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Mit der Öffnung ins Klo halten und die Vakuumabsaugung den Rest erledigen lassen.
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| Zitat von Smoking44*
| Zitat von i pwn n00bs
Ich hab mir schon mal überlegt, wie ich das machen würde, wenn ich unbedingt an Bord rauchen müsste:
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Warum?
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Mein Mann liebt solche Gedankenexperimente!
Warum sollte man sich fragen, wie viele 5-Klässler man im Wellensystem verprügeln kann Alles die gleiche Rubrik.
| Zitat von monischnucki
Mit der Öffnung ins Klo halten und die Vakuumabsaugung den Rest erledigen lassen.
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Das fühlt sich gerade an wie das langerwartete Ende von Half Life 2: Episode 3
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von i pwn n00bs am 09.01.2023 15:31]
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| Zitat von Smoking44*
| Zitat von i pwn n00bs
Ich hab mir schon mal überlegt, wie ich das machen würde, wenn ich unbedingt an Bord rauchen müsste:
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Warum?
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Für wen fragst du, smoking?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von fiffi am 09.01.2023 15:32]
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Ich fliege gut gekleidet, du Banause.
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Bisschen weiterer Flughass:
| Auf einem Flug von Air India von New York nach Delhi entblößte sich am 26. November ein betrunkener Mann in der Business Class. Danach urinierte er auf eine Passagierin. Der an sich schon schier unglaubliche Vorfall wurde dadurch noch mehr zum Thema, weil die Besatzung sich nicht bemüßigt sah, einzuschreiten.
Erst als die Passagierin sich schriftlich beklagte, untersuchte die indische Nationalairline den Fall. Doch damit ist es nicht getan. Denn inzwischen wurde ein zweiter Vorfall bekannt. Am 6. Dezember pinkelte ein anderer, ebenfalls betrunkener Mann auf einem Flug von Air India von Paris nach Delhi ebenfalls mitten in der Kabine. Er urinierte auf die Decke einer Frau, wie die lokalen Medien berichten. | |
https://www.aerotelegraph.com/air-india-nach-zweitem-pinkel-vorfall-unter-druck-passagier-uriniert-business-class
Und wie war der Flug?
Ach eigentlich alles super, bequemer Sitz, gutes Bett, Essen lecker, nur als mein Sitznachbar seinen Schwanz rausgeholt hat und mich unironisch angepisst hat, war ich etwas überrascht.
Wtf ey...was geht in manchen Menschen vor?
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Easy.
Wer auffährt (und bei einer Gefahrenbremsung sein Gefährt nicht im Griff hat), hat Schuld.
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Er hätte ja durchziehen können, wenn der Autofahrer wie angezeigt geradeaus gefahren wäre und nicht 0.5s vor Aufprall sich fürs Abbiegen entschieden hätte.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Muh!]Shadow am 09.01.2023 16:25]
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Ganz schön viel Energie hat das Auto glücklicherweise aufgenommen.
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| Zitat von Feelgood Managerin
Ganz schön viel Energie hat das Auto glücklicherweise aufgenommen.
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Wäre das Auto ein Lastenrad gewesen, wäre keinem was passiert!
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Er hätte ja durchziehen können, wenn der Autofahrer wie angezeigt geradeaus gefahren wäre und nicht 0.5s vor Aufprall sich fürs Abbiegen entschieden hätte.
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Blinker war klar gesetzt und die Fahrerin wartete korrekt den Querverkehr über den Fussgängerstreifen ab.
Alleinschuld beim Radfahrer.
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Der Blinker wurde reichlich spät gesetzt, quasi erst beim Abbiegen. Und man sollte sich rechts einordnen, wenn man rechts abbiegen will.
Und wie man als Radfahrer auf die Idee kommt, im Kreuzungsbereich zu überholen, möge verstehen wer will.
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Ja, also schlussendlich haben beide eine Teilschuld aus meiner Sicht. Das Auto setzt den Blinker zu spät und will dann als Abbieger doch noch den Radfahrer durchlassen wie es scheint.
Der fährt aber scheinbar ein Fixie und zu schnell und ballert ins Heck (hallo SBI)
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Hatte er Joghurt im Rucksack?
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Wurde er geschubst? Und was ist mit dem Joghurt im Kofferruam?
Wer fährt, weil er erwartet, daß irgendwo in der nächsten Zehntelsekunde Platz sein wird, hat es nicht besser verdient Schuld.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 09.01.2023 17:42]
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Ihr wollt dem/der Autofahrenden eine Teilschuld aufdrücken, weil er/sie zu spät (und selbst das wäre strittig) geblinkt habe?
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https://www.bussgeldkatalog.org/auffahrunfall-schuld
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Bremst der Vordermann allerdings ohne Grund, verstößt er gegen § 4 der StVO. Der Paragraph hält nämlich weiterhin fest:
(1) [] Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte beispielsweise am 2. März 2006 in einem Urteil, dass plötzliches und grundloses Bremsen zur Teilschuld an dem Auffahrunfall führt. | |
Der Autofahrer hat sein Abbiegen nicht angekündigt und daher überraschend und anscheinend ohne Grund gebremst.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 09.01.2023 17:46]
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§9, Abs 1 StVO sagt ja
Zwischenwutlatte
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Muh!]Shadow am 09.01.2023 17:46]
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| Zitat von loliger_rofler
https://www.bussgeldkatalog.org/auffahrunfall-schuld
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Bremst der Vordermann allerdings ohne Grund, verstößt er gegen § 4 der StVO. Der Paragraph hält nämlich weiterhin fest:
(1) [] Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte beispielsweise am 2. März 2006 in einem Urteil, dass plötzliches und grundloses Bremsen zur Teilschuld an dem Auffahrunfall führt. | |
Der Autofahrer hat sein Abbiegen nicht angekündigt und daher überraschend und anscheinend ohne Grund gebremst.
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Er hat aber nicht überraschend und anscheinend ohne Grund gebremst, sondern weil er im Außenspiegel den heranrasenden Radfahrer gesehen hat.
@Shadow, natürlich hätte er laut StVO das Abbiegen ankündigen müssen. Ich sage nur, dass daraus nicht automatisch eine Teilschuld entstehen muss.
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Muss einem auch erst mal passieren, dass man an der Ampel, wo man viel Zeit zum Nachdenken hat, vergisst sich richtig einzuordnen und dann noch vergisst den Blinker schon vorzeitig zu setzen.
Wäre der Radfahrer ein Auto gewesen, hätte es nur deswegen nicht geknallt, weil die Spur nach rechts zu eng war.
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da geht noch was Leute, sonst kommt ihr nicht an den Twitter Thread ran
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Deswegen für Radfahrer immer die Regel möglichst links in der Spur zu fahren und nicht versuchen rechts vorbei zu kommen - es sei denn es gibt eine gute Radspur, die auch von Autofahrern vollständig geräumt ist.
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Der Radler ballert jedenfalls hurtig in die Kreuzung ein; krasser Überlebensdrang.
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Feelgood Managerin
Ganz schön viel Energie hat das Auto glücklicherweise aufgenommen.
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Wäre das Auto ein Lastenrad gewesen, wäre keinem was passiert!
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Naja, da wäre der auffahrende Radfahrer wahrscheinlich auf die Kreuzung gesegelt, hier "bremst" ja noch die heckklappe/Scheibe
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| Zitat von AJ Alpha
Der Radler ballert jedenfalls hurtig in die Kreuzung ein; krasser Überlebensdrang.
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War das ein Pedelec?
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| Zitat von [RPD]-Biohazard
| Zitat von AJ Alpha
Der Radler ballert jedenfalls hurtig in die Kreuzung ein; krasser Überlebensdrang.
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War das ein Pedelec?
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5 Mark auf Fixie.
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| Zitat von monischnucki
5 Mark auf Fixie.
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Alleinschuld Erbsünde!
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| Zitat von AJ Alpha
Der Radler ballert jedenfalls hurtig in die Kreuzung ein; krasser Überlebensdrang.
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Wenn man bedenkt, dass das Auto gerade erst nach Rot angefahren ist, und direkt hinter dem Auto das "Kamerafahrzeug" war, dürfte das erste Vergehen schon mal das Rechts-Überholen dieses Fahrzeuges sein. Oder übersehe ich da was?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ShadowCommander am 09.01.2023 19:56]
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |