel
| Gemäß § 315d I Nr. 3 StGB macht sich strafbar, wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen | |
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Aber wenn man noch schneller fahren könnte, wäre es wieder iO?
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Es wäre iO, wenn man nur so fährt, um schneller ans Ziel zu kommen aber halt nicht um möglichst schnell zu fahren
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gestern:
vom Busfahrer mit Absicht auf Gegenfahrbahn gedrängt worden, vorher Rot/Grüner Pfeil ignoriert (Anzeige is raus). Er fand es wohl nicht so geil, dass er mich nicht auf der Einspurenbrücke überholen konnte. Wtf.
heute:
Polizist fragt mich, warum ich einfach so auf der Straße fahre. Würde ich ja verstehen, wenn es nicht einer der schlechtesten Fahrradwege ist, den es dort gibt (Straße wurde natürlich saniert, verbreitert).
Als Zugabe noch:Fahre Hang Richtung Kreuzung runter, ~20M zieht das stehende Fahrzeug links rüber. Hatte mich eigentlich schon in der Heckscheibe hängend gesehen, aber zum Glück noch um das Heck gekommen.
Gute Laune, endlich Rad fahren bei gutem Wetter.
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Haste ihn auch gleich gefragt, was denn das Victim blaming soll?
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lieber 30 Tage präventivhaft, weil er die straße blockiert.
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
| Zitat von i pwn n00bs
| Zitat von Noch_ein_Kamel
| Gemäß § 315d I Nr. 3 StGB macht sich strafbar, wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen | |
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Aber wenn man noch schneller fahren könnte, wäre es wieder iO?
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Es wäre iO, wenn man nur so fährt, um schneller ans Ziel zu kommen aber halt nicht um möglichst schnell zu fahren
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Spassfakt: Dieser Paragraph gilt auch auf der Nordschleife.
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Immo ist bei der Ansicht der Mikrokratzer in Ohnmacht gefallen.
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Was genau stört dich daran?
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Naturgewalt "Auto" "kommt ab" und "stößt zusammen", statt "Betrunkener fährt um".
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Hatte die Radfahrerin nen Helm auf?
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"stieß mit einer Radfahrerin auf dem Radweg zusammen". Als ob sie damit überhaupt irgendwas zu tun hatte und sie nicht einfach überfahren worden ist.
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| Die Frau war auf dem Weg von Gießen nach Pohlheim mit einem Auto zusammengekracht (siehe Erstmeldung). | |
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| Zitat von steamed
Gestern auch so nen Spinner Arschloch gehabt.
Bei erlaubten 60 überholt er mich mit wenigstens dem Doppelten und hätte dann fast die Linkskurve nicht geschafft. Der musste so stark abbremsen, dass ich dachte sein Audi macht nen Frontflip.
Allgemein ist es aktuell, wie jedes Jahr beim ersten guten Wetter, wieder besonders schlimm. Jeder Zweite ist von den Frühlingsfarben abgelenkt.
Und die niederländischen
Touristen sind auch zurück auf den Bergstraßen
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Gibt's schon Daten vom Ueberholabstandmessgeraet?
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |