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| Zitat von Buxxbaum
Die Anhebung war stark im Vergleich zu den letzten Anhebungen und auch im Vergleich zur Inflation. Punkt.
Darum ging es und um nichts anderes. Einfach mal beim Thema bleiben und nicht immer direkt abdriften.
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Du ziehst den Rahmen einfach beliebig eng und bestehst darauf, dass man in diesem Rahmen bleiben müsse.
Diese Aussage "starke Erhöhung" suggeriert, dass etwas vernünftiges geleistet wurde. Wenn das Ergebnis aber nicht stimmt, sollte über das Ergebnis geredet werden. Nicht über Beliebigkeiten, wie den prozentualen Anteil zum vorherigen Status. Damit kannst du bei Hart aber Fair punkten, nicht in der echten Welt.
Wiederum: gibt es einen Lebensbereich, wo diese Argumentation funktioniert? "Bitte erstmal dabei bleiben, dass der Unterschied von vorher zu jetzt ein 'starker Anstieg' ist und nicht außerhalb des Rahmens auf das schwache Ergebnis schauen".
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Es ist ein bisschen witzig, dass Du erst sagst, es sei Dir um Semantik gegangen und dann mit einem "abgesehen davon" hinterherschiebst, worum es Dir eigentlich ging, immer geht und weshalb Dir auch der auch der Widerspruch entgegenschlägt.
/ wtf wieso seid ihr schon so aktiv
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Ameisenfutter am 31.01.2024 8:17]
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| Zitat von Armag3ddon
Diese Aussage "starke Erhöhung" suggeriert, dass etwas vernünftiges geleistet wurde.
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Nicht wirklich. Das wäre "ausreichende" Erhöhung oder ähnliches, was einen wertenden Anteil hat. "Stark" suggeriert alleine eine Relation zum Ausgangszustand.
Von 1 Euro zu 2 Euro Stundenlohn als Beispiel wäre auch eine starke, aber insgesamt dennoch lächerliche Anhebung.
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| Zitat von Buxxbaum
Solange man mit Arbeit mehr hat als mit Bürgergeld bin ich fein mit dem aktuellen Satz.
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gut. Dann wäre ja hier das Ende der Diskussion.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Buxxbaum
Die Anhebung war stark im Vergleich zu den letzten Anhebungen und auch im Vergleich zur Inflation. Punkt.
Darum ging es und um nichts anderes. Einfach mal beim Thema bleiben und nicht immer direkt abdriften.
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Du ziehst den Rahmen einfach beliebig eng und bestehst darauf, dass man in diesem Rahmen bleiben müsse.
Diese Aussage "starke Erhöhung" suggeriert, dass etwas vernünftiges geleistet wurde. Wenn das Ergebnis aber nicht stimmt, sollte über das Ergebnis geredet werden. Nicht über Beliebigkeiten, wie den prozentualen Anteil zum vorherigen Status. Damit kannst du bei Hart aber Fair punkten, nicht in der echten Welt.
Wiederum: gibt es einen Lebensbereich, wo diese Argumentation funktioniert? "Bitte erstmal dabei bleiben, dass der Unterschied von vorher zu jetzt ein 'starker Anstieg' ist und nicht außerhalb des Rahmens auf das schwache Ergebnis schauen".
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Sehe ich anders. Wenn man Veränderungen bewertet bezieht man sich sinnvollerweise immer auf das Ausgangsniveau und das ist wie gesagt ganz einfach objektiv bewertbar.
Ob das dann absolut zu wenig oder zu viel ist, ist eine rein subjektive Bewertung bei der jeder vermutlich zu einer anderen Beurteilung kommt. Hier im p0t ist natürlich jede sozialpolitische Maßnahme immer zu wenig, schon klar.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
| Zitat von Armag3ddon
Diese Aussage "starke Erhöhung" suggeriert, dass etwas vernünftiges geleistet wurde.
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Nicht wirklich. Das wäre "ausreichende" Erhöhung oder ähnliches, was einen wertenden Anteil hat. "Stark" suggeriert alleine eine Relation zum Ausgangszustand.
Von 1 Euro zu 2 Euro Stundenlohn als Beispiel wäre auch eine starke, aber insgesamt dennoch lächerliche Anhebung.
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Letzteres ist genau der Punkt. Dass das allgemeine Verständis von "stark" hier genauso ist, wie du beschreibst, bezweifle ich stark. Weder bei Rezipienten noch bei den Sendern (dann würden diese ja bewusst weiter daran arbeiten, den Status zu verbessern).
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Wieso sollte man über die objektive anteilsweise Erhöhung überhaupt diskutieren, die kann doch jeder sehen. Macht nur über den Kontext Sinn, sorry Bros.
/Und natürlich ist der Kontext im Originalzitat, dass er das eine dicke Erhöhung findet. Und nicht (relativ gemessen) stark (aber lächerlich)
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Irdorath am 31.01.2024 8:24]
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| Zitat von Buxxbaum
Ob das dann absolut zu wenig oder zu viel ist, ist eine rein subjektive Bewertung bei der jeder vermutlich zu einer anderen Beurteilung kommt. Hier im p0t ist natürlich jede sozialpolitische Maßnahme immer zu wenig, schon klar.
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Link zum Paritätischen gab's ja schon. Ist der vom pOT unterwandert?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 31.01.2024 8:22]
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| Zitat von Buxxbaum
Sehe ich anders.
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Wissen wir.
| Zitat von Buxxbaum
Ob das dann absolut zu wenig oder zu viel ist, ist eine rein subjektive Bewertung bei der jeder vermutlich zu einer anderen Beurteilung kommt.
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Nein, das wurde auch hier schon wieder mehrfach entsprechend belegt. Auch ganz objektiv ist das nicht mit dem Existenzminimum vereinbar.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Buxxbaum
Ob das dann absolut zu wenig oder zu viel ist, ist eine rein subjektive Bewertung bei der jeder vermutlich zu einer anderen Beurteilung kommt. Hier im p0t ist natürlich jede sozialpolitische Maßnahme immer zu wenig, schon klar.
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Link zum Paritätischen gab's ja schon. Ist der vom pOT unterwandert?
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Es ist ein Interessenverband. Das ist als würde ich den VDA zum Thema e-Fuels zitieren.
Das Existenzminimum wird vom BVerfG festgelegt und nicht vom Paritätischen oder KarlKoch.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Buxxbaum am 31.01.2024 8:27]
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Ziemlich falsches Verständnis davon, was das BVerfG ist.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Buxxbaum
Ob das dann absolut zu wenig oder zu viel ist, ist eine rein subjektive Bewertung bei der jeder vermutlich zu einer anderen Beurteilung kommt. Hier im p0t ist natürlich jede sozialpolitische Maßnahme immer zu wenig, schon klar.
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Link zum Paritätischen gab's ja schon. Ist der vom pOT unterwandert?
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Die sind doch von dieser sOziALiNdUsTriE, natürlich sind die nicht objektiv.
Im Gegensatz zu den objektiven Stimmen aus der WIRTSCHAFT (!)
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| Zitat von Buxxbaum
Est ein Interessenverband. Das ist als würde ich den VDA zum Thema e-Fuels zitieren.
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Ne. Es macht nen großen Unterschied, aus welchen Gründen Menschen für bestimmte Interessen eintreten. Ulrich Schneider ist da sicher nicht, weil man da so nice Cash bekommt oder um irgendwelche Kapitalinteressen seiner Buddies zu schützen.
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| Zitat von Armag3ddon
Ziemlich falsches Verständnis davon, was das BVerfG ist.
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Das BVerfG beurteilt im Zweifel ob die Herleitung der Absicherung des Existenzminimums durch den Gesetzgeber sachgerecht und mit den Grundrechten vereinbar ist. De facto legt es damit fest wo das Existenzminimum liegt. Was ist daran falsch?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Buxxbaum am 31.01.2024 8:32]
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wAhLrEcHtSmAnIpUlAtIoN
Jo, läuft. Wird immer beschissener hier. Hoffentlich remigrieren mich die Schweine zeitnah.
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| Zitat von Buxxbaum
| Zitat von Armag3ddon
Ziemlich falsches Verständnis davon, was das BVerfG ist.
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Das BVerfG beurteilt im Zweifel ob die Herleitung der Absicherung des Existenzminimums durch den Gesetzgeber sachgerecht und mit den Grundrechten vereinbar ist. De facto legt es damit fest wo das Existenzminimum liegt. Was ist daran falsch?
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Das BVerfG ist ein Gericht und als solches in kleinen politischen Abstimmungsprozess eingebunden. Es entscheidet auch nicht regelmäßig über ein Existenzminimum.
Als Gericht entscheidet es auf Zuruf und das nach einem jahrelang gerichtlichen Kampf von Einzelpersonen. Wenn es tatsächlich zu der Einschätzung kommt, dass das Existenzminimum unterschritten wurde, attestiert es damit der Politik ein Versagen, das bereits vor Jahren eingetreten ist.
Wenn du wirklich sagen willst "das BVerfG legt das Minimum fest", dann sagst du damit: "das Minimum legen Arbeitslose fest, die gerüstet sind, jahrelange Gerichtsverfahren bis zur letzten Instanz zu treiben".
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Buxxbaum hör doch endlich auf, deine ideologiegetriebene, auf Neid und abstrusen Rachegelüsten basierende Fantasiewelt als "die Realität" zu bezeichnen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Drexl0r am 31.01.2024 8:52]
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Buxxbaum
| Zitat von Armag3ddon
Ziemlich falsches Verständnis davon, was das BVerfG ist.
