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| Zitat von Real_Futti
| Zitat von Aspe
Tank: voll
Linke Spur: gebucht
Tempomat: +19 km/h nach GPS
Blitzer.de: pro
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Das machst du nicht in AT/CH und Fr. Das weißt du auch.
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kommt drauf an.
Grundsätzlich funktionieren die bekannten Blitzer Apps weltweit.
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| Zitat von Real_Futti
Du bist schon oft in F selbst gefahren. Denk mal scharf nach.
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Ich habe da im Normalfall keine Angst. Aber ok.
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| Zitat von Aspe
| Zitat von Real_Futti
| Zitat von Aspe
Tank: voll
Linke Spur: gebucht
Tempomat: +19 km/h nach GPS
Blitzer.de: pro
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Das machst du nicht in AT/CH und Fr. Das weißt du auch.
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kommt drauf an.
Grundsätzlich funktionieren die bekannten Blitzer Apps weltweit.
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Ja, kostet dich in FR halt 2k Euro, wenn die in der Kontrolle mal dein Handy kontrollieren.
Wer Blitzer Apps nutzt gehört eigentlich aus dem Verkehr gezogen.
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Die Straßenräuber da haben auch noch andere Methoden um einen das Geld aus den Taschen zu ziehen. Dürfte Gonzo betreffen: wenn man im Besitz einer Fahrerkarte und eines Qualifikationsnachweises nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetztes ist dann sollte man beides auch im Urlaub( oder was auch immer der Grund des Besuches im Land der Connaisseuren von Amphibiengliedmaßen ist) mitführen. Das Nichtmitführen ist denen 700¤ wert.
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| Zitat von D@emon
Die Straßenräuber da haben auch noch andere Methoden um einen das Geld aus den Taschen zu ziehen. Dürfte Gonzo betreffen: wenn man im Besitz einer Fahrerkarte und eines Qualifikationsnachweises nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetztes ist dann sollte man beides auch im Urlaub( oder was auch immer der Grund des Besuches im Land der Connaisseuren von Amphibiengliedmaßen ist) mitführen. Das Nichtmitführen ist denen 700¤ wert.
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Kannst du Mal die rechtliche Grundlage dafür ausführen bitte. Habe ich noch nie gehört. Ich meine meine drei Karten sind eh im gleichen Portmonee unterwegs, aber interessieren würde mich das schon.
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Offizel(stand 2019) besteht keine Mitführpflicht der Fahrerkarte im Urlaub(EU-Verordnung 165/2014). DAs ist soweit richtig. Laut der französichen und auch der slowakischen Polizei besteht jedoch in deren Ländern eine Mitführpflicht der Fahrerkarte und des Qualinachweises weil diese eben ein Bestandteil der Fahrerlaubnis sind. Es ist bisher eine Grauzone was da wohl gültig ist da die jeweilige EU-Verordnung recht schwammig formuliert ist.
Nach § 102a Abs. 3a ist der Inhaber verpflichtet das die Fahrerkarte sicher verwahrt ist und nicht von anderen mißbräuchlich verwendet werden kann. Das ist die Grundlage worauf die sich da berufen. Jetzt beweise aber mal der Polizei am Urlaubsort in Frankreich das deine Fahrerkarte zu Hause sicher vor Fremdzugriff verwahrt ist. Wird eher schwierig werden. Usus bei den Fahrerschulungen ist daher das die Fahrer darauf hingewiesen werden das alle 3 Karten auch im Urlaub in den Bereichen der Länder, wo die EU-Verordnung gilt, besser mit zuführen ist. Klar kann man da versuchen gegen Einspruch zu erheben aber das ist gerade in Frankreich eher aussichtslos.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von D@emon am 23.09.2023 4:44]
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| Zitat von Real_Futti
| Zitat von Joggl²
omg futti!!! Gib den Lappen ab Opi, wenn du nicht weißt was du tust!
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Trägst mittlerweile Helm auf dem Rad?
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versteh ich nicht
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| Zitat von D@emon
Offizel(stand 2019) besteht keine Mitführpflicht der Fahrerkarte im Urlaub(EU-Verordnung 165/2014). DAs ist soweit richtig. Laut der französichen und auch der slowakischen Polizei besteht jedoch in deren Ländern eine Mitführpflicht der Fahrerkarte und des Qualinachweises weil diese eben ein Bestandteil der Fahrerlaubnis sind. Es ist bisher eine Grauzone was da wohl gültig ist da die jeweilige EU-Verordnung recht schwammig formuliert ist.
Nach § 102a Abs. 3a ist der Inhaber verpflichtet das die Fahrerkarte sicher verwahrt ist und nicht von anderen mißbräuchlich verwendet werden kann. Das ist die Grundlage worauf die sich da berufen. Jetzt beweise aber mal der Polizei am Urlaubsort in Frankreich das deine Fahrerkarte zu Hause sicher vor Fremdzugriff verwahrt ist. Wird eher schwierig werden. Usus bei den Fahrerschulungen ist daher das die Fahrer darauf hingewiesen werden das alle 3 Karten auch im Urlaub in den Bereichen der Länder, wo die EU-Verordnung gilt, besser mit zuführen ist. Klar kann man da versuchen gegen Einspruch zu erheben aber das ist gerade in Frankreich eher aussichtslos.
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K. Thx, wusste ich tatsächlich nicht/wurde mir so nicht beigebracht.
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Hättest du mal das Anschlussjahr an der Baumschule gemacht.
Grund ist im übrigen wie immer sehr einfach: Karten wurden im Urlaub weitergereicht und wer anders ist damit schwarz weitergefahren oder hat eben die Karten unterwegs getauscht für mehr Stunden. Da dies nicht so einfach zu kontrollieren ist wie das Physikalische dabeihaben der Karten, wirds so gehandhabt.
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| Zitat von dancano
Dänisch bitte einfach.
Ab XYZ wird der Wagen beschlagnahmt und versteigert.
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Aber weil der Besitz eines Fahrzeugs seit der Gonzoreform so teuer geworden ist interessiert sich niemand dafür und man kann seinen Wagen zum Schnäppchenpreis zurückkaufen.
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Bussgelder anhand Tagessätzen wäre schon mal ein guter Anfang, wers auf die Spitze treiben mag kann den Fahrzeugwert mit einberechnen.
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| Zitat von gonzo
| Zitat von D@emon
Offizel(stand 2019) besteht keine Mitführpflicht der Fahrerkarte im Urlaub(EU-Verordnung 165/2014). DAs ist soweit richtig. Laut der französichen und auch der slowakischen Polizei besteht jedoch in deren Ländern eine Mitführpflicht der Fahrerkarte und des Qualinachweises weil diese eben ein Bestandteil der Fahrerlaubnis sind. Es ist bisher eine Grauzone was da wohl gültig ist da die jeweilige EU-Verordnung recht schwammig formuliert ist.
Nach § 102a Abs. 3a ist der Inhaber verpflichtet das die Fahrerkarte sicher verwahrt ist und nicht von anderen mißbräuchlich verwendet werden kann. Das ist die Grundlage worauf die sich da berufen. Jetzt beweise aber mal der Polizei am Urlaubsort in Frankreich das deine Fahrerkarte zu Hause sicher vor Fremdzugriff verwahrt ist. Wird eher schwierig werden. Usus bei den Fahrerschulungen ist daher das die Fahrer darauf hingewiesen werden das alle 3 Karten auch im Urlaub in den Bereichen der Länder, wo die EU-Verordnung gilt, besser mit zuführen ist. Klar kann man da versuchen gegen Einspruch zu erheben aber das ist gerade in Frankreich eher aussichtslos.
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K. Thx, wusste ich tatsächlich nicht/wurde mir so nicht beigebracht.
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Hoffen wir mal, dass Waffenbesitzer nicht irgendwann dieselbe absurde Argumentation aufgreifen und behaupten, ihr knallender Liebling sei nur in Reichweite sicher verwahrt.
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Hier gehen ja schon wieder die wyldesten Vergleiche.
Futti zeig deinen Fahrradhelm
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Uvex find ich gut! Ist der auch E-Bike zertifiziert, ggf. brauchst du da noch einen anderen.
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| Zitat von Aspe
Und wie ist in diesem Vorschlag "Fahranfänger" definiert?
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Von der Probezeit beim Führerscheinerwerb hast du aber schon gehört, oder.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Aspe
Und wie ist in diesem Vorschlag "Fahranfänger" definiert?
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Von der Probezeit beim Führerscheinerwerb hast du aber schon gehört, oder.
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Jo. Und welchen Grund gäbe es der 35 jährigen alleinerziehenden Mutter, welche nach der Scheidung von ihrem Mann den Führerschein gemacht hat um nachts ihren Job als Krankenschwester wahrzunehmen, zu verbieten Nachts zu fahren?
Das Beispiel mag ein wenig plakativ sein.
Aber pauschal allen Fahranfängern das Fahren nachts zu verbieten ist einfach totaler Quatsch.
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| Zitat von Aspe
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Aspe
Und wie ist in diesem Vorschlag "Fahranfänger" definiert?
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Von der Probezeit beim Führerscheinerwerb hast du aber schon gehört, oder.
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Jo. Und welchen Grund gäbe es
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Weil sie als Fahranfängerin das Fahrzeug noch nicht so gut beherrscht.
Ist ja kein Skill, den man hat, nur weil man 35, alleinerziehend und Krankenschwester ist.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 23.09.2023 14:03]
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deine Fahrerkarte zu Hause sicher vor Fremdzugriff verwahrt ist.
Muss ich mir dann meinen Fahrzeugbrieg aufn Arsch tackern oder was? Der liegt auch zuhause rum.
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Ach komm, D@emon erzählt Kram vom Turm gegen Ausländer. Bei Covid waren es Pflegekräfte aus Osteuropa, zwischendurch waren es LKW-Fahrer aus Litauen, jetzt sind's eben französische Behörden. Nie mit Quelle, nie mit Beleg, immer mit Herablassung. Und wenn die Ausländer nix hergeben, wird gegen Frauen auf Lastenrädern gestänkert, die bei ihm in Phantasialand wöchentlich 27 unschuldige Rentner überfahren
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| Zitat von FelixDelay
passend dazu:
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Jup. Die Manja hat erst kurz vor knapp kommunizieren lassen, dass der Senat die Kosten nicht übernehmen wird.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Smoking am 23.09.2023 21:20]
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Versteh auch nicht wieso man an dem autofreien Tag ernsthaft die Menschen dazu motivieren sollte, mal aufs Kfz zu verzichten
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| „Diese Spielstraße hat mich in meine Kindheit zurückgebracht.“ Sie habe viel draußen gespielt. Wenn Kinder auf beruhigten Straßen spielten, sei das für sie „Abenteuer“ und für die Eltern „Sicherheit“. | |
| Wie es mit dem Projekt Spielstraßen weitergeht, schien zuletzt fraglich. Im aktuellen Entwurf für den Doppelhaushalt 2024/2025 sind im entsprechenden Haushaltstitel nur 50.000 Euro vermerkt. Zuvor waren 180.000 Euro für Spielstraßen vorgesehen. | |
| Einige U-Bahnstationen weiter hatten die drei CDU-Damen vor einigen Monaten für Unruhe in der Verkehrspolitik gesorgt, als der Radweg an der Ollenhauerstraße nicht eröffnet, sondern in Frage gestellt wurde. | |
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https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund-innenstadt/schwerer-unfall-auf-der-hohen-strasse-19-jaehriger-fuhr-verbotenes-einzelrennen-w786753-2000947621/
| Gegen 17.55 Uhr war der 19-Jährige auf der Hohen Straße in Richtung Innenstadt unterwegs. Laut ersten Zeugenaussagen ließ er an einer Ampel an der Einmündung zur Saarlandstraße die Reifen seines Audis durchdrehen. Dabei verlor der Dortmunder die Kontrolle über sein Fahrzeug.[...]
Zwei Fußgängerinnen erlitten leichte Verletzungen durch umherfliegende Steine, mussten aber nicht behandelt werden. Nur, weil einige Fußgänger zur Seite sprangen, seien diese nicht verletzt worden. Der 19-jährige Fahrer und sein 20-jähriger Beifahrer blieben unverletzt. Die Polizei stellte ihre Handys sicher, ebenso wie den Führerschein des 19-Jährigen. | |
Der Audi trug keinen Helm
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FelixDelay am 24.09.2023 17:17]
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Jaa... Sonntagsfahrverbot für Fahranfänger any1?
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Hmm, Audi RS3. Ich bin mir ziemlich sicher zu wissen, was da passiert ist.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |