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danke, werde ich so weitergeben.
Was macht den so besonders, außer dass ihn hier schon mal einer genommen hat?
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Die werden vermutlich alle ähnlich sein. mMn Vorteil ggü. dem Test von dm: Man bekommt nicht nur positiv/negativ mitgeteilt, sondern auch den Messwert inkl. Schwellen. Aber die Diskussion, ob der Wert an sich aussagekräfitg ist, hatten wir hier schon.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von gwc am 08.06.2021 15:50]
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ah ok, dann war das von hier. Ich hatte noch sowas im Ohr, aber links wiederzufinden ist nicht gerade meine Kernkompetenz sozusagen.
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Weiß jemand, ob es rechtlich möglich ist als Arbeitgeber einzelne Hygienemaßnahmen für vollgeimpfte Personen aufzuheben und für andere beizubehalten?
Wir wollen niemanden nach seinem Impfstatus fragen, aber es gibt Kollegen, die komplett durchgeimpft sind, gerne wieder ins Büro kommen würden und mit anderen Geimpften im Büro sitzen könnten. Derzeit lassen wir das nicht zu.
De facto würde es langfristig daraus hinauslaufen, dass es ein paar Impfverweigerer gibt, die sich als Letzte an alle Vorschriften halten müssten.
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Da sollte sich doch per Freiwilligkeit was drehen lassen?
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| Zitat von [RPD]-Biohazard
Halloo
Der hat die Mauer eingerissen!
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Jaaaa genau deswegen ja!
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| Zitat von Flashhead
Weiß jemand, ob es rechtlich möglich ist als Arbeitgeber einzelne Hygienemaßnahmen für vollgeimpfte Personen aufzuheben und für andere beizubehalten?
Wir wollen niemanden nach seinem Impfstatus fragen, aber es gibt Kollegen, die komplett durchgeimpft sind, gerne wieder ins Büro kommen würden und mit anderen Geimpften im Büro sitzen könnten. Derzeit lassen wir das nicht zu.
De facto würde es langfristig daraus hinauslaufen, dass es ein paar Impfverweigerer gibt, die sich als Letzte an alle Vorschriften halten müssten.
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Hatte das hier aus Gründen mal in die Bookmarks gepackt, vielleicht interessant für euch:
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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kommt vor einer Impfpflicht der Beschäftigten
Solange das Pandemiegeschehen anhält, müssen Arbeitgeber innerbetriebliche Arbeitsabläufe so organisieren, dass das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz möglichst gering ist. Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Welche Maßnahmen konkret zu ergreifen sind, hängt von den individuellen Umständen im Betrieb ab.
Der Arbeitgeber muss dazu ein abgestuftes Schutzkonzept befolgen, das den Grundlagen im europäischen und deutschen Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 4 ArbSchG) folgt: Der Arbeitgeber muss zuerst technische Maßnahmen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes ergreifen. Sollten diese nicht ausreichen, kann er organisatorische Maßnahmen anordnen. Erst wenn technische und organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Gesundheitsschutz sicherstellen können, kommen personenbezogene Maßnahmen in Betracht. Ein Impfzwang für Mitarbeiter stellt aber einen so erheblichen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht der Arbeitnehmer auf körperliche Unversehrtheit dar, dass er als personenbezogene Maßnahme nicht in Betracht kommt. Selbst die seit März 2020 gesetzlich angeordnete Masernimpfpflicht für Beschäftigte in Betreuungs-, Pflege- oder medizinischen Einrichtungen kann vom Arbeitgeber nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Aus § 20 Abs. 9 S. 6, 7 IfSG folgt lediglich ein Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbot mehr aber nicht. Mangels entsprechender Regelung für die Corona-Schutzimpfung darf eine Impfung ohne die Einwilligung des Arbeitnehmers daher nicht vorgenommen werden.
Für die Corona-Pandemie bedeutet dies, dass Arbeitgeber zunächst mit Einzelbüros, Trennwänden oder Abstandsflächen als technische Maßnahmen einen möglichst hohen Infektionsschutz gewährleisten müssen. Hinzu kommen organisatorische Regeln, zum Beispiel gestaffelte Arbeits- und Pausenzeiten oder Einbahnstraßen auf dem Flur, um Begegnungen und Infektionsrisiken zu vermeiden. Allerdings weist eine neue Studie der TU Berlin darauf hin, dass das Infektionsrisiko durch die Verbreitung des Virus über Aerosole von vielen weiteren Faktoren als allein dem Abstand abhängig ist. Ist ein sicherer Abstand auch damit nicht möglich, sind personenbezogene Maßnahmen denkbar und notwendig, worunter etwa die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung am Arbeitsplatz fällt.
In Bereichen, in denen sich unmittelbarer Kontakt zu Kollegen, Kunden oder Patienten nicht vermeiden lässt, kann es auch erforderlich sein, dass Arbeitgeber als organisatorische Maßnahme ungeimpfte Mitarbeiter jedenfalls zeitweise auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen.
Möglich erscheint es als organisatorische Maßnahme auch, den Zutritt zu bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen, beispielsweise zur Kantine, für ungeimpfte Mitarbeiter weiterhin nur unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen, wie etwa Abstandsregelungen, zu gestatten. In diesem Zusammenhang wird aber auch der weitere Verlauf des Pandemiegeschehens und die gegenwärtige Impfquote in den Betrieben eine ausschlaggebende Rolle spielen.
Mit negativen Konsequenzen müssen ungeimpfte Arbeitnehmer auch rechnen, wenn die zuständige Behörde häusliche Quarantäne anordnet, etwa weil der Arbeitnehmer Kontakt mit einer an dem Coronavirus infizierten Person hatte. Beschäftigte, die durch die Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden, haben gemäß § 56 Abs. 1 IfSG grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat. Dieser Entschädigungsanspruch entfällt jedoch, wenn ein Verbot der Ausübung der bisherigen Tätigkeit durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung zu der auch die Corona-Schutzimpfung zählt hätte vermieden werden können.
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Was, wenn sich ungeimpfte Mitarbeiter trotz technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen nicht sicher einsetzen lassen?
Sollte es dem Arbeitgeber nicht möglich sein, einen Mitarbeiter ohne Gefahr für sich oder andere, dauerhaft vertragsgemäß zu beschäftigen, kann in Ausnahmefällen auch eine ordentliche personenbedingte Kündigung in Betracht kommen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5. Juni 2008 2 AZR 984/06) ist eine solche Kündigung zulässig, wenn eine vertragsgerechte Beschäftigung aufgrund fehlender oder weggefallener persönlicher Eigenschaften nicht mehr möglich ist. Dabei kommt es im Einzelfall entscheidend auf die betriebliche Struktur und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten an.
Dieser Grundsatz kann auch auf ungeimpfte Mitarbeiter übertragen werden. Der Fall mag zur Zeit theoretisch klingen, ist aber nicht undenkbar gerade mit Blick auf die Virus-Mutationen, die sich noch leichter verbreiten. Da die Anforderungen an eine derartige Kündigung sehr hoch sind, sollte diese nicht voreilig ausgesprochen werden. Hier müssen Arbeitgeber genau abwägen, welche Maßnahmen getroffen wurden und welche technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen noch denkbar und verhältnismäßig wären. Kommen solche Maßnahmen nicht in Betracht, könnte eine personenbezogene Kündigung als äußerstes Mittel in Betracht gezogen werden.
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https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/impfen-oder-nicht-die-corona-impfung-aus-arbeitsrechtlicher-sicht/
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 08.06.2021 16:20]
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| Zitat von Flashhead
Weiß jemand, ob es rechtlich möglich ist als Arbeitgeber einzelne Hygienemaßnahmen für vollgeimpfte Personen aufzuheben und für andere beizubehalten?
Wir wollen niemanden nach seinem Impfstatus fragen, aber es gibt Kollegen, die komplett durchgeimpft sind, gerne wieder ins Büro kommen würden und mit anderen Geimpften im Büro sitzen könnten. Derzeit lassen wir das nicht zu.
De facto würde es langfristig daraus hinauslaufen, dass es ein paar Impfverweigerer gibt, die sich als Letzte an alle Vorschriften halten müssten.
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Das wird bei meinem Arbeitgeber gerade auch diskutiert. Bei den Kunden im Einzelhandel usw. geht es ja auch auch, bei eigenen Angestellten scheint man sich nciht sicher zu sein.
Allerdings hat mein AG sich eh dazu entschlossen vorerst keine Ausnahmen zu machen, genau wegen dieser Ungleichbehandlung.
