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Unfassbar, dass NRW da so einen Sonderweg geht / gehen darf. Der Bund-Länder-Beschluss vom 13.12. spricht eindeutig von privaten Zusammenkünften und nicht von privaten Zusammenkünften im öffentlichen Raum.
Hier in Niedersachsen gibt's dafür mit § 6 der VO eine eigene sehr ausführliche Regelung:
https://www.niedersachsen.de/download/161984
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| Zitat von -rantanplan-
Exponentialfunktionen
x²
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SWGLDKUWGDHKÖHYLSDW
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| Zitat von [KoM]TingelTangelBob
Unfassbar, dass NRW da so einen Sonderweg geht / gehen darf. Der Bund-Länder-Beschluss vom 13.12. spricht eindeutig von privaten Zusammenkünften und nicht von privaten Zusammenkünften im öffentlichen Raum.
Hier in Niedersachsen gibt's dafür mit § 6 der VO eine eigene sehr ausführliche Regelung:
https://www.niedersachsen.de/download/161984
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Das hat man von der fdp in der Regierung, die haben ein Votum gegen alle Einschränkungen im privaten Raum agiert.
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| Zitat von Abso
| Zitat von -rantanplan-
Exponentialfunktionen
x²
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SWGLDKUWGDHKÖHYLSDW
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| Zitat von Abso
| Zitat von -rantanplan-
Exponentialfunktionen
x²
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SWGLDKUWGDHKÖHYLSDW
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ERKLÄR MIR DAS!!!1!1
Okay na schön, f(x) = x² - geh wech Absomathematician
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 21.12.2020 11:25]
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Das ist k1 Exponentialfunktion. Dazu müsste deine Variable im Exponenten stehen.
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Abso
| Zitat von -rantanplan-
Exponentialfunktionen
x²
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SWGLDKUWGDHKÖHYLSDW
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ERKLÄR MIR DAS!!!1!1
Okay na schön, f(x) = x² - geh wech Absomathematician
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f(x) = 2^x wäre eine Exponentialfunktion. Wie der ln(e^Büßer) schreibt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 21.12.2020 11:27]
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NRW will den Schulen mal etwas Gutes tun und informiert bereits heute über drei mögliche Szenarien nach den Ferien.
Stufe 1: normaler Unterricht mit Masken ab Klasse 5.
Stufe 2: Teilung der Klassen und Wechsel Distanz/vor Ort (ab 200er Inzidenz)
Stufe 3: Teilung der Klassen und Wechsel Distanz/vor Ort (landesweit)
Klingt ja erstmal nice. Wäre da nicht folgende Einschränkung für Stufe 2 & 3:
Die Jahrgangstufen 1 bis 7 und sämtliche Abschlussklassen bleiben davon ausgenommen.
Heißt konkret fürs Gymnasium: Klasse 8 und evtl. Klasse 11 könnten ins Distanzlernen. Der Rest muss weiterhin zur Schule.
Das ist so eine dumme Scheiße.
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Woher weißt du, dass ² keine Variable ist
*wegrenn*
¤: Okay, ich hatte zwar tatsächlich mal Mathe-LK, aber erstens ist das über 30 Jahre her und zweitens ist die begriffliche Unterscheidung zwischen Exponential- und Potenzfunktion entweder aus meinem Gedächtnis verschwunden oder seinerzeit an mir vorübergegangen.
Nicht anders verhält es sich mit der Interpretation von Gesetzestexten. Wer nicht dauernd damit arbeitet braucht äh Interpretationshilfe.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 21.12.2020 11:34]
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Kannste direkt in den Hass kreuzpfostieren. Meine Fresse. "Was können wir tun ohne was zu tun?" - Leitfrage konservativer Politik seit dem Gipskrieg.
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| Zitat von -rantanplan-
Woher weißt du, dass ² keine Variable ist
*wegrenn*
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Ich mach dich kaputt
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| Zitat von Der Büßer
| Zitat von -rantanplan-
Woher weißt du, dass ² keine Variable ist
*wegrenn*
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Ich mach dich kaputt
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Na ja, für sehr kleine Werte von 2 und sehr große Werte von 1 kann man näherungsweise schon 1=2 annehmen.
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Und hier nochmal warum exponentielles Wachstum so gefährlich ist: Es passiert lange nichts und dann knallts!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von MatheOnline am 21.12.2020 11:40]
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| Zitat von Der Büßer
| Zitat von -rantanplan-
Woher weißt du, dass ² keine Variable ist
*wegrenn*
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Ich mach dich kaputt
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Lies meinen Edit!
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| Zitat von -rantanplan-
Danke³!
