|
|
|
|
Ja gut ey, einem, der ohne Versicherung fährt, würde ich halt zutrauen, auch auf diese äußerst harte Maßnahme zu scheißen oder harms workaround in Anspruch zu nehmen. Immer wieder erheiternd.
-
Weitere Fahr- und Lachgeschichten: Gestern Abend nen weißen Transporter mit polnischem Kennzeichen angehupt, der mir in ner 30er-Zone bei Rechts vor Links einfach stumpf die Vorfahrt genommen hat. Wir sind dann noch paar Kilometer die selbe Strecke gefahren, der hat kein einziges Mal die Geschwindigkeit verringert, wenn er Vorfahrt hätte gewähren müssen.
Beziehungsweise sie. Der Transporter ist dann bei ner zweispurigen innerstädtischen Straße neben mich gefahren und hat wild gestikuliert. Schwer zu erkennen, weil mein Wagen sehr tief und ihrer sehr hoch war, aber es war irgendwie ne Mitte 20 Jährige Frau mit Beanie aufm Kopp. Die hat sich dann zuerst vor und dann hinter mich gesetzt und wollte mir mit Dauer-Fernlicht wohl irgendwas mitteilen.
Könnte ich eigentlich mal von der Dashcam runterziehen und bei so nem YT Kanal einschicken.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Shooter
Nicht bezahlen -> Versicherung kündigt den Vertrag und informiert die Zulassungsstelle? Nein?
| |
Dauert halt ein bisschen, bis jemand die Kennzeichen entwertet. Solange der TÜV gültig ist, fällt sowas erstmal nicht auf... Solange alles gut geht.
|
|
|
|
|
|
|
Und auch zur HU nicht: noch gibt es keinen Datenabgleich vom KBA zu den Überwachungsorganisationen, nur andersrum. Die sträuben sich gegen Datenzugriff von außerhalb. Wenn dein nicht versichertes - jeoch noch nicht entstempeltes - Auto also technisch in Ordnung ist, gibt's auch ne frische HU-Plakette.
|
|
|
|
|
|
|
Ich muss meine Aussage konkretisieren. Ich meinte nicht, dass "euch" das bei der HU auffallen solle. Sondern, dass die Polizei keinen offensichtlichen Grund hat das Kennzeichen Mal zu checken, so lange die Plakette noch nicht abgelaufen ist.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ja doch, hat schon ne ordentliche Hupe so ein Zug
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von FoB
"Stadtgeländewagen"
| |
Bei der Qualität der Radwege, auf denen man parken will...
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Arkhobal
| Zitat von FoB
"Stadtgeländewagen"
| |
Bei der Qualität der Radwege, auf denen man parken will...
| |
Ja und wenn die nicht zugeparkt ist kann man da super mit seinem Fully MTB drüber heizen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Tschuldigung, aber wie sollen die Rentner denn zu den ganzen Geschäften gelangen, wenn das ne Fußgängerzone ist?! Die sind doch so schlecht zu Fuß
|
|
|
|
|
|
|
Das wäre Altersdiskriminierung, wie sollen die ohne die SUV ihre Einkaufstüten mehr als 3 Meter transportieren.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von fatal-x
Das wäre Altersdiskriminierung, wie sollen die ohne die SUV ihre Einkaufstüten mehr als 3 Meter transportieren.
| |
Auf dem zentralen Marktplatz solche Fettiwägelchen wie bei Walmart bereitstellen für die Innenstadt!
|
|
|
|
|
|
|
Die Dinger würde doch die meisten hier auch nutzen wenn es dir im Kaufland geben würde.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von D@emon
Die Dinger würde doch die meisten hier auch nutzen wenn es dir im Kaufland geben würde.
| |
Das ist doch nur so ein US ding, weil da die Wege alle breiter sind XD
|
|
|
|
|
|
|
Endlich werden wir geschützt, danke für das Geschenk!
|
|
|
|
|
|
|
Was für ne Schutzmassnahme soll das sein?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von monischnucki
Was für ne Schutzmassnahme soll das sein?
| |
Schutz für die Autofahrer, damit nicht so viele ihren Lappen verlieren
|
|
|
|
|
|
|
Ich hoffe die machen auch sonst keine Kontrollen, nicht dass noch jemand erwischt wird wie er besoffen rumfährt. Wie will man sonst auch Weihnachten ordentlich feiern können.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Wo liegt das auf einer Skala von Terrorist bis Klimakleber?
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Shooter
Ja doch, hat schon ne ordentliche Hupe so ein Zug
| |
"Stebel Nautilus Compact" für Auto/Motorrad ist eine nette legale Alternative um sich im Straßenverkehr Gehör zu verschaffen, wie ein Zug
|
|
|
|
|
|
|
Mal angenommen, man hat innerorts auf einer Kreuzung beim links abbiegen dem entgegenkommenden Fahrzeug die Vorfahrt genommen und es kam beim Bremsvorgang auf glatter Strasse zu einem Unfall mit nur geringem Blechschaden. (Alkohol etc wurde nicht festgestellt)
Was ist dem Fahrzeugverursacher (nicht ich, Familienmitglied) zu erwarten? Im Internet findet sich hier eine Ordnungswirdrigkeit mit einem Bußgeld, der Polizist hat vor Ort hingegen gesagt, es ist mit einer Strafanzeige zu rechnen. Ist § 315c StGB hier wirkich anwendbar?
|
|
|
|
|
|
|
Zitat von bussgeldkatalog.org:
| Unfall: Bußgeld oder Strafverfahren?
Wird die Polizei nach einem Unfall hinzugerufen, wird gegen den (wahrscheinlichen) Unfallverursacher ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet. Das ist auch die eigentliche Aufgabe der Polizei am Ort eines Unfalls. Das bedeutet zugleich aber auch, dass es nicht Aufgabe der Polizei ist, sich um die Regulierung von Schadenersatzansprüchen zu kümmern. Das übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung.
Ob gegen den Unfallverursacher ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet wird, hängt von der Unfallart ab bzw. vom Unfallvorgang. Gibt es Anhaltspunkte, dass es sich um ein strafbares Verhalten (beispielsweise Trunkenheit am Steuer) handelt und der Unfallverursacher fahrlässig gehandelt hat, wird entsprechend ein Strafverfahren eingeleitet. Gibt es dagegen keine Hinweise, muss geprüft werden, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid erteilt werden muss (beispielsweise wegen der Verletzung der Vorfahrtsregel). | |
Ich denke, es wird nur ein Bußgeld werden.
|
|
|
|
|
|
|
Die Frage kreist im Grunde um die "grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit" (beides muss vorliegen), was bei einem einfachen "Ups verschätzt" mit offensichtlich nur geringer Restgeschwindigkeit wohl schwierig zu begründen wäre. Zumal das maximal die fahrlässige Variante nach Absatz 3 wäre. Es käme noch fahrlässige Sachbeschädigung in Betracht, aber die im ist Gegensatz zur Körperverletzung kein Straftatbestand.
IANAL, aber das wird einfach nur das Bußgeld in der Variante "mit Unfall" geben und fertig.
Es wird aber möglicherweise kurz Richtung 315c III ermittelt werden, nicht nervös machen lassen, nichts Dummes sagen, ggf. Rechtsbeistand holen.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 25.12.2022 12:55]
|
|
|
|
|
|
Danke euch! Ihr bestätigt meine Tendenz in dem Fall…
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |