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Studie, Windräder sind keine Vogelmörder.
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Mittels Radarkameras wurden Flugbahnen bei einem Windpark überwacht. Bei über 10.000 Videos wurde analysiert, wie oft Vögel verletzt wurden.
Windrädern wird nachgesagt, für das Massensterben von Vögeln verantwortlich zu sein. In Online-Netzwerken sorgt das häufig für heftige Debatten. Der schwedische Energieversorger Vattenfall hat nun gemeinsam mit Vogel- und Naturschutzorganisationen untersucht, inwieweit seine Offshore-Anlagen vor der Küste des schottischen Aberdeen für Seevögel gefährlich sind.
Radarkameras
Dazu wurden 11 Turbinen in dem Windpark mit Radarkameras ausgestattet. Näherten sich Vögel den Turbinen, wurden die Aufnahmen gestartet. Seit dem Beginn der Untersuchung im Jahr 2021 sammelten sich so über 10.000 Videos an.
Getrackt wurden die Vögel jeweils zwischen April und Oktober, wenn die Vogeldichte an der Küste am höchsten ist. Windkraftgegner dürften von den Ergebnissen enttäuscht sein. Denn Zusammenstöße von Vögeln mit den Windrädern wurden über den gesamten Zeitraum keine verzeichnet.
Mithilfe der Technologie erstellte Vattenfall auch 3D-Flugspuren der Vögel. Dabei stellte sich heraus, dass nahezu alle von den Kameras erfassten Vogelarten ihre Flugrouten so anpassten, dass sie zwischen den Turbinen hindurchflogen.
Der Abstand variierte je nach Vogelart zwisch 70 und 150 Metern. Bei Großmöwenarten war das Muster dabei sehr ähnlich, heißt es in einer Aussendung des Versorgers. Vögel, die dem von den Rotorblättern überstrichenen Bereich weniger als 10 Meter nahe kamen, passten zum Großteil ihre Flugbahn an. Viele flogen dann parallel zur Ebene des Rotors.
Dass nun überhaupt keine Vögel durch Windkraftanlagen zu Tode kommen, darf aus der Untersuchung allerdings nicht geschlossen werden. Andere Studien gehen etwa davon aus, dass die Vögel, die in der Nähe von Windkraftanlagen leben, eine 1,5 Mal höhere Sterblichkeit aufweisen, als jene, die das nicht tun.
Belastbare Zahlen sind schwer zu eruieren. Laut Studien variiert die Zahl der pro Anlage getöten Vögel je nach Land und Untersuchungsmethode zwischen einem und 7 jährlich. Von einem Massensterben, wie es oft behauptet wird, kann allerdings keine Rede sein. Windräder sind bei weitem auch nicht die größte Gefahr für Vögel. Als wesentlich gefährlicher gelten laut mehreren Untersuchungen verglaste Gebäude und Katzen.
https://futurezone.at/science/windrad-voegel-gefahr-untersuchung-vattenfall-offshore-windpark-aberdeen/402348891
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| Zitat von monischnucki
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Dass nun überhaupt keine Vögel durch Windkraftanlagen zu Tode kommen, darf aus der Untersuchung allerdings nicht geschlossen werden.
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INFRASCHALL
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Und was ist mit den Fledermäusen? Hä??1!1
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Auftragsstudie von Vattenfall. Kann ich keinen Glauben schenken.
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| Zitat von eupesco
Auftragsstudie von Vattenfall. Kann ich keinen Glauben schenken. | |
Die Radartechnik ist arschteuer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die öffentliche Hand was vergleichbares auf die Beine stellen könnte. Toll, dass die Studie gemacht wurde, und wirklich spannende Ergebnisse.
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Haben die nicht auch mal 10000 rotmilane getaggt und dann kadaver eingesammelt: die meisten von illegalem rattengift dahingerafft oder so?
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| Zitat von Izmir
| Zitat von eupesco
Auftragsstudie von Vattenfall. Kann ich keinen Glauben schenken. | |
Die Radartechnik ist arschteuer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die öffentliche Hand was vergleichbares auf die Beine stellen könnte. Toll, dass die Studie gemacht wurde, und wirklich spannende Ergebnisse.
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Tschuldige, habe den Ironiesmiley vergessen
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Ich habe stark gezweifelt ob du es wirklich so meinst, aber letztlich überwog die Vermutung, dass du als Vollblut-Statistiker tatsächlich was auszusetzen hast.
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Im Focus ohne Paywall, Meldung aber auch woanders.
https://www.focus.de/finanzen/news/lieber-windkraftausbau-als-landesverteidigung-wegen-eines-paragrafen-muss-die-bundeswehr-mit-windkraft-anlagen-konkurrieren_id_205851063.html
| Wollen wir das Land mit Windmühlen zupflastern oder es im Ernstfall verteidigen können? | |
Ja danke für die Klarstellung Focus....
| Der Paragraf 18a des Luftverkehrsgesetzes hat es in sich. Denn dort (§ 18a Abs. 1 Satz 1 LuftVG) ist geregelt, dass Bauwerke nicht errichtet werden dürfen, wo sie Flugsicherungseinrichtungen stören könnten. Im Mai 2023 wurde nun eine Neufassung vorgelegt, und zwar als Teil des „Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes“. Das klingt gut, trotz des langen Namens, denn Genehmigungsbeschleunigungen sind bundesweit sicherlich hoch willkommen und bislang Mangelware.
Der Bundesverband Windenergie (BWE), der angibt, 20.000 Mitglieder der Branche zu vertreten, fiel allerdings aus allen Wolken angesichts der Neufassung jenes Paragrafen. Der sieht nun zusätzlich vor, „stationäre militärische Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebs“ ebenfalls zu schützen, falls Bauwerke die Führung und Überwachung des Flugbetriebs stören können. In Medien war vom „härtesten Anti-Windradgesetz aller Zeiten“ die Rede.
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Das ist also der aktuelle Diskussionsstand, fühlt euch damit abgeholt.
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In der Schweiz hat der Ständerat derweil 5.5 Miliarden für den Unterhalt und auch den Ausbau des Autobahnnetzes bewilligt.
Und der Bundesrat tappt leider in die gleiche Falle, in die soviele schon gestolpert sind. Wie man ja mitlerweile weiss führt der Ausbau einer Autobahn welche ein Stauknotenpunkt ist einfach zu mehr Verkehr und wieder Stau. Dazu der Bundesrat:
| Zum Schluss: Wenn Sie mit dem Auto irgendwohin wollen, und die App sagt Ihnen: «Stau!» Was machen Sie?
Den gleichen Fehler, den viele machen. Ich probiere, den Stau zu umfahren. Ich weiss, das sollte man nicht. Aber genau darum braucht es Kapazitätserweiterung. Denn die Hauptbelastung der Staus ist in den Dörfern, die dann auch plötzlich Stau und viel zu viel Verkehr haben. Das ist weder ökologisch gut noch von der Verkehrssicherheit her. | |
Soso. Wir haben also Stau auf der Autobahn, die Leute versuchen den zu umfahren, es ergibt Stau in den Dörfern. Wir bauen dann also die Autobahn aus, im Wissen, dass es zu mehr Verkehr führt, um die Dörfer zu entlasten? Woher kommen denn die Autos die auf die Autobahn fahren, und wohin fahren sie? Richtig, aus den Dörfern, und in die Dörfer.
Wir haben also danach noch mehr Verkehr, wieder Stau auf den Autobahnen, aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommen noch mehr Verkehr von den Dörfern durch die Dörfer via Autobahn durch andere Dörfer in andere Dörfer, und weil eh wieder Stau herrschen wird, auch wieder den Verkehr der Leute die den Stau umfahren.
Ballaballa.
https://www.srf.ch/news/schweiz/ausbau-des-autobahnnetzes-albert-roesti-40-000-stunden-stau-ertraegt-die-wirtschaft-nicht
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Da du auch beruflich in pervertierten Umständen unterwegs bist (also Jurist soweit ich weiß): was könnte da eine Begründung sein, dass eine Freiheitsstrafe <2 Jahren explizit ohne Bewährung geplant ist?
Irgendwat mit §112a StGB?
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Ich nehme an, dass du § 112a StPO meinst: das ist ein Haftgrund für die Anordnung der Untersuchungshaft (Haft vor Verurteilung) und hat mit der Strafe nichts zu tun.
Strafaussetzung zur Bewährung richtet sich nach § 56 StGB, hier Absatz 1.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 21.09.2023 13:20]
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Also irgendwie kommt bei mir da sehr stark ein "ja, dann halt mit Gewalt"-Gefühl auf.
Wenn es für Raub acht Monate geben kann, wieso wird das mit gleichem Maß bemessen. Besonders weil der Grad der Moralität der Aktionen diametral unterschiedlich sind.
Ich geh' mittlerweile durch die Stadt und denke mir bei SUVs nur noch *pfffft* weil ich gern die Reifen zischen hören wollen würde.
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So! Es ist Herbstamfang und es sind 28 Grad Celsius.
Kann jetzt bitte mal der Golfstrom zusammenbrechen?
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| Zitat von Shooter
In der Schweiz hat der Ständerat derweil 5.5 Miliarden für den Unterhalt und auch den Ausbau des Autobahnnetzes bewilligt.
Und der Bundesrat tappt leider in die gleiche Falle, in die soviele schon gestolpert sind. Wie man ja mitlerweile weiss führt der Ausbau einer Autobahn welche ein Stauknotenpunkt ist einfach zu mehr Verkehr und wieder Stau. Dazu der Bundesrat:
| Zum Schluss: Wenn Sie mit dem Auto irgendwohin wollen, und die App sagt Ihnen: «Stau!» Was machen Sie?
Den gleichen Fehler, den viele machen. Ich probiere, den Stau zu umfahren. Ich weiss, das sollte man nicht. Aber genau darum braucht es Kapazitätserweiterung. Denn die Hauptbelastung der Staus ist in den Dörfern, die dann auch plötzlich Stau und viel zu viel Verkehr haben. Das ist weder ökologisch gut noch von der Verkehrssicherheit her. | |
Soso. Wir haben also Stau auf der Autobahn, die Leute versuchen den zu umfahren, es ergibt Stau in den Dörfern. Wir bauen dann also die Autobahn aus, im Wissen, dass es zu mehr Verkehr führt, um die Dörfer zu entlasten? Woher kommen denn die Autos die auf die Autobahn fahren, und wohin fahren sie? Richtig, aus den Dörfern, und in die Dörfer.
Wir haben also danach noch mehr Verkehr, wieder Stau auf den Autobahnen, aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommen noch mehr Verkehr von den Dörfern durch die Dörfer via Autobahn durch andere Dörfer in andere Dörfer, und weil eh wieder Stau herrschen wird, auch wieder den Verkehr der Leute die den Stau umfahren.
Ballaballa.
https://www.srf.ch/news/schweiz/ausbau-des-autobahnnetzes-albert-roesti-40-000-stunden-stau-ertraegt-die-wirtschaft-nicht
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bebildert:
oder ein bischen moderner:
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| Zitat von dancano
Also irgendwie kommt bei mir da sehr stark ein "ja, dann halt mit Gewalt"-Gefühl auf.
Wenn es für Raub acht Monate geben kann, wieso wird das mit gleichem Maß bemessen. Besonders weil der Grad der Moralität der Aktionen diametral unterschiedlich sind.
Ich geh' mittlerweile durch die Stadt und denke mir bei SUVs nur noch *pfffft* weil ich gern die Reifen zischen hören wollen würde.
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Für Raub gibt's nicht unter einem Jahr und bis zu 10 Jahren, nur in minder schweren Fällen 6 Monate bis fünf Jahre, und wenn Waffen im Spiel sind wird's noch sehr viel mehr, das ist eine ganz andere Liga.
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In der Praxis in Berlin zumindest wegen milderden Umständen häufig unter einem Jahr.
Gez: Ein guter Freund - StA in Berlin
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von dancano am 21.09.2023 14:35]
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| Zitat von Armag3ddon
Ich nehme an, dass du § 112a StPO meinst: das ist ein Haftgrund für die Anordnung der Untersuchungshaft (Haft vor Verurteilung) und hat mit der Strafe nichts zu tun.
Strafaussetzung zur Bewährung richtet sich nach § 56 StGB, hier Absatz 1.
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Ok, ja ich meinte die StPO und damit erklärt sich das auch schon selbst.
Klassischer Eigenfehler und danke für die Korrektur.
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Leckarsch, die Kommentare. Direkt den Beleidigungsaccount auspacken und ein paar Bluechecks die Löschung nahelegen müssen.
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| Die Bundesregierung als Ganzes soll künftig entscheiden, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO2-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden soll - allerdings erst, wenn es zwei Jahre in Folge zu einer Zielverfehlung kommt. Vorgaben zur Emissionsminderung in den einzelnen konkreten Sektoren sollen damit abgeschafft werden. | |
Heißt, nach 2 Jahren können Wissing & Co "von oben" Maßnahmen aufgedrückt werden?
| Auch aus der Union kommt Kritik: Die Ampel entkerne das Klimaschutzgesetz und stelle so die Verlässlichkeit des Wegs zur Klimaneutralität 2045 in Frage, moniert etwa der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Andreas Jung, in der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten". Das Vorhaben sei der "klimapolitische Offenbarungseid der Ampel". Jung äußerte Unverständnis darüber, dass die Grünen die Reform mittragen. "Wäre das ein CDU-Gesetz, die Grünen würden auf allen Marktplätzen der Republik demonstrieren", sagte er. | |
Wenn schon die Union deine Klimagesetzanpassungen für eine schlechte Idee hält...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SETIssl am 22.09.2023 13:35]
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Thema: Klimakatastrophe ( Fridays for Future ) |