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Das BVerfG beurteilt im Zweifel ob die Herleitung der Absicherung des Existenzminimums durch den Gesetzgeber sachgerecht und mit den Grundrechten vereinbar ist. De facto legt es damit fest wo das Existenzminimum liegt. Was ist daran falsch?
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Das BVerfG ist ein Gericht und als solches in kleinen politischen Abstimmungsprozess eingebunden. Es entscheidet auch nicht regelmäßig über ein Existenzminimum.
Als Gericht entscheidet es auf Zuruf und das nach einem jahrelang gerichtlichen Kampf von Einzelpersonen. Wenn es tatsächlich zu der Einschätzung kommt, dass das Existenzminimum unterschritten wurde, attestiert es damit der Politik ein Versagen, das bereits vor Jahren eingetreten ist.
Wenn du wirklich sagen willst "das BVerfG legt das Minimum fest", dann sagst du damit: "das Minimum legen Arbeitslose fest, die gerüstet sind, jahrelange Gerichtsverfahren bis zur letzten Instanz zu treiben".
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So what? Recht wird gesprochen wenn Recht eingeklagt wird. Brechende Neuigkeiten. Ändert nichts an meiner Aussage, dass das Verfassungsgericht beurteilt ob die Gesetzgebung mit dem menschenwürdigen Existenzminimum vereinbar ist und damit de facto die Messlatte für die Bundesregierung legt.
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Wie Pippi Langstrumpf. Nur in scheiße.
Jedes Mal das selbe Lied. Es ist wirklich ein Trauerspiel
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| Zitat von Drexl0r
Buxxbaum hör doch endlich auf, deine ideologiegetriebene, auf Neid und abstrusen Rachegelüsten basierende Fantasiewelt als "die Realität" zu bezeichnen.
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Wo siehst du hier denn jetzt Rachegelüste und Neid?
Ich habe ja bereits gesagt, dass das Niveau des Bürgergelds für mich aktuell in Ordnung ist. Auch nach starker Erhöhung durch die Bundesregierung.
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Und genau das ist das Problem.
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| Zitat von Buxxbaum
| Zitat von Armag3ddon
[...]
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So what? Recht wird gesprochen wenn Recht eingeklagt wird. Brechende Neuigkeiten. Ändert nichts an meiner Aussage, dass das Verfassungsgericht beurteilt ob die Gesetzgebung mit dem menschenwürdigen Existenzminimum vereinbar ist und damit de facto die Messlatte für die Bundesregierung legt.
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Damit sagst du nur, dass du mit einer Politik des Versagens zufrieden bist. Politik soll machen, was sie will, es ist an den Schwächsten der Gesellschaft, sich ihre Rechte zu erstreiten. Gerichtlich aber, mit dem Ziel BVerfG. Denn politische Interessensverbände hast du bereits abgelehnt.
Es gibt keinen Grund, warum die Quellen, die das BVerfG heranzieht, der Politik nicht zur Verfügung stehen sollten. Aber die Mehrheitsgesellschaft ist anscheinend glücklich, jämmerlich schlecht darin zu sein, richtige sozialpolitische Entscheidungen zu treffen. Vielleicht sollte sie ihre Unfähigkeit, richtig zu entscheiden, erkennen und einfach ein technokratisches Gremium zur Bestimmung des Minimums einrichten. Das BVerfG macht nichts anderes und damit sparen wir uns einen gerichtlichen Spießrutenlauf (oder findet die Mehrheitsgesellschaft diesen etwa gut).
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Gibt es dann einen Säxsit und die Angliederung an die UDSSR? Vielleicht wird es ja Zeit das die Populisten in Regierungsverantwortung kommen und ihre Unfähigkeit demonstrieren können.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BlixaBargeld am 31.01.2024 9:23]
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Schwarz-blaue GroKo mit BSW in der Opposition. Geil.
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Jetzt bin ich wach.
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The Bad, the Worse and the Ugly
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| Zitat von BlixaBargeld
Vielleicht wird es ja Zeit das die Populisten in Regierungsverantwortung kommen und ihre Unfähigkeit demonstrieren können.
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Du meinst die Leute, die ohnehin von der Wahrheit entkoppelt vor allem dann profitieren, wenn's Probleme gibt? Und die, wenn's unter ihnen Probleme gibt, dann erzählen, dass sie einfach nur noch nicht repressiv genug gegen Frauen, Muslime, Juden, LGBTQ... sind?
Bidde nich.
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| Zitat von BlixaBargeld
Vielleicht wird es ja Zeit das die Populisten in Regierungsverantwortung kommen und ihre Unfähigkeit demonstrieren können.
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Ja.... Es hat ja zum Beispiel prima bei Trump geklappt.
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Thema: Die Bundesregierung ( Kabinett Scholz I: TNG ) |