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Wenn ein Auto unvermittelt auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn anhält?
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| Zitat von FBKC
Wenn ein Auto unvermittelt auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn anhält?
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Wissen wir das denn? Was, wenn der Audi da schon ne Zeit lang stand und der von hinten kommend einfach nicht aufgepasst hat? Wir erinnern uns, in der Schweiz herrscht Tempolimit 120, vor und in Tunnels sogar nur 100 oder 80. Da kommt man schon langsam in einen Tempobereich in welchem man durchaus adäquat auf Hindernisse reagieren kann.
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| Zitat von FBKC
Der Audi ist ja noch verhältnismässig gut weggekommen
Aber warum wurde dem BMW Fahrer der Führerschein abgenommen?
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Automatische Teilschuld wegen BMW. Ziemlich sicher ein Huso.
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Und ich hab gedacht, weil Schweiz.
Hat wahrscheinlich noch Glück gehabt, dass er nicht auf der Stelle erschossen wurde.
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| Zitat von FBKC
Wenn ein Auto unvermittelt auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn anhält?
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Wenn du als Hinterherfahrender jemandem auffährst, bist du erst einmal zu dicht aufgefahren, unabhängig davon, was die Rechtsprechung dazu sagt (mal von Fällen abgesehen, wo dir jemand quasi in dein Auto einschert). Wenn auf der Fahrbahn ein Auto steht und du dem reinballerst, bist du unaufmerksam oder nicht an die Situation angepasst gefahren, egal aus welchem Grund der da jetzt steht.
Hyp
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| Zitat von Hyperdeath
| Zitat von FBKC
Wenn ein Auto unvermittelt auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn anhält?
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Wenn du als Hinterherfahrender jemandem auffährst, bist du erst einmal zu dicht aufgefahren, unabhängig davon, was die Rechtsprechung dazu sagt (mal von Fällen abgesehen, wo dir jemand quasi in dein Auto einschert). Wenn auf der Fahrbahn ein Auto steht und du dem reinballerst, bist du unaufmerksam oder nicht an die Situation angepasst gefahren, egal aus welchem Grund der da jetzt steht.
Hyp
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"Auffahren" bezieht sich aber erstmal darauf, dass der andere vor dir gefahren ist.
Wie fährt man denn "angepasst", wenn irgendwer auf einer verdammten AB parkt?
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in dem man auf sichtweite anhalten kann.
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Ah, dann gebt mal alle eure Führerscheine ab, danke...
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| Zitat von Vincent
genau, darum dürfte man auch gemäss gesetz nachts nur etwa 60 auf der autobahn fahren.
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Man ist ja auch meistens nicht alleine auf der Autobahn und hat entsprechend durch die Lichtkegel der anderen Fahrzeuge einen verlängerten Sichtbereich.
Aber natürlich muss das legalerweise so sein, wie stellst du dir das sonst bitte vor, wuSel?
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Ich befinde mich nur in der Realität in der wenn ich auf der AB bin Autobahnen auch mal Kurven machen und da niemand von euch runterbremsen würde auf 60 damit er auf Sichtweite anhalten kann. Man kann Abstand zum Vordermann halten damit ich dem im Notfall nicht im Kofferraum parke - sollte man sogar und tuen viel zu wenige. I
Ich sagte deshalb Führerschein abgeben, weil von euch unter Garantie niemand so fährt, dass es ihm nicht passieren würde. Im Regelfall klappt das wohl, aber als gäbe es keine Ausnahmen - zum Beispiel eine Kurve!?
Aber ein bisschen scheinheilig war der Thread hier ja immer.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von wuSel am 30.01.2018 10:41]
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Dieses "wer auffährt hat Schuld" gilt halt nicht immer.
Wer seine Karre unbeleuchtet nachts auf die Landstraße stellt, kriegt freilich ne Teilschuld. Oder grundloses Abbremsen im fließenden Verkehr...
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| Zitat von wuSel
Aber ein bisschen scheinheilig war der Thread hier ja immer.
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Nein, das Problem ist eher, dass hier wieder zuviel interpretiert wird. Wie ich schon oben geschrieben habe, kennen wir die Umstände nicht, weshalb der den Schein abgeben musste. Und wie ich auch geschrieben habe, hat der andere soweit ich das verstanden habe an einer Stelle geparkt, an welcher so oder so ein Tempolimit herrscht, entweder 100 oder sogar nur 80. Und wie ich auch geschrieben habe, ist das eine Geschwindigkeit, bei welcher man durchaus in der Lage sein kann, entweder stark abzubresmen oder einfach auf die zweite Fahrbahn auszuweichen. Man könnte also durchaus annehmen, dass der auffahrende Autofahrer entweder eine übersetzte Geschindigkeit hatte oder nicht aufmerksam genug war und deswegen zu spät reagiert hat, weshalb der vorläufige entzug des Lappens durchaus plausibel ist. Und falls er sich doch nichts zuschulden hat kommen lassen bin ich trotz allem davon überzeugt dass er seinen Schein auch wieder zurückbekommen wird.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 30.01.2018 10:45]
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Alles möglich, ich hab aber auch hauptsächlich darauf hier rumgehackt:
Wenn du als Hinterherfahrender jemandem auffährst, bist du erst einmal zu dicht aufgefahren, unabhängig davon, was die Rechtsprechung dazu sagt
Das ist nämlich einfach nicht richtig.
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Diese Besserwisserei hier ist echt schon bemerkenswert. Natürlich fahrt ihr alle genau so korrekt auf der Autobahn wie es hier beschrieben wird. Und zwar auch stundenlang am Stück wenn ihr mal 'ne weitere Strecke fahrt. Mmmhmm.
Gerade jemand der regelmäßig AB fährt weiß doch, dass man als Mensch irgendwann in einen Autopiloten Modus wechselt. Das liegt einfach in unserer Natur. Heißt nicht, dass man komplett blind fährt aber man gewöhnt sich daran, auf das übliche zu achten: Achtung, da ist ein LKW; kommt da jemand von hinten?; passt der Abstand?; ...
dass da plötzlich jemand auf der Fahrbahn steht, damit rechnet man einfach nicht (Und dass jetzt bloß keiner das Beispiel Stau bringt, denn das wäre lächerlich). Auf meiner Arbeitsstrecke gab es mal einen tödlichen Unfall weil ein Typ seinen Lieferwagen auf dem Seitenstreifen geparkt- und die Handbremse vergessen hat. Der ist dann langsam rückwärts in den fließenden Verkehr gerollt und hat einen Fahranfänger das Leben gekostet. Man könnte meinen oh, großes Fahrzeug, muss man doch sehen, kann man doch mit rechnen. Ne, kann man nicht. Kein Mensch rechnet jede Sekunde die er hinterm Steuer sitzt mit so 'ner Scheiße.
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| Zitat von wuSel
Ich sagte deshalb Führerschein abgeben, weil von euch unter Garantie niemand so fährt, dass es ihm nicht passieren würde. Im Regelfall klappt das wohl, aber als gäbe es keine Ausnahmen - zum Beispiel eine Kurve!?
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Jo, und durch Stauenden hinter Kurven und Kuppen entstehen auch besonders gerne schwere Unfälle. Natürlich verhält sich niemand im Straßenverkehr stets einwandfrei, oder wer will behaupten noch nie eine Straße schräg überquert zu haben? Meistens gehts halt gut und wird toleriert, aber im Unfall bist du halt trotzdem nicht im Recht, hättest dich ja an die StVO halten können bzw müssen.
/ | Zitat von _FlyingM_ Und dass jetzt bloß keiner das Beispiel Stau bringt, denn das wäre lächerlich
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Dum?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Irdorath am 30.01.2018 10:56]
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Vielleicht hat der BMW auch einfach am Bremspedal vorbeigetreten?
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Und jetzt fährst du nicht auf ein Stauende auf sondern auf einen dummen Hirni der auf der AB geparkt hat.
... ist jetzt immernoch wirklich der Auffahrende schuld? Echt?
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| Zitat von Joggl²
Vielleicht hat der BMW auch einfach am Bremspedal vorbeigetreten?
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| Zitat von wuSel
Und jetzt fährst du nicht auf ein Stauende auf sondern auf einen dummen Hirni der auf der AB geparkt hat.
... ist jetzt immernoch wirklich der Auffahrende schuld? Echt?
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Was laberst du dann von Kurven rum wenn es dir nur um diesen einen Spezialfall geht?