Offenbar will er sich aus dieser vorgeschobenen Diskussion über indirekte Impfflicht raushalten. Vielleicht will er auch einfach nicht, dass die Leute sich aus den falschen gründen impfen lassen oder vordrängeln. Weiß man nicht, zuzutrauen wäre es ihm.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 08.06.2021 16:21]
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Wie tief steckt man denn in der Midlife Crysis, wenn man 2021 David Hasselhoff für eine Impfkampagne holt?
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Es geht doch genau um das umgekehrte Problem. Ungeimpfte können eingesetzt werden, es gibt entsprechende Regeln dafür, alles gut im Sinne deines links.
Die Frage ist in wie weit diese Regeln für geimpfte trotzdem gelten müssen. Die sind nach aktueller Behördenlogik von der Pandemie ja gewissermaßen nicht mehr betroffen. Für die gelten im alltag keine Testpflichten zum einkaufen mehr, keine Quarantänepflichten usw. Aber gilt das auch für den Arbeitsplatz? Rein rechtlich, nicht nach Vernunft.
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| Zitat von Jellybaby
Es geht doch genau um das umgekehrte Problem. Ungeimpfte können eingesetzt werden, es gibt entsprechende Regeln dafür, alles gut im Sinne deines links.
Die Frage ist in wie weit diese Regeln für geimpfte trotzdem gelten müssen. Die sind nach aktueller Behördenlogik von der Pandemie ja gewissermaßen nicht mehr betroffen. Für die gelten im alltag keine Testpflichten zum einkaufen mehr, keine Quarantänepflichten usw. Aber gilt das auch für den Arbeitsplatz? Rein rechtlich, nicht nach Vernunft.
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Genau die Info gibt der Link doch her - der Arbeitgeber hat die Sicherheit der Arbeit zu gewährleisten. Wenn alle anwesenden geimpft sind, kann für diesen Arbeitsbereich entsprechende Lockerung gelten, es ist auch keine Diskriminierung, andere Umstände (Impfung vs. Keine Impfung) anders zu behandeln.
Wir haben hier auch verschiedene Massnahmen je nach Arbeitsplatz.
In der letzten Diskussion mit BR wurde auch beschlossen, dass vollständig geimpfte Personen (2 Wochen mach Nadel Nr 2) nicht mehr auf die maximale Raumbelegung achten müssen und Besucher empfangen können - wir können also theoretisch wieder persönliche Bewerbungsgespräch führen und im kleinen Team zusammensitzen.
Maskenpflicht wird pragmatisch weiter beibehalten, zumindest so lange, bis die Inpfkampagne innerhalb der Firma beendet ist.
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| Zitat von loliger_rofler
Genau die Info gibt der Link doch her - der Arbeitgeber hat die Sicherheit der Arbeit zu gewährleisten. Wenn alle anwesenden geimpft sind
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Das ist der Punkt um den es sich dreht. Sind sie nicht, nur ein Teil. Und da ist die Frage ob für diesen Teil die Beschränkungen trotzdem gelten müssen oder dürfen.
Seiner Pflichtdie Sicherheit zu gewährleisten kommt der Arbeitgeber in jedem Fall nach, darum geht es überhaupt nicht.
Bei uns hat man es anders gelöst als bei euch. Die Regeln gelten weiter für alle, solange bis sie für alle aufgehoben werden können.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 08.06.2021 16:59]
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Die Quelle von LoRo passt schon in Teilen. Das bedeutet, dass z.B. Geimpfte wieder den gemeinsamen Pausenraum verwenden oder zu zweit in einem Büro sitzen dürfen. Die Maskenpflicht kann ja weiterhin zum Schutz aller bestehen bleiben.
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Heute auch mal die 116117 angerufen vong wegen Impfe und wie es jetzt weitergeht. Ging auch ohne Warteschleife direkt jemand ran, was mich etwas überrascht hat.
"Moin Prio 4 hier, ich weiss dass es in nächster Zeit keine Termine für mich geben wird aber kann ich zumindestens schon mal irgendwas dazu bekommen wie es jetzt weitergeht?"
"Ja bei uns können Sie nix buchen, versuchen Sie es bitte bei der Stadt"
"Auf der Seite steht noch der Prio 3 Text"
war übrigens beim letzten refresh nicht mehr so, jetzt steht da
| Im Impfzentrum werden zur Zeit nur bereits terminierte Folgeimpfungen durchgeführt. | |
"Okay also online geht da nix aber Sie können mal anrufen"
*anruf*
*infinite Warteschleife*
Ja gut. Halt weiter warten, hab auch nicht wirklich anderes erwartet. Immerhin steh ich schon bei zwei Ärzten auf der "ich nehm alles" Liste. Vielleicht wird das ja irgendwann was, jetzt ist die Antwort zumindestens nicht mehr direkt nein.
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Ab morgen ist hier in MV die Maskenpflicht für SchülerInnen in Klassenräumen abgeschafft. Dann nur noch auf Gängen sowie die ersten 2 Wochen nach den Sommerferien wieder komplett und für LehrerInnen.
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In 10 Tagen gibt es sogar für mich die Suppe.
Deutschland dann offiziell erstdurchgeimpft.
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Aber der Chef des RKI ist doch Veterinär! Der kann doch höchstens für Tiger zuständig sein!
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Geil Cain.
Immer rein mit dem Heildiesel
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| Zitat von indifferent
Heute auch mal die 116117 angerufen vong wegen Impfe und wie es jetzt weitergeht. Ging auch ohne Warteschleife direkt jemand ran, was mich etwas überrascht hat.
"Moin Prio 4 hier, ich weiss dass es in nächster Zeit keine Termine für mich geben wird aber kann ich zumindestens schon mal irgendwas dazu bekommen wie es jetzt weitergeht?"
"Ja bei uns können Sie nix buchen, versuchen Sie es bitte bei der Stadt"
"Auf der Seite steht noch der Prio 3 Text"
war übrigens beim letzten refresh nicht mehr so, jetzt steht da
| Im Impfzentrum werden zur Zeit nur bereits terminierte Folgeimpfungen durchgeführt. | |
"Okay also online geht da nix aber Sie können mal anrufen"
*anruf*
*infinite Warteschleife*
Ja gut. Halt weiter warten, hab auch nicht wirklich anderes erwartet. Immerhin steh ich schon bei zwei Ärzten auf der "ich nehm alles" Liste. Vielleicht wird das ja irgendwann was, jetzt ist die Antwort zumindestens nicht mehr direkt nein.
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Welches BL?
Da kann ich dir vermutlich helfen, wie es geht, bzw ein paar Werkzeuge an die Hand geben.
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In NRW sieht es derzeit bescheiden aus, da is teeminstopp für 2 Wochen in den impfzentren (gewesen?)
NRW teilt sich ja diesbezüglich auf in die Regionen westfalen und Nordrhein.
Für die telefonische Buchung in westfalen:
0800116117-02
Fur Nordrhein 0800116117-01
Am besten ausm Festnetz, die Telefonsysteme haben eine IVR
Internet Seiten sind es auch 2 verschiedene:
https://impfterminservice-kvwl.service-now.com/
Und https://termin.corona-impfung.nrw/home
Es gibt keine Bindung mehr an den Landkreis, du kannst dich in jedem impfzentrum in NRW impfen lassen.
Natürlich sollte man mehrere (Haus)ärzte kontaktieren.
Ansonsten mal auf den Seiten der Landkreise informieren, die haben öfter mal sonderaktionen zum impfen. Und jeder LK hat auch ne eigene corona Hotline.
Sind alles keine wundermittel, aber das sind so die wichtigsten Werkzeuge
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Verblüffend.
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| Zitat von zapedusa
Verblüffend.
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Hättest du nicht mit gerechnet?
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| Zitat von AJ Alpha
Heildiesel
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Junge.
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| Zitat von indifferent
NRW, und her damit.
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Wenn du nach Köln kommst kann ich dir ne Hausärztin empfehlen die J&J verballert.
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Tolles Management.
Aber deswegen schrieb ich das mit Fragezeichen in klammern.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [gc]Fidel am 08.06.2021 22:13]
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sollte keine Kritik an dir sein.
Und mit dem Management - wie man esmacht ist es falsch. Erst hatte NRW Reserven zurückgehalten, da gab es vor nicht langer Zeit massiv Kritik. Also wurden sie abgebaut, es ist alles weg was ging - tja.
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| Zitat von Renga
| Zitat von AJ Alpha
Heildiesel
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Junge.
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Kommt in den Kompressor.
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| Zitat von [Amateur]Cain
| Zitat von Renga
| Zitat von AJ Alpha
Heildiesel
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Junge.
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Kommt in den Kompressor.
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Der Kompressor hat mich echt zerlegt. Muss ich mir unbedingt merken
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