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hehe
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| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
NRW will den Schulen mal etwas Gutes tun und informiert bereits heute über drei mögliche Szenarien nach den Ferien.
Stufe 1: normaler Unterricht mit Masken ab Klasse 5.
Stufe 2: Teilung der Klassen und Wechsel Distanz/vor Ort (ab 200er Inzidenz)
Stufe 3: Teilung der Klassen und Wechsel Distanz/vor Ort (landesweit)
Klingt ja erstmal nice. Wäre da nicht folgende Einschränkung für Stufe 2 & 3:
Die Jahrgangstufen 1 bis 7 und sämtliche Abschlussklassen bleiben davon ausgenommen.
Heißt konkret fürs Gymnasium: Klasse 8 und evtl. Klasse 11 könnten ins Distanzlernen. Der Rest muss weiterhin zur Schule.
Das ist so eine dumme Scheiße.
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Weil die Klassen 9 und 10 auch am Gymnasium als Abschlussklassen im Sinne der mittleren Reife usw. gelten?
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Hallo, ich bins, der Potenzjoggl
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| Zitat von *Morphy*
| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
NRW will den Schulen mal etwas Gutes tun und informiert bereits heute über drei mögliche Szenarien nach den Ferien.
Stufe 1: normaler Unterricht mit Masken ab Klasse 5.
Stufe 2: Teilung der Klassen und Wechsel Distanz/vor Ort (ab 200er Inzidenz)
Stufe 3: Teilung der Klassen und Wechsel Distanz/vor Ort (landesweit)
Klingt ja erstmal nice. Wäre da nicht folgende Einschränkung für Stufe 2 & 3:
Die Jahrgangstufen 1 bis 7 und sämtliche Abschlussklassen bleiben davon ausgenommen.
Heißt konkret fürs Gymnasium: Klasse 8 und evtl. Klasse 11 könnten ins Distanzlernen. Der Rest muss weiterhin zur Schule.
Das ist so eine dumme Scheiße.
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Weil die Klassen 9 und 10 auch am Gymnasium als Abschlussklassen im Sinne der mittleren Reife usw. gelten?
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selbst an meiner (jetzt nicht mehr) Gesamtschule können das die Jahrgänge 8-12 durchgehend nutzen. Nur für die Klausuren muss man halt vor Ort sein.
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| Zitat von Jellybaby selbst an meiner (jetzt nicht mehr) Gesamtschule können das die Jahrgänge 8-12 durchgehend nutzen. Nur für die Klausuren muss man halt vor Ort sein.
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Weil die jetzigen Maßnahmen anders sind, als die drei Stufen.
@Morphy: Genau. Klasse 9 macht den Hauptschule- und Stufe 10 den Realschulabschluss.
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Nice, das heißt das RKI schlägt Maßnahmen ab einem Inzidenzwert von 50 vor und die Schulen dürfen diese erst ab dem vierfachen (!) dieses Wertes durchsetzen, allerdings nur für zwei von zwölf Klassen?
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| Zitat von *Morphy*
Nice, das heißt das RKI schlägt Maßnahmen ab einem Inzidenzwert von 50 vor und die Schulen dürfen diese erst ab dem vierfachen (!) dieses Wertes durchsetzen, allerdings nur für zwei von zwölf Klassen?
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Warte, wird noch besser:
Für Maßnahmen in Kreisen müssen diese sich vorher die Erlaubnis beim Bildungs- oder Gesundheitsministerium einholen.
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Ja, das habe ich mitbekommen.
Als in der Stadt meiner Eltern (in BaWü) ein paar Schulen das dann beantragt haben, wurde der Wert einfach auf 300 hochgesetzt.
Warte mal ab, bis NRW den Trick mitbekommt.
//ah und FFP2-Masken wurden euch jetzt auch versprochen, lese ich gerade. Freut euch mal lieber nicht zu früh. Ich wette darauf, dass es "FFP2"-Masken sein werden.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von *Morphy* am 21.12.2020 12:11]
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Inzidenzgrenze einfach auf 100000 setzen.
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| Zitat von *Morphy*
Nice, das heißt das RKI schlägt Maßnahmen ab einem Inzidenzwert von 50 vor und die Schulen dürfen diese erst ab dem vierfachen (!) dieses Wertes durchsetzen, allerdings nur für zwei von zwölf Klassen?
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Nein, das RKI schlägt normalerweise so um die 35 vor. 50 war die obere Obergrenze, die sich die Landesfürsten ausgedacht hatten.
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| Zitat von DerKetzer
50 war die obere Obergrenze
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Und Görlitz so: Halt meinen Beatmungsschlauch.
Et is zum Heulen.
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