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Es geht mir um den vorliegenden Fall und das behauptet wird wer reinfährt ist Schuld... mehr nicht. Steht aber auch weiter oben so.
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| Zitat von wuSel
Ah, dann gebt mal alle eure Führerscheine ab, danke...
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Hab ich schon mal gemacht, wegen Abstand. Kthxbye.
Und dabei bin ich noch nichtmal jemandem aufgefahren. Nur anhalten hätte ich wohl auch nicht können, hätte er gebremst.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mavchen am 30.01.2018 11:07]
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| Zitat von Irdorath
/ | Zitat von _FlyingM_ Und dass jetzt bloß keiner das Beispiel Stau bringt, denn das wäre lächerlich
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Dum?
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Und es antwortet zum Glück genau der richtige.
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| Zitat von wuSel
Und jetzt fährst du nicht auf ein Stauende auf sondern auf einen dummen Hirni der auf der AB geparkt hat.
... ist jetzt immernoch wirklich der Auffahrende schuld? Echt?
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zweifelsohne ist der Auffahrende schuld, aber möglicherweise nicht alleine. Entweder du fährst so, dass du stets anhalten könntest, oder du akzeptierst eben das erhöhte Risiko einer mindestens Teilschuld.
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Danke, genau darauf will ich doch raus. Jeder fährt im Alltag gerne mal so, dass er auch mal Teilschuld wäre. Aber hier sind natürlich alle fähig jederzeit anzuhalten.
| Zitat von mavchen
| Zitat von wuSel
Ah, dann gebt mal alle eure Führerscheine ab, danke...
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Hab ich schon mal gemacht, wegen Abstand. Kthxbye.
Und dabei bin ich noch nichtmal jemandem aufgefahren. Nur anhalten hätte ich wohl auch nicht können, hätte er gebremst.
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Jo, ist auch völlig ok.
Nur wenn er halt sinnlos bremst und du draufbummst bekommt er völlig zurecht eine Teilschuld. Anhalten und bremsen bedeutet halt, dass man den Verkehr nach hinten im Auge behalten muss.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von wuSel am 30.01.2018 11:09]
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| Zitat von wuSel
Anhalten und bremsen bedeutet halt, dass man den Verkehr nach hinten im Auge behalten muss.
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Das hört sich so an, wie als ob ich nicht bremsen darf, wenn ich abschätzen kann, dass der Hintermann nicht rechtzeitig zum stehen komm.
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In dem aktuellen Fall in der Schweiz ist ja grobe Fahrlässigkeit gegeben... Was ist aber, wenn der Typ auf einmal wegen einer Panne dort liegen bleibt und du auffährst?
Da haste dann wieder alleinige Schuld, wegen nicht Anpassung der Geschwindigkeit an Sichtverhältnisse.
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| Zitat von mavchen
In dem aktuellen Fall in der Schweiz ist ja grobe Fahrlässigkeit gegeben... Was ist aber, wenn der Typ auf einmal wegen einer Panne dort liegen bleibt und du auffährst?
Da haste dann wieder alleinige Schuld, wegen nicht Anpassung der Geschwindigkeit an Sichtverhältnisse.
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Zumal, wenn die Polizei auftaucht ja erstmal jeder etwas behaupten kann. In besagtem Fall haben halt drei Leute einen Unfall gebaut dessen Hergang wohl noch nicht abschliessend geklärt ist. Und dass nach einer derartigen Karambolage auf der Autobahn erstmal jedem den Schein abgenommen wird verwundert mich persönlich nicht.
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War ja auch keine pauschale Aussage. Ich konnte nur nicht ganz glauben, dass hier jemand in Schutz genommen wird, der vorsätzlich auf der AB parkt. :X
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von wuSel
Anhalten und bremsen bedeutet halt, dass man den Verkehr nach hinten im Auge behalten muss.
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Das hört sich so an, wie als ob ich nicht bremsen darf, wenn ich abschätzen kann, dass der Hintermann nicht rechtzeitig zum stehen komm.
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Die Frage ist warum du bremst... siehe die Urteile wegen Tieren. Wenn hinter dir jemand zu nah ist, sollst du im Zweifel halt lieber eine Katze überfahren, als dass er dir draufballert. Er ist dann halt Mitschuld, dass die Katze tot ist.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |