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| Zitat von Geimnismann
Die Kommentare sind überraschenderweise überwiegend auf der Seite von Paus, nicht schlecht.
Finde schade, dass sich fast niemand mit dem Inhalt des Gesetzes von Lindner auseinandersetzt. Also wie diese Steuergeschenke für Wachstum sorgen sollen und was sie im einzelnen kosten. Wird irgendwie alles gar nicht hinterfragt. Ganz so als müsste man nur dieses Gesetz beschließen und Zack, Wachstum.
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| Komisch. Über das #Wachstumschancengesetz haben Lindner, die FDP und die Medien gar nicht darüber berichtet, dass es ab 2024 Personengesellschaften erlaubt ist, sich steuerrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft einstufen zu lassen und zivilrechtlich gleich zu bleiben.
Im Unternehmen belassene Gewinne werden dann mit 30% statt bis zu 45% besteuert
Inhaber/Gesellschafter werden zu Mitarbeitern mit möglicher betrieblicher Altersvorsorge
Gewinnmindernde Personalkosten gelten dann auch für Inhaber/Gesellschafter
Veröffentlichungspflichten wie z.B. Bilanzen etc. gelten nicht - es bleibt zivilrechtlich ja eine Personalgesellschaft.
Das wird die Wirtschaft ganz bestimmt "boosten" und den Klimaschutz voranbringen.
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https://twitter.com/wenig_worte/status/1692183257192763652?s=20
Hmm. Der Referentenentwurf ist hier
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Diese Arschgeigen. Schade, dass die Sozialdemokratie nicht mehr existiert.
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ah, der MiTtElStAnD (aka Familienunternehmen einer Familie, die zusammen so viel besitzt wie 20% der Bevölkerung)
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Hm, für "wenig Worte" ist das aber ganz schön viel Unfug
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Wallah, erklär mal bitte. Am besten so, dass auch Uneingeweihte irgendwas rallen. Ich weiß gar nicht, wovon die Person redet.
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Das KöMoG (Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz) wurde bereits 2021 eingeführt und erlaubt es seit 2022 schon, derart zu handeln. Mit bislang extrem überschaubaren Effekt, das ganze haben nur eine Handvoll Gesellschaften überhaupt gemacht da viel zu kompliziert, voller Haftungsrisiken und steuerlichen Fallen. Das wird sich auch durch die geplanten Änderungen nicht großartig wandeln.
Eine Steuervergünstigung für nicht entnommene Gewinne gibt es schon lange für Personengesellschaften (§34a EStG).
Auch Personengesellschaften müssen ihre Bilanzen veröffentlichen. Ausgenommen die, bei denen es wirklich nur natürliche Personen als Gesellschafter gibt...in diesen Fällen haften die Gesellschafter aber mit ihrem kompletten Privatvermögen und es fällt schwer zu glauben dass da jemand bock drauf hat.
Das mit der betrieblichen Altersversorgung checke ich nicht.
Naja...
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| Zitat von Sniedelfighter
ah, der MiTtElStAnD (aka Familienunternehmen einer Familie, die zusammen so viel besitzt wie 20% der Bevölkerung)
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Diese ganz großen Familienunternehmen sind aber kaum Personengesellschaften.
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| Zitat von Switchie
Das mit der betrieblichen Altersversorgung checke ich nicht.
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Ich auch nicht, steht nichts zum BetrAVG oder steuerlicher Behandlung im Entwurf.
Dafür aber eine ziemlich üble schrittweise Abschmelzung des Versorgungsfreibetrages, Anhebung des der Besteuerung unterliegenden Anteils der Versorgungsbezüge und Absenkung des Altersentlastungsbetrages (S. 13 ff.). Ich frage mich, welches Steuervolumen durch sowas ausgelöst wird.
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Christians Antwort auf deine Frage findest du auf S.89.
Und zum Hintergrund:
| Die mit dem Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 begonnene Umstellung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung auf die nachgelagerte Besteuerung beinhaltet u. a., dass der in Abhängigkeit des Jahres des Rentenbeginns anzuwendende Besteuerungsanteil ab dem Jahr 2020 jährlich um einen Prozentpunkt ansteigt. Nach der bisherigen Regelung wären danach Leibrenten und andere Leistungen aus der Basisversorgung erstmals ab der Kohorte 2040 vollständig als steuerpflichtige sonstige Einkünfte nach § 22 EStG zu berücksichtigen.
Mit der Änderung wird beginnend ab dem Jahr 2023 der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Für die Kohorte 2023 beträgt demnach der maßgebliche Besteuerungsanteil anstatt 83 Prozent nur noch 82,5 Prozent und erreicht nach seinem kontinuierlichen jährlichen Aufwuchs erstmals für die Kohorte 2058 100 Prozent. Der im Jahr 2005 begonnene Übergangszeitraum zur vollständigen nachgelagerten Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung wird somit bis zum Jahr 2058 verlängert.
Die Änderung ist vor dem Hintergrund der Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Mai 2021 (Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19) erforderlich. Der BFH hat in seinen Urteilen
erstmals die Berechnungsparameter für die Ermittlung einer sogenannten doppelten Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung definiert und damit die Kriterien für die Feststellung einer möglichen doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und der aus diesen Aufwendungen resultierenden Rentenleistungen vorgegeben. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass es in keinen Fall zu einer doppelten Besteuerung kommt. Um für zukünftige Rentenjahrgänge das Risiko einer doppelten Besteuerung zu minimieren, wird mit dem vorliegenden langsameren Anstieg des Besteuerungsanteils ein weiterer wichtiger Schritt umgesetzt.
Die vorliegende Anpassung des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 3 EStG folgt damit dem mit dem Jahressteuergesetz 2022 bereits umgesetzten Entfall der prozentualen Begrenzung für Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs ab dem Jahr 2023 und wird dazu beigetragen, eine doppelte Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung für zukünftige Renteneintrittsjahrgänge zu vermeiden oder abzumildern.
Die vorliegende Anpassung sowie die bereits umgesetzte Anpassung des Sonderausgabenabzugs in § 10 Absatz 3 Satz 6 EStG werden jedoch nicht ausreichen... | |
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 18.08.2023 14:18]
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Äh, langsamerer Anstieg ist eher nicht der Ausschluss von Doppelbesteuerung.
Naja.
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Ich wette 5 Mark auf Wüst als nächsten Union-Kanzlerkandidat.
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Mal gucken!
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| Zitat von Grim Reaper*
Ich wette 5 Mark auf Wüst als nächsten Union-Kanzlerkandidat.
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Entweder der oder Linneman
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Wir sollten mal abwarten, welche Kräfte (FM) noch mobilisieren kann.
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Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer ist noch nicht der Gerhard Schröder der CDU. Er hat schließlich nie direkt im Sold russischer Staatskonzerne gestanden. Aber sonst ist er dem früheren Kanzler ähnlich. Immer wieder verlangt er mitten in Wladimir Putins Krieg gegen die Ukraine Dinge, die Russland dienen. In der letzten Folge dieser Serie hat er gesagt, Deutschland dürfe der Ukraine keine Marschflugkörper des Typs Taurus liefern. Auf die Realität des Krieges übertragen heißt das: Wir wollen Putin beim Morden nicht zu sehr stören.
Immer geht es Kretschmer dabei um das Geld, das man machen könnte, wenn man nur wieder in alter deutscher Tradition eine Beutegemeinschaft mit Russland gegen Osteuropa bilden würde. | |
https://www.faz.net/aktuell/politik/verhaeltnis-zu-moskau-kretschmer-wird-zum-problem-fuer-die-cdu-19112130.html
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Nie direkt im sold gestanden. Zumindest offiziell.
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Es gab/gibt doch die FROGS, Friends of Gerhard Schröder. Vielleicht gibts auch FROKs.
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| Zitat von Switchie
Das KöMoG (Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz) wurde bereits 2021 eingeführt und erlaubt es seit 2022 schon, derart zu handeln. Mit bislang extrem überschaubaren Effekt, das ganze haben nur eine Handvoll Gesellschaften überhaupt gemacht da viel zu kompliziert, voller Haftungsrisiken und steuerlichen Fallen. Das wird sich auch durch die geplanten Änderungen nicht großartig wandeln.
Eine Steuervergünstigung für nicht entnommene Gewinne gibt es schon lange für Personengesellschaften (§34a EStG).
Auch Personengesellschaften müssen ihre Bilanzen veröffentlichen. Ausgenommen die, bei denen es wirklich nur natürliche Personen als Gesellschafter gibt...in diesen Fällen haften die Gesellschafter aber mit ihrem kompletten Privatvermögen und es fällt schwer zu glauben dass da jemand bock drauf hat.
Das mit der betrieblichen Altersversorgung checke ich nicht.
Naja...
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Danke dir. Der Referentenentwurf ist doch sehr umfangreich und wenig leserfreundlich, habe ihn deswegen nur überflogen.
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Mir ist aufgefallen, dass Palmer und MASZ (tm) die gleiche Frisur haben.
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Parallel dazu sucht Lindner im Kampf gegen die Kindergrundsicherung den Schulterschluss mit der AfD und deren Anhängerschaft:
/e
Und Buschmann will Väter dazu bringen, sich mehr um die eigenen Kinder zu kümmern, indem sie im Gegenzug dann weniger Unterhalt zahlen müssen:
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tiefkühlpizza am 21.08.2023 14:47]
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Das is mal n diskussionswürdiger Vorschlag. Setzt voraus, dass die gerichtliche Regelung keine festgeschrieben Besuchszeiten hat, sondern sich die Beteiligten wie Erwachsene einigen können.
Wobei die Frau bestimmt nicht wegen der Kinderbetreuung nicht arbeitet. Andersrum würde ja an den Tagen der Mann nicht arbeiten gehen.
Unausgegoren, aber hey, es bewegt sich vielleicht mal was im Unterhaltsrecht.
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Ein Freund führt genau diese Diskussion gerade, und der meinte sofern man die Betreuung gleich teilt, gibt es auch keine Zahlungen mehr. Deswegen dachte ich, das wäre jetzt schon so. Oder geht der Vorschlag jetzt noch weiter?
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| Zitat von Abso
Ein Freund führt genau diese Diskussion gerade, und der meinte sofern man die Betreuung gleich teilt, gibt es auch keine Zahlungen mehr. Deswegen dachte ich, das wäre jetzt schon so. Oder geht der Vorschlag jetzt noch weiter?
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Das ist das Wechselzeitmodell. Aber der Unterhalt entfällt nur bei 50:50. Bei z. B. 40:60 muss der Unterhaltspflichtige trotzdem weiter den vollen Unterhalt zahlen.
Es klingt daher erst einmal nett, dass höhere Betreuungszeit die Unterhaltspflicht verringert. Allerdings glaube ich, dass die Politik da ätzende Klinken einbauen wird. Denn machen wir uns mal nichts vor; die FDP will vor allem Sozialleistungen einsparen und die spart sie nicht ein, wenn der Unterhaltspflichtige auf einmal weniger Unterhalt zahlen muss. Oft beziehen Alleinerziehende Sozialleistungen und wenn sich der Unterhalt verringert, dann würden sie mehr Leistung beziehen müssen, um das zu kompensieren. Leider ist es für Alleinerziehende aber oftmals gar nicht so einfach möglich, mal eben Stunden bei der Arbeitsstelle aufzustocken, um den fehlenden Unterhalt zu kompensieren.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 21.08.2023 17:18]
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Lindner zeigt übrigens wieder schön die rassistische Fratze des Neoliberalismus. Klar, Migranteneltern geben Geldleistungen natürlich nicht aus für ihre Kinder. Weiß man ja.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 21.08.2023 17:31]
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Abso
Ein Freund führt genau diese Diskussion gerade, und der meinte sofern man die Betreuung gleich teilt, gibt es auch keine Zahlungen mehr. Deswegen dachte ich, das wäre jetzt schon so. Oder geht der Vorschlag jetzt noch weiter?
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Das ist das Wechselzeitmodell. Aber der Unterhalt entfällt nur bei 50:50. Bei z. B. 40:60 muss der Unterhaltspflichtige trotzdem weiter den vollen Unterhalt zahlen.
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Ja, im Gegenzug müsste aber der 60-Elternteil sich theoretisch auch finanziell um den Kram der Kinder beim 40-Elternteil kümmern. So seine Aussage.
Lellinger.
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»Wen würden Sie wählen, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre?« Die Antwort auf diese Frage lautet aktuellen Umfragen zufolge bei einem Fünftel der befragten Deutschen: Alternative für Deutschland (AfD). Eine neue Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) stellt nun allerdings fest: Die Hauptleidtragenden der AfD-Politik wären ihre eigenen Wählerinnen und Wähler.
»AfD-Paradox«
Für die Studie wurden die einzelnen Einstellungen der Partei im von der Bundeszentrale für politische Bildung angegebenen Wahl-O-Mat für die Bundestagswahl 2021 mit den Anliegen der Unterstützerinnen und Unterstützer verglichen. Das Ergebnis: ein »bemerkenswertes Paradox«. Demnach würden die Unterstützerinnen und Unterstützer der AfD in fast allen politischen Bereichen unter der Politik der Partei leiden: sowohl hinsichtlich Wirtschaft und Steuern, als auch beim Klimaschutz, der sozialen Absicherung, ebenso bei Demokratie und Globalisierung.
Die Analyse zeige etwa, dass die AfD für eine »extrem neoliberale Wirtschafts- und Finanzpolitik« stehe, da sie etwa die Rolle des Staates beschneiden und die Macht des Marktes vergrößern wolle. In der Sozialpolitik wünsche sich keine Partei stärkere Einschnitte, schreibt Studienmacher Marcel Fratzscher auch auf X, ehemals Twitter. Daneben zeige sich aber, dass AfD-Wählerinnen und Wähler oft eine geringere soziale Teilhabe besitzen, ihr Einkommen und ihre Bildung eher gering bis mittelhoch seien.
Das DIW hält fest: »Würde sich die AfD-Politik durchsetzen, käme es zu einer Umverteilung von Einkommen und sozialen Leistungen von AfD-Wähler*innen hin zu den Wähler*innen anderer Parteien.«
Bei der Klimapolitik gebe es zudem keine Partei, die Maßnahmen systematischer ablehne, so Fratzscher. Außerdem unterscheide sich die Partei in der Gesellschaftspolitik von allen anderen Parteien im Bundestag am stärksten, indem sie Rechte und Freiheiten vor allem für Minderheiten beschneiden wolle. Darüber hinaus wolle sie als einzige Partei die Europäische Union (EU) abschaffen oder massiv beschneiden.
»Wie kann es sein, dass ein Fünftel der Bürger*innen die Politik einer Partei unterstützt, die stark dem eigenen Wohlergehen und den eigenen Interessen zuwiderläuft?«, fragt Fratzscher auf X. Das liege, so seine Studie, etwa an einer falschen Selbsteinschätzung vieler AfD-Anhängerinnen und Anhänger als auch an einer Fehleinschätzung der gesellschaftlichen Realität.
»Dabei würde genau das Gegenteil passieren«
Viele der AfD-Wählerinnen und Wähler würden nicht realisieren, dass sie selbst stark negativ von einer »Politik der Diskriminierung und Ausgrenzung« betroffen wären: »So wären vor allem AfD-Wähler*innen von Arbeitsplatzverlusten, einer schlechteren Infrastruktur und weniger Leistungen, einer Schwächung der Europäischen Union oder Steuersenkungen für Spitzenverdiener*innen stark negativ betroffen«, heißt es in der Studie.
Auf gesellschaftlicher Ebene sehe die falsche Einschätzung der AfD-Unterstützerinnen und Unterstützer demnach folgendermaßen aus: »Nicht wenige AfD-Wähler*innen sind überzeugt, dass eine Rückabwicklung der Globalisierung, ein erstarkender Nationalismus sowie eine neoliberale Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik ihnen persönlich bessere Arbeitsplätze, mehr Sicherheit und bessere Chancen verschaffen würden. Dabei würde genau das Gegenteil passieren.«
aeh
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/diw-afd-waehler-wuerden-laut-studie-am-staerksten-unter-afd-politik-leiden-a-c48783e7-4202-48f8-bfbc-bef4b7bf9b5b
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Ach.
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Thema: Die Bundesregierung ( Kabinett Scholz I: TNG